Tötungsdelikte, bei denen sich der Täter seiner persönlichen Ehre und der vermeintlichen Familienehre wegen sozusagen als Vollstrecker eines von ihm und seiner Familie gefällten Todesurteils über einen anderen Menschen erhebt, sind besonders verwerflich und rücksichtslos. Sie sind nichts anderes als gemeiner Mord und mit der Höchststrafe zu ahnden.
Gerade in jüngster Zeit sind über die Medien wieder Fälle mit Tatorten in anderen Bundesländern bekannt geworden, in denen die Gerichte entsprechend den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs geurteilt und lebenslange Freiheitsstrafen bei Unterdrückungsmorden verhängt haben. Das Thema ist weiter hoch aktuell und verdient weiter unsere ungeteilte Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Zwangsheirat verletzt elementare Menschenrechte. Sie muss öffentlich und wahrnehmbar geächtet werden.
Es gibt für Sie keine Rechtfertigung. Weder aus patriarchalisch traditionellen noch aus vermeintlich religiösen Gründen ist sie akzeptabel.
Deshalb ist es unerlässlich, Zwangsverheiratung als strafwürdiges Unrecht im allgemeinen Bewusstsein, insbesondere aber im Bewusstsein der Betroffenen zu verankern.
Es gilt, den Widerstand und die Anzeigebereitschaft der Opfer zu fördern, ihnen insbesondere die Angst vor den Folgen einer Strafanzeige zu nehmen, ihnen aber
Der Bundesrat hat in der letzten und wiederholt in der derzeitigen Legislaturperiode einen Gesetzesantrag beim Bundestag eingebracht, der einen speziellen Straftatbestand der Zwangsheirat mit einem gegenüber dem Nötigungsparagraphen erhöhten Strafrahmen vorsieht. Der Gesetzentwurf enthält weiter Regelungen für die Aufhebung von unter Zwang zustande gekommene Ehen und für die wichtigen, sich anschließenden Unterhaltsfragen. Leider sind die Beratungen über den Entwurf des Bundesrats im Bundestag noch nicht abgeschlossen.
Der Bitte in Ihrem Antrag, den für Zwangsheiraten vorgesehenen Strafrahmen noch einmal zu überprüfen, wird die Landesregierung selbstverständlich nachkommen und dem Landtag berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genauso wichtig wie neue Gesetze und eine konsequente Strafverfolgung bleibt eine effektive Prävention. Vieles passiert schon im Land. Sie haben es in Ihrem Antrag aufgelistet.
Der vorliegende Entschließungsantrag enthält aber weitere, auf die Prävention abzielende Anregungen und Forderungen an die Landesregierung. Ich darf für die Landesregierung versichern, wir werden das ganz wichtig nehmen. Ihr Antrag ist unser Arbeitsauftrag. Dem Landtag und seinen Ausschüssen werden wir weiter berichten.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich den Betriebsrat des Thyssen-Krupp-Bilstein-Werkes Mandern. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Weiter begrüße ich auf der Zuschauertribüne Mitglieder der SPD-Ortsvereine Bad Bergzabern und Oberotterbach. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Antrag, da die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1333 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP einstimmig angenommen. Ich danke Ihnen.
Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1614 –
Frau Abgeordnete Wopperer hat das Wort. Statt zehn Minuten Grundredezeit sind fünf Minuten Redezeit vereinbart worden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesentwicklungsprogramm hatten wir bereits in den letzten Plenarsitzungen als Thema. Es ist ein wichtiges Thema; denn das Landesentwicklungsprogramm wird die nächsten zehn bis 15 Jahre festschreiben, wie die räumliche Entwicklung in diesem Land ablaufen wird.
Das Landesentwicklungsprogramm werden wir heute vom Inhalt nicht noch einmal diskutieren, so wie die letzten Male, sondern es geht heute um die Frage, wie wir mit dem Aufstellungsverfahren weiter umgehen.
Das letzte Mal hatten wir darüber diskutiert, ob es richtig sei – den Antrag der FDP-Fraktion dazu hatten wir als CDU-Fraktion unterstützt –, dass aus dem Landesentwicklungsprogramm eine gesetzesähnliche Form wird, indem man sagt, es soll vom Plenum als Rechtsverordnung mit Plenarvorbehalt beschlossen werden.
Wir haben uns deswegen Gedanken gemacht. Es wäre gut, die Bevölkerung in dieses Verfahren weiter einzubeziehen, da wir hier als Vertreter der Bevölkerung und der Bürgerschaft stehen.
Wir haben darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es in anderen Bereichen gibt. Wir sind darauf gekommen, dass es in jeder Kommune völlig selbstverständlich ist, dass ein Bebauungsplan, wenn er aufgestellt wird, in eine öffentliche Anhörung geht.
Diese öffentliche Anhörung ist auch im Landesentwicklungsprogramm vorgeschrieben. Sie wissen das. Das ist für den Landesentwicklungsbereich klar, das war bei jedem Landesentwicklungsprogramm so und ist in § 8 ff. des Landesplanungsgesetzes vorgesehen.
Der Unterschied zum Bebauungsplan ist der, wenn Sie einen Bebauungsplan grundlegend ändern, muss er aus gutem Grund noch einmal in eine Anhörung gehen, um Transparenz darzustellen. Wir schlagen Ihnen vor – das ist der zweite Punkt des Antrags –, dass Sie auch beim
Landesentwicklungsprogramm eine solche zweite öffentliche Anhörung und Beteiligung aller Gemeinden, Zuständigen und damit zu Befassenden durchführen.
Bei der Anhörung, die wir im Frühjahr in der ersten Runde durchgeführt hatten, hat sich herausgestellt, dass in diesem Landesentwicklungsprogramm sehr viel zu überarbeiten ist.
Laut Bundesgesetzbuch ist beim Bebauungsplan vorgeschrieben, dass er neu ausgelegt wird, wenn grundlegend überarbeitet wird. Aus unserer Sicht muss der vorgelegte Entwurf des Landesentwicklungsprogramms grundlegend überarbeitet werden.
Wenn man davon ausgeht, dass die grundlegende Arbeit von Ihnen geleistet wird – wir hoffen das sehr für unser Land –, dann sollten auch eine erneute Anhörung und eine erneute Beteiligung erfolgen, schlichtweg damit die Transparenz gewährleistet ist.
Sie sagen immer, Sie seien so bürgernah. Ich appelliere an Sie, hier Ihre Bürgernähe zu zeigen und diese Anhörung erneut durchzuführen.
Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, warum Sie hereinrufen; denn im Moment habe ich das Wort. Herr Pörksen, ganz ruhig, Sie können sich durch Ihr Abstimmungsverhalten dazu äußern oder mit einer Wortmeldung etwas dazu sagen.
Wir schlagen Ihnen vor, dass wir dieses Verfahren erneut durchführen und nicht, dass man es einfach macht, sondern dass man es einfach besser macht.
Wir sind uns völlig einig, dass die Demografie in Rheinland-Pfalz eine Herausforderung für alle Planungsaufgaben der Zukunft ist. Wir sind uns völlig einig, dass Klima eine Zukunftsaufgabe ist, schon eine Aufgabe bisher war, aber vermehrt eine Aufgabe sein wird.
Wenn ich nur diese zwei Beispiele nehme, sind wir uns auch einig, dass man kooperieren muss. Nur wie muss man kooperieren?
Zum Klimaschutz: Sie sprechen von regenerativen Energien. Wenn man aber in das Landesentwicklungsprogramm hineinschaut, findet man dort, dass die Geothermie zum Beispiel lediglich als Grundsatz festgelegt wird und nicht als rechtliches Ziel.