sonst hätten Sie gehandelt, und wir wären heute im Zusammenhang mit rauchfreien Schulen schon ein wesentliches Stück weiter.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, das ist der Unterschied zu anderen Bundesländern, die gehandelt haben. – Von wegen, wir machen’s einfach!
Jedenfalls sind wir froh darüber, dass die SPD-Fraktion nun endlich offiziell zur Einsicht gelangt ist und sich nicht mehr länger sträubt, auch gesetzgeberisch die Rahmenbedingungen für rauchfreie Schulen zu schaffen.
Im Übrigen, was Ihre Zahlenspiele zu den angeblichen Erfolgen Ihres Nichthandelns angeht, wenn – wie Sie den Bürgerinnen und Bürgern weismachen wollen – auch ohne bisheriges Rauchverbot alles auf einem angeblich so guten Weg ist, fragen wir uns, weshalb noch zuletzt der Landeselternbeirat auf einem Rauchverbot an Schulen bestanden hat und weshalb Ihre Gesundheitsministerin schon im letzten Jahr auf der Gesundheitsministerkonferenz mit allen anderen Kollegen einstimmig für ein Rauchverbot an Schulen stimmte – wie wir wissen, ohne Konsequenzen –
(Pörksen, SPD: Reden Sie doch einmal zu unserem Gesetz! – Ministerpräsident Beck: Worüber redet die denn eigentlich?)
Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, das Rauchen grundsätzlich nicht nur in Schulen, sondern auch im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder, in Jugendhäusern, in Gebäuden des Landes und der kommunalen Körperschaften, in Heimen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen wie zum Beispiel im Bereich der Pflege zu untersagen.
In anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens – wir denken beispielsweise an Krankenhäuser, in denen ein Rauchverbot beispielsweise aus Therapiegründen angezeigt ist – dürfen Einschränkungen des Rauchverbotes nur dann erfolgen, wenn dadurch die Belange des Nichtraucherschutzes nicht beeinträchtigt werden. Dies bedeutet, dass es geeignete Räumlichkeiten dafür geben muss, in denen geraucht werden darf.
Ihr Gesetzentwurf ist nicht so stringent und so eindeutig, wie man uns dies noch vor wenigen Wochen weismachen wollte. Dazu stellen sich viele Fragen, zum Beispiel: Wer entscheidet am Ende, inwieweit für bestimmte Einrichtungsarten – wie es bei Ihnen so schön heißt – abweichende Regelungen, die also doch möglich sind, getroffen werden und, vor allen Dingen, wie das konkret umgesetzt werden soll?
Wenn ich mir Ihren Entschließungsantrag ansehe, den Sie heute noch eingebracht haben, gehen Sie darin auf den Nichtraucherschutz der Beschäftigten in der Gastronomie ein, sagen aber im gleichen Satz, dass in abgetrennten Nebenräumen das Rauchen gestattet sein soll. Dies ist ein Widerspruch und ein Problem, das gelöst werden muss.
Außerdem gibt es einige sehr spannende Formulierungen, die auf mögliche Hintertürchen schließen lassen, beispielsweise der Satz: „Die Leitung der Einrichtung hat dabei Vorkehrungen zu treffen, die eine Passivrauchbelastung dritter Personen so weit wie möglich ausschließen.“
Was heißt in diesem Zusammenhang „so weit wie möglich?“ – Ich denke, das sollte man auf alle Fälle konkretisieren.
All diese Fragen und noch viel weitergehende Probleme müssen geklärt werden. Dazu haben wir bei der Anhörung Gelegenheit. Ich gehe davon aus – und Sie bestätigen es auch mit Ihrem Entschließungsantrag –, dass das eine oder andere doch noch geändert wird. Ich schätze, dass Ihnen dabei die kleinen Kneipen, von denen Sie soeben gesprochen haben, vorschweben. In der Tat, Ihr Regelungsvorschlag hat noch einige Pferdefüße.
So stellt sich beispielsweise die Frage, inwieweit der Gesetzgeber im privaten Bereich – das betrifft auch die Gaststätten – eingreifen darf und inwieweit in die unternehmerische Verantwortung eingegriffen werden kann. Das ist grundsätzlich zu klären. Unsere Position dazu kennen Sie. Die Betreiber von Gaststätten sollen entscheiden, inwieweit das Rauchen in ihrer Gaststätte erlaubt ist.
(Hartloff, SPD: Und das bei den vielen Punkten, von denen Sie vorhin gesagt haben, dass man sie verbieten muss?)
Voraussetzung ist, dass diese Entscheidung klar gekennzeichnet und gut erkennbar ist. Ich denke, das Wichtige daran ist, dass der Gast die Wahl hat zu entscheiden, welche Gaststätte er besucht oder nicht. Wir gehen davon aus, dass diese Kennzeichnungspflicht schließlich den Markt beeinflussen wird. Wir wissen um das gestiegene Bewusstsein in der Bevölkerung für den Nichtraucherschutz. Dies haben die Diskussionen in den vergangenen Monaten sicher bewirkt. Insofern wird dies sicherlich dazu führen, dass immer mehr Gaststätten Nichtrauchergaststätten werden bzw. dafür Sorge tragen, dass es einen effektiven Nichtraucherschutz gibt.
In der Tat sollte überprüft werden, inwieweit die Maßnahmen greifen, und das haben wir auch bereits gefordert. Ein Nichtraucherschutz wird nur dann effektiv sein, wenn er auch praktikabel ist, das heißt, wenn er durchführbar ist und es klare Leitlinien gibt, die transparent und auch umsetzbar sind.
Bevor ich Herrn Dr. Schmitz das Wort erteile, darf ich als weitere Gäste im Landtag den Familienkreis 4 der Pfarrei St. Peter in Ketten Montabaur begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Es gibt drei Bereiche, die im Zentrum der Betrachtung dieses wichtigen Themas stehen, auch wenn es – Herr Hartloff, darin gebe ich Ihnen recht – nicht im Mittelpunkt von Krieg und Frieden steht. Aber es bewegt die Bevölkerung, und von daher hat es auch uns zu bewegen. Diese drei Bereiche sind der Nichtraucherschutz, die Prävention im Sinne von Abhalten möglichst vieler Kinder und Jugendlicher, mit dem Rauchen überhaupt zu beginnen, sowie der Eingriff in individuelle Rechte.
Um es direkt am Anfang klarzustellen: Dort, wo es um echten Nichtraucherschutz und um echte Prävention geht, ist auch für einen Liberalen kein Platz für individuelle Freiheit.
Da gilt das Wort des Oberstufenaufsatzes, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die des anderen beginnt.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir den Nichtraucherschutz und den Präventionsgedanken ernst nehmen, müssen wir uns davor hüten, aufgrund des politischen Prozesses, wie er sich nun einmal entwickelt – Abstimmungen auf Länderebene mit dem Ziel einer Vereinheitlichung, die dann letztlich doch nicht zustande gekommen ist –, Positionen zu beziehen, die Gefahr laufen, nur denen gerecht zu werden, die fundamentalistisch, missionarisch und fast schon sektiererisch an dieses Thema herangehen.
Wenn wir die Akzeptanz für dieses wichtige Thema herbeiführen wollen, müssen wir auch die Kritik ernst nehmen, die jenseits von CDU- und FDP-Fraktion in den internen Besprechungen geäußert wurde. Das waren schließlich keine Harakiri-SPDler, die sich anders geäußert haben, sondern sie haben zum Nachdenken angeregt. Nicht mehr und nicht weniger möchte auch ich mit meiner Rede tun. Wir brauchen eine pragmatische und transparente Lösung, und wir brauchen eine Lösung, die die optimale Kombination aus persönlicher Entscheidungsfreiheit, Nichtraucherschutz und Prävention darstellt.
Meine Damen und Herren, deshalb gibt es Punkte, die in der Tat über alle Fraktionen hinweg selbstverständlich sind, beispielsweise der Nichtraucherschutz und ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Es gibt weitere Bereiche, die selbstverständlich sind und die auch in den unterschiedlichen Anträgen deckungsgleich sind. Aber es gibt auch Unterschiede. Ich gehe nun auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ein, die im Vorspann auf Seite 2 noch sehr optimistisch beschreibt: „Ein flächendeckender Nichtraucherschutz setzt daher gesetzliche Vorgaben voraus, die aus Gründen der systematischen Vergleichbarkeit und Stimmigkeit nicht einzelne Bereiche ausnehmen können.“
Wenn das so ginge und so wäre, würde ich Ihnen recht geben. Zum einen gibt es aber in Deutschland keine Einheitlichkeit, was ich bedaure; denn eine Einheitlichkeit im Sinne unseres Antrages würde ich jederzeit unterstützen. Es gibt auch nicht ein Nichtherausnehmen einzelner Bereiche; denn Ihr Antrag zeigt es. Sie machen die erste Ausnahme: „Abweichend von Abs. 1 Satz 1 kann in Einrichtungen des Erwachsenen- und des Jugendstrafvollzuges…“. Da ist plötzlich in einer Zelle bei Zustimmung aller Haftinsassen Rauchen möglich.
Das ist ein eigentümlicher Unterschied. Nur erwarte ich nicht, dass sie in geheimer Abstimmung über das Rauchen abstimmen, Herr Maximini, aber ich erwarte, dass man unseren Antrag dahin gehend ernst nimmt, dass er eben bereits ein weiteres Drehen an der Verschärfungsschraube im Sinne von Nichtraucherschutz und Prävention darstellt. Herr Kollege Hartloff, es ist nicht so, dass wir nicht zur Kenntnis nehmen, dass ausschließlich auf Verbandsfreiheit setzende Konzepte nicht funktionieren. Wir haben das sehr wohl zur Kenntnis genommen. Wir sind der Meinung, dass man gerade deshalb die Schraube gesetzgeberisch weiterdrehen muss. Deshalb
fordern wir ganz pragmatisch – so wie auch die CDU – eine Kennzeichnungspflicht für Raucher- und Nichtraucher-Gaststätten.