Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Der Durchschnittswert für das alte Bundesgebiet einschließlich des gesamten Gebiets von Berlin liegt bei 35,7 %. Im Vergleich mit den übrigen alten Bundesländern hat Rheinland-Pfalz die zweithöchste Quote der Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, zur Beantwortung der ersten Frage haben Sie auf die Häuser des Jugendrechts hingewiesen. Wann haben Sie Ihre Meinung geändert, und seit wann sind Sie auf dem Weg, an allen Polizeipräsidien solche Häuser des Jugendrechts einzurichten?

Haben Sie insbesondere mit den Staatsanwaltschaften vor Ort schon darüber gesprochen, dass sie ihre nicht so ganz positive Haltung überall etwas verändern und in diese Richtung gehen sollen, so wie die CDU das schon im Rechtsausschuss gefordert hat?

(Zurufe von der SPD)

Entschuldigung! Natürlich! Das ist doch die Wahrheit!

(Hartloff, SPD: Unterstellen Sie doch nichts, was nicht stimmt! Sie unterstellen schon drei Mal etwas!)

Frau Kohnle-Gros, meine Meinung habe ich nicht geändert. Ich hatte von Anfang an, seit Bestehen des Hauses des Jugendrechts in Ludwigshafen, eine positive Auffassung von dieser Einrichtung.

Mir ist nicht bekannt, dass die Staatsanwälte eine kritische Einstellung haben. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal sagt, sie brauche etwa mehr Personal. Wir geben der Staatsanwaltschaft Frankenthal für das Haus

des Jugendrechts in nächster Zeit einen weiteren Staatsanwalt.

Mir ist auch aus Trier und Kaiserslautern eine solche Meinung der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, im Gegenteil, ich weiß, dass dort in der Arbeitsgruppe mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe eine ganz positive und zielführende Zusammenarbeit stattfindet.

(Beifall der SPD – Frau Kohnle-Gros, CDU: Fragen Sie noch einmal nach!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wilke.

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass es wichtig ist, gerade im Jugendstrafverfahren, schon im Ermittlungsverfahren, aber dann auch im Gerichtsverfahren, Tat und Täter sehr intensiv zu durchleuchten, um zu sehen, welche Entwicklungsdefizite offenbar geworden sind und was getan werden kann, um denjenigen zu einem straffreien Leben zurückzuführen?

Wenn Sie diese Auffassung teilen, wie beurteilen Sie dann Vorschläge, dass es möglich sein muss, jedes Jugendstrafverfahren innerhalb von einem Monat, sowohl was das staatsanwaltliche als auch das gerichtliche Verfahren angeht, zu Ende zu bringen?

Zum ersten Teil der Frage: Ich teile Ihre Auffassung.

Ich bin zweitens der Auffassung, dass Jugendstrafverfahren, wie es auch geschieht, möglichst zügig stattfinden müssen.

Ein Monat wäre ideal. Aber ob das erreichbar ist, möchte ich etwas in Zweifel ziehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Minister, können Sie eine Aussage dazu machen, wie viele Anordnungen von Jugendarrest in den letzten ein oder zwei Jahren erfolgt sind und wo sie vollstreckt wurden bzw. hätten vollstreckt werden können?

Ich kann das nicht auf die letzten zwei Jahre beziehen, ich weiß aber, dass sich die Anordnungen von Jugend

arrest in der Zeit von 1993 bis 2006 mehr als verdoppelt haben. Wir liegen zurzeit bei etwa 1.200 bis 1.300 Anordnungen im Jahr.

Vollstreckt wird in Worms. Wir hatten bis Ende der 80erJahre zwei Jugendarrestanstalten, und nach der Schließung einer Anstalt verbleibt noch eine Jugendarrestanstalt in Worms. Wir vollstrecken dort in 33 Plätzen und nehmen aufgrund eines Vertrags mit dem Saarland weitere 13 Plätze aus dem Saarland in Anspruch. Wie in der Antwort bereits ausgeführt, wollen wir eine weitere Jugendarrestanstalt bauen.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Frau Kohnle-Gros.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich möchte noch einmal auf die Häuser des Jugendrechts zurückkommen. Herr Minister, Sie haben soeben erwähnt, dass die Polizei die Bekämpfung der Jugendkriminalität in speziellen Einheiten vornimmt. Ist Ihnen bekannt, dass die Polizei versucht, neue Konzepte zu erarbeiten, und es damit natürlich auch leichter wird, die Häuser des Jugendrechts einzurichten?

Man will also insbesondere die Bekämpfung von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern wieder zentralisieren.

Ich frage trotzdem noch einmal: Sind Sie sich sicher, dass die Staatsanwaltschaften vor Ort wirklich überall dieser Sache positiv gegenüberstehen, und zwar nicht nur aus Personalgründen, sondern auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus?

(Frau Spurzem, SPD: Ja, überall!)

Der erste Punkt, den Sie angesprochen haben, ist mir bekannt.

Zum zweiten Punkt möchte ich sagen, ich habe den sicheren Eindruck, dass die Staatsanwaltschaften dieser Einrichtung positiv gegenüberstehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hartloff.

Herr Minister, trifft es zu, dass das Land Rheinland-Pfalz das einzige Land ist, das nach jetzigem Erkenntnisstand flächendeckend die Häuser des Jugendrechts einrichten wird?

Das trifft zu.

(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD – Frau Kohnle-Gros, CDU: Ist doch nicht wahr!)

Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Wilke.

Herr Minister, Sie haben soeben leise Zweifel angemeldet, dass es möglich ist, innerhalb von einem Monat die Verfahren generell einzuleiten und zum Abschluss zu bringen. Wenn wir uns nun einmal als Zielmarke drei Monate setzen würden, was schon deutlich weniger wäre als derzeit, wie viele zusätzliche Stellen bei den Jugendstaatsanwaltschaften und den Jugendgerichten wären dafür notwendig?

Herr Dr. Wilke, das kann ich Ihnen nicht sagen. Es wären möglicherweise zusätzliche Stellen notwendig, ich möchte aber betonen, dass gerade die Staatsanwaltschaften im Bereich der Jugendstrafverfahren auch im Bund-Länder-Vergleich gut besetzt sind und sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte die Verfahren in Jugendstrafsachen zügig bearbeiten.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu den Anordnungen des Jugendarrests. Falls Sie die Frage nicht beantworten können, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie es schriftlich nachreichen könnten.

Wie viele Anordnungen wurden bei der Gesamtzahl der Anordnungen in den letzten zwei oder drei Jahren über das Wochenende vollstreckt, wie viele wurden unter der Woche vollstreckt, und wie viele wurden gar nicht vollstreckt?

Eine Differenzierung dazu kann ich Ihnen nicht geben. Ich habe Ihre Frage soeben auf die Vollstreckung und auf die Anordnung des Dauerarrests, also des Arrests bis zu vier Wochen, bezogen. Herr Baldauf, ich glaube eigentlich auch nicht, dass dies in unseren Statistiken genau erfasst wird.

(Baldauf, CDU: Aber Sie schauen es nach!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hoch.

Herr Minister, können Sie uns – zumindest aus der Erinnerung – sagen, wie das Land Rheinland-Pfalz bei Gericht hinsichtlich der Verfahrensdauer in Jugendstrafsachen im Ländervergleich abschneidet? Tragen die Häuser des Jugendrechts mit ihrem täterorientierten Ansatz anstatt dem bisherigen tatorientierten Ansatz dazu bei, die Verfahrensdauer zu verkürzen?

Zu Ihrer ersten Frage kann ich sagen, wir liegen in einem guten Mittelfeld und befinden uns auf dem fünften oder auf dem siebten Platz, was die Verfahrensdauer bei den Jugendschöffengerichten und bei den Jugendkammern anbelangt.

Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass die gemeinsame Behandlung der Jugendstrafsachen unter einem Dach mit den beteiligten Stellen dazu führt, dass die Verfahren wesentlich zügiger abgewickelt werden können.

Herr Kollege Dr. Wilke, Sie haben sich für eine weitere Zusatzfrage gemeldet. Sie haben schon zwei Zusatzfragen gestellt, und nach der Geschäftsordnung ist damit Ihr Fragenkontingent erschöpft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass Sie auch noch eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema durchführen werden.