Protokoll der Sitzung vom 23.01.2008

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Aufstellung des Landeshaushaltes nach den Regeln der doppelten Buchführung als Gesamtabschluss Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1642 –

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1669 –

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/1837 –

Strukturen des Landeshaushalts fortentwickeln – Möglichkeiten besserer Transparenz und Steuerung prüfen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1857 –

Liebe Kollegen, ich bitte darum, die Diskussionen jetzt einzustellen.

Aufgerufen ist auch ein Alternativantrag der SPD, der jetzt eingegangen ist.

Zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Wansch das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1642 –, „Aufstel

lung des Landeshaushaltes nach den Regeln der doppelten Buchführung als Gesamtabschluss“ betreffend, wurde mit Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2007 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Nach umfangreicher Beratung hat dieser in seiner 20. Sitzung am 17. Januar 2008 die Beschlussempfehlung, der Antrag wird abgelehnt, abgegeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Creutzmann hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Begeisterung für unseren Antrag ist immer groß. Immerhin haben wir im Ausschuss eine Stunde darüber diskutiert. Ich konnte die Mehrheitsfraktion nicht überzeugen.

Herr Staatsminister, zu Ihnen werde ich heute irgendwann noch einmal kommen, und zwar heute Abend. Das verspreche ich Ihnen. Ich will jetzt die Ausführungen zu dem Antrag machen.

Im Vorwort zum Doppischen Kommunalbrevier 2007, unterzeichnet vom Innenminister, schreiben die Verfasser Folgendes: „Es geht um Delegation von Verantwortung, Straffung von Entscheidungsabläufen, Optimierung von Verfahren und Kostenstrukturen, kostenbewusstes Verwaltungshandeln, Bereitstellung von Informationen, die die Grundlage für Entscheidungen der Verwaltungssteuerung sind und damit einem grundlegenden Umbau der rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltung insgesamt. Die stille Revolution, die in dem Kommunaldoppiklandesgesetz eingeleitet ist, wird Verwaltungshandeln transparenter und Kommunalpolitik anspruchsvoller machen.“

Meine Damen und Herren, was für unsere Kommunen gelten soll, sollte für das Land Rheinland-Pfalz umso mehr Gültigkeit haben

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)

Wenn ich die Zeit hätte. Ich gehe auf jeden Zwischenruf ein. Sie wissen, ich bin in dem Thema drin, Herr Kollege.

(Hartloff, SPD: Sie wissen, ich auch!)

Da habe ich kein Problem. Mit dem Antrag der FDPFraktion, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen, in dem der Landeshaushalt, der Pensionsfonds, die Landesbetriebe sowie die Beteiligungsgesellschaften des Landes mit einem Anteilsbesitz von mehr als 50 % zu erfassen sind, werden neben den im Antrag genannten Vorteilen noch wesentliche Verbesserungen erreicht:

1. Mehr Transparenz durch Erfassung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden des Landes in einem Gesamtabschluss.

2. Haushaltsklarheit und -wahrheit durch das Aufrechnen gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Aufwendungen und Erträge.

3. Verhindern des Verschiebens von Aufwands- und Ertragspositionen vom Landeshaushalt in die Landesbetriebe oder Beteiligungen des Landes oder umgekehrt und damit die „Manipulation“ des Landeshaushalts oder der eigenständig geführten Landesbetriebe.

(Staatsminister Prof. Dr. Deubel lächelt)

Der Staatsminister lächelt, er weiß, was ich meine.

4. Die Auflösung der unterschiedlichen Rechungssysteme zwischen Landeshaushalt (Kameralistik) und den Landesbetrieben sowie den Beteiligungsgesellschaften (nämlich der doppelten Buchführung) durch einen einheitlichen Rechnungsstil nach vergleichbaren Maßstäben.

5. Die Integration weiterer betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente, zum Beispiel Controlling, Kosten- und Leistungsrechnung, in das Haushalts- und Rechnungswesen.

6. Darstellung der Folgelasten und Folgekosten durch den Ausweis der zukünftigen finanziellen Verpflichtungen, der Haftungsverhältnisse, den Rückstellungen für Pensionen – also auch den alten, nicht nur den im Pensionsfonds befindlichen – und ähnlichen Verpflichtungen sowie sonstiger Rückstellungen beispielsweise für unterlassene Instandhaltungen.

7. Wesentliche Verbesserung und Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung des Landes durch die Angaben und Erläuterungen im Gesamtanhang, in dem nicht nur die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden und deren Abweichungen gegenüber dem Vorjahr anzugeben sind, sondern auch die Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie die Gesamtfinanzierung.

Meine Damen und Herren, wie sollen diese Ziele erreicht werden? Im Jahr 2008 ermittelt die Landesregierung die Anfangsbestände für die Eröffnungsbilanz des Landeshaushalts in doppischer Form. Im Ausschuss hat man mir erklärt, das wäre nicht möglich. Dies glaube ich nicht, meine Damen und Herren.

Wir haben nämlich fast alle Betriebe in doppischer Form. Nur noch der Landeshaushalt fehlt. Da geht es um die Erfassung der Anfangsbestände, um die Erfassung der Konsolidierungsangaben, aber das geht nur einmal am Anfang, um den Landeshaushalt im Jahr 2008 zu erstellen.

Da die Vermögenswerte des Landes – ich habe es gesagt – in Milliardenhöhe – deswegen sind auch die Zahlen, die Sie, Frau Schmitt, im Ausschuss und in der

Pressemitteilung verbreitet haben, völlig falsch und völlig neben der Kappe – – –

(Frau Schmitt, SPD: Das ist nicht wahr!)

Wir haben nämlich Vermögen in Milliardenhöhe bereits erfasst. Im LBB, im LBM, in der ISB und in anderen Beteiligungsgesellschaften wurde schon in doppischer Form bilanziert. Der Aufwand ist für die Erstellung des Landeshaushalts in Form der doppelten Buchführung relativ gering und vor allem kostengünstig, weil es nur noch um ihn geht. Der durch den Gesamtabschluss entstehende zusätzliche Aufwand ist gegenüber dem Ertrag sehr gering und rechtfertigt bei weitem die dadurch entstehenden Kosten.

Meine Damen und Herren, wer im Übrigen den Kommunen in Rheinland-Pfalz die Umstellung auf die doppelte Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2007 und die Erstellung eines Gesamtabschlusses ab dem Haushaltsjahr 2013 – also genau das, was wir wollen – vorschreibt, dem wird es schwerfallen, vor diesem Parlament und einer breiten Öffentlichkeit darzulegen, dass die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Land RheinlandPfalz unzumutbar und mit hohen Kosten verbunden wäre.

(Glocke des Präsidenten)

Geprüft werden könnte der Gesamtabschluss durch den Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz, sodass keine zusätzlichen externen Prüfungskosten entstehen.

Meine Damen und Herren, es spricht alles für die Aufstellung des Landeshaushalts in doppischer Form. Deswegen bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Kollegin Schmitt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Creutzmann, ich verstehe auch nach Ihrer Rede heute nicht, warum es in der FDP-Fraktion keinen einzigen Menschen gab – Werner Kuhn, ich schätze Deine Zusammenarbeit in dieser Thematik in den letzten Jahren –, der Ihnen diesen Antrag ausreden konnte, weil er fernab von jeder haushaltspolitischen Realität ist.

(Beifall der SPD – Zurufe von der FDP)

Es tut mit leid. Herr Creutzmann, wir reden nicht über den Haushalt der BASF, sondern über den Landeshaushalt. Ich sage Ihnen jetzt auch gleich, warum wir Ihre Anträge – auch den der CDU – abgelehnt haben und es heute auch noch einmal tun werden.

Herr Kollege, Sie wissen – das habe ich Ihnen im Ausschuss schon dargelegt –, dass die Novellierung der

Landeshaushaltsordnung ein wirklich bundesweit beachteter Schritt war. Das, was Rheinland-Pfalz hier gemeinsam im Übrigen mit der Landesregierung und dem Rechnungshof auf den Weg gebracht hat, war wegweisend. Wir haben vor diesem Hintergrund seit 1996 ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das wissen Sie: Budgetierung, die Bonus-MalusRegelung, Kosten-Leistungs-Rechnung eingeführt, Pensionsfonds – wir hatten es im Ausschuss angesprochen – und da, wo es um wirklich große Vermögen geht, kaufmännische Buchführung in den Landesbetrieben eingeführt. –

Weil wir diese neuen Steuerungsinstrumente gewollt haben, haben wir uns auch Gedanken gemacht über mehr Kontrolle, damit dieses Budgetrecht gewahrt bleibt, und haben deshalb weitere Instrumente wie Leistungsauftrag, Budgetbericht und Finanzhilfebericht eingeführt.

Werner Kuhn, vor diesem Hintergrund haben wir dann mit allen Fraktionen – die Grünen waren auch noch dabei – 2004 einen Antrag auf den Weg gebracht, in dem wir ausdrücklich unterstreichen, dass diese Maßnahmen sinnvoll und richtig waren. Jetzt zitiere ich aus diesem Antrag: „Der Landtag hält an dem an kameralen Prinzipien orientierten Aufbau des Landeshaushalts fest. Er strebt aus Gründen der Praktikabilität keine prinzipielle Abkehr von dieser gewachsenen Struktur an.“ – Das hatte gute Gründe, die auch heute noch ihre Gültigkeit haben.

Herr Kollege Creutzmann, deswegen kann ich überhaupt nicht den Sinneswandel der FDP-Fraktion nachvollziehen, bloß weil Sie jetzt in der Oppositionsrolle sind. Ich denke – das habe ich auch im Ausschuss deutlich gemacht –, dass sich dieses Thema wirklich nicht für oppositionelle Profilierungsarbeit anbietet.

(Eymael, FDP: Das müssen Sie uns überlassen!)