Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wettbewerb bedeutet Dynamik. Er mobilisiert Kreativität und Energien. Die vom Herrn Präsidenten gepriesene Vielfalt bedeutet Unterschiede. Genau diese Unterschiede erzeugt der Wettbewerb durch den Erfolg der einen Idee und den Misserfolg der anderen Idee. Am Ende aber geht es allen mit diesem Wettbewerb besser als ohne.
Unsere bundesstaatliche Ordnung wieder zu stärken, muss deshalb auch heißen, diesen Wettbewerb anzunehmen, um davon auch als Rheinland-Pfälzer selbst profitieren zu können.
Die Idee des Föderalismus weist den Weg des Wettbewerbs um die besseren politischen Konzepte und Ideen. Der Vergleich mit den Ergebnissen, die andere Wege erzielen, hilft, Irrtümer und Fehlentscheidungen schnell und wirkungsvoll zu korrigieren. Weil man Irrtümer und Fehlentscheidungen schnell und wirkungsvoll korrigieren kann, hilft dieser Wettbewerb, hilft diese Vielfalt am Ende allen.
In den vergangenen Jahrzehnten haben unsere Kollegen in Bonn und jetzt in Berlin diese Idee des Wettbewerbs gern missverstanden. Das Instrument der konkurrierenden Gesetzgebung wurde intensiv genutzt, um im Wettbewerb zwischen Länderhoheit und bundeseinheitlicher Regelung die Länder immer stärker zu entmündigen.
Das war für uns Länder ärgerlich, das war vor allem aber falsch, da es die Vielfalt in Deutschland zerstört hat. Es hat die Bürger weiter von der Politik entfernt. Wir haben es vorhin aber immer wieder gehört: Wir wollen gerade diese Politik nah am Bürger. Wir kämpfen um die Idee der Subsidiarität. Diese ist die innere Auskleidung des föderativen Gedankens.
Es ist nicht nur ärgerlich, es ist nicht nur falsch, dieses Übergewicht der bundeseinheitlichen Regelung ist auch nicht verfassungskonform. Unser Grundgesetz will den föderativen und nicht den einheitlichen Staat. Deshalb gab es nicht nur im politischen Umfeld eine Diskussion über diese Fragen, sondern sie waren in den vergangen Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Juniorprofessur, in dem es sich um die Auslegung des Artikels 72 des Grundgesetzes gedreht hat und in dem das Verfassungsgericht deutlich gemacht hat, wie wichtig die föderative Struktur ist. Artikel 72 des Grundgesetzes regelt die Voraussetzungen, unter denen der Bund die Möglichkeit hat, im Rahmen der so genannten konkurrierenden Gesetzgebung tätig zu werden. Stichworte sind auch vorhin schon gefallen: die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, die „Wahrung der Rechtseinheit“, die „Wahrung der Wirtschafteinheit“.
Das Bundesverfassungsgericht macht in diesem Urteil und auch in anderen deutlich, dass diese Begriffe in Artikel 72 des Grundgesetzes eng, das heißt, föderativ/föderalistisch auszulegen sind. Der Bund muss darlegen, warum er glaubt, von einer Kompetenz Gebrauch machen zu müssen. Der Bund darf den Ländern nicht beliebig hineinregieren, bloß weil es – Beispiel Juniorprofessur – der jeweiligen, damals rotgrünen, Bundesregierung ins politische Konzept passt.
Ich darf aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema „Wahrung der Rechtseinheit“ zitieren: „Eine Unterschiedlichkeit von Regelungen in den Ländern allein kann ein gesamtstaatliches Interesse an einer bundesgesetzlichen Regelung noch nicht begründen. Eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene erfüllt das Bedürfnis nach Wahrung der Rechtseinheit erst dann, wenn sie eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.“
Das heißt, die Verfassungsrechtler sprechen bei diesem Urteil mit Recht von einem Sieg des Föderalismus. Das Verfassungsgericht begrenzt die Kompetenz des Bundes und bindet sie an materielle Voraussetzungen. Schön, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassung hochhält und den Ländern ihre Rechte sichert. Meines Erachtens ist es aber immer wieder ein Armutszeugnis für uns als Politiker, dass wir scheinbar auf das Bundesverfassungsgericht angewiesen sind, um notwendige Reformen anzustoßen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang, weil vorhin auch schon so viel darüber diskutiert worden ist, noch einmal auf das Beispiel der Finanzverfassung zurückkommen. Wir leisten uns in Deutschland ein hoch kompliziertes mehrstufiges System des Länderfinanzausgleichs. Da gibt es einen Vorabausgleich. Da gibt es einen Ausgleich der Finanzkraft. Da gibt es besondere Ausgabebedarfe, die berücksichtigt werden. Die Kriterien innerhalb dieser Bedarfe widersprechen sich scheinbar oft. Da wird auf der einen Seite, weil die Bevölkerungsdichte so hoch ist, der Bürger eines Stadtstaates veredelt, und auf der der anderen Seite gibt es mehr Geld, wenn die Bevölkerungsdichte sehr niedrig ist. Das heißt, es ist in dieser Gesam theit, in dieser Mehrstufigkeit, in diesem
komplexen Verfahren inhaltlich wie parlamentarisch kaum noch nachvollziehbar. Dieses ganze Thema der Finanzverfassung ist zu einem Expertenwissen für habilitierte Finanzwissenschafter geworden und entzieht sich damit der Kontrolle der Bürger und in großen Teilen auch der Kontrolle der Parlamente.
Warum haben wir das aber gemacht? Warum haben wir uns dieses komplizierte Verfahren über die Generationen hinweg gegeben? Das waren durchaus ehrenwerte Ziele, die dahinter gesteckt haben. Ziel all dessen war es auch immer, genau diese Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu erreichen. Wichtig ist aber fes tzuhalten, dass genau dieses Ziel mit diesem Instrumentarium verpasst worden ist. Das sage nicht nur ich – Herr Baldauf hat es vorhin auch schon zitiert –, das sagt auch Thilo Sarrazin, in Rheinland-Pfalz kein Unbekannter. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang einen Vortrag, den er vor dem Managerkreis der Friedrich-EbertStiftung gehalten hat. Das können Sie alles im Internet unter „Friedrich-Ebert-Stiftung.de“ – abgekürzt „fes.de“ – nachlesen.
Darin bringt er – ich darf ihn zitieren – es einfach auf den Punkt: „Die weitgehende Gleichverteilung der Steuereinnahmen der westdeutschen Länder seit 1970“ – nichts anderes machen wir mit dem Länderfinanzausgleich – „hat entgegen den dam aligen Erwartungen keineswegs eine entsprechende Angleichung der Wirtschaftskraft gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner bewirkt.“ Das heißt, es ist auch mit den Zahlen zu belegen. „Die überkommenen Unterschiede in der Wirtschaftskraft sind vielmehr bei kleineren Verschiebungen und Schwankungen im Wesentlichen unverändert geblieben.“
Das heißt, das gut gemeinte Ziel „wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse“, das gut gemeinte Instrument „wir machen einen hoch komplizierten mehrstufigen Länderfinanzausgleich, eine ausdifferenzierte Finanzverfassung“ ist richtig, aber das Mittel hat nicht zur Erreichung dieses Ziels geführt. Also müssen wir darüber nachdenken, das Mittel unserer Finanzverfassung, die offensichtlich nicht ausreichend ausgestaltet ist, um das Ziel zu erreichen, zu reformieren.
Das System der Finanzverfassung funktioniert nicht mehr. Es hat vielleicht seit 1970 nie funktioniert. Nach der Reform des Grundgesetzes, bei der es im Wesentlichen erst einmal um die Aufgabenverteilung geht und die jetzt in diesen Wochen ansteht, brauchen wir deshalb eine Entflechtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Thilo Sarrazin hat es – ich muss sagen „inzwischen“ – kapiert. Man muss ehrlicherweise zugeben, dass er an dem einen oder anderen Auswuchs in der Vergangenheit nicht ganz unschuldig ist. Er hatte auch immer wieder das eine oder andere reinverhandelt, Bundesergänzungszuzweisungen für „Kosten für politische Führung“ beispielsweise. Aber er ist inzwischen offensichtlich ein Vordenker innerhalb der SPD, wenn es um die Reform der Finanzverfassung geht. Ich würde mir wünschen, wenn der Bundesvorsitzende der SPD und Thilo Sarrazin sich gegenseitig beraten und an einem Strang ziehen.
Wie gesagt, das Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse. Wie gesagt, das Ziel ist verpasst; denn wenn alle pro Kopf das Gleiche ausgeben, heißt das noch lange nicht, dass alle das Geld auch für die richtigen Projekte ausgeben.
Vorhin ist auch kurz das Beis piel der neuen Länder aufgeleuchtet. Ich möchte das noch etwas vertiefen. Vor 15 Jahren – im Jahr 1990 – hatten alle neuen Länder die gleiche Ausgangslage. Brandenburg hat in der Folge eine Arbeitsmarktpolitik mit dem öffentlichen Dienst gemacht. Sachsen hat in den letzten 15 Jahren eine Arbeitsmarktpolitik mit moderner Wirtschaftspolitik gemacht. Wie steht Sachsen heute da? Sachsen steht gut da. In Sachsen gibt es moderne Industrie. In Sachsen gibt es moderne Hochschulen. Bei PISA ist es auf dem zweiten Platz. Es hat – mit Verlaub – unter den neuen Ländern auch den gesündesten Haushalt vorzuweisen; denn die Basis gesunder Staatsfinanzen sind nun einmal vor allen Dingen und in erster Linie gesunde Steuerzahler, sowohl Unternehmen als auch Steuerbürger.
Brandenburg – wie gesagt, die gleiche Ausgangslage vor 15 Jahren, aber eine andere Politik gemacht – steht heute – vorsichtig formuliert – nicht ganz so gut da. Der Föderalismus macht also – das ist die große Stärke dieser Staatsform – Erfolg und Misserfolg von Politik transparent. Föderalismus macht es möglich, Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen. Föderalismus macht es den Wählern möglich, Vertrauen aufgrund der Erkenntnis von Erfolg und Misserfolg zu entziehen oder zu schenken.
Herr Ministerpräsident, wir wollen deshalb die Entflechtung der Finanzbeziehungen, wohl wissend, dass dann eine gute Politik zu besseren Einnahmen für RheinlandPfalz führen könnte und eine schlechte Politik dann gegebenenfalls auch zu schlechteren, zu geringeren Einnahmen für Rheinland-Pfalz führen könnte, zumindest für die Übergangszeit, bis man seine eigenen Fehler korrigiert hat.
Das ist dann aber doch ein Ansporn. Wir glauben an unser Land. Wir glauben an unsere Bürger. Wir wollen aus eigener Kraft Erfolg haben. Wir wollen auch besser sein dürfen als unsere Nachbarn. Damit stehen wir auf dem Boden unserer Verfassung. Ich darf noch einmal aus dem Urteil zur Juniorprofessur berichten. Da wurde nicht nur zur Wahrung der Rechtseinheit etwas gesagt, sondern auch zu dem Thema „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“.
Dort schreibt das Verfassungsgericht uns ins Stammbuch: „Das bundesstaatliche Rechtsgut gleichwertiger Lebensverhältnisse ist erst dann bedroht und der Bund erst dann zum Eingreifen ermächtigt, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet. Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeutet aber nicht einheitliche Lebensverhältnisse.“
Das heißt, wir in Rheinland-Pfalz wollen besser sein dürfen. Wir wollen unseren Bürgerinnen und Bürgern aufgrund guter Politik mehr ermöglichen können als unsere Nachbarländer, die Länder, mit denen wir im Wettbewerb stehen. Wir wissen aber auch, dass es das Risiko beinhaltet – zumindest für eine Übergangszeit –, schlechter zu sein.
Herr Ministerpräsident, vorhin ist aus Ihrem Vortrag zitiert worden, den Sie an der Verwaltungshochschule gehalten haben, dass Sie, je nachdem, ob Sie Ministerpräsident eines Geber- oder Nehmerlandes sind, für Deutschland gern eine andere Verfassung und eine andere Finanzverfassung schreiben würden.
Wenn jeder so denken würde! Wir müssen in diesem Land immer auch, wenn wir an die Finanzverfassung und an unsere gesamtstaatliche Ordnung denken, an das Ganze denken, und wir müssen an die kommenden Generationen denken.
Damit bin ich beim Them a „Bildung“; denn auch hier hat der Föderalismus sich bewährt. Eine der großen Diskussionen, die wir in den letzten Jahren hatten und auch noch die nächsten Jahre haben werden, ist PISA. Es ist ein gutes Beispiel für gelebten Föderalismus. Der Vergleich der Bundesländer hat die Diskussion darüber, was unsere Kinder lernen sollen und wie sie es lernen sollen, belebt. Der Vergleich hat Stärken und Schwächen offen gelegt. Wir wissen, wo es gute Vorbilder gibt, und wir wissen, wo es schlechte Vorbilder gibt. Wir wissen, dass wir Dinge ausprobieren können, vorzugsweise Dinge, die PISA-Sieger uns vormachen.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, Föderalismus macht zum Beispiel deutlich, dass das gegliederte Schulsystem integrativen Schulformen offensichtlich überlegen is t. Dies ist eine wichtige Erkenntnis, die man sich zum Vorbild nehmen könnte für die Diskussionen über die Struktur der Schule in Rheinland-Pfalz oder Föderalismus und die unterschiedliche Dauer der Schulzeit bis zum Abitur: In der Bundesrepublik Deutschland machen alle das Abitur nach acht Jahren, in Rheinland-Pfalz nicht. In der Bundesrepublik Deutschland machen alle in der Sekundarstufe I in der 10. Klasse eine zentrale Abschlussprüfung. In Rheinland-Pfalz ist das nicht so. Das ist durchaus im Sinn des Föderalismus. Es ist nicht so, dass die Mehrheit immer Recht haben müsste. Es kann durchaus sein, dass 15 Bundesländer sich täuschen, und nur in Rheinland-Pfalz sind wir auf dem richtigen Dampfer und brauchen keine Abschlussprüfung nach der Sekundarstufe I.
Aber die Frage ist: !st Rheinland-Pfalz besser?– Im Vergleich PISA müssen wir erkennen, dass wir zwischen PISA I und PISA II – höflich formuliert – stagniert haben.– Nun, wir werden es weiter verfolgen. Wir werden genau hinsehen, und vielleicht bietet der Föderalismus Ansatzpunkte, sich da und dort bei den PISAGewinnern, bei denjenigen, die sich relativ und absolut verbessert haben, doch noch etwas abzuschauen. Vielleicht haben wir in Rheinland-Pfalz dann irgendwann
Die Föderalismusreform mit der Entflechtung der Finanzbeziehungen macht aber auch ein Sonderprogramm wie dieses Geld für Ganztagsschulen unmöglich. Das heißt nicht, dass wir als Bundesland kein Geld wollen. Im Gegenteil: Die Länder brauchen ausreichende finanzielle Möglichkeiten. Wir brauchen ausreichende, auskömmliche Anteile vom Steuertopf. Wir Bildungspolitiker sind uns einig, dass ein Schwerpunkt derjenigen Mittel, die das Land hat, auch im Bereich der Bildung ausgegeben werden muss. Aber das Kooperationsverbot – das ist auch schon gesagt worden; das Zitat von Norbert Röttgen ist gefallen – ist in erster Linie auch ein Korruptionsverbot. Es nimmt den Ländern den Druck, sich gegenüber dem Bund wohlgefällig zu verhalten.
Wir können, wir wollen und wir müssen unserer Verantwortung als Landtag selbst gerecht werden. Beispielsweise bei der Bildungspolitik können, wollen und müssen wir selbst entscheiden, wofür wir wie viel Geld ausgeben wollen.
Ich erinnere in dem Zusammenhang nur an die Versuche des Bundes, im Rahmen dieses Sonderprogramms Ganztagsschulen den Ländern bis ins Detail hineinregieren zu wollen, und wie viel Kraft es damals Karin Wolff gekostet hat, diese sehr engen Richtlinien, die seinerzeit aus Berlin kamen, zu erweitern, dass man von dem Geld nicht nur in einer Schulbücherei Lampen bezahlen konnte, die man an die Decke gehängt hat, sondern auch Bücher, die man ins Regal gestellt hat.
Ich finde schon, dass wir als Land Geld brauchen, um eine gute Bildungspolitik zu machen. Aber ich finde auch, dass wir im Land selbst entscheiden können, ob das Geld besser für eine Lampe in der Schulbücherei ausgegeben oder vielleicht doch sinnvollerweise in ein Schulbuch gesteckt wird.
Die Föderalismusreform ist ein Kompromiss. Zweifellos, jeder von uns hätte sie im Detail gern anders gehabt. Sie ist aber ein erster und vor allen Dingen ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Nach der Trennung von Aufgaben geht es nun im Folgenden, in einem zweiten Schritt, in einer weiteren Reform um eine klare Trennung der Finanzverantwortung. Diese Verantwortung wird die von uns gewünschte Transparenz schaffen, letztendlich erst Möglichkeiten schaffen, Verantwortung klar zuzuordnen, Parteien wählbar zu halten. Die jetzige Struktur der Finanzverfassung ist nicht zukunftsfähig.
Wir als CDU glauben an Rheinland-Pfalz. Wir wollen – wie ich gesagt habe – aus eigener Kraft erfolgreich sein, und wir wollen nicht dauerhaft von den Almosen der süddeutschen CDU-geführten Länder leben.
Meine Damen und Herren, ich begrüße Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Mainz-Neustadt. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will jetzt nach diesen philosophischen und grundsätzlichen Äußerungen versuchen, die Situation realpolitisch zu beleuchten.
Es ist uns heute Morgen – ich weiß nicht, ob es allen aufgefallen ist – einiges bewusst geworden, etwas Neues. Wir haben heute Morgen in der Rede von Herrn Kollegen Hartloff, in der Rede von Frau Kollegin BredeHoffmann und auch andeutungsweise in der Rede des Herrn Ministerpräsidenten festgestellt, dass es letztendlich gar nicht mehr um den Entwurf geht, der für uns Diskussionsgrundlage ist, sondern dass in dieser heißen Phase, die wir jetzt durchleben, Kompromisslösungen gefunden werden, die von diesem Entwurf – so habe ich das Gefühl – schon ganz entscheidend abweichen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass die CDU-Fraktion dies bemerkt hat.
Herr Schreiner, dann höre ich Ihre Rede, in der Sie das Kooperationsverbot – ich könnte auch „Einmischungsverbot“ sagen – eisern verfechten.