Protokoll der Sitzung vom 27.02.2008

(Beifall im Hause)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schäfer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat die Initiative ergriffen, damit der Titel „Privatdozent/Privatdozentin“ nach der Habilitation wieder eingeführt wird, nachdem er seit 2003 in Rheinland-Pfalz als einzigem Bundesland abgeschafft worden war. Unser Ziel war und bleibt es auch, die Verkürzung der notwendigen Lehrtätigkeit als Voraussetzung für die Beantragung einer außerplanmäßigen Professur von derzeit sechs auf zwei Jahre zu erreichen. Herr Kollege Kuhn hat eben bereits darauf hingewiesen, dass unser Gesetzentwurf aus zwei Teilen besteht.

Wir freuen uns, dass die SPD-Fraktion und die Landesregierung unserer Forderung zumindest in einem Punkt nachkommen. Es ist ein Teilerfolg, dass auf die CDUInitiative hin nun die Wiedereinführung des Titels „Privatdozent“ möglich wird. Damit werden die bestehenden Wettbewerbsnachteile für die Betroffenen in dieser Frage beseitigt.

(Beifall des Abg. Rosenbauer, CDU)

Peinlich ist es unseres Erachtens für die SPD-Fraktion und die Landesregierung allerdings schon, dass sie sich offenbar nicht genieren, gegenüber den Betroffenen so zu tun, als ob das auf ihre Initiative hin geschehe. Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus auch, dass sich SPDFraktion und Landesregierung sträuben, dass die Bewährungsfrist für eine außerplanmäßige Professur verringert werden kann. Das Anliegen aus der Wissenschaft ist berechtigt, und es wurde uns allen glaubhaft deutlich gemacht, dass auch diese Neuregelung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit rheinland-pfälzischer Nachwuchswissenschaftler beitragen kann.

Im Wissenschaftsausschuss hätte es die Gelegenheit gegeben, auch über diesen Punkt Einigkeit zu erzielen. Aber das war insbesondere von der SPD und der Landesregierung, leider auch von der FDP, offensichtlich so nicht gewollt. Es gab keine sachliche Diskussion über das Pro und Kontra. Das wurde uns schlicht verweigert. Auch auf unsere Frage hin, was eigentlich dagegen spricht, dass diese Änderung umgesetzt werden kann, haben wir nicht ein einziges Argument erhalten. Das einzige, was gesagt wurde, war, dass man es im Rahmen der anstehenden Hochschulgesetznovellierung beraten will. Das heißt aber, bis sich hier etwas tut, kann die rheinland-pfälzische Wissenschaft noch lange warten; denn ein Gesetzentwurf ist noch nicht in Sicht. Eine genaue Zeitplanung konnte uns auch nicht vorgelegt werden.

Es hieß ganz lapidar, 2008 werde der Gesetzentwurf vorgelegt. Wie wir aber alle wissen, ist dieses Jahr noch lang.

Wir hätten also die Chance gehabt, diese Detailfrage im Vorfeld zu klären und dafür eine Lösung zu finden. Wie gesagt, im Ausschuss haben wir nicht ein einziges Argument gehört, das gegen den Vorschlag zur Verkürzung der Bewährungsfrist spricht.

Es gibt aber gute Gründe, die dafür sprechen. Ich will ein paar dieser Gründe nennen. Das ist zum einen das Stichwort „Motivation der Leistungsträger“. Das ist zum anderen das Stichwort „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“. Das würde Rheinland-Pfalz gut anstehen. Das ist die Tatsache, dass es im medizinischen Bereich praktisch keine Juniorprofessoren gibt. Das ist auch die Tatsache, dass W 2-Professuren offensichtlich finanziell nicht attraktiv genug sind. Man sollte sich einmal Gedanken darüber machen, weshalb sich viele W 2-Professoren noch am Ernennungstag beurlauben lassen und lieber wieder ins Angestelltenverhältnis zurückgehen.

Wir haben das Problem der Stellensituation, der Konkurrenz aus anderen Bundesländern, selbst wenn dies in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt ist. Es gibt ein angrenzendes Bundesland – das ist Baden-Württemberg –, in dem die geforderte Regelung tatsächlich so umgesetzt wird. In anderen Bundesländern ist es so wie bei uns im Moment. Das heißt aber gar nichts.

Wenn wir wollen, dass wir die Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Wissenschaft wirklich entscheidend verbessern, wenn wir keinerlei Benachteiligungen haben wollen, wenn wir unsere wissenschaftlichen Einrichtungen konkurrenzfähig machen wollen und eben auch das Personal konkurrenzfähig sein soll, sollte das Land Rheinland-Pfalz ruhig einmal die Vorreiterrolle übernehmen. Das würde uns sehr gut anstehen. Insofern ist es sehr schade, dass dieser Bereich heute nicht umgesetzt wird. Wir werden aber dafür sorgen und dranbleiben, dass dies geschehen wird.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Krell.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung zur Einführung des Titels „Privatdozent“ findet unsere Zustimmung. Das haben wir schon signalisiert. Insofern ist es vielleicht auch ganz interessant, noch einmal darauf hinzuweisen, wie die ganze Geschichte gelaufen ist.

2003 ist tatsächlich in Rheinland-Pfalz der Titel abgeschafft worden, und zwar im Rahmen einer bundesweiten Vereinbarung, in der die Länder sich darauf verständigt hatten, diesen Titel abzuschaffen.

Dann hat es Gerichtsurteile gegeben, so dass dies nicht weiterverfolgt werden konnte. Vor kurzem haben alle Fraktionen im Landtag Gespräche mit betroffenen Nachwuchswissenschaftlern geführt, die uns darauf hingewiesen haben, dass dieser Titel doch wieder eingeführt werden möge. Wir haben uns darauf eingelassen und auch signalisiert, dass wir das machen wollen. Jetzt liegt der Gesetzesvorschlag der CDU vor, den wir in der zurückliegenden Ausschusssitzung geändert haben. Wir stimmen der Wiedereinführung des Titels „Privatdozent“ zu.

Das Problematischere ist der zweite Teil. Frau Schäfer hat darauf hingewiesen. So ganz kann ich die von Ihnen geleistete Trauerarbeit nicht verstehen. Sie haben im Ausschuss nicht darauf hingewiesen, weshalb Sie das neu einführen möchten. Sie haben lediglich auf BadenWürttemberg verwiesen, dass dort zwei Jahre als Frist angegeben würden, bis man den Titel „Außerplanmäßiger Professor“ tragen darf.

Wir haben aber darauf hingewiesen, dass wir darauf eine differenzierte Sichtweise legen wollen, dies durchaus auch unter den Aspekten, die Sie genannt haben, nämlich Motivation und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Wir wollten das aber nicht ad hoc über das Knie brechen. Wir meinen, es ist überhaupt kein Problem, das in einer Diskussion gemeinsam zu klären.

Es steht auch der Vorschlag der FDP im Raum, gemeinsam diese Dinge zu besprechen, die das ähnlich gesehen hat. Man sollte sich darüber verständigen, wie man mit der Fristenregelung umgehen soll. Nehmen Sie das Angebot doch an. Beteiligen Sie sich an der Diskussion, damit wir auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Das, was Sie anführen, nämlich eine mindestens zweijährige Bewährung, ist einfach zu wenig. Das muss man schon differenzierter unter die Lupe nehmen, um dann zu einem Ergebnis zu kommen, das auch im Ländervergleich tragbar ist und den Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz gut aussehen lassen kann.

(Beifall der SPD)

Ich meine, wir sollten die Sache nicht zu hoch hängen, sondern gelassen diese Dinge besprechen, die wir dann im Rahmen der Novellierung des Gesetzes klären können.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat der vorherige Berichterstatter, Herr Werner Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns einig im Hinblick auf die Einführung des Titels „Privatdo

zent“. Die Hintergründe wurden schon dargelegt und erörtert. Ich muss das nicht noch einmal wiederholen.

Ich meine, dass es ein guter Stil war, wie wir da miteinander umgegangen sind. Wir haben darüber gesprochen, und es bestand Einigkeit darüber, dass wir das Hochschulgesetz in diesem Punkt jetzt schon ändern und nicht warten werden, bis die Gesamtnovellierung des Hochschulgesetzes ansteht. Da bestand Einigkeit.

Dann gibt es noch einen zweiten Punkt, nämlich die Bewährungsfrist für die außerordentliche Professur. Es ist in der Tat so, dass wir dazu in den anderen Bundesländern ganz unterschiedliche Regelungen haben mit weit auseinanderklaffenden Fristen. Meiner Meinung nach ist es sinnvoll, sich darüber noch einmal in aller Ruhe zu unterhalten. Wenn der gute Stil noch einmal praktiziert wird, dass die Fraktionen im Ausschuss in dieser Frage miteinander kooperieren und wir auch in dieser Frage zu einer einvernehmlichen Lösung kommen könnten, würde ich das sehr begrüßen.

Im Hinblick auf die Zeit sehe ich das nicht so dramatisch. Ich gehe davon aus, dass Frau Ministerin Ahnen die Novellierung des Hochschulgesetzes nun recht zügig auf den Weg bringt. Sind es Wochen oder Monate? Vielleicht sagen Sie einmal etwas zum Zeitplan. Das können wir meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang dann befriedigend regeln.

Wie Sie meinen Ausführungen entnommen haben, haben wir dem Änderungsantrag der SPD zugestimmt.

(Harald Schweitzer, SPD: Das war eine gute Entscheidung!)

Wir werden uns auch als Fraktion bei der heutigen Abstimmung so verhalten.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Doris Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Um es gleich vorweg zu sagen: Ich meine auch, der Ausschuss hat klug und weise entschieden. Eigentlich hätte ich es dabei auch bewenden lassen können, wenn da nicht ein anderer Zungenschlag hereingekommen wäre, den ich so einfach nicht stehen lassen kann, Frau Abgeordnete Schäfer.

Auch die Landesregierung hat Betroffenen, die Sie angeschrieben haben, in den vergangenen Monaten immer mitgeteilt: Ja, die Wiedereinführung des Titels „Privatdozent“ ist beabsichtigt. – Aus unserer Sicht war sie im Rahmen der anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes beabsichtigt. Es ist für mich aber völlig akzeptabel, dass jetzt der Ausschuss sagt, das wollen wir vorziehen. Im Umkehrschluss finde ich es dann aber

nicht besonders schön, so zu tun, als sei die CDU auf die Idee gekommen und alle anderen hätten darüber nie gesprochen. Es gibt längst Dokumente, in denen unser Interesse an dieser Frage auch dokumentiert ist. Seien Sie doch froh, dass wir das jetzt so vereinbart haben.

Beim zweiten Punkt mit der Verkürzung der Wartezeit für den außerplanmäßigen Professor auf zwei Jahre gab es nicht nur Bedenken bei der Landesregierung und bei der SPD-Fraktion, sondern es gab durchaus auch Diskussionsbedarf bei der FDP-Fraktion. An der Stelle mögen Sie schon sehen, dass das in keiner Art und Weise parteipolitisch motiviert ist, sondern es gibt einen Punkt, zu dem wir vielleicht unterschiedliche Einschätzungen haben.

(Frau Schäfer, CDU: Welche?)

Es gibt ein einziges Land in der ganzen Republik, das diesen Titel nach zwei Jahren verleiht. Alle anderen Länder haben Regelungen zwischen vier und sechs Jahren vorgesehen.

Frau Abgeordnete Schäfer, Sie sagen jetzt, es sei Motivation, wenn man die kürzeste Frist wähle. Ich sage, wir brauchen beides, wir brauchen Motivation, und wir brauchen Qualität. Deshalb meine ich, dass es sich lohnt, diese Frage vernünftig im Kontext mit den anderen Ländern zu entscheiden und eine vernünftige Balance zwischen Anerkennung der Arbeit und den damit auch verbundenen Qualitätskriterien zu finden. Insofern halte ich die zwei Jahre für eine kurze Zeit und plädiere dafür, dass wir uns vernünftig im Länderreigen einsortieren und das mit der Novelle des Hochschulgesetzes so vorsehen.

Herr Abgeordneter Kuhn, wenn Sie fragen, ob das Wochen oder Monate dauere, sage ich Ihnen: Ein Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorlegt, durchläuft ein gestuftes Verfahren. Er muss vorgelegt werden, dann muss er beschlossen werden, anschließend muss es eine Regierungsanhörung geben, und dann befindet er sich in einem parlamentarischen Verfahren.

Dass das nicht in ein paar Wochen zu machen ist, dürfte Ihnen nach langjähriger parlamentarischer Erfahrung klar sein, zumal wir versprochen haben, dass wir bereits die Erstellung des Gesetzentwurfs eng mit den Hochschulen abstimmen. Das wird einige Zeit beanspruchen. Wie immer werden wir auch in dieser Frage so zügig, wie es nur vertretbar ist, arbeiten.

(Beifall der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1939 – ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1833 – in zweiter Beratung unter