Matthias Krell
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Huth-Haage, dass Sie gerade die Anhörung der Hochschulpräsidenten so ausführlich zitieren, verwundert mich doch ein wenig; denn diese Anhörung ist – wie Sie alle wissen, die daran teilgenommen und die Texte gelesen haben – sehr positiv ausgefallen. Daraus eine kritische Stellungnahme zu formulieren, erscheint mir doch ein bisschen fragwürdig.
Ich sage das durchaus auch vor dem Hintergrund, dass wir uns immer gerade im Hochschulbereich eine bessere finanzielle Ausstattung wünschen. Aber wenn man sich den Haushalt ansieht – und das gilt nicht nur für den Bildungsbereich, Schule und vorschulische Bildung, sondern auch für den Hochschulbereich –, kann man sagen, dass dieser Haushalt von Zuverlässigkeit und Planungssicherheit für die Hochschulen geprägt ist. Daher komme ich auch noch einmal auf den Aspekt des Sondervermögens, das Sie kritisieren, zurück. Wir setzen weiter auf Bewährtes, und zwar auf das gebührenfreie Erststudium, das ein Qualitätsmerkmal für die rheinland-pfälzische Hochschulpolitik ist.
Wir haben im Haushalt gegenüber den anderen Posten im Haushalt eine Steigerung von über 6 % bei den Hochschulen und bei der Hochschulmedizin zu verzeichnen. Das genau unterstreicht die Bedeutung von Bildung in unserem Land.
Unsere Hochschul- und Forschungslandschaft entwickelt sich nach wie vor hervorragend. Der Ministerpräsident hat gestern mit Recht darauf hingewiesen. Das Helmholtz-Institut in Mainz, das neue Max-Planck-Institut in Kaiserslautern und Saarbrücken, das mit diesem Haushalt weitere Unterstützung erhält, sind eindrucksvolle Beispiele hierfür, ebenso das Life Science-Zentrum in Mainz.
Die rheinland-pfälzischen Hochschulen sind gefragt wie nie, wie man auch an den Studierendenzahlen ablesen kann.
Diese Bilanz ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis von großen Anstrengungen und Herausforderungen, vor denen wir auch in den nächsten Jahren stehen werden. Das gilt für die Hochschulen selbst, aber das gilt natürlich in gleicher Weise für die Politik.
Die SPD, wir als Landtagsfraktion und die Regierung werden sich weiterhin entschlossen dieser Verantwortung stellen wie in der Vergangenheit und dabei unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiterentwickeln und deren Zukunftsfähigkeit gewährleisten. Dabei – dies wissen wir – stellen die stark steigenden Studierendenzahlen auch durch die Aussetzung der Wehrpflicht eine besondere Herausforderung dar.
Ich komme zu den Vorschlägen der CDU, denen wir ablehnend gegenüberstehen, auch was die FDPVorstellungen anbelangt hinsichtlich der Verwendung von ESF-Mitteln. Auch diese Anträge tragen wir nicht mit.
Ich komme auf das Sondervermögen zu sprechen, das Sie so kritisch sehen. Wir lehnen Ihren Vorstoß, wie Sie das in den Deckblättern dokumentiert haben, mit Nachdruck ab. Wir sehen darin einen Angriff auf die Hochschulen, die in ihrer Planungssicherheit verunsichert werden. Im Grunde genommen wird eine Situation herbeiführt, die nicht mehr klarmacht, wie die Planungen insbesondere mit Blick auf den Hochschulpakt dann weiter gewährleistet werden sollen.
Die Hochschulen unseres Landes wissen sehr wohl diese Planungssicherheit gerade mit dem Sondervermögen zu schätzen. Das macht vor allen Dingen auch ein Blick auf andere Bundesländer sehr deutlich. Schauen wir nach Bayern. Die dortigen Hochschulen müssen noch in diesem Jahr 13 Millionen Euro einsparen. Nebenan in Hessen verkünden CDU und FDP mit dem großen Wort von der Planungssicherheit jährliche Kürzungen von 30 Millionen Euro. In Schleswig-Holstein sieht es so aus, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 153 Millionen Euro im Hochschul- und Forschungsbereich gekürzt werden sollen. Diesen Weg gehen wir nicht. Diesen Weg geht die rheinland-pfälzische Regierung nicht. Diesen Weg nicht mitzugehen, findet die ausdrückliche Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion.
Sie versuchen immer, die Fragwürdigkeit dieses Sondervermögens herauszustellen. Ich möchte Sie nur einmal darauf hinweisen, was Ihre Parteifreunde im Bund so machen, zum Beispiel Kinderbetreuungsausbau. Das ist von Frau von der Leyen als Sondervermögen angelegt worden. Oder jüngst dieser Energie- und Klimafonds, den ich hier inhaltlich nicht bewerten will, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie gerade von CDU und FDP Sondervermögen im Bund angelegt werden.
Ich denke, die Kritik daran ist durchaus überzogen.
Mit Blick auf die Zeit kann ich nur noch wenig zu den Anträgen der CDU sagen. Zu demjenigen der islamischtheologischen Forschung möchte ich schon etwas sagen. Meines Erachtens ist es eine sehr fragwürdige Vorgehensweise, die Sie an den Tag legen, und das nicht zum ersten Mal. Auf der einen Seite fordern Sie immer Einsparungen, auf der anderen Seite stellen Sie Forderungen, die richtig ins Geld gehen.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie bei diesem Antrag auch ein Deckblatt vorgelegt hätten; denn Sie wissen aus unseren Diskussionen im Wissenschaftsausschuss, dass die Einrichtung eines solchen Studiengangs vier bis sechs Professuren kostet; rund 1,5 Millionen Euro bedeutet das. Ich finde, das hätte man darstellen sollen, wenn man permanent Kürzungen fordert, aber gerade mit einem solchen Entschließungsantrag 1,5 Millionen Euro mehr haben will.
Ich denke, der Weg der Landesregierung ist richtig. Man muss die Sache beobachten. Man muss das sukzessive weiterentwickeln, und die Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg hat sich bewährt.
Wir arbeiten weiterhin – damit komme ich zum Schluss – an der sachgerechten Weiterentwicklung der rheinlandpfälzischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen unseres Landes. Darum stimmen wir dem Haushalt in dem Wissen zu, dass hiermit unter den gegebenen Rahmenbedingungen ein optimaler Zuschnitt gefunden worden ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sachverhalt, über den wir heute diskutieren, also dieser Gesetzentwurf, ist Ihnen bekannt. Es geht darum, im Rahmen des Hochschulpaktes II Gelder zur Verfügung zu stellen, und zwar rund 120 Millionen Euro in das Sondervermögen, das das Land Rheinland-Pfalz für „Wissen schafft Zukunft – Sonderfinanzierung“ bereitgestellt hat, zusätzlich zu überführen.
Hintergrund ist, dass wir in den Jahren 2011 bis 2015 zusätzlich von rund 20.000 Studienanfängerinnen und Studienanfängern auszugehen haben. Diesen Anfängerinnen und Anfängern wollen wir ein qualitativ hochwertiges Studium ermöglichen. Insofern glaube ich, ist es in diesem Haus unstrittig, dass der Hochschulpakt II eine sinnvolle Angelegenheit ist. Wir als SPD-Fraktion schlagen vor, mit diesem Gesetzentwurf diese 120 Millionen Euro von den insgesamt 400 Millionen Euro bis 2013 in das Sondervermögen zu überführen.
Der Grund dafür ist, dass wir den Hochschulen im Land eine verlässliche Perspektive bieten wollen. Damit stellen wir den Hochschulen – das möchte ich nochmals ausdrücklich erwähnen – in diesem Zeitraum unter dem Strich gesehen nicht mehr Geld zur Verfügung, als im Hochschulpakt II ohnehin geplant war. Aber wir geben den Hochschulen jetzt die verlässliche Perspektive, dass das Geld bereitgestellt ist und so möglichen negativen Unwägbarkeiten wie der Haushaltssituation in Bund und Land entzogen ist.
Insbesondere die CDU wirft uns in aller Regelmäßigkeit vor, wir würden die Situation an unseren Hochschulen schönfärben. Worauf sich das gründet, weiß ich nicht. Ich denke, unsere Hochschulen machen eine hervorragende Arbeit.
Aber Schönreden tun wir nicht. Vielmehr ist es wahr, dass wir gerne noch viel mehr in diesen Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre investieren würden. Aber die schwierigen finanziellen Spielräume lassen es kaum zu.
Ebenfalls ist es so – dafür danke ich der Landesregierung in diesem Zusammenhang ausdrücklich –, dass wir hier in Rheinland-Pfalz nicht darüber reden, dass das Sparen im Bildungsbereich kein Tabu sein dürfe. Im Gegenteil, Bildung, in diesem Fall Hochschulbildung, wird nach wie vor nach besten Möglichkeiten von der Landesregierung unterstützt. Auch wir leisten mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, einen Beitrag, weil es nämlich ein verlässliches Signal für unsere Hochschulen ist.
In der Diskussion ist ein ziemlich fragwürdiger Vorwurf aufgetreten, auf den ich noch einmal eingehen möchte. Wenn es erlaubt ist, zitiere ich den Kollegen Rosenbauer wörtlich aus dem Plenum vom 27. Mai dieses Jahres: „Es ist ein Haushaltstrick, weil Sie nächstes und übernächstes Jahr Probleme mit den Schulden bekommen, die Sie aufnehmen müssen. Da werden wir genau hinschauen“, hat er gesagt.
Richtig, okay. Dann vielen Dank für diese Zustimmung. Da möchte ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Wenn Sie davon ausgehen, dass diese Landesregierung – sie sagen Sie – im nächsten Jahr 2011 und im Jahr 2012 Schulden ausgleichen muss, die sie dann aufnehmen müsste, dann ist das jetzt schon von Ihnen, Herr Generalsekretär, ein frühes Eingeständnis der Wahlniederlage.
Ja, so kann es gehen.
Ich möchte aber zwei andere Punkte ansprechen. Herr Schreiner, auch Sie haben zugestimmt. Das ist schon eine bemerkenswerte Tatsache. Zu dem Sachverhalt an sich möchte ich aber anmerken, Sie behaupten, es sei ein Haushaltstrick. Aber belegen tun Sie ihn nicht.
Gewiss, das Sondervermögen ist keine alltägliche Angelegenheit. Aber es ist ein legitimes und auch transparentes Instrument, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Das Haushaltsrecht sieht es auch vor.
Sie haben mir bei der ersten Beratung vorgeworfen, die finanziellen Aspekte gar nicht oder nur ungenügend berücksichtigt zu haben. Das mag vielleicht sein, aber es liegt daran, dass es gar nicht so viel dazu zu sagen gibt, weil es uns vor allen Dingen auf etwas grundlegend anderes ankommt.
Wir werden mit der Übertragung der genannten Summe den Hochschulen unseres Landes für die kommenden Jahre eine verlässliche Perspektive zur Umsetzung des Hochschulpaktes II geben. Nicht allein die Bereitstellung der Mittel, sondern vor allem auch die Perspektive, die sich bei den Hochschulen damit verbindet, sind die entscheidenden Kriterien für unser Vorgehen.
Sie kennen die Reaktionen aus dem Hochschulraum, die genau das bestätigen.
Die Hochschulen begrüßen die Vorgehensweise insbesondere auch deshalb, weil sie andere Planungszyklen als der Landeshaushalt haben. Ich habe in der Diskussion bereits darauf hingewiesen, Stellenbesetzungen, Berufungsverfahren und sonstige organisatorische Dinge können jetzt auf den Weg gebracht werden. Das ist Planungssicherheit, wie wir sie verstehen.
Ich möchte nochmals deutlich machen, dass wir unter Planungssicherheit etwas anderes verstehen als etwa die CDU/FDP-Regierung in Hessen, wo unter der Überschrift „Planungssicherheit“ im kommenden Jahr 30 Millionen Euro gestrichen werden. Dass wir mit diesem Gesetz einen anderen Weg beschreiten, ist unmittelbar klar. Deswegen bitte ich auch um Unterstützung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verabschiedung dieses Gesetzes heute ging eine sehr lange und zugleich konstruktive Beratungsphase voran. Insbesondere möchte ich an die Diskussionen des vergangenen Sommers und des Herbstes erinnern. Die Landesregierung hat die berechtigten und kritischen Einwände, die während der Schüler- und vor allem der Studierendenproteste artikuliert wurden, sehr konstruktiv aufgenommen und umgesetzt.
Die SPD-Fraktion hat sich ebenso intensiv an der Debatte beteiligt und zahlreiche Gespräche mit Studierenden und Hochschulangehörigen geführt.
In unserem Antrag, den wir im September vergangenen Jahres in den Landtag eingebracht haben, haben wir diejenigen kritischen Einwände aufgegriffen, die eine berechtigte Kritik am Bologna-Prozess darstellen.
So haben wir eine stärkere Beachtung des Kriteriums der Studierfähigkeit bei der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung von Studienangeboten gefordert, weiterhin die Flexibilisierung der Reihenfolge der einzelnen Module eines Studiums, die Verringerung der Prüfungsdichte bzw. der Anzahl der Prüfungen, die Verbesserung von Anrechnungsmöglichkeiten von durch Prüfungen erworbenen ECTS-Punkten beim Hochschulwechsel und das Eröffnen weiterer flexibler Wege für den Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen.
Die entscheidenden und notwendigen Aspekte sind nun im Gesetz berücksichtigt.
Darüber hinaus ist durchaus erwähnenswert, dass eine studentische Forderung berücksichtigt wurde, die seitens der Studierenden sehr engagiert vertreten wurde, nämlich dass zukünftig ein studentisches Mitglied im Hochschulrat verbindlich vorzusehen ist.
Hervorzuheben ist die mit dem Gesetz erhöhte Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Sie wird nun dadurch gestärkt, indem der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erheblich erleichtert wird. Meister oder vergleichbar Qualifizierte erhalten zukünftig einen fachlich nicht gebundenen Zugang zum Studium.
Anders beruflich Qualifizierte können nach einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit ohne den Umweg
über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz aufnehmen.
An Universitäten steht der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind. Meine Damen und Herren, damit erweitert das Gesetz nicht nur die Zugangsmöglichkeiten zu unseren Hochschulen, sondern damit wird auch die Bedeutung der dualen Ausbildung unterstrichen.
Auch dass die Hochschulen nun die Bedürfnisse ehrenamtlich engagierter Studierender stärker berücksichtigen sollen, ist ein nicht zu unterschätzendes Merkmal der Novelle und stärkt die Position solcher Studierenden, die sich über das Studium hinaus in besonderer Weise engagieren wollen.
Das Gesetz weist weitere innovative Elemente auf. Insbesondere unter den schärfer werdenden Wettbewerbsbedingungen der Hochschulen begrüßt die SPD-Fraktion auch die Stärkung der Hochschulen in ihrer Autonomie. Ebenso ist die Einrichtung von Forschungskollegs ein wichtiger Ansatz zur Stärkung der universitären Forschung.
Insoweit zeigt das Gesetz dadurch, dass es die Anforderungen an die Spitze und hiermit der Spitzenforderung berücksichtigt, auf der anderen Seite aber auch durch die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zu unseren Hochschulen, dass es sozusagen in der Breite wichtige Impulse setzt.
Ende April folgte die parlamentarische Anhörung. Nach der intensiven Diskussion bis zu diesem Zeitpunkt waren erwartungsgemäß hier keine fulminanten neuen Erkenntnisse zu erwarten und dann auch nicht festzustellen. Allerdings gab es zahlreiche Aspekte, die wir sorgfältig geprüft haben. In unserem Änderungsantrag haben wir niedergelegt, was uns noch notwendig erscheint.
Seitens der CDU gibt es auch einen entsprechenden Antrag. Obwohl er in Teilbereichen in dieselbe Richtung weist wie unser Antrag, werden wir ihn nicht mittragen können, weil er sich in entscheidenden Aspekten unterscheidet.
Einige Punkte, die uns aus der Anhörung wichtig erschienen, auch, was den CDU-Antrag belangt, möchte ich hier benennen.
Es hat sich herausgestellt, dass eine deutlichere Betonung des Teilzeitstudiums im Rahmen des Studienkontenmodells sinnvoll erscheint. Aber anders, als es die CDU vorschlägt, sind wir der Auffassung, dass es nicht im Gesetz, sondern in der Studienkontenverordnung festgeschrieben werden soll, also so, wie wir es in unserem Änderungsantrag dargestellt haben.
Weiterhin möchten wir die familiäre Situation nicht nur von Studierenden, sondern auch von Hochschulangehörigen genauer in den Blick nehmen und die Vereinbarung von Familie und Studium unter Gender-Aspekten auch bei der wissenschaftlichen Qualifikation und im Beruf unterstreichen.
Diese Änderung greifen wir auf, weil sie einerseits nochmals auf die Verbesserung der Studienbedingungen wie auch andererseits auf die Belange von Hochschulangehörigen mit familiären Aufgaben zielt. Somit wollen wir einen weiteren Beitrag leisten, sowohl den Anreiz zur Aufnahme eines Studiums als auch die Attraktivität der Hochschulen insgesamt zu erhöhen.
In einem weiteren Punkt wollen wir die Durchlässigkeit von Bildungsabschlüssen und Bildungswegen verbessern. Für die Aufnahme eines dualen Studiums an einer Fachhochschule soll unserer Auffassung nach zukünftig auf eine zusätzliche berufliche Vorbildung zur Erlangung der Fachhochschulreife verzichtet werden können, da in das jeweilige duale Studium eine vollständige Berufsausbildung oder ein an deren Stelle tretendes Praktikum integriert ist. Somit können Bewerberinnen und Bewerber zukünftig deutlich schneller ein duales Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. Verzögerungen oder Wartezeiten entfallen.
Zu den weiteren Vorschlägen der CDU mache ich einige kurze Anmerkungen. Die CDU will die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien streichen. Nein, da sind wir anderer Auffassung. Wir wollen ein Zeichen für Geschlechterparität setzen, weil wir eine angemessene Vertretung auch von Frauen anstreben.
Zweifelsohne muss die Akkreditierung von Studiengängen weiterentwickelt werden. Darauf hat die SPDFraktion bereits im Sommer letzten Jahres hingewiesen. Insbesondere den Aspekt der Studierfähigkeit haben wir hervorgehoben. Aber das kann nicht bedeuten, dass wir von jetzt auf gleich die Akkreditierung einzelner Studiengänge streichen.
Auch die Kritik der CDU hinsichtlich der Verknüpfung von Modulen können wir in der Form nicht nachvollziehen. Im Gesetz heißt es, dass Module nicht miteinander verknüpft werden sollen. Das schließt jedoch nicht die Möglichkeit der Verknüpfung aus, wenn sie notwendig erscheint.
Die weiteren Punkte scheinen uns ebenso in gewisser Weise fragwürdig. Ihre kurios anmutende Forderung nach Aufhebung der Hochschulkuratorien haben Sie gerade noch zurücknehmen können. Das war sicherlich richtig, weil die Hochschulkuratorien mit ihrer beratenden Funktion eine wichtige Verknüpfung zwischen den Hochschulen und der Region sind.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Insgesamt gesehen können wir nun mit der Verabschiedung der Novelle hochschulrechtlicher Vorschriften viele wichtige Innovationen auf den Weg bringen, die dem Hochschul- und Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz deutlich positive Impulse geben werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Sondervermögen war gestern schon Thema der Diskussion im Landtag. Ich möchte heute die Gelegenheit wahrnehmen, noch einmal zusammenhängend vorzutragen, warum wir uns für diese Gesetzesinitiative entschieden haben.
Es geht darum, das bereits bestehende Sondervermögen, das bis 2013 veranschlagt ist, um weitere 120 Millionen Euro zu erhöhen. Hierbei geht es uns darum, den Hochschulen unseres Landes für die kommenden Jahre eine verlässliche Perspektive zu geben; denn in Rheinland-Pfalz ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 von zusätzlich rund 20.000 Studienanfängerinnen und Studienanfängern auszugehen. Diese Entwicklung ist bundesweit zu konstatieren. Insgesamt sind es im genannten Zeitraum etwa 275.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Deutschland.
Darum haben sich Bund und Länder im Juni 2009 darauf verständigt, die Hochschulen mit einer zweiten Programmphase des sogenannten Hochschulpaktes darin zu unterstützen, diesen zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern ein qualitativ hochwertiges Studium weiterhin zu ermöglichen.
Für Rheinland-Pfalz bedeutet das, in diesem Rahmen insgesamt 400 Millionen Euro für die Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Die Hälfte davon trägt der Bund, die andere Hälfte das Land.
Die vorgeschlagene Summe von 120 Millionen Euro ergibt sich einerseits daraus, dass diese Summe bis 2013 im Rahmen des Hochschulpaktes aufzubringen ist. Andererseits läuft das Sondervermögen genau in diesem Jahr aus, wohin wir diese 120 Millionen Euro transferieren wollen.
Damit stellen wir den Hochschulen – das stelle ich ausdrücklich fest – in diesem Zeitraum unter dem Strich nicht mehr Geld zur Verfügung, als im Rahmen des Hochschulpaktes II ohnehin geplant ist. Aber wir geben den Hochschulen jetzt die verlässliche Perspektive, dass das Geld bereitgestellt und so möglichen negativen Unwägbarkeiten der Haushaltssituation entzogen ist.
Planungssicherheit für unsere Hochschulen und Verlässlichkeit der Politik als Partner unserer Hochschulen bei der Umsetzung ihres wichtigen Bildungsauftrages sind unsere zentralen Motive dafür, dieses Verfahren in der beschriebenen Weise durchführen zu wollen. Zu beiden Motiven möchte ich kurze Anmerkungen machen.
Planungssicherheit: Die aktuelle Diskussion um die zunächst angekündigte Erhöhung des BAföGs, die nun wieder infrage gestellt ist, verdeutlicht diesen Aspekt sehr deutlich. Es gibt keine Gewissheiten, außer man schafft sie nachdrücklich. Das wollen wir im Rahmen des Hochschulpaktes II damit sicherstellen, dass wir die genannten 120 Millionen Euro in das Sondervermögen übertragen.
Ein weiterer Punkt muss hier angesprochen werden. Um weiterhin ein qualitativ hochwertiges Studium sicherstellen zu können, haben die Hochschulen andere Planungszyklen als der Landeshaushalt. Stellenbesetzungen und Berufungsverfahren müssen jetzt in Gang gebracht werden. Ebenso braucht es Zeit, um zum Beispiel Mietverträge für die räumliche Ausstattung aushandeln zu können.
Mit der hohen Planungssicherheit, die wir den Hochschulen mit der vorgesehenen Transferierung in das Sondervermögen geben, können sie nun diese Weichenstellungen vornehmen.
Damit wird auch klar, dass die SPD in Rheinland-Pfalz unter Planungssicherheit etwas anderes versteht als die Regierung von CDU und FDP in Hessen. Dort werden den Hochschulen unter dem Stichwort „Planungssicherheit“ im kommenden Jahr 30 Millionen Euro gestrichen. Das wird dann auch noch als eine erfolgreiche Hochschulpolitik abgefeiert. Dass mit diesem Gesetzentwurf ein anderer Weg beschritten werden soll, denke ich, wird jedem klar.
Damit sind wir auch beim Thema „Verlässlichkeit“. Ja, es ist wahr, dass wir uns wünschen, noch mehr in den Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre investieren zu können. Aber die schwierige finanzielle Gesamtsituation eröffnet keine Spielräume. Darum will die SPD das tun, was möglich ist, und den Hochschulen auch in schwierigen Zeiten ein verlässliches Signal geben.
Wir wollen heute nämlich das finanziell absichern, was wir an zusätzlichen Leistungen von unseren Hochschulen mittelfristig erwarten. Das Haushaltsrecht sieht die Möglichkeit vor, Gelder in ein Sondervermögen zu übertragen. Angesichts der gegenwärtigen Situation erscheint es uns auch als ein geeignetes Instrument. Darum bitten wir Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, um Unterstützung bei der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens; denn es ist ein Beitrag zu einer guten Hochschulpolitik.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rosenbauer, zum Thema „Verlässlichkeit“ vielleicht noch einmal eine Ergänzung. Offenbar haben Sie das Konstrukt nicht verstanden. Der Hochschulpakt wird zu gleichen Teilen vom Bund und von den Ländern finanziert. Wenn Sie sich die gegenwärtige Diskussion – ich habe eben darauf hingewiesen – beim BAföG ansehen, dass erst gesagt wird, jawohl, das BAföG wird erhöht, und jetzt dieser Rückzieher kommt – der kommt ja nicht von der SPD, er kommt ja von CDU und FDP –, dann sehen Sie, wo es um Verlässlichkeit geht; denn sie fehlt nämlich in der Diskussion. Deswegen sagen wir den Hochschulen, wir von Landesseite aus wissen nicht, was in den nächsten Jahren kommt.
Aber wir von Landesseite aus sind verlässlich und geben dieses Signal an die Hochschulen, damit sie sicher planen können,
und zwar in der Weise, wie ich es eben gesagt habe. Denn auf diese Pirouetten, die auf Bundesebene ge
dreht werden, können und wollen wir uns hier nicht verlassen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen der Überführung der 120 Millionen Euro in das Sondervermögen sind recht einfach zu beschreiben. Uns geht es darum, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für unsere Hochschulen zu schaffen. Das sind die Kernmotive bei diesem Vorgehen.
Wir unterstreichen damit deutlich, dass Bildung – in diesem Fall die Hochschulbildung – auch in finanziell schwierigen Zeiten bei uns eine besondere Priorität genießt.
Meine Damen und Herren von der FDP und auch von der CDU, Sie lassen kaum eine Gelegenheit aus, um die finanzielle Situation im Hochschul- und Wissenschaftsbereich zu kritisieren.
Das verbinden Sie zugleich mit der Forderung, deutlich mehr in diesen Bereich zu investieren.
Wie das funktionieren kann oder soll, bleibt dabei relativ unklar. Von Stipendien, die in großen Summen fließen sollen, ist beispielsweise die Rede. Es interessiert dabei wenig, dass es keine entsprechenden Strukturen gibt, um einen solchen Geldfluss in Gang zu setzen, geschweige denn, dass es das verbindliche Interesse der Wirtschaft gibt, dies zu unterstützen. Sie müssen sich entscheiden, wo Sie stehen. Um diese Entscheidung kommen Sie nicht herum. Entweder stehen Sie auf der Seite der notorischen Querulanten,
oder Sie stehen auf der Seite derjenigen, die mit Blick auf das Machbare unseren Hochschulen Planungssicherheit verschaffen.
Das sieht unser Schritt zweifelsohne vor. Die Hochschulen begrüßen unseren Schritt; denn sie wissen sehr genau, was ihnen blüht, wenn CDU und FDP das Sagen hätten.
Ein Blick über den Rhein nach Hessen zeigt das deutlich. Von Erpressung, von Pistole-auf-die-Brust-setzen und dergleichen ist die Rede, wenn vom aktuellen Umgang zwischen Landesregierung und den hessischen Hochschulen die Rede ist.
Das ist ein Weg, den die rheinland-pfälzische SPD nicht geht.
Wir wollen Verlässlichkeit im Umgang mit unseren Hochschulen. Auch in finanziell schwierigen Zeiten wollen wir dieses Signal aussenden, und es wird verstanden. Gehen Sie doch einmal mit Ihrer kleinlichkeitskrämerischen Argumentation in die Hochschulen, und tragen Sie sie dort vor. Dort werden Sie nur Kopfschütteln ernten; da bin ich mir sicher. Das haben wir nämlich schon erlebt, als wir das Sondervermögen installiert haben. Das sei Geldverbrennen, hieß es damals, das bringe alles nichts. Davon war bei CDU und FDP die Rede. Die Hochschulen jedoch haben es uns gedankt.
Um auch das klar zu sagen: Wer sich auf CDU und FDP verlässt, der ist verlassen. Ein trauriges Beispiel ist die angekündigte BAföG-Erhöhung.
Wir haben uns im letzten Plenum großspurige Erklärungen anhören dürfen, wie klar das alles von CDU und FDP geregelt sei. Und heute? Das Gegenteil ist der Fall. Die Halbwertszeit Ihrer Aussagen beträgt noch nicht
einmal vier Wochen. Dann verkehrt sich ihr Inhalt ins Gegenteil oder löst sich in Wohlgefallen auf.
Solche Willkürakte sind nicht unser Ding. Wir werden erneut signalisieren, dass die SPD auch in schwierigen Zeiten ein zuverlässiger Partner der Hochschulen ist.
Wir werden das leisten, was wir in dieser schwierigen finanziellen Situation leisten können. Das heißt, wir übertragen diese 120 Millionen Euro in das Sondervermögen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau HuthHaage, Sie haben ein schönes Wunschszenario vorgestellt, das weit von den Realitäten entfernt ist. Grundsätzlich hat gegen Stipendien niemand etwas einzuwenden. Im Gegenteil, sie sind zu begrüßen. Zumindest erkenne ich das so bei der Landesregierung und auch bei der SPD-Landtagsfraktion. Insofern kann überhaupt keine Rede davon sein, dass sich die Landesregierung gegen eine verbesserte Förderung von Studierenden ausspricht oder, wie Sie das in einem Art VeronaFeldbusch-Deutsch formuliert haben, gegen mehr Förderung für Studierende. Das lässt sich aber aufklären. Keine Sorge, hier werden Sie geholfen.
Die grundsätzliche Frage, um die es geht, ist doch die, wie die Förderung für Studierende verbunden mit dem Bezug auf die beabsichtigten Ziele am zweckmäßigsten
und am wirksamsten ist. Dabei gehen die Vorstellungen von SPD und CDU sicherlich auseinander. Dies deshalb, weil die derzeitige Regierungspolitik der Bundesregierung – wenn man das überhaupt als Regieren bezeichnen kann – darauf abzielt, ein Stipendiensystem gegen das BAföG auszuspielen.
Wenn man das fragwürdige Verhalten von Frau Schavan sieht, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass sie nach wie vor der Auffassung ist, dass das BAföG abgeschafft werden soll. Entsprechend erklärt sie Ende Oktober gegenüber dem „Handelsblatt“, dass es keine Pläne gebe, das BAföG erneut anzuheben, um dann einige Wochen später unter dem Druck der Debatte doch eine zaghafte Erhöhung um 2 % anzukündigen. Dies allerdings mit dem Ansinnen, das Stipendiensystem auf diesem Weg durchzusetzen. Auf den Online-Seiten der Tagesschau wurde sie deshalb als die scheinheilige Ministerin bezeichnet.
Das Stipendiensystem, so wie es von der Bundesregierung geplant ist, enthält einen grundlegend falschen Ansatz. Es weist zahlreiche Schwächen auf, die ich auflisten möchte:
1. Im Gegensatz zu Ihrer Meinung sind wir der Auffassung, dass die soziale Selektion im Bildungssystem dadurch massiv verschärft wird.
Wir haben in Deutschland die traurige Tatsache zu beklagen, dass es im europäischen Vergleich kaum ein Land gibt, in dem der Zusammenhang von sozialer Herkunft und finanzieller Situation derart entscheidend ist für die Chancen in der Bildung wie bei uns. Diese Barriere müssen wir abbauen und nicht erhöhen.
Das vorgesehene Stipendiensystem bedient aber vor allen Dingen diejenigen, die sowieso schon über genügend finanzielle Ressourcen verfügen. Daher verwundert es nicht, dass es gerade Stipendiatinnen und Stipendiaten sind, zum Beispiel von der Studienstiftung des deutschen Volkes, die auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen und diese Pläne wegen der sozialen Schieflage ablehnen.
2. Das geplante Stipendiensystem ist ein Verwaltungsmonster. Das ist kein Begriff, den ich erfunden habe, sondern so stand es in der „WELT“ zu lesen. Es sind die Hochschulen, die 50 % der Stipendiensummen eintreiben müssen. Wie sollen sie das leisten können? Hinzu kommt, dass ein Drittel der eingeworbenen Summe für Verwaltungskosten verloren geht. Wer übernimmt diese Kosten?
Diese Problematik wird übrigens nicht nur seitens der SPD kritisiert, sondern findet sich in der bundesweiten Diskussion in den Medien wieder, denen noch niemand nachgesagt hat, sie stünden der SPD nahe. Lesen Sie in der „F.A.Z.“ vom 21. April nach und einen Tag später in der „WELT“.
3. Die Erwartungen, die an die Finanzierbarkeit des Stipendiensystems geknüpft sind, sind völlig unklar. Kann die Wirtschaft in Zeiten von Rezession überhaupt eine finanzielle Unterstützung geben, die notwendig wäre? Wie sieht es in den Ländern aus, die wirtschaftlich schwach ausgeprägt sind? Die massiven Eingriffe der Finanzen bei ausländischen Universitäten, wie beispielsweise bei Harvard, um eine der bekanntesten zu nennen, zeigen doch die Schwierigkeiten auf.
4. Ein solch unsicheres Stipendiensystem verunsichert junge Menschen in ihrer Motivation zu studieren. Dabei gibt es nach wie vor die Anforderung an das Bildungs- und Wissenschaftssystem, dass wir mehr Menschen mit akademischer Bildung brauchen. Dieser Anforderung müssen wir uns stellen, aber nicht, indem wir diese Lektion verschärfen, sondern indem wir die Zugangsbedingungen zu Wissenschaft und Studium erleichtern.
Hierzu gehört ganz elementar eine deutliche Erhöhung des BAföG. Damit unterstützen wir nachdrücklich die Forderung der SPD auf der Bundesebene.
Es ist auch absurd zu meinen, wir würden nicht in die Spitze, in die Exzellenz investieren wollen. Wenn Sie sich die Novellierung des Hochschulgesetzes ansehen,
wird das am Forschungskolleg sehr deutlich. Das, was Sie darstellen, ist also absurd.
Wir brauchen eine Stärkung des BAföG, und wir bleiben dabei, dass das Erststudium in Rheinland-Pfalz gebührenfrei bleibt. Wenn da noch Stipendien hinzukommen, soll das recht sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau HuthHaage, es wäre schön gewesen, wenn Sie wenigstens auf die Einwände eingegangen wären, die ich für die SPD-Fraktion hier dargestellt habe, die auch die Ministerin vorgelegt hat. Das System, welches angedacht ist, ist ein Verwaltungsmonster. Das ist keine alte Kamelle, sondern es ist in der aktuellen Diskussion. Es gibt keine Lösung von Ihrer Seite dafür, wie dieses Problem aus der Welt geschafft werden soll.
Außerdem sind die zu erwartenden Einnahmen wahrscheinlich gering einzuschätzen, weil es unsicher ist. Es gibt seitens der Wirtschaft keine verlässliche definitive Aussage, stets umfänglich diese Kosten herbeizuführen.
Insofern muss man schon fragen, was Sie mit diesem Stipendienprogramm tatsächlich erreichen wollen, außer dass es ein Verwaltungsmonster wird, die Hochschulen stärker belastet und so im Grunde genommen für die Studierenden keinen spürbaren positiven Effekt haben wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bologna-Prozess im Allgemeinen und auch die Studierenden- und Schülerproteste waren schon häufiger Gegenstand unserer Beratungen im Landtag und in den Ausschüssen gewesen. Die Anträge, die wir heute zu beraten und zu beschließen haben, liegen nun auch schon einige Monate zurück.
Die SPD-Fraktion hat bereits im Sommer eine Initiative ergriffen und den vorliegenden Antrag im Landtag zur Diskussion gestellt, weil wir die Kritik, die von den Studierenden und den Schülern artikuliert wurde, aufgenommen und uns vor allen Dingen darauf konzentriert haben, welche berechtigte Kritik von den Studierenden und den Hochschulangehörigen im Rahmen der sogenannten Bologna-Reform vorgetragen worden sind.
Noch einmal kurz zur Erinnerung: Die zentrale Forderung der Studierenden und Schülerinnen und Schüler im Sommer war ein gebührenfreies Studium gewesen. Wir haben ein gebührenfreies Erststudium. Dieses ist ein fester Faktor in der rheinland-pfälzischen Hochschulpolitik, an dem wir auch festhalten werden.
Der zweite Punkt, der vor allen Dingen von den Schülerinnen und Schülern kritisiert wurde, war das sogenannte Turbo-Abitur gewesen, nämlich nach acht Jahren die allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Das ist auch ein Verfahren, das wir in Rheinland-Pfalz nicht so umsetzen, wie es in vielen CDU-geführten Landesregierungen gemacht wird.
Darüber hinaus gab es aber auch Kritik, der wir uns in Rheinland-Pfalz zu stellen hatten. Bevor ich zu diesen Punkten komme, möchte ich noch eine grundsätzliche Bemerkung machen. Die Gestaltung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums ist grundsätzlich richtig und muss weiterverfolgt werden. Darum wird dieser Prozess von der SPD-Fraktion auch nachdrücklich unterstützt.
Die Kritikpunkte, die von den Studierenden geäußert wurden, bezogen sich insbesondere darauf, dass sie zu wenig Flexibilität in ihrem Studienalltag haben und im Grunde genommen die Studierfähigkeit zum Teil infrage
gestellt ist. Ich denke, das ist ein wichtiges Argument. Das sind Punkte, die aufgegriffen werden müssen.
Wir glauben, dass im Rahmen der Reakkreditierung – das ist der sogenannte TÜV, wenn man es so ausdrücken will – wieder geschaut werden muss, wie es mit der Studierfähigkeit der einzelnen Studiengänge aussieht und wo man Verbesserungen vornehmen kann, damit es für die Studierenden einfacher wird, ihr erstrebtes Ziel zu erreichen.
Der zweite Punkt betrifft die Flexibilisierung des Studiums insgesamt. Es geht darum, die Studiendauer, die Reihenfolge der Module und auch den Übergang vom Bachelor zum Master flexibler zu gestalten.
Darüber hinaus ist es auch wichtig, zu einer Verringerung der Prüfungsdichte zu kommen und die Anzahl der Prüfungen zu reduzieren. Das ist unseres Erachtens im bisherigen Verlauf nicht in der Wichtigkeit erkannt worden.
Bei allem legen wir Wert darauf, dass wir uns nicht an dem Spiel „Schwarzer Peter“ beteiligen, das einzelnen Akteuren im Hochschulraum alleinige Verantwortung zuweist, sondern wir sind der Auffassung, dass wir es im Dialog mit den beteiligten Akteuren, den Hochschulen, den Hochschulpräsidenten, aber auch mit den Studierenden klären müssen.
Es ist eine erfreuliche Entwicklung gewesen, dass die Landesregierung nicht abgewartet hat, bis die Anträge, die uns heute vorliegen, ausdiskutiert wurden, sondern sie hat beherzt die Initiative ergriffen und die aufgeworfene Problematik schnell und konstruktiv aufgegriffen und die entscheidenden Probleme aufgenommen und in Gesprächen mit den Hochschulen angegangen.
Viele Punkte davon finden wir auch in der Novellierung des Hochschulgesetzes wieder, sodass die angesprochenen Kritikpunkte, die ich aufgeführt habe, im Wesentlichen angegangen sind und zu einer Besserung im Studium führen werden.
Ich möchte im Weiteren auf den CDU-Antrag eingehen. Nach den Protesten im Sommer gingen einige Monate ins Land. Dann kam die Idee, ein Sofortprogramm auf die Beine zu stellen. Mit einigen Punkten können wir uns tatsächlich anfreunden, weil sie offenbar unserem Antrag entnommen sind.
Es geht darum, eine weitere Fassung der Studienmodule sowie eine geringere Regelungsdichte zu erreichen, ein Studium in Teilzeitform zu ermöglichen und den Übergang vom Bachelor zum Master zu erleichtern bzw. flexibler zu gestalten. Damit hört aber dann auch die Übereinstimmung auf. Leider ist es nicht dazu gekommen, dass wir uns verständigen konnten, diese Dinge gemeinsam herauszuarbeiten. Insofern möchte ich insbesondere noch einmal die kritischen Punkte hervorheben, die wir nicht teilen können.
Sie schlagen beispielsweise eine Clearingstelle an den Hochschulen vor. Ich denke, das ist zu abstrakt und zu wenig zielführend. Wir vertreten die gleiche Auffassung wie Frau Staatsministerin Ahnen, dass in den Fachaus
schüssen und den jeweiligen Fachbereichen von Studium und Lehre die einzelnen Beteiligten, die Studierenden und auch die Hochschullehrenden miteinander besprechen müssen und sollen, wo die Knackpunkte sind und große Reibungsverluste gesehen werden. Das ist viel effizienter und führt viel schneller zu guten Lösungen.
Die Kapazitätsverordnung, die Sie ansprechen, als eine alleinige rheinland-pfälzische Angelegenheit anzusehen, ist absurd und kann in dieser Weise von uns nicht getragen werden. Der Hauptkritikpunkt gilt aber dem von Ihnen vorgeschlagenen Stipendiensystem. Wir haben sicherlich nichts gegen Stipendien. Darum geht es auch nicht. Ich glaube, hier den Schwerpunkt zu setzen, ist der falsche Ansatz. Wenn man dem Deutschen Studentenwerk Glauben schenken kann, so stellen wir fest, dass 72 % der Stipendiatinnen und Stipendiaten aus einkommensstarken und hochschulnahen Familien kommen.
Es muss unsere zentrale Aufgabe sein, mehr junge Menschen zum Studium zu bringen. Vor allem müssen wir die finanziellen Barrieren abbauen, damit junge Menschen ein Studium aufnehmen können. Das sollte unser zentrales Ziel sein. Deswegen sagen wir, dass es einen deutlichen Ausbau des BAföG geben muss, damit diese Barrieren nicht mehr in dieser Form vorhanden sind.
Dies alles zusammengenommen führt uns zu der Auffassung, dass wir den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen und selbstredend unseren befürworten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wissenschafts- und Hochschullandschaft ist einem stetigen Wandel unterworfen. Insofern muss sich auch die Gesetzgebung diesen Veränderungen stellen. In den vergangenen Monaten sind diese Veränderungen in einem ungewöhnlich großen Umfang in die allgemeine politische Debatte eingeflossen. Die Diskussion über
den sogenannten Bologna-Prozess hat weit über die Feuilletons der Zeitungen hinaus Aufmerksamkeit erregt. Sicherlich wurde durch die sogenannten Bildungsstreiks von Schülern und Studierenden die Aufmerksamkeit für diese Diskussion insgesamt erhöht.
Beim Bologna-Prozess geht es darum, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Ohne Zweifel ist dies ein wichtiges und erstrebenswertes Ziel. Wir haben aber auch festgestellt, dass sich Fehler eingeschlichen haben, die den Weg zu diesem Ziel nicht nur erschweren, sondern zum Teil sogar verbauen.
Für die rheinland-pfälzischen Hochschulen bedeutet die angestrebte Harmonisierung des europäischen Hochschulraums, dass sie sich im nationalen und internationalen Wettbewerb verstärkt positionieren müssen, um den Herausforderungen durch die stetigen Veränderungen in Wissenschaft und Forschung begegnen zu können.
Dieser Anforderung trägt der heute von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Rechnung. Er ist nicht nur auf der Höhe der Zeit, sondern weist sogar deutlich über den Tag hinaus. In den Gesetzentwurf sind auch die Erfahrungen mit den Umstrukturierungen im Rahmen des sogenannten Bologna-Prozesses eingeflossen. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Hochschulen angepasst. Der Gesetzentwurf ist also nicht nur auf der Höhe der Zeit, sondern weist sogar darüber hinaus.
Die in der öffentlichen Anhörung abgegebenen Stellungnahmen zum Entwurf der Hochschulgesetznovelle wurden konstruktiv in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Die zahlreichen Gespräche, die die SPD-Fraktion mit den Akteuren in Wissenschaft und Hochschulen geführt hat, bestätigen dies. Wir sind der Auffassung, dass das Wissenschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der eine adäquate Grundlage für den Prozess der Erweiterung der Gestaltungsspielräume der Hochschulen im Hinblick auf Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit bildet.
Was die sogenannten Bildungsstreiks im Sommer und im Herbst vergangenen Jahres anbelangt, so hat die SPD-Fraktion bereits im Sommer die Kritik von Studierenden und Hochschulangehörigen dort, wo sie berechtigt war, aufgegriffen und einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Ein zentrales Anliegen war und ist, dass die Landesregierung in enger Abstimmung mit den Hochschulen konkrete Aspekte der Umsetzung des Bologna-Prozesses auf den Prüfstand stellt. Die enge Abstimmung mit den Hochschulen ist uns besonders wichtig, weil wir uns nicht an dem Schwarzer-Peter-Spiel beteiligen wollen, bei dem den Hochschulen einseitig die entscheidende Schuld zugewiesen wird.
Unsere konkrete Forderung mag zwar relativ unspektakulär klingen, ist aber in der Praxis der Hochschulen und angesichts der vorgetragenen Kritik sehr weitreichend. Wir wollen, dass die Studierfähigkeit der Studiengänge eine deutlichere Beachtung findet. Dazu gehört, dass die Prüfungsdichte verringert wird und die Wahl der Module
und die Studiendauer flexibler gestaltet werden. Für die SPD zählt dazu auch, dass dieser Flexibilität beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang Rechnung getragen wird.
Nicht allein im Hinblick auf den internationalen Aspekt des Studiums drängen wir darauf, dass die Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Hochschulwechsel verbessert wird.
Dazu gehört auch, dass der Wechsel ins Ausland möglich wird. Hier werden zum Teil erhebliche Defizite benannt. Aus unseren Gesprächen mit den Hochschulen ergab sich gerade diesbezüglich allerdings ein interessanter Befund. Während es vielfach schwer oder gar unmöglich erscheint, während des Studiums ins Ausland zu wechseln, gibt es Hochschulen, die mit der Einführung der neuen Studiengänge einen deutlichen Anstieg der Auslandsaufenthalte registrieren.
Allein dieses Beispiel macht deutlich, dass es völlig verfehlt ist, mit pauschalen Beurteilungen den BolognaProzess zu bewerten, sondern man muss sich die jeweiligen Gegebenheiten genau anschauen.
Auch dazu leistet dieser Gesetzentwurf eine entscheidende Hilfestellung, indem nämlich die Hochschulen mit weiterer Autonomie ausgestattet werden. Wir sind der Auffassung, dass die Hochschulen mit ihren Kompetenzen selbst ihre Profile entwickeln und das Studienangebot und Forschungsvorhaben entsprechend ausgestalten sollen; denn zweifelsohne ist es so, dass die Hochschulen einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt sind, dem sie sich stellen müssen.
Es war schon eine kuriose Darstellung von einem Teil der Studierenden, dass sie glauben, mit diesem Gesetz würden die Hochschulen in einen Wettbewerb gedrängt. Sie übersehen dabei, dass es diesen Wettbewerb schon längst gibt und die Zukunftschancen unserer Hochschulen allein davon abhängen, dass sie in der Lage sind, sich diesen Anforderungen zu stellen.
Der Gesetzentwurf trägt unter anderem mit der Stärkung der Position des Präsidenten diesen Anforderungen Rechnung, ohne dass die demokratische Legitimation der hochschulischen Selbstverwaltung ausgehebelt wird. Gerade durch die Einbindung von Studierenden in den Hochschulrat wird die oftmals von Studierenden vorgetragene Sorge der zu geringen Einflussnahme oder der mangelnden Transparenz in konstruktiver Weise aufgenommen.
Insofern können wir schon jetzt konstatieren, dass der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag, ohne dass er bisher abschließend im Landtag beraten wurde, im Gesetzentwurf seinen deutlichen Niederschlag gefunden hat und somit eine produktive Umsetzung der Diskussionen der vergangenen Monate darstellt.
Für die SPD war es stets ein Anliegen, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen. Auch diesem Ansatz trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Der Hochschulzugang für beruflich Qualifi
zierte wird erheblich erleichtert. Meisterinnen und Meister sowie Gleichqualifizierte erhalten künftig einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen.
Personen, die eine berufliche Ausbildung mit einem qualifizierten Ergebnis abgeschlossen hatten, können nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne den Umweg über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An Universitäten steht der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind. Damit betont die Landesregierung auch die Bedeutung der Ausbildung im dualen System. Das ist aus unserer Sicht ein sehr positives und wichtiges Signal.
Eines der Probleme, die im Zusammenhang des Bologna-Prozesses diskutiert werden, ist die mangelnde Möglichkeit, einer ehrenamtlichen Arbeit nachgehen zu können. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Landesregierung nun im Gesetz festschreibt, dass ehrenamtliches Engagement von Studierenden seitens der Hochschulen zu berücksichtigen ist. Das ist in unseren Augen ein wichtiger Schritt, dem Ehrenamt seine besondere Bedeutung zuzuweisen.
Auch für die Hochschulen sollte dies ein wichtiges Anliegen sein, weil die Qualifikation von Akademikern zunehmend auch an den sogenannten Soft Skills festgemacht wird. Die zentralen Aufgaben einer zukunftsweisenden Hochschulpolitik liegen einerseits darin, möglichst vielen geeigneten Menschen die Möglichkeit zu einem Studium zu eröffnen.
Die SPD-Fraktion in Rheinland-Pfalz sieht in dem gebührenfreien Erststudium nach wie vor einen entscheidenden Aspekt zur Bereitstellung guter Studienbedingungen. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, auch jungen Menschen aus finanzschwächeren Familien die Möglichkeit zum Studium überhaupt zu eröffnen.
Andererseits gehört aber auch der Aspekt der Spitzenforschung oder der exzellenten Forschung entscheidend mit dazu. Auch diesen wichtigen Aspekt finden wir mit dem Ansatz der Implementierung von Forschungskollegs im Gesetz wieder.
In diesem Zusammenhang ist auch die Aufhebung des besoldungsrechtlichen Vergaberahmens zu nennen, der durch ein neues Modell ersetzt wird. Dadurch erhalten die Hochschulen künftig mehr Spielraum, um das für die Vergabe von Leistungsbezügen zur Verfügung stehende Budget zu nutzen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch attraktive Angebote an die Hochschulen zu binden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist ausgewogen. Er berücksichtigt die unterschiedlichen Interessenlagen in Wissenschaft, Forschung und Studium, und er ermöglicht sowohl unseren Hochschulen als auch unseren Wissenschaftseinrichtungen, sich auf dem schwierigen Feld weiterhin erfolgreich zu platzieren. Die Rückmeldungen in unseren Gesprächen bestätigen uns in dieser Einschätzung.
Deshalb sehen wir der nun weiterzuführenden Diskussion zuversichtlich entgegen und hoffen, dass die ideologische Begleitmusik nicht zu laut wird und wir gemeinsam mit der Verabschiedung des Gesetzes einen positiven Impuls in unsere sehr gut aufgestellte Hochschul- und Wissenschaftslandschaft werden geben können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war jetzt schon gespannt gewesen, was Sie sich jetzt für diese Aktuelle Stunde ausgedacht haben, nachdem wir heute Morgen das Thema „Bologna
Prozess“ schon im Plenum hatten und es heute Nachmittag wieder aufgreifen. Der Anlass dazu, hier eine Aktuelle Stunde unter diesem spezifischen Zugriff zu machen, ist schon verwundernswert. Ich wusste auch gar nicht, was denn kommen mag.
Wenn Sie darüber reden, welche Versäumnisse als Ursache für die massiven Studienproteste hier in Rheinland-Pfalz auch genannt worden sind, dann glaube ich, haben Sie etwas nicht mitbekommen. Es ging darum, dass Studiengebühren abgeschafft werden sollen, dass es Verbesserungen beim BAföG geben und dieses Zwangsabitur nach acht Jahren nicht kommen soll. Das waren die Kernpunkte des Protestes. Davon haben wir hier gar nichts gehört.
Ich möchte ausdrücklich festhalten, wir nehmen die Situation in Ludwigshafen und die Studierendenproteste generell sehr ernst. Wir müssen darüber nachdenken, wie man der Kritik, die am Bachelor-Studium und am gesamten Bologna-Prozess geübt worden ist, Rechnung tragen kann. Aber der Weg, den Sie gehen, ist unglaubwürdig.
Zweimal instrumentalisieren Sie die Studierenden für Ihre Zwecke: Als die Studierenden im Sommer auf die Straße gegangen sind, haben Sie sie beschuldigt, Sie seien linksextrem. Sie haben sie diffamiert und kriminalisiert, und Sie haben behauptet, es seien unmögliche Dinge gelaufen.
Nun erkennen Sie, dass Sie möglicherweise doch Ihren parteipolitischen Reibach damit betreiben können und benutzen nun die Studierenden in Ludwigshafen dazu, um Missstände aufzugreifen. Auf einmal stimmt alles gar nicht mehr, was Sie noch im Sommer dazu gesagt haben. Auf einmal wollen Sie sich an die Spitze der Bewegung stellen.
Dabei wussten Sie doch ganz genau, dass in Ludwigshafen die Gespräche sehr intensiv geführt wurden und Frau Ministerin Ahnen dort gewesen ist.
Sie wussten ganz genau, dass auch Herr Kollege Ramsauer Gespräche in Ludwigshafen geführt hat. Es ist, wie es in Rheinland-Pfalz immer läuft: Die Gespräche seitens der Landesregierung wurden und werden konstruktiv geführt und zu einem konstruktiven Ergebnis gebracht, wie wir dies heute Morgen sehen konnten.
Sie stellen immer kritisch dar, was angeblich in Rheinland-Pfalz alles schlecht läuft. Ich möchte Ihnen dazu zwei Beispiele nennen.
Am vergangenen Montag wurde das neue Institut eingeweiht, das von Boehringer Ingelheim gestiftet wurde. Es war sehr interessant, was Herr Professor Dr. Barner von der Boehringer Ingelheim Stiftung in diesem Zusammenhang erwähnt hat. Er hat auf harte Indikatoren hingewiesen, die Sie einmal zur Kenntnis nehmen sollten: Wir haben in Rheinland-Pfalz eine Absolventenquote von 22,8 % und befinden uns damit auf dem Niveau der Flächenländer. Wir haben eine Beschäftigung der Hochqualifizierten in Rheinland-Pfalz von 89 %. Dies ist der höchste Wert in ganz Deutschland. Die Studienanfängerquote liegt bei 37,4 %. Dies sind für die Boehringer Ingelheim Stiftung sehr wichtige Kriterien gewesen, die sie dazu veranlasst haben, am Standort RheinlandPfalz zu investieren und nicht etwa in anderen Bundesländern oder gar europaweit an völlig anderen Standorten. Ich denke, dies sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Sie sprechen des Weiteren die Unterfinanzierung der Hochschulen an. Klar, auch wir wünschen uns eine bessere finanzielle Versorgung. Auch wir wünschen uns eine weitere Verbesserung der Betreuungsrelation. Aber wenn man sieht, dass die Technische Universität in Kaiserslautern 1 Million Euro für exzellente Lehre erhält, kann die Situation nicht so desaströs sein, wie Sie es uns glauben machen wollen.
Was die spezifische Lage in Ludwigshafen anbelangt, so wissen Sie genau – und in dieser Diskussion gehört auch etwas Ehrlichkeit dazu –, das Land hat sich nicht darum gerissen, die Evangelische Fachhochschule zu übernehmen. Aber es hat dies getan, um unterstützend einzugreifen. Sie wissen ebenso, dass das Präsidium der Fachhochschule seit über einem Jahr unbesetzt ist und die Nachfolgeregelung bisher meines Wissens noch nicht befriedigend gelöst ist. Dass solche Prozesse nicht unbedingt dienlich sind, um schnelle Ergebnisse herbeizuführen, sollten Sie im Grunde genommen auch sehen.
Was den Bologna-Prozess anbelangt, müssen wir uns der Diskussion stellen, und wir werden dies auch gleich bei dem nächsten Tagesordnungspunkt, der aufzurufen ist, tun, wenn unsere Anträge zu diskutieren sind. Was aber diese konkrete Aktion heute Morgen anbelangt, habe ich mehr Fragezeichen als Antworten erhalten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Huth-Haage, es ist erfreulich, dass es auch anders geht und Sie tatsächlich in der Sache argumentieren und viele Punkte, die wir schon im Sommer in unserem Antrag zum Bologna-Prozess gebracht haben, in dem wir uns durchaus kritisch mit den Dingen auseinandergesetzt haben, in Ihrem Antrag jetzt auch wieder auftauchen. Als Beispiele nenne ich die Betrachtung der Studierfähigkeit, die Flexibilisierung der Studiendauer, die Flexibilisierung der Reihenfolge der einzelnen Module, die Verringerung der Prüfungsdichte und die Anzahl der Prüfungen. All dies soll unserer Meinung nach auf den Prüfstand.
Vielleicht kommen wir nachher, wenn wir über den Bologna-Prozess unter einem anderen Tagesordnungspunkt diskutieren, und vielleicht auch im Ausschuss zu einigen Übereinstimmungen. Es sollte nicht versucht werden, die Dinge immer in der Weise hochzukochen, wie das heute Morgen bei der Aktuellen Stunde der Fall war.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht erst seit dem Sommer registrieren wir seitens der Hochschulen, der Lehrenden und auch der Studierenden Klagen darüber, dass das Bachelor-Studium Probleme bereitet. Aber sie haben sich natürlich durch die Diskussionen deutlich verdichtet, die mit den Streiks verbunden waren.
Stichworte wie „Verschulung des Studiums“ und „Abschied vom Humboldt’schen Gedanken an den Hochschulen“ machen die Runde. Richtig daran ist, dass wieder mehr Spielraum in den Studiengängen geschaffen werden muss.
In diesen Zusammenhang gehört auch die Klage, dass über die zunehmende und kaum zu bewältigende Stofffülle sowie eine äußerst hohe Prüfungsdichte geklagt wird. Eine Kernidee des europäischen BolognaProzesses erscheint sogar gänzlich verzerrt, nämlich die Idee, in einem einheitlichen europäischen Hochschulraum studieren zu können, also ein Auslandsstudium aufnehmen zu können und die dort erbrachten Leistungen im weiteren Studium in Rechnung stellen zu können.
Aber das Auslandsstudium wurde keineswegs ein selbstverständlicher Bestandteil, im Gegenteil, aufgrund der Studiengänge und wie sie angelegt sind, wurden Auslandsaufenthalte fast grundlegend vereitelt, und die Anerkennung von Studienleistungen funktioniert oft nicht einmal zwischen benachbarten Hochschulen im selben Bundesland.
Die Bewertung der neuen Studiengänge ist zudem auch heterogen und zum Teil gegensätzlich. Die einen bewerten sie als positiv, die anderen lehnen sie schlichtweg ab. Unsere Auffassung ist, man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sondern es geht jetzt darum, diesen europäischen Bologna-Prozess und die Bachelor-Studiengänge qualitativ weiterzuentwickeln.
Erwartungsgemäß war in diesen Diskussionen dieses beliebte Schwarzer-Peter-Spiel zu beobachten. Ich sage ausdrücklich, die rheinland-pfälzische SPD und die Lan
desregierung haben sich daran nie beteiligt. Wir lehnen das grundsätzlich ab, weil wir der Auffassung sind, dass vor allem im Zusammentun aller Beteiligten Verbesserungen geschaffen werden können. Zudem kann die SPD-Fraktion für sich in Anspruch nehmen, die Proteste des Sommers sehr ernst genommen zu haben und sich konkret mit den Bedingungen an den Hochschulen auseinandergesetzt zu haben, wie unser Antrag, der Ihnen vorliegt, belegt.
Der rheinland-pfälzische Weg, wie ihn die Landesregierung nachdrücklich verfolgt, ist verantwortungsbewusst, geht mit den Beschwerden seriös um und zeigt sehr klare Linien auf, die unter anderem in der Novellierung des Hochschulgesetzes zum Ausdruck kommen werden. Zu unserem Verständnis von Hochschulpolitik gehört insbesondere, dass wir den Weg fortführen wollen, den Hochschulen mehr Autonomie zuzubilligen. Aber unser Weg ist nicht derjenige, in Konfrontation mit den Hochschulen die Weiterentwicklung der rheinland-pfälzischen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft fortzuführen, sondern für uns ist es der Weg der engen Kooperation, des intensiven Austauschs und der Zusammenarbeit. Diesen Weg beschreitet die Landesregierung, und sie wird von uns nachdrücklich unterstützt.
Die kritische Diskussion um den Bologna-Prozess haben wir frühzeitig aufgegriffen, als die CDU noch damit beschäftigt war, die Streikenden teilweise zu diffamieren. Ein entscheidender Grund für den Bildungsstreik – das wissen wir alle – besteht darin, Studiengebühren abzulehnen. Da können wir in Rheinland-Pfalz mit Fug und Recht behaupten, dass wir uns gegen Studiengebühren im Erststudium aussprechen.
Des Weiteren unterstreichen die Studierendenstreiks dieses Herbstes, dass sich die Kritik nach wie vor gegen die genannten Aspekte der Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge und gegen eine als zu starr wahrgenommene Studienstruktur sowie eine als zu hoch empfundene bzw. tendenziell kaum zu bewältigende Arbeitsbelastung richtet.
Ein Teil der genannten Forderungen kann in RheinlandPfalz – das wissen wir alle, meine Damen und Herren – aufgrund der Ausrichtung der Bildungspolitik der Landesregierung als erfüllt betrachtet werden. Die Garantie eines gebührenfreien Erststudiums – ich habe es erwähnt – ist eine grundsätzliche Entscheidung der rheinland-pfälzischen SPD. Bildungspolitik soll nach unserer Auffassung auch Chancengleichheit herstellen helfen, Studiengebühren dagegen stellen den Hochschulzugang vor hohe Hürden. Allgemeine Studiengebühren stehen gleichzeitig einer möglichst hohen Quote von Hochschulabsolventinnen und -absolventen entgegen, somit den zukunftsorientierten Anforderungen an das Wissenschaftssystem.
Eine solide finanzierte Hochschulpolitik wie in Rheinland-Pfalz ist auch ohne die Erhebung von Studiengebühren möglich.
Aus dieser Haltung, die ich Ihnen vorgetragen habe, resultieren unsere Forderungen, die in unserem Antrag
niedergelegt und Ihnen bekannt sind. Ich muss sie nicht extra aufführen. Erwartungsgemäß hat die Landesregierung nicht abgewartet, bis die vorliegenden Anträge – auch derjenige der CDU – im Plenum diskutiert wurden, sondern sie hat beherzt die Initiative ergriffen. Sie hat nicht irgendwelche Gesprächskreise etabliert, sondern sie hat konkret gehandelt. Soweit ich das überblicke, ist Rheinland-Pfalz das erste Land, das Geld in die Hand nimmt, und zwar 10 Millionen Euro, um die Bedingungen konkret zu verbessern. Das Geld soll die Prüfungs- und Auslandsämter unterstützen sowie für Tutorenprogramme eingesetzt werden.
Weiterhin setzt die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen ein deutliches Zeichen gegen die kritisierte Prüfungsflut. Module sollen nicht mehr durch Teilprüfungen belastet und nicht mehr miteinander verknüpft werden, damit die Flexibilität innerhalb des Studiums erhöht wird. Weitere Überlegungen befinden sich in der Umsetzung oder werden zeitnah angegangen, wie die Verringerung der Stofffülle oder die Anerkennung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel.
Wir können feststellen, dass die rheinland-pfälzische Politik auf dem richtigen Weg ist, die Qualität des Studiums im Sinne der Forderungen der Studierenden zu verbessern. Es ist auch ein gutes Zeichen, dass die Kultusministerkonferenz, die heute in Bonn tagt, diese Themen ebenfalls aufgreift. Wir dürfen dabei feststellen, dass Rheinland-Pfalz hier eine Vorreiterrolle spielt.
Einen weiteren abschließenden Punkt, den die Landesregierung nachdrücklich verfolgt, unterstützen wir ausdrücklich. Der ist zentral im Streik der Studierenden zum Ausdruck gekommen. Das BAföG muss ausgebaut und gestärkt werden. Hier liegt der richtige Ansatz, die Barrieren für den Zugang zum Studium weiter zu verringern.
Zum Antrag der CDU: Dort sehen wir teilweise unsere Forderungen übernommen. Insofern warten wir die weitere Diskussion im Ausschuss ab. Dort können wir sehen, wo die Differenzen und Übereinstimmungen liegen. Insofern warten wir auf die Diskussion.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Direkt zu Ihrem Beitrag, Herr Dr. Schmitz: Es sei mir gestattet darauf hinzuweisen, dass Sie nicht allzu viel in der Materie sind. Das kann man Ihnen durchaus nachsehen, weil Sie heute für Ihren Kollegen Herrn Kuhn einspringen. Deswegen sind wohl auch einige Sachen, die Sie aufgezeigt haben, in der Form nicht nachzuvollziehen. Sie skizzieren einen Dissens in diesem Haus, der in dieser Form meines Erachtens nicht vorhanden ist.
Wenn Sie sich quasi hier aufspielen, Sie seien der Erfinder des Dualen Studiums, dann liegen Sie auch ein bisschen daneben. Das Duale Studium in RheinlandPfalz gibt es schon seit einigen Jahren und wird von der Landesregierung auch konsequent verfolgt.
Erfreulicherweise gibt es im Grunde genommen keinen weit greifenden Dissens in diesem Haus.
Die heute vorliegenden Anträge lassen auch keinen Zweifel daran, dass ein weiterer Ausbau der dualen Studiengänge nicht nur erwünscht, sondern auch erforderlich ist. Das begrüßen wir nachdrücklich. Allerdings werden bei den Anträgen auch Unterschiede sichtbar, die wir als SPD-Fraktion in dieser konkreten Form nicht mittragen, wie Herr Kollege Dr. Schmitz schon zu Recht vermutet hat.
Ich denke, es ist zunächst einmal wichtig, an dieser Stelle hervorzuheben, dass es in vielen Bereichen einen fraktionsübergreifenden Konsens zu diesem Thema gibt. Von daher verstehe ich auch die heutige Diskussion als Teil einer Debatte, wie wir unsere Hochschulen weiterentwickeln wollen und wie wir sie dabei unterstützen können.