Protokoll der Sitzung vom 27.02.2008

(Beifall der Abg. Frau Schneider, CDU)

Das pauschale Rauchverbot ist zu undifferenziert und wird der Situation der kleinen inhabergeführten Kneipen nicht gerecht.

Zu dieser Position kam jetzt auch der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz. Er hat entschieden, dass das Rauchverbot in inhabergeführten Einraumgaststätten zunächst ausgesetzt wird. Eine endgültige Entscheidung steht natürlich noch aus.

Vor diesem Hintergrund ist es aber dennoch folgerichtig, die gesetzliche Bestimmung entsprechend neu zu fassen; denn die Argumente, die der Verfassungsgerichtshof anführt, sind nachvollziehbar. Die CDU-Fraktion hatte schon bei der parlamentarischen Beratung zum Nichtraucherschutzgesetz diese Positionen vertreten und für die typischen Eckkneipen Ausnahmen vorgesehen. Grundsätzlich soll es auch bei den getroffenen Entscheidungen zu den rauchfreien Gaststätten wie auch für die Schulen bleiben. Darum geht es nicht. Es zeigt sich aber schon jetzt, dass es in einzelnen Fragen Handlungsbedarf gibt.

Die kleinen inhabergeführten Kneipen haben ihre eigene Tradition. Das ist wohl unbestritten. Sie haben ihr besonderes Klientel. Es ist zu befürchten, dass viele Kneipen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind; denn sie können nicht, wie das die größeren Gaststätten und Restaurants können, Nebenräume schaffen, um dort das Rauchen zu ermöglichen. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass wir hier Existenzen aufs Spiel setzen. Hier sind wir gefordert, lebensnahe Lösungen zu finden, die den Nichtraucherschutz mit den existenziellen Belangen der Gastwirte in Einklang bringen.

(Beifall der CDU)

Wir müssen dafür sorgen, dass nicht andere Probleme entstehen wie zum Beispiel, wenn die Gäste am Ende vor der Kneipe stehen und dann dort rauchen und es dann wieder zu neuen und anderen Konflikten mit der Nachbarschaft kommt. Auch das sind Dinge, die man mit einbeziehen muss. So wird das Problem am Ende nur verlagert.

Im Übrigen hat jetzt auch die SPD-Fraktion in BadenWürttemberg ihre bisher doch restriktive Haltung beim Rauchverbot selbst aufgeweicht. Man kann sich dort Ausnahmen vorstellen, nämlich dann, wenn viele Kneipen vor dem Ruin stehen, wenn es eben um die Existenz geht. Wir denken, hier dürfen wir uns durchaus von den anderen Bundesländern absetzen. Das tun Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion und von der Regierung, sonst auch. Es geht um die Existenz der Kneipenbesitzer, und es geht darum, eine praxisnahe Lösung zu finden.

(Pörksen, SPD: Das sagt die Verbraucherschutz- expertin!)

Vielleicht noch abschließend eine Anmerkung zu der Frage, wie die Ausnahmeregelung gehandhabt werden soll. Das ist in der Tat auch eine Frage des Verbraucherschutzes und eine Frage der Kennzeichnung, damit die Menschen wirklich sehen, was es mit dieser Kneipe auf sich hat. Es muss am Eingang kenntlich gemacht werden, ob es sich um eine Raucher- oder um eine Nichtraucherkneipe handelt. Das ist sehr wichtig. Wir sind uns sicher, dass sich der Bedarf auch an rauchfreien Kneipen zeigen wird und dann am Ende auch so berücksichtigt werden kann.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Peter Schmitz.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht uns allen um Nichtraucherschutz. Es geht uns nicht darum, Menschen zu entmündigen. Es geht uns nicht darum, in Gaststätten, in denen neben dem Wirt auch alle Gäste rauchen, den Wirt und die Gäste gegenseitig vor Qualm zu schützen, weil die hingehen, um zu rauchen, und nicht, um nicht zu rauchen. Manche fundamentalistischen Menschheitsbeglücker sehen das anders. Die wollen ihre Lebensart und ihr -weise anderen überstülpen. Wir Liberale wollen das nicht.

(Beifall der FDP)

Wir lassen uns aber, was den Nichtraucherschutzgedanken angeht, von niemandem übertreffen.

Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang an das doch eher eigenwillige Gesetzgebungsverfahren erinnern, das sich hier durchaus humorvoll im Vorgriff auf die 5. Jahreszeit Ende vorigen Jahres abspielte, was dann allerdings sehr ernst kommentiert

wurde. Wir von der FDP-Fraktion haben damals den Finger gehoben und gesagt, dieses Gesetz führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Es führt zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, insbesondere von Gaststätten auf dem Land, wo Gaststätten, auch Einraumgaststätten und inhabergeführte Einraumgaststätten, eine wichtige soziale Funktion in Ortschaften haben, in denen es oft nur noch eine Gaststätte gibt.

Wir haben auch formuliert, dass das in die Nähe von Berufsverboten kommt, wenn man Menschen ihre Existenzgrundlage durch ein Gesetz entzieht, das über das Ziel hinaus schießt.

Meine Damen und Herren, deshalb haben wir mit großem Interesse den Kommentar des rheinlandpfälzischen Verfassungsgerichtshof zur Kenntnis genommen, der alle diese Punkte anerkannt, benannt und zur Entscheidungsgrundlage gemacht hat. So weit, so schlecht. Wir haben genauso wie die CDU-Fraktion einen Gesetzesantrag vorgelegt, der diesem Problem Rechnung trägt und Nichtraucherschutz ermöglicht, ohne inhabergeführte Einraumgaststätten kaputt zu machen. Es gibt einen Weg. Wir haben ihn beschrieben. Sie müssen nur noch zustimmen.

(Kuhn, FDP: Richtig! – Beifall des Abg. Creutzmann, FDP)

Wenn Sie das nicht tun, dann werden Sie irgendwann in einer Art Hinterherlaufen feststellen, dass Sie es später selbst machen müssen. Dann sollten Sie nicht darauf hoffen, dass Ihr Verhalten von heute ohne Kommentar bleibt. Sie haben es selbst in der Hand.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hoch.

(Pörksen, SPD: Wenig Qualm und viel Nix!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schmitz, auch auf die Gefahr hin, dass Sie meine Ansicht nicht teilen, aber „Hinterherlaufen“ kann man das meines Erachtens nicht nennen, wenn man, sofern in einer Hauptsacheentscheidung diese vorläufige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bestätigt würde, dann der Gesetzgeber hier auch über Konsequenzen nachdenkt.

Das, was Sie und die Kolleginnen und Kollegen der CDU jetzt möchten, ist unseres Erachtens ein Schnellschuss, der überhaupt nicht die Konsequenzen bedenkt, die sich dadurch ergeben würden, wenn man dem jetzt folgt.

Was wäre denn tatsächlich, wenn man jeder vorläufigen Entscheidung, die ein deutsches Gericht fällt, immer

sofort hinterherhecheln und einen Verwaltungsakt oder ein Gesetz ändern würde? Das gäbe pures Chaos.

Der hiesige Gesetzgeber hat eine verlässliche Regelung zum Schutz der Nichtraucher beschlossen, nämlich dass grundsätzlich nicht geraucht werden darf, es sei denn, man hält sich draußen oder in besonderen Räumen auf. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt gesagt, dass es natürlich Gründe gibt, die möglicherweise dafür sprechen, dass die eine oder andere Existenz gefährdet ist. Sie haben gesagt, er hat die Punke genannt, anerkannt und zur Entscheidungsgrundlage gemacht. Ja, er hat gesagt: Gebt uns etwas mehr Zeit, damit wir prüfen können. Für diese Einraumkneipen wollen wir dann keine Fakten. – Er hat aber inhaltlich überhaupt keine Entscheidung getroffen;

(Beifall der SPD)

denn es heißt wörtlich, der Beschluss ist im Internet einsehbar – Herr Präsident, ich erlaube mir zu zitieren –: „Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet.“ – Da man darüber streiten kann, ist es nicht offensichtlich unbegründet. Das sehen wir auch heute an dieser Stelle.

Einige von Ihnen wollten aber doch die vollständige Freigabe. Der Wirt soll vollständig selbst entscheiden können, ob er seine Kneipe zu einer Raucherkneipe macht oder nicht.

(Mertin, FDP: Das wollen wir immer noch!)

Rücken Sie heute davon ab, indem Sie sagen, wir wollen das nur in den Einraumkneipen?

(Dr. Schmitz, FDP: Wie kommen Sie darauf?)

Ich frage nur, weil Sie das zum Gesetz machen wollen. Sie haben gesagt, in inhabergeführten Einraumkneipen sei das eine Diskriminierung. Was ist denn mit den nicht inhabergeführten Einraumkneipen, die keine baulichen Veränderungen vornehmen können? Was ist in den Kneipen, die zwar inhabergeführt sind, aber zwei oder gar drei Räume haben?

(Dr. Schmitz, FDP: Da gibt es doch das Gesetz!)

Ich sage, das, was Sie jetzt machen, ist ein Schnellschuss, der nur zu einer weiteren Diskriminierung führen würde, wenn ich Ihre Argumente aufgreifen würde.

In einer Sache sind wir uns aber doch sicher einig: Passivrauchen ist in inhabergeführten Einraumkneipen genauso schädlich wie in nicht inhabergeführten Mehrraumkneipen.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Frau Kollegin Schäfer, Sie mahnen lebensnahe Lösungen an. Wenn Sie gefordert hätten, lebensnah ist es, überall jetzt nicht mehr zu rauchen, damit es keine Dis

kriminierung gibt und alle auf die Straße gehen müssen, hätte ich Ihnen vielleicht zugestimmt. Lebensnah ist es meines Erachtens aber nicht, auf das Inhabergeführte abzustellen.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Sie gehen auch auf Selbständige, die mit drin sind und mithelfen, ein. Es gibt die Schäfer, Dr. Schmitz und Hoch Kneipen-Betriebs-GbR mit einem Raum. Ist die nach Ihrer Regelung jetzt inhabergeführt, wenn wir abends abwechselnd hinter der Theke stehen?

(Dr. Schmitz, FDP: Solange sie nicht verwandt sind!)

Das ist aber eine GbR, die wir drei tragen.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Herr Dr. Schmitz, selbst bei Lebenspartnerschaften zwischen uns beiden würde das zu dritt mit Frau Schäfer nicht mehr klappen.

(Heiterkeit im Hause – Dr. Schmitz, FDP: Jetzt malen Sie den Teufel nicht an die Wand!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Wort hat Herr Abgeordneter Hoch. Ich bitte die Geräusche etwas zurückzunehmen.