Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit können wir zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP – Drucksache 15/1738 – ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der SPD – Drucksache 15/1753 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 15/1754 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Vielen Dank.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent- wurf – Drucksache 15/1400 – einschließlich der Berichti

gung – Drucksache 15/1756 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Lesung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Architektengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1611 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/1747 –

Im Ältestenrat wurde vereinbart, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln.

Ich bitte Herrn Kollegen Schreiner um Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Haus hat den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben ihn beraten, und er wird in beiden Ausschüssen einstimmig so getragen. Ich bin aber vom Haushalts- und Finanzausschuss gebeten worden, zu zwei inhaltlichen Punkten an dieser Stelle kurz Stellung zu nehmen, die wir diskutiert haben, damit wir ihn ohne Aussprache laufen lassen können.

Erster Punkt. Nach § 5 Abs. 1 Architektengesetz ist es so, dass ein deutscher Studierender, der sich in die Architektenliste eintragen lassen möchte und auf einer deutschen Hochschule studiert hat, dafür ein achtsemestriges Studium hinter sich gebracht haben muss. Ein Mitbewerber aus einem EU-Land, der sich für Stadtplanung oder Innenarchitektur eintragen möchte, muss nach der Änderung nur noch ein dreijähriges Architekturstudium an einer europäischen Hochschule vorweisen.

Das heißt, es beinhaltet im Einzelfall das Risiko einer Inländerdiskriminierung. Wir haben uns aber trotzdem entschieden, diesen Gesetzentwurf so passieren zu lassen, weil wir die europäischen Vorgaben umsetzen wollen und uns überzeugt hat, dass es sich nur um eine kleine Zahl von Fällen handeln wird und in Aussicht gestellt worden ist, dass es im Wege der Einzelfallregelung möglich sein wird, diese Inländerdiskriminierung zu vermeiden. Wir sind uns über Fraktionsgrenzen hinweg

einig, dass wir an einem achtsemestrigen Architekturstudium festhalten wollen.

Der zweite Punkt, über den diskutiert worden ist, ist das Thema der Haftpflichtversicherungspflicht. Darüber hatten wir schon einmal im Rahmen der Landesbauordnung diskutiert. Seinerzeit ist gesagt worden, das eigentlich eher etwas Standesrechtliche gehöre in das Architektengesetz. Jetzt liegt die Novelle des Architektengesetzes vor, und die Haftpflichtversicherungspflicht ist wiederum nicht enthalten. Es ist schon angekündigt worden, dass man das bei der Landesbauordnung erneut aufrufen wird, weil über die Berufsgruppe der Architekten hinaus weitere Berufsgruppen bauvorlageberechtigt sind und es im Zuge eines funktionierenden Verbraucherschutzes wichtig wäre, dass sich Bauherren grundsätzlich darauf verlassen können, dass derjenige, der bauvorlageberechtigt ist, der den Bauantrag einreicht, auch haftpflichtversichert ist.

(Frau Spurzem, SPD: Von wem denn?)

Diese zwei Dinge haben wir diskutiert. Ich bin gebeten worden, das hier so ausführlich zu berichten. – Ich danke Ihnen.

Herr Kollege Schreiner, vielen Dank für die Berichterstattung.

Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1611 –. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das war einstimmig. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten an die Neuorganisation der Landesbergverwaltung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1621 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 15/1748 –

Auch hier wurde vereinbart, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Eymael, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 16. November 2007, Plenarprotokoll 15/33, ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der

Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 29. November 2007 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 11. Dezember 2007 beraten. Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Harald Schweitzer, SPD: Bravo!)

Ich will noch eine Anmerkung machen, weil es eine Unklarheit im Ausschuss gab. Die Bergverwaltung wird effizienter gestaltet, zwei Ebenen, die untere und die obere, werden beim Landesamt für Geologie und Bergbau zusammengefasst. Das bringt mehr Effizienz. Kosteneinsparung rund 210.000 Euro.

(Harald Schweitzer, SPD: Jetzt kann ich zustimmen!)

Vielen Dank.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1621 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Vielen Dank.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch das war einstimmig.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutz- rechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 2002 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1652 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/1749 –

Auch hier wurde vereinbart, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Kollegen Henter, um Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 14. November 2007 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 27. November 2007 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 11. Dezember 2007 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank, Herr Kollege Henter.

Wir kommen auch hier zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1652 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Vielen Dank.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig. Vielen Dank. Somit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Aufstellung des Landeshaushaltes nach den Regeln der doppelten Buchführung als Gesamtabschluss Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1642 –

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1669 –