Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Neben der Einigung über die Pflegestützpunkte hat es Gott sei Dank auch eine Einigung in anderen Punkten gegeben. Das heißt, die Pflegeversicherungsreform kann ihren Weg gehen. Sehr erfreulich ist, dass aufgrund einer Initiative der Bundesgesundheitsministerin noch einmal der Punkt eingebracht worden ist, dass neben den zusätzlichen Leistungen für demenziell erkrankte Menschen jetzt auch noch Leistungen für stationäre Einrichtungen für demenziell Erkrankte erbracht werden sollen.

Das bedeutet, dass für rund 25 demenziell erkrankte Heimbewohner und Heimbewohnerinnen zusätzlich eine Betreuungskraft in den stationären Einrichtungen finanziert werden kann. Ich denke, dass das sowohl für die Träger als auch für die Situation in den stationären Einrichtungen eine große Hilfe sein wird.

Man hat sich bedauerlicherweise nicht über das Thema „Pflegezeit“ geeinigt, nämlich zehn Tage bezahlte Freistellung für Menschen, die unmittelbar mit einem Pflegefall konfrontiert sind.

Es wird in Zukunft im Gesetz stehen, dass diese zehn Tage gewährleistet sein werden, allerdings nicht bezahlt, so wie wir uns das gewünscht hätten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rüddel.

Sie sprachen davon, dass gestern bei dem Kompromiss 100 % des ursprünglichen Gesetzentwurfs umgesetzt werden konnten. Im ursprünglichen Gesetzentwurf wird von 4.000 Pflegestützpunkten in Deutschland gesprochen. Welche Länder werden wie Rheinland-Pfalz das Wagnis der Pflegestützpunkte eingehen?

Herr Abgeordneter Rüddel, ich habe gesagt, 100 % des vorgelegten Gesetzes einschließlich der Änderungszusagen aufgrund der Bundesratsbeschlüsse. Auch das war Bestandteil meiner Antwort auf diese Anfrage. Das ist sehr wichtig. Das ist ein Unterschied, weil sich die Länder, und zwar alle Länder, bis auf zwei Länder, die sich enthalten haben, dafür ausgesprochen haben, dass die Installation von Pflegestützpunkten ein Stück weit modifiziert wird, weil es die Einbeziehung von Kommunen und Ähnliches betrifft.

Es hat allerdings die Zusage vorgelegen, dass dieses Gesetz entsprechend in dieser Form geändert wird. Die Einrichtung von Pflegestützpunkten ist selbstverständlich kein Wagnis. Das sollten Sie als Abgeordneter in Rheinland-Pfalz wissen, weil wir gemeinsam der Auffassung sind, dass die BeKo-Stellen sehr gut funktionieren.

(Beifall bei der SPD)

Die Einrichtung von Pflegestützpunkten wird eine Weiterentwicklung der BeKo-Stellen beinhalten. Ich bin zuversichtlich, dass das sehr gut wird.

Wir bekommen zusätzliche Beratungskapazitäten, die Pflegekassen werden in Zukunft in dieses Verfahren eingebunden, ebenso wie die kommunale Altenhilfe – auch das ist ein wichtiger Punkt – in dieses Beratungsangebot einbezogen wird.

Ich werde in Kürze alle Partner und Partnerinnen einladen, damit wir in Rheinland-Pfalz eine Strategie entwickeln, wie wir beantragen können, dass die unterschiedlichen BeKo-Stellen in Pflegestützpunkte umgewandelt werden. Von den anderen Länderkollegen weiß ich nur von den Kollegen aus Schleswig-Holstein und dem Saarland, dass es großes Interesse an der Umsetzung gibt. Wir hatten aufgrund der Kürze dieses Ergebnisses allerdings noch keine Gelegenheit zu reflektieren, welche Länder letztendlich mitziehen werden.

Eine Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Thelen.

Frau Ministerin, wie wird sich die Finanzierung der BeKo-Stellen verändern, weil diese für die Pflegestützpunkte anders geplant ist?

Es wird so sein, dass die Pflegekassen einen Pflegestützpunkt mitfinanzieren werden müssen. Allerdings haben wir ein sehr gutes Beratungsangebot in diesen Bereichen. Wir beabsichtigen im Moment nicht, uns aus diesem Beratungsangebot zurückzuziehen.

In Ingelheim erproben wir zurzeit den ersten Pflegestützpunkt. Dort ist es so, dass die Finanzierung wie in der Vergangenheit läuft, aber die Pflegekassen voraussichtlich diese eine zusätzliche Fachkraft – das ist jetzt in der Endverhandlung – finanzieren werden, sodass wir eine stärker auf die Bürger und Bürgerinnen zugehende Arbeit und ein intensiveres Fallmanagement leisten können.

Ich möchte noch einmal betonen, die ganze Debatte war in den letzten Monaten ein Stück weit traurig, weil der Beratungsbedarf der Bürger und Bürgerinnen so niedergeredet worden ist. Diejenigen, die sich in diesem Bereich auskennen, wissen, dass, wenn man einen Pflegefall in der Familie hat, unzählige Fragen zu klären sind. Wir brauchen dieses umfassende Beratungsangebot über das, was die Pflegekassen an sich beraten, nämlich nur die Leistung der Pflegeversicherung, hinaus. Das liegt auf der Hand.

Wir haben in Rheinland-Pfalz große Chancen, etwas sehr Gutes daraus zu machen und einen zusätzlichen Finanzier in diesem ganzen Beratungsangebot zur Verfügung zu haben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Schmitz.

Frau Ministerin, wie hoch schätzen Sie die Kosten der Pflegestützpunkte für die Pflegekassen insgesamt? Werden die Pflegekassen ihre eigenen Beratungsangebote ebenfalls vorhalten?

(Pörksen, SPD: Das haben Sie gestern doch gehört! 800 Millionen Euro!)

Herr Dr. Schmitz, ich habe auch schon gehört, dass gestern von 800 Millionen Euro gesprochen worden ist.

Es ist nach wie vor von 4.000 Pflegestützpunkten die Rede. Dafür ist auch die Finanzierungsreserve gehalten, es sind 60 Millionen Euro, keine 800 Millionen Euro.

Inwieweit letztlich aber 4.000 Pflegestützpunkte überhaupt entstehen, ist offen, weil es nicht mehr die bundesweite Verpflichtung gibt, sondern diese nur durch die Länder sozusagen beantragt werden können.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz.

Frau Ministerin, mit welchen Zusatzkosten rechnen Sie für die Pflegekassen in Rheinland-Pfalz?

Das können wir im Moment nicht bestimmen. Wir haben 135 BeKo-Stellen. Es wäre schön, wenn die meisten bereit wären, auch in diese Entwicklung mit einzusteigen. Die Gespräche müssen erst einmal geführt werden. Erst wenn klar ist, wie viele Stellen sich verändern werden, wissen wir auch, was es letztendlich kosten wird.

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Ich bedanke mich. (Beifall der SPD)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder des „Catzenelnbogener Gesangvereins 1837“ sowie Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Bad Breisig. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Billen (CDU), Finanzierung des Ausbaus des Nürburgrings zum Freizeit- und Businesszentrum – Nummer 2 der Drucksache 15/1955 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Sicherheit besteht nach Auffassung der Landesregierung für die Einhaltung der mit 215 Millionen Euro veranschlagten Kosten des Ausbaus des Nürburgrings zu einem ganzjährigen Freizeit- und Businesszentrum?

2. Für welche Investitionssummen und Projektteile konnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt private Investoren und Refinanzierungspartner vertraglich verbindlich verpflichtet werden?

3. Wird die Gesamtsumme der Investitionen, die nicht durch private Investoren oder Refinanzierungspartner aufgebracht oder garantiert sein wird, durch die Nürburgring GmbH aufzubringen oder zu refinanzieren sein?

4. Mit welchen Mitteln wird oder muss das Land Rheinland-Pfalz zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in der Folgezeit als Hauptanteilseigner der Nürburgring GmbH zur Finanzierung der Investitionsmittel beitragen, die nicht durch private Investoren aufgebracht oder refinanziert werden können?

Für die Landesregierung antwortet Herr Finanzminister Professor Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Billen wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Eigeninvestition der Nürburgring GmbH von derzeit 135 Millionen Euro wurden im Wesentlichen folgende, das Risiko minimierende Maßnahmen ergriffen:

a) professionelles, extern unterstütztes Projektmanagement, b) striktes Kostenmanagement, c) aktuell besteht Kostensicherheit für ca. 40 % des Investitionsvolumens, die übrigen Aufträge befinden sich plangemäß im Vergabeverfahren.

Schließlich sind für Nachträge und sonstige Mehraufwendungen im Investitionsvolumen ca. 10 Millionen Euro Reserven berücksichtigt, die nach den bisherigen Ausschreibungsergebnissen praktisch noch vollumfänglich vorhanden sind.

Zu Frage 2: Die Gesamtkosten für den Aufbau der Mobilien und Immobilien am und um den Nürburgring belaufen sich derzeit auf 215 Millionen Euro. Mit der Mediinvest GmbH konnte ein renommierter Partner gefunden werden, der allein 80 Millionen Euro der Gesamtinvestitionen selbstständig privat finanziert.

Die Mediinvest GmbH investiert in ein Hotel, das Gastronomiezentrum „Dorf Eifel“, ein Ferienhausressort sowie ein Personalhaus. Die damit verbundenen Verträge befinden sich in der rechtlichen Endabstimmung zwischen der Mediinvest GmbH und der Nürburgring GmbH.

Unter Berücksichtigung weiterer Refinanzierungspartner der Nürburgring GmbH werden durch Liefer-, Dienstleistungs- und Mietverträge aktuell zusätzlich weitere 40 Millionen Euro refinanziert. Damit beträgt das Engagement privater Dritter zur Refinanzierung des Gesamtvorhabens von 215 Millionen Euro gegenwärtig bereits über 56 %. Weitere Gespräche und Verhandlungen finden statt.

Zu Frage 3: Die Nürburgring GmbH wird das eigene Investitionsvolumen am Kapitalmarkt finanzieren.

Zu Frage 4: Das Land stockt gemeinsam mit dem Kreis Ahrweiler das Stammkapital um 10 Millionen Euro auf und gibt ein Gesellschafterdarlehen von 20 Millionen Euro.

Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2007/2008 veranschlagt.

So weit die Beantwortung der Mündlichen Anfrage.

Gibt es Zusatzfragen? – Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Puchtler.

Herr Staatsminister, wie schätzen Sie die wirtschafts- und strukturpolitische Bedeutung dieser Investition ein?

Die strukturpolitische Bedeutung für die Region ist außerordentlich hoch; denn durch die Investitionen werden voraussichtlich mindestens 500 zusätzliche Arbeitsplätze am Standort geschaffen. Zum Zweiten wird an diesem Standort eine Situation geschaffen, dass die vorhandenen Arbeitsplätze abgesichert werden, während man, wenn diese Investition nicht getätigt werden würde, davon ausgehen müsste, dass auch die vorhandenen Arbeitsplätze deutlich reduziert werden müssten.