Protokoll der Sitzung vom 26.09.2007

(Beifall der SPD)

Das sind die Ergebnisse und die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das hängt auch mit den Reformschritten zusammen. Wir delegieren Verantwortung nach unten. Wir haben Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Wir haben vor Ort Verantwortlichkeiten neu formuliert. Wir operieren mit Zielvereinbarungen. Wir haben Reformen durchgeführt, die effiziente Strukturen bedeuten, Abläufe vereinfachen, diese transparenter machen und Klarheit in den Abläufen schaffen.

Meine Damen und Herren, aus diesem Grund sind die Reformen notwendig und sinnvoll. Davon profitieren auch unsere Kunden. Denken Sie an die Beförsterungskosten für den Kommunalwald oder an die Leistungen gegenüber dem Privatwald in Rheinland-Pfalz. Diese können wesentlich effizienter dargestellt werden.

Wir haben unser Dienstleistungsspektrum ausgeweitet, beispielsweise in der Umweltbildung, bei den Infrastrukturmaßnahmen, im Bereich Naherholung und Tourismus. Das hängt alles mit dem Reformwillen zusammen.

Es ist eine logische Konsequenz, dass jetzt die ZdF, die gar nicht in die SGD Süd eingegliedert war, sondern schon immer eine Sonderstellung hatte, in diese Struktur stringent, klar und effizient eingebunden wird. Wir greifen auch nicht einer Organisation oder Verwaltungsorganisation vor. Es ist vielmehr der Abschluss und die logische Konsequenz all dieser von mir formulierten Reformschritte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt keinen Grund, auf eine kommunale Verwaltungsreform zu warten. Übrigens müssen Sie sich dann dazu äußern, wie Sie zu Landesforsten stehen.

Bei manchen Äußerungen müsste man unterstellen, dass Sie bereit wären, Landesforsten zu zerschlagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es wichtig, dass noch einmal betont worden ist, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Standort Neustadt erhalten bleibt, natürlich auch im Interesse des Verwaltungsstandorts Neustadt. Das gilt natürlich auch für die Arbeitsplätze der Regionalen Servicestelle Kommunalaufsicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte, dem Gesetz zuzustimmen, und bedanke mich.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Danke. Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1287 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/1497 –

Ich erteile dem Herrn Berichterstatter Dr. Mittrücker das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes – Drucksache 15/1287 –, in seiner 10. Sitzung am 6. September 2007 beraten. In dieser Ausschusssitzung wurde ein Änderungsantrag vonseiten der SPD-Fraktion eingebracht. Im Zuge der Beratung wurde nicht nur über den Inhalt, sondern auch über das Verfahren der Ministerin im Umgang mit den Oppositionsfraktionen diskutiert. Der Gesetzentwurf wurde in Verbindung mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Vertreter der SPDFraktion bei Stimmenthaltung der Vertreter der CDUFraktion und der FDP-Fraktion angenommen.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Haller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes in der Sache sehr konform diskutiert. Daneben gab es noch einen längeren Diskurs darüber, wann welcher Abgeordnete in sein Postfach schaut oder auch nicht. Wie gesagt, ansonsten gab es große Einigkeit, bei den Änderungen zum Landesabfallwirtschaftsgesetz sowieso, da es sich hierbei im Wesentlichen um eine Anpassung von Abfallbegriffen an EG- bzw. bundesrechtliche Vorgaben handelt.

Bei der Anpassung des Landeswasserrechts wurde von der Seite des Ministeriums noch einmal deutlich dargestellt, dass dabei kein Aufwand für die Kommunen anfällt. Für den Wasserversorgungsplan ist das Ministerium und für die Maßnahmenprogramme nach der EG

Wasserrahmenrichtlinie sind die beiden oberen Wasserbehörden – SGD Süd und SGD Nord – zuständig.

Die strategische Umweltprüfung und insbesondere der vorzulegende Umweltbericht sind „Abfallprodukte“, die aufgrund der gemeinsamen Planung mit den Verbänden und Kommunen im Rahmen der Wasserrichtlinie sowieso entstehen. Es bedarf nur noch der Zusammenfassung der unterschiedlichen Richtlinien und der Durchführung eines parallelen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens. Der Aufwand ist damit kaum zu beziffern, da auf keine außenstehenden Ingenieurbüros zurückgegriffen werden muss.

Über die sonstigen redaktionellen Änderungen und Präzisierungen bestand ebenfalls Einigkeit.

Danke schön.

(Beifall der SPD )

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Gebhart.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stimmen heute über das Landesgesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes ab.

(Ramsauer, SPD: Das ist wahr!)

Es geht um zwei Dinge, zum einen die Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes. Wir hatten dies bereits in der ersten Lesung auch so besprochen. Aus unserer Sicht sind diese Dinge relativ unspektakulär und unstrittig. Es werden Begriffe angepasst. Es erfolgen Klarstellungen. Insofern ist daran inhaltlich auch nichts auszusetzen.

Der zweite Punkt ist die Umsetzung zweier Richtlinien in das rheinland-pfälzische Wasserrecht, die Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege David Langner, Sie haben im Ausschuss zu Recht gesagt, dieses Thema eigne sich nicht, um parteipolitische Auseinandersetzungen zu schüren. Ich gebe Ihnen zu 100 % recht. Dieses Thema eignet sich nicht, um parteipolitische Auseinandersetzungen zu schüren. Umso mehr bin ich aber irritiert über das Verhalten der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, wir hatten im Plenum in der ersten Lesung ausdrücklich darum gebeten, uns im Ausschuss zu den Beratungen die entsprechenden Stellungnahmen der Verbände vorzulegen. Sie haben das nicht getan. Auf ausdrückliche Nachfrage hin haben Sie dies vehement und kategorisch abgelehnt.

Jetzt können Sie natürlich sagen, es steht der Opposition natürlich zu, im Ausschuss eine Anhörung zu beantragen. Das hätten wir im Ausschuss machen können. Wir haben es nicht getan, weil die Richtlinien ohnehin schon in zeitlichem Verzug sind. Sie hätten schon seit langer Zeit umgesetzt werden müssen. Hätten wir im Ausschuss noch eine Anhörung beantragt, dann hätte es nur einen weiteren Verzug gegeben. Dies wollten wir nicht.

Meine Damen und Herren, es ist eine Frage des Umgangs miteinander. Es ist eine Frage des Stils und der politischen Kultur. Ich stelle fest, es liegt Ihnen offensichtlich nichts daran, auf Arbeitsebene punktuell kooperativ miteinander umzugehen und dort, wo es möglich wäre – an dieser Stelle wäre es möglich gewesen –, einen Konsens herbeizuführen. Aber Konsens kann eben auch immer nur das Ergebnis von Einbindung sein. Sie legen keinen Wert darauf. Sie haben offensichtlich kein Interesse daran. Wir bedauern dies. Wir kritisieren dies des Umgangs mit dem Parlament und des Umgangs mit dem Ausschuss wegen. Nur deswegen werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU Stretz, SPD: Aber zum Gesetz haben Sie gar nichts gesagt!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Landtagsseminars. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Schellhaaß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Änderung der wasserrechtlichen Vorschriften und des Landesabfallwirtschaftsgesetzes in diesem Landesgesetz habe ich in der ersten Lesung im Prinzip bereits alles gesagt. Es geht nur um Umsetzung von EU-Recht. Ich habe im Ausschuss auf meine Frage hin erfahren, dass es verwaltungsmäßig viel einfacher sei, zwei so unterschiedliche Themen in einen Gesetzentwurf zu packen. Ich sehe nach wie vor nicht, dass es zwangsläufig so sein muss, und hielte es anders für die spätere Praxis für viel leichter handhabbar. Aber das ist kein wesentlicher Punkt.

Bemerkenswert finde ich allerdings doch das, was Herr Dr. Gebhart eben schilderte. Wenn eine Partei in diesem Haus die Stellungnahme der Verbände von der Regierung erbittet, weil sie die Verabschiedung des Gesetzes nicht verzögern und auch nicht dramatisieren möchte, also auf die Anhörung verzichtet und die Regierung das ablehnt, dann finden auch wir das nicht in Ordnung. Dann finden auch wir das schlechten Stil.

(Beifall des Abg. Bracht, CDU)

Deshalb enthält sich die FDP, obwohl sie dem Gesetz als solchem zustimmt.

(Beifall der FDP – Frau Fink, SPD: Das ist aber eine Logik!)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Haller das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Gebhart, ich kann Ihnen überhaupt nicht recht geben. Das muss ich jetzt gerade einmal festhalten. Die Landesregierung hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht. Die Landesregierung führt eine Anhörung durch. Die Landesregierung lädt die Verbände, die kommunalen Verbände, ein. Es ist, als wenn man einen Vertrag abschließt. Da gibt es gewisse Dinge zwischen den Vertragspartnern. Es gehört mit dazu. Sie hätten sich auch die Arbeit machen und die Verbände anschreiben können. Haben Sie das gemacht? – Nein, das haben Sie wahrscheinlich nicht gemacht. Das hätten Sie jederzeit machen können. Die Verbände hätten Ihnen sicher die Auskunft gegeben. Das müssen Sie sich auch einmal überlegen.

Die Landesregierung führt diese Anhörung durch. Wenn die Verbände wirklich etwas dagegen gehabt hätten, dann hätten sie sich sicher nicht nur an die Landesregierung gewandt. Das müssen Sie sich auch einmal überlegen.

(Beifall bei der SPD)

Von daher: Sie haben alle Infos erhalten, die zur Abstimmung dieses Gesetzentwurfs notwendig sind. Sie hätten die Infos jederzeit von den Verbänden erhalten können.

Vielen Dank.