Heute geht die Idee mehr dahin, große integrierte Einheiten zu haben. Das werden wir in Mainz nicht erreichen können, das ist überhaupt keine Frage. Dafür hat niemand die entsprechenden Mittel zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, es gab aber einen weiteren Punkt, der allen Anzuhörenden wichtig war. Das war etwas, was bisher noch nicht in der Diskussion geäußert wurde. Das war die Politikferne. Frau Ministerin, ich verstehe, dass es ein Unterschied ist, ob man hier als Vertreter der Regierung spricht, die auch zu verantworten hat, was mit dem Geld geschieht, das man hineinsteckt, oder als Vertreter der Opposition. Eines ist mir aber gewiss: Für optimale Management-, Controlling- und Transparenzstrukturen wäre Politikferne im Sinne der Autonomie der Hochschulen, wie wir sie grundsätzlich fordern, ein echtes Plus.
Ich möchte aber den Bogen nicht so weit spannen und die Hochschulpolitik noch grundsätzlich mit aufnehmen. Darauf verstehe ich mich nicht exakt genug. Unser Alterspräsident kann das besser. Es würde auch zu weit führen.
Wir haben nunmehr erfolgreiche Zahlen, was die Entwicklung angeht. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch damit zusammenhängt, dass überhaupt ein Gesetz vorgelegt wurde. Da war auf einmal Musik in der Bude. Über Jahre hinweg hatte man sich daran gewöhnt, dass vonseiten der Politik nichts oder wenig geschieht, sodass das Vorlegen eines Gesetzentwurfs, der so weitreichende Konsequenzen zumindest androhte, seine Wirkung nicht verfehlt hat. Herr Kollege Krell, vielleicht haben Sie das gemeint. Von daher hatten Sie vielleicht doch ein wenig recht, wenn Sie die Mitverantwortung der Regierung reklamiert haben.
Frau Ministerin, eines wird man allerdings immer wieder an der Universitätsklinik von durchaus kompetenten Gesprächspartnern gefragt: Warum ist jetzt seit dem Weggang Ihres geschätzten Kollegen Zöllner so lange nichts geschehen? Wir wissen, dass es ein schriftliches Anhörungsverfahren gab. Die Antworten liegen aber schon sehr lange vor. Es gibt manches Mal den Hinweis, dass die Bedeutung, die der aus dem Amt geschiedene Minister der Universitätsklinik beigemessen hat, nicht die adäquate Fortsetzung bei Ihnen gefunden hat. Ich hoffe, dass das nur Gerüchte sind und Sie das entsprechend durch Erfolge zerstreuen können. Wir werden sehen.
Meine Damen und Herren, zu diesem Gesetz wird es noch eine Anhörung im Ausschuss geben, so nehme ich an.
Die Uniklinik ist auf einem guten Weg, Herr Hartloff. Wenn man die Zahlen der Vergangenheit sieht, ist sie sogar auf einem sehr guten Weg. Wenn man aber bedenkt, wenn Sie schon einen solchen Einwurf machen, wo die Universitätsklinik bei einer anderen Gesundheitspolitik stehen könnte, dann wird einem ganz schwindlig.
Jetzt fangen Sie nicht wieder gleich an zu meckern. Lesen Sie den Bericht des Landesrechnungshofs. Wenn wir von aktuellen Defiziten von 7,8 Millionen Euro im Jahr 2007 ausgehen – das sind vergleichsweise fixe Zahlen –, dann können Sie dort sehr aufschlussreich nachlesen, dass sich allein das Defizit in den Universitätsambulanzen
dazu komme ich später – für erbrachte und nicht bezahlte Leistungen auf ca. 9 Millionen Euro beläuft. Es zeigt sich also, allein bei Lösung dieses rein planwirtschaftlichen Problems und Phänomens wäre die Universitätsklinik auf noch sehr viel besserem Weg, Herr Kollege Hartloff. Das zu Ihrem Einwurf nur eben am Rande.
Das ist aber auch wieder ein Exkurs in eine Welt, die für dieses spezielle Gesetz eine Nummer zu groß ist. Ich möchte das auch nicht ausführen. Es stimmt allerdings nicht – so steht es im Gesetzentwurf, Frau Ministerin Ahnen –, dass das Problem im Wesentlichen auf die Einführung der DRGs, also der Fallpauschalen, zurückzuführen ist.
Fragen Sie bei Ihrer Kollegin Malu Dreyer nach. Es gibt viele Häuser, insbesondere große Häuser, die bei Ihren Reformanstrengungen viel weiter sind, die auch wirtschaftlich erfolgreich arbeiten. Es gibt insbesondere viele kleine Häuser, die Schwierigkeiten haben. Es gibt auch Universitätskliniken, die weiter sind als das Universitätsklinikum Mainz. Das sollte Ansporn für uns sein. Wir sind bei weitem nicht am Ziel. Dieses Gesetz ist ein ganz kompliziertes Gesetzeswerk, weil eine komplizierte Materie es so erfordert.
Ich darf noch einmal auf den Bereich Politikferne rekurrieren. Wenn Sie von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern sieben in Ministeriumsabhängigkeit benennen, dann bekommen Sie auch ein Primat der Politik, das der wirtschaftlichen und fachlichen Entwicklung nach unserer Überzeugung nicht guttun wird. Wenn Sie sich überlegen, wie der Kanzler oder die Kanzlerin der Universität benannt wird, dann kommen Sie auf sieben von zwölf. Das können wir vielleicht unter vier Augen noch austragen. Sollten Sie recht haben und es sind nur sechs von zwölf, dann ist es eine Pattsituation, dann lassen wir mit uns reden. Auch das werden wir im Rahmen der zukünftigen Anhörung weiter beleuchten.
Ich sage noch etwas, was Herr Kollege Hartloff gesagt hat: Die Universitätsklinik ist auf gutem Weg. – Wenn Sie sich bei einem Umsatzvolumen von 350 Millionen Euro die Auswirkungen der Mehrwertsteuer vor Augen führen, die die Universitätsklinik Mainz nicht zu verantworten hat – das sind andere –, dann kommen Sie alleine dadurch auf einen Betrag, der in etwa dem prognostizierten Defizit für das laufende Geschäftsjahr entspricht. Auch das sollte Politik nachdenklich machen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Krell, Sie haben gesagt, dass Sie sich auf die gute Zukunft der Universitätsklinik freuen. Das haben wir vor zehn Jahren auch getan. Wir haben damals dieses Gesetz gemeinsam verabschiedet. Über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg werden wir deshalb diesmal genau hinsehen und abwarten müssen.
Frau Kohnle-Gros und die anderen haben schon darauf hingewiesen: Es gibt die finanzielle Schieflage bei der Universitätsklinik, die dazu geführt hat, dass wir uns mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf auseinandersetzen müssen. Die finanzielle Schieflage stellt bedauerlicherweise all die genannten Erfolge im Bereich der Patientenversorgung und im Bereich der Ausbildung infrage, wenn man es langfristig nicht in den Griff bekommt und die Patienten und Mitarbeiter in Sorge zurücklässt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir uns immer in der Gefahr befinden, eine Vermischung der Gelder aus dem Bereich der Krankenversorgung und der Forschung und Lehre zu bekommen, wenn solche Probleme wie die Unterversorgung der Ambulanzen entstehen. Auf diese hat Herr Kollege Dr. Schmitz hingewiesen. Darin ist der Gesetzentwurf deutlich. In § 18 wird darauf hingewiesen, dass die Teilbudgets getrennt abgerechnet werden müssen. Es ist wichtig, dass es nicht zu diesen Vermischungen kommen darf. Herr Dr. Schmitz hat auf die Anhörung hingewiesen. Die Anhörung ist uns wichtig. Sie haben sich in der Vergangenheit ausführlich Rat von Expertenseite einholen können. Uns ist auch wichtig, dass wir uns im Rahmen der Ausschussberatung diesen Rat und Sachverstand einholen können.
Ansonsten ist mit uns vieles denkbar. Wir haben das letzte Mal das kooperative Modell mitgetragen. Jetzt gibt es das integrative Modell. Wir haben gelesen, dass die weiteren Schritte – also die private Rechtsform – der Zustimmung des Finanzausschusses bedürfen. Der angedachte Teilverkauf bedarf einer Zustimmung dieses Parlamentes. Ich sage Ihnen gleich, wir haben mit dem Verkauf der Universitätsklinik große Bauchschmerzen, weil wir eine andere Situation als in den Nachbarländern haben. Wir haben in Rheinland-Pfalz nur diese eine Universitätsklinik. Wenn wir mit Forschung und Lehre deutschlandweit glänzen wollen, ist es uns wichtig, die vorhandenen Möglichkeiten nicht aus der Hand zu geben. Dort ist das Land gut aufgestellt. Die Mitarbeiter der Universität haben sich zu Recht einen guten Ruf erarbeitet.
Ich bin bei den Mitarbeitern. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Universitätskliniken Mainz mit Tausenden von Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber des Landes sind. Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit der Universitätskliniken zu verbessern, sind die Mitarbeiter mit in den Blick geraten. Es gab einen massiven Personalabbau. Das sollten wir im Rahmen der Anhörung diskutieren. Das
hat dazu geführt, dass sich die im Bereich der Krankenversorgung sowieso angespannten Arbeitsbedingungen vieler Krankenhausärzte zusätzlich verschärft haben. Das führt dazu, dass man als Patient nur relativ wenig Zeit mit seinem Arzt verbringen kann. Es führt auch dazu, dass diejenigen, die es sich aussuchen können, also die wirklich exzellenten Wissenschaftler und guten Ärzte, nicht nur auf das Geld schauen, wenn sie Angebote von außerhalb bekommen, sondern auch die Arbeitsbedingungen berücksichtigen. Wenn wir die besten Leute hier halten wollen, dann müssen wir beides schaffen, wir müssen ihnen adäquate Arbeitsbedingungen bieten, die befriedigend sind, bei denen sie den Patienten das geben können, was ihrer Ausbildung entspricht, und wir müssen ihnen gutes Geld geben.
Das ist ein Punkt, bei dem ich mich mit Experten unterhalten möchte. Sie bekommen hervorragende Chefärzte und Oberärzte nur, wenn Sie entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört auch, dass ausreichend Geld in den Abteilungen bleibt und zur Verfügung steht. Wir gehen neue Wege. Wir übernehmen eine Vielzahl von Vereinbarungen bei der Umstellung auf die neue Rechtsform und schreiben sie fest. Bezüglich der Tarifpolitik und der -verträge, die zukünftig in den Universitätskliniken gelten werden, habe ich weiteren Informationsbedarf. Wir werden hier genau hinschauen.
Herr Dr. Krell, wir haben die Hoffnung, dass wir eine gute Zukunft mit der Universitätsklinik Mainz haben. Wir haben unsere Erfahrungen gemacht. Wir werden es nicht gleich per se schlechtreden, im Gegenteil. In den Gesetzentwurf sind in den letzten Monaten viele Änderungen eingearbeitet worden, die als redaktionelle Änderungen bezeichnet worden sind. Ich glaube, es ist weit mehr als eine redaktionelle Änderung, es geht ans Eingemachte. Das honorieren wir auch.
Ich möchte mich ausdrücklich für die konstruktive Erstaufnahme des Gesetzentwurfes bedanken, die mich durchaus für die vor uns liegenden Beratungen hoffen lässt.
Ich möchte zu drei bis vier Punkten eine Anmerkung machen, bevor sich Falsches festsetzt. Es ist hier nicht ganz korrekt gesagt worden.
Herr Dr. Schmitz, die Kehrseite der Politikferne ist die öffentliche Verantwortung. Wenn wir die öffentliche Verantwortung wahrnehmen wollen, dann muss es auch eine öffentlich verantwortete Mehrheit im Aufsichtsrat
(Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP) Wir sind an die Grenze dessen gegangen, was man machen kann. Wir haben sozusagen den Kanzler und den Präsidenten der Landesseite zurechnen lassen. Wir reden hier nicht über beliebig gestaltbare Mehrheitsverhältnisse. Dann müssen Sie sagen, Sie wollen keine öffentliche Mehrheit. Das hängt eng mit der gewählten Organisationsform zusammen. (Frau Kohnle-Gros, CDU: Ich kann es gleich verkaufen!)
Es stimmt auch nicht, dass es sieben zu fünf ist, sondern es ist sechs zu sechs. Genau damit sind wir an die Mindestgrenze gegangen und keinen Schritt mehr als notwendig. Wie gesagt, wir haben schon Präsident und Kanzler dort mit einbezogen.
Frau Kohnle-Gros, es ist auch nicht so, dass das in der Organisationsform ein Rollback ist. Der Schritt 1998 war eine rechtliche Verselbstständigung nur des Teils Krankenversorgung. Jetzt wird nicht etwas rückgängig gemacht. Bei der rechtlichen Verselbstständigung wird in anderer Organisationsform der Fachbereich mit einbezogen.
Sie haben aber recht, es sagt an der Stelle: Integration in einer rechtlich weitgehenden selbstständigen Organisationsform. – Das ist schon eine Weiterentwicklung. Die hat auch etwas mit bundesweiten Diskussionen zu tun.
Herr Schreiner, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, was Sie gesagt haben. Ich habe auch nicht versucht, das anders darzustellen. Dieser Gesetzentwurf hat in den letzten Wochen und Monaten substanzielle Änderungen erfahren. Umso erstaunter war ich über die Aussage von Herrn Schmitz, der meinte, im letzten Jahr sei da nichts passiert. Ich teile die Auffassung von Herrn Schreiner, dass es wesentliche Veränderungen gegeben hat.
Dann darf ich bei aller Bescheidenheit hinzufügen, ich glaube nicht, dass Sie im Universitätsklinikum Stimmen finden, die meinen, ich würde zu wenig Zeit und zu wenig Engagement für das Mainzer Universitätsklinikum aufbringen. Es ist wahrscheinlich der Bereich, der mich im letzten Jahr am meisten Zeit gekostet hat. Das wird dort auch so gesehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Verfahren. Es gibt einen Überweisungsvorschlag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss. Kann ich da Einverständnis feststellen? – Das ist so.
Landesgesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1927 – Erste Beratung
Landesgesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1931 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzes erreichen, dass es eine Ausnahmeregelung für die kleinen Kneipen gibt. Warum wollen wir das?