Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

3. Die Einwerbung und Entgegennahme von Angeboten obliegen ausschließlich den Bürgermeistern bzw. dem Landrat und den Beigeordneten.

4. Über die Annahme entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat bzw. der Kreistag in öffentlicher Sitzung in Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Tatsachen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist der Effekt dieser Regelung? Der Effekt ist zum einen eine Verbesserung der Transparenz und eine Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Unbestechlichkeit der Träger staatlicher Funktionen. Effekt ist aber auch, dass durch die erhöhte Transparenz ein Rückgang von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften zu erwarten ist, wobei ich der Vollständigkeit halber hinzufüge, dass die entsprechenden Straftatbestände im Strafgesetzbuch damit natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden.

Aber durch die künftige Transparenz wird die Schwelle für Ermittlungen höher, und die Zahl von Verfahren könnte rückläufig werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist vorgesehen, in untergesetzlichen Regelungen Pauschalbeträge aus Gründen der Praktikabilität in sozial adäquater Form zu regeln, damit nicht etwa für fünf Kuchen oder zehn Nudelsalate bei einer Kindergartenfeier das ganze Verfahren in Gang gesetzt werden muss.

Das Gesetz enthält weiterhin eine Regelung, welche auf der Föderalismusreform I fußt.

Das Beamtenrechtsrahmengesetz, welches nach wie vor als Bundesrecht fortgilt, regelt als Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit das vollendete 65. Lebensjahr. Abweichungen der Länder sind lediglich für Beamte auf Zeit zulässig, die durch das Volk gewählt werden. Für diese Beamten auf Zeit ist geregelt, dass sie mit Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand treten, wenn ihre letzte Amtszeit über das 65. Lebensjahr hinausgeht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf unter Einbeziehung des gemeinsamen Änderungsantrags zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Auler. Für die Landesregierung spricht nunmehr Herr Staatssekretär Lewentz.

Hochverehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte in den letzten Landtagssitzungen mehrfach das Glück, nach einer sehr ausführlichen Aktuellen Stunde und vor einem besonderen Ereignis – heute ist eine Weihnachtsfeier angesagt – sprechen zu dürfen, sodass Sie es mir bitte nachsehen, wenn ich die fünf Minuten Redezeit nicht ganz ausnutzen werde. Ich glaube, das ist auch nicht notwendig.

Herr Auler, wenn ich auch nicht den Weg bis zum heutigen Tag zu kommentieren habe, so ist das, was Sie, was Herr Kollege Henter und was der Vorsitzende des Innenausschusses gesagt haben, absolut richtig. Herr Kollege Schweitzer, was zu Monsheim und anderen ausgeführt wurde, deckt sich mit meinem Erfahrungshintergrund. Sie sprachen von Schutzvorgaben für die Bürgermeister. Auch das ist absolut richtig. Das ist die richtige Betonung.

Über das Thema „Bagatellgrenze“ und die Verordnung sollten wir uns gemeinsam unterhalten. Da sollten wir auch einen gemeinsamen Weg finden.

Ich möchte zwei Punkte aus eigener Erfahrung ansprechen. 1994 bin ich Ortsbürgermeister geworden, nach

dem ich eine Legislaturperiode lang Mitglied eines Gemeinderats war. Es hat mir sehr gut getan. Deswegen ist die Zahl von 23 Jahren nach meiner Einschätzung eine gute Untergrenze. Man hat die Chance, wenigstens fünf Jahre Mitglied in einem Rat gewesen zu sein.

Ich freue mich auch sehr, dass die Grenze von 73 Jahren gewählt worden ist, und danke den Fraktionen, dass sie sich nicht an unserem ersten Bundeskanzler orientiert haben. Dr. Adenauer wurde mit 73 Jahren Bundeskanzler und hat dieses Amt bis zum Alter von 88 Jahren ausgeführt. Dem einen oder anderen würde ich es heute auch noch zutrauen, aber ich glaube, als generelle Regelung ist 73 Jahre eine gute Oberkante.

Die Landesregierung dankt den drei Fraktionen für diesen Gesetzentwurf. Ich glaube, damit kommen wir ein gutes Stück voran.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1745 – ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/751 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der gerade beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesbesoldungsgesetz- und -versorgungsanpassungsgesetz 2007/2008 (LBV AnpG 2007/2008) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1400 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/1746 –

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 15/1738 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1753 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 15/1754 –

Berichtigung – Drucksache 15/1756 –

Die Grundredezeit wurde von zehn auf sieben Minuten verkürzt. Ich darf der Berichterstatterin Frau Meurer das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 29. August 2007 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 6. September 2007, in seiner 18. Sitzung am 23. Oktober 2007 sowie in seiner 19. Sitzung am 6. Dezember 2007 beraten.

In der 18. Sitzung am 23. Oktober 2007 hat der Haushalts- und Finanzausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 11. Dezember 2007 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank.

Ich erteile Herrn Kollegen Henter das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten jetzt das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz, ein sehr umfangreiches Gesetzeswerk. Der Kern bezieht sich jedoch auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für die Jahre 2007 und 2008.

Von der Landesregierung wird eine Besoldungserhöhung von 0,5 % für das Jahr 2007 ab Besoldungsgruppe A 10 vorgeschlagen, 1,1 % für den mittleren Dienst und 1,7 % für den einfachen Dienst, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass der einfache Dienst aus ca. 415 aktiven Beamtinnen und Beamten und 450 Ruheständlern besteht.

Gleiches wird für das Jahr 2008 von der Landesregierung vorgeschlagen.

Daneben gibt es einen Tarifvertrag für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Dort ist eine gestaffelte Einmalzahlung für das Jahr 2007 vereinbart worden, für das Jahr 2008 eine Erhöhung von 2,9 %.

Die Beamtengewerkschaften im öffentlichen Dienst fordern mit guten Gründen eine Übernahme dieses Tarifergebnisses auf die Gruppe der Beamten. Das würde für das Jahr 2007 für den einfachen und mittleren Dienst eine Einmalzahlung von 900 Euro bedeuten, für den gehobenen Dienst von 600 Euro und für den höheren Dienst von 450 Euro, für das Jahr 2008 eine Erhöhung der Besoldung um 2,9 %.

Die CDU unterstützt diese Forderung der Gewerkschaften, da, wie ich eben schon erwähnt habe, die Gewerkschaften gute Gründe für ihre Forderung haben.

(Beifall der CDU)

Die CDU-Fraktion hat deshalb einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Die von der Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgesehen Besoldungserhöhung stellt keine faire, gerechte und angemessene Vergütung für die Leistungen der Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz dar.

(Beifall der CDU und bei der FDP)

Ich will Ihnen das näher begründen. Die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz haben in den letzten zehn Jahren, also in dem Zeitraum von 1997 bis 2007, über 40 Sparmaßnahmen über sich ergehen lassen müssen. Die letzten Jahre 2005 und 2006 waren von Nullrunden, also von keiner Besoldungserhöhung geprägt. In Tarifbereichen außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden Tarifabschlüsse in Höhe von bis zu 5 % vereinbart. Das kommt daher, dass unsere Wirtschaft – Gott sei Dank, darüber freuen wir uns alle – floriert. Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dürfen von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht abgekoppelt werden.

(Beifall der CDU und bei der FDP)

Ein halbes Prozent plus bedeutet angesichts steigender Lebenshaltungskosten in Wirklichkeit eine Minusrunde für Beamtinnen und Beamte und insbesondere für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Jetzt haben wir in der freien Wirtschaft erlebt, dass die Gewerkschaften in vorbildlicher Weise, als es der Wirtschaft nicht so gut ging, Zurückhaltung bei den Lohnforderungen geübt haben. Als die Wirtschaft jetzt angesprungen ist, sind höhere Tarifabschlüsse vereinbart worden. Die Landesregierung steht vor der gleichen Situation. Im Jahr 2007 steigen die Steuereinnahmen voraussichtlich um 780 Millionen Euro. Wenn derartig hohe Steuermehreinnahmen zu verzeichnen sind, sind die CDU-Fraktion und ich der Auffassung, dass dies auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Beamtinnen und Beamten zugute kommen muss.