Wir haben auch zumindest eine Initiative angedacht. Ob das in der jetzt vorliegenden Steuergesetzgebung zu regeln wäre, glaube ich nicht. Ich denke, das ist noch eine Aufgabe.
Dieses jetzt vorliegende Gesetz geht auf eine EnqueteKommission in der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestags zurück. Damals war der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt, der Vorsitzende. Ich war selbst zweimal oder dreimal in Vertretung des Ministerpräsidenten bei dieser EnqueteKommission eingeladen. Ich muss sagen, was diese Kommission nicht nur nach außen, sondern auch nach innen auf die Beine gestellt hat – das ist der Ausfluss aus dieser Enquete-Kommission –, ist ein wirklich gutes Gesetz für das Ehrenamt, also für diejenigen, die sich im Ehrenamt betätigen. Das sollte man auch über alles hinweg deutlich sagen. Das muss man auch einmal lobend erwähnen dürfen.
Das Land Rheinland-Pfalz ist sehr früh den Weg des Ehrenamtes gegangen. Ich gebe allen recht, die sagen, das ist keine parteipolitische Schiene. Das ist aber eine politische Schiene. Politik heißt „Leben gestalten“. Dann ist das so.
Die Landesregierung hat sehr früh erkannt, dass der Bereich des Ehrenamts der Förderung bedarf, aber auch des Nach-außen-Tretens, dass nämlich Ehrenamt etwas bedeutet, was mehr ist, als dass man – Entschuldigung – nur im Beruf gut ist. Da ist der Nachweis eine bestimmte Entwicklung.
Soweit ich es im Kopf habe, hat der Ministerpräsident bis heute 174 dieser Zertifikate unterschrieben und damit klargemacht: Wenn es um Einstellungsfragen geht und darum, ob ich in den Beruf kommen kann, dann ist das ein Nachweis über ein über anderes hinausgehendes ehrenamtliches Engagement, das sonst jemand an den Tag legt. – Ich halte das für einen notwendigen Hinweis. Wir haben viele Betriebe, mit denen wir reden. Auch im Bereich der Feuerwehr reden wir mit den Betrieben. Sie sagen: Jawohl, dort bekommen wir einen Anhaltspunkt über das soziale Engagement der Menschen, die sich nicht nur im Beruf, sondern in der Gesellschaft einbringen wollen. Ein größeres Pfund haben wir in diesem Land nicht. Das muss man deutlich sagen.
Ich möchte nicht alles aufzählen, weil das wieder nach Selbstbeweihräucherung aussehen würde, was wir mittlerweile alles getan haben, von der Frage des Zertifikates angefangen bis hin zur Versicherung usw. Es gibt eine Fülle von Initiativen dieser Landesregierung zu allen Zeiten, zumindest seit 1991, seitdem ich dafür sprechen kann. Ich denke, diese Initiativen sollten einfließen, was auch der Fall ist.
Wir haben einen großen Fundus im Rettungswesen, in den sozialen Diensten, bei der Feuerwehr. Wir müssen diese Menschen weiter ermuntern. Es ist gut, dass heute eine solche Debatte stattgefunden hat.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir stimmen daher über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1544 – ab. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen! –
Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Schulen in Rheinland-Pfalz im Schul- jahr 2006/2007 Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 15/1043/1191/1289 –
Gute Schule machen – Unterrichtsversorgung sichern, Unterrichtsqualität fortentwickeln, Schulen stärken Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1437 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Regelmäßig zum Schuljahresbeginn verkündigt diese Landesregierung, dass es an den rheinlandpfälzischen Schulen eine gute Unterrichtsversorgung geben würde.
Die Betroffenen sehen dies jedoch regelmäßig anders. Die amtliche Schulstatistik des Landes Rheinland-Pfalz gibt ihnen recht.
Nach der amtlichen Schulstatistik betrug der strukturelle Unterrichtsaufall im ersten Schulhalbjahr 2006/2007 über 800 Vollzeitlehrerstellen. Das heißt, wöchentlich konnten 20.000 Unterrichtsstunden nicht gehalten werden, weil sie von der Landesregierung schlicht und einfach nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Hinzu kommt der noch wesentlich höhere aktuelle oder temporäre Unterrichtsaufall, zum Beispiel durch Fortbildung oder Krankheit der Lehrer.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der strukturelle Unterrichtsausfall im zweiten Schulhalbjahr noch höher wurde. Dies wurde von der Landesregierung immer bestritten, ohne es zu beweisen.
Versuche von Abgeordneten – es waren immer nur Oppositionsabgeordnete, weil diese etwas kritischer gegenüber der Landesregierung eingestellt sind und nicht alles glauben –, mittels Kleiner Anfragen die Unterrichtsversorgung im zweiten Schulhalbjahr zu erfahren, wurden von der Landesregierung mit der fadenscheinigen Begründung, der Aufwand wäre zu groß, nicht beantwortet.
Um die wahren Zahlen über die Unterrichtsversorgung im zweiten Schulhalbjahr des vergangenen Schuljahres zu bekommen, stellte die CDU-Fraktion im April 2007 eine Große Anfrage zur Entwicklung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2006/2007. Die Antwort der Landesregierung kann man eigentlich nur als unverfroren bezeichnen; denn sie weigert sich, auf die Große Anfrage zu antworten. Sie hat sechs Wochen Zeit gehabt, genaue Angaben über die Unterrichtsversorgung im zweiten Schulhalbjahr zu machen. Diese Auskunftsverweigerung ist nicht nur ein Affront gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit.
Wer so wie diese Landesregierung mauert, will offenkundig verhindern, dass die wirklichen Zahlen, die bewiesen hätten, dass der Unterrichtsausfall noch angestiegen ist, ans Tageslicht kommen.
Insofern hat die Vorgehensweise der Landesregierung auch ein Gutes, nämlich die faktische Nichtbeantwortung unserer Großen Anfrage ist das Eingeständnis der Landesregierung, dass der Unterrichtsausfall im zweiten Schulhalbjahr erheblich höher war als im ersten. Wenn dem nicht so gewesen wäre, dann hätte sie die Große Anfrage beantwortet.
Das kennen wir. Man kann also davon ausgehen, dass im zweiten Schulhalbjahr über 1.000 Vollzeitlehrerstellen gefehlt haben.
Unglaublich ist eigentlich, aber man lernt bei dieser Landesregierung immer wieder dazu, vor allen Dingen, seitdem sie die absolute Mehrheit hat, wie sie versucht zu begründen, warum sie unsere Fragen nicht beantwortet.
Ich bitte um große Aufmerksamkeit. Ich zitiere: „Im Lichte der bisherigen Ausführungen war es für die Schulaufsicht nicht möglich, für jede einzelne Schule in einer Rückschau zum 1. Februar“ – die Rückschau erfolgte im April/Mai – „die Unterrichtsversorgung zu ermitteln.“
Weiter heißt es, das ist der zweite große Hammer: „Ein Rückschluss auf die sich insgesamt ergebende Unterrichtsversorgung ist aufgrund der vorliegenden Daten nur eingeschränkt möglich“. – Das muss man sich vergegenwärtigen.
Herr Ministerpräsident, hören Sie gut zu. Die Landesregierung gibt in einem offiziellen Parlamentsdokument zu, dass die Aufsichtsbehörde, die ADD, etwa zehn Wochen nach dem 1. Februar nicht weiß, wie viele Lehrer mit wie vielen Wochenstunden an welchen Schulen des Landes am 1. Februar, also zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres, unterrichtet haben. Das geben Sie offiziell zu, und zwar im IT-Zeitalter. Das ist eigentlich unfassbar.
Wenn die Antwort dieser Landesregierung wirklich stimmt – jetzt glaube ich ihr einmal, man kann nicht immer alles bezweifeln –, dann ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ihren Aufgaben nicht gewach
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Parlament und Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, über die Entwicklung der Unterrichtsversorgung und den Unterrichtsausfall informiert zu werden.
Da die Landesregierung das nicht freiwillig tut, haben wir den Antrag „Unterrichtsversorgung transparent gestalten“ gestellt.