Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Die strukturpolitische Bedeutung für die Region ist außerordentlich hoch; denn durch die Investitionen werden voraussichtlich mindestens 500 zusätzliche Arbeitsplätze am Standort geschaffen. Zum Zweiten wird an diesem Standort eine Situation geschaffen, dass die vorhandenen Arbeitsplätze abgesichert werden, während man, wenn diese Investition nicht getätigt werden würde, davon ausgehen müsste, dass auch die vorhandenen Arbeitsplätze deutlich reduziert werden müssten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Bracht.

Herr Minister, können Sie erläutern, wie sich die von Privaten zu erbringenden 40 Millionen Euro zusammensetzen, bei denen Sie von Refinanzierung gesprochen haben, die in der Erarbeitung, aber noch nicht ganz gesichert sei? Wie setzen sich diese 40 Millionen Euro zusammen, und ist kurzfristig oder erst über einen längeren Zeitraum hinweg mit dieser Refinanzierung zu rechnen?

Die 40 Millionen Euro beruhen auf Verträgen, die teilweise abgeschlossen sind und sich teilweise noch in der Verhandlung befinden, bei denen aber ein Verhandlungsstand erreicht ist, nach dem die Verträge als gesichert angesehen werden können.

Bei den Verträgen handelt es sich in aller Regel um Verträge, bei denen jährliche Zahlungen an den Nür

burgring stattfinden, die ihrerseits geeignet sind, ein entsprechendes Volumen von 40 Millionen Euro zu refinanzieren. Dies sind also keine Investitionszuschüsse oder Investitionszahlungen Dritter, sondern es sind laufende Zahlungen, die aber von den 135 Millionen Euro bereits 40 Millionen Euro in der Refinanzierung abdecken. So ist das mit den 40 Millionen Euro zu verstehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Billen.

Herr Staatsminister, gibt es weitere Zusagen für die Mediinvest GmbH, die von rechtlicher Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz sind?

Dies ist im Haushalts- und Finanzausschuss bereits erläutert worden. Die Nürburgring GmbH beteiligt sich an der entsprechenden Objektgesellschaft mit einer kleinen Beteiligung von – wenn ich es richtig im Kopf habe – 5.000 Euro bei einem Grundkapital von 50.000 Euro und einer auf zwei Jahre befristeten Mitfinanzierung eines Gesellschafterdarlehens von insgesamt 3 Millionen Euro. Von diesen 3 Millionen Euro entfallen auf die 10 %ige Beteiligung der Nürburgring GmbH 300.000 Euro, die aber zeitlich befristet sind. Sie dienen im Grunde nur dazu, die Anlaufkosten zu überbrücken, bis dieses Projekt in die normale Bau- und Finanzierungsphase kommt. Insofern ist das maximale Risiko des Nürburgrings aus dem Engagement Mediinvest GmbH auf exakt 305.000 Euro begrenzt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, inwieweit spielt in Ihrem Konzept das Stichwort „Spielbank“ eine Rolle?

Die Worte „in Ihrem Konzept“ sind nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass in dem geplanten Hotel auch Vorkehrungen getroffen werden, um dort die Zweigstelle einer Spielbank unterhalten zu können. Dies befindet sich zurzeit in der Abstimmung.

Sie wissen, dass wir zwei Spielbanken im Land, nämlich in Bad Neuenahr und in Mainz mit verschiedenen Zweigstellen haben. Wenn am Nürburgring eine Zweigstelle einer Spielbank errichtet werden sollte, so wäre es selbstverständlich eine Zweigstelle der Spielbank Bad Neuenahr; denn aufgrund der Kleinräumigkeit wäre

anderes nicht vorstellbar. Dies müsste im Spielbankgesetz geregelt werden, und die Konzession der Spielbank Bad Neuenahr würde entsprechend ausgeweitet. Dies befindet sich derzeit in der Diskussion, es betrifft jedoch nicht die Räumlichkeiten, die die Nürburgring GmbH errichtet, sondern die Räumlichkeiten, für die die Mediinvest GmbH Verantwortung trägt. Eine solche Einrichtung rundet, wenn man so will, das Angebot am Nürburgring ab; von daher wird es von der Landesregierung unterstützt.

Das Spielbankgesetz ist derzeit noch im Verfahren, ich gehe aber davon aus, dass sich der Landtag in absehbarer Zeit – entweder kurz vor oder kurz nach der Sommerpause – mit dem Spielbankgesetz befassen wird. Er muss sowieso damit befasst werden, weil es ohnehin geändert werden muss. Hintergrund dafür ist, dass es durch europäisches Recht eine Entscheidung gegeben hat, dass bei Spielbanken die Mehrwertsteuer nicht durch die Spielbankabgabe abgegolten wird. Bekannterweise zahlen Spielbanken Spielbankabgaben und Konzessionsabgaben von zusammen mindestens 80 %. Damit waren nach traditionellem deutschem Recht sämtliche Abgaben abgedeckt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Mehrwertsteuer separat erhoben werden muss. Dies bedeutet wiederum, dass natürlich nicht mehr Abgaben in Höhe von 80 % möglich sind, sondern dass von diesen 80 % schlicht und ergreifend die Nettobelastung aus der Mehrwertsteuer abgezogen wird, sodass sich unter dem Strich für die Spielbanken nichts ändert, wohl aber für die Länderhaushalte. Die Mehrwertsteuer ist bekannterweise nur zu rund 50 % eine Ländersteuer, und den Rest bekommt der Bund und zu einem kleinen Teil auch die Gemeinden. Deswegen ist diese Änderung notwendig. Von daher ist die Änderung des Spielbankgesetzes sowieso in der Vorbereitung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Eymael.

Herr Staatsminister, ich möchte noch einmal auf die Investitionen durch die Nürburgring GmbH in Höhe von 135 Millionen Euro zu sprechen kommen. Wie erklären Sie sich, dass es trotz eines guten Konzeptes, das auch von verschiedenen Gutachtern als gut und wirtschaftlich bezeichnet worden ist, keine privaten Investoren gibt, die sich an diesem 135-Millionen-Projekt beteiligen?

Herr Abgeordneter Eymael, das kann man so nicht sagen.

(Heiterkeit bei der FDP – Billen, CDU: So nicht!)

Das kann man so nicht sagen, weil es eine ganze Reihe von Angeboten privater Investoren gibt, die Inves

titionen zu übernehmen. Dabei ist aber klar, dass der Nürburgring den laufenden Betrieb verantworten sollte. Für den Nürburgring lohnt es sich natürlich nur, einen privaten Investor mit hineinzunehmen, wenn es aus der Sicht des Nürburgrings günstiger ist, als selbst zu investieren.

Günstiger bedeutet beispielsweise, dass die dann zu zahlende Miete günstiger ist als die Kosten, die die Nürburgring GmbH bei einer Eigeninvestition hat; denn es wäre natürlich nicht besonders sinnvoll, einen privaten Investor mit hineinzunehmen, der eine höhere Miete haben will, als beim Nürburgring Abschreibungen und Zinsen entstehen. Dies wäre die erste Variante, bei der ein privater Investor aus wirtschaftlichen Gründen interessanter sein könnte.

Die zweite Variante wäre, dass ein privater Investor bereit wäre, nicht mit einer Festmiete zu arbeiten, sondern mit einer umsatz- bzw. ergebnisabhängigen Miete. Dies hätte den Vorteil, dass Risiken und Chancen mit dem privaten Investor geteilt werden könnten.

Das heißt, bei hohen Umsätzen würde selbstverständlich die Miete teurer werden als die Summe aus Abschreibungen und Zinsen. Bei niedrigen Umsätzen müsste sie dementsprechend niedriger sein.

Das Problem ist nicht, einen Privaten zu finden, der die Investition tätigt – das ist kein Problem –, sondern das Problem ist, einer Privaten zu finden, der aus der Sicht des Nürburgrings wirtschaftlich günstiger ist, als selbst zu investieren.

(Heiterkeit bei der FDP)

Ja, natürlich. Ich bitte Sie: Warum soll man denn nur, um einen privaten Investor zu haben, letztendlich eine völlig unwirtschaftliche Konstruktion wählen? Aber es werden nach wie vor Gespräche mit Privaten geführt, die zum Ziel haben, das, was ich eben als wirtschaftliches Ziel aus der Sicht des Nürburgrings gekennzeichnet habe, auch zu realisieren. Dazu kann ich im Moment keine Konkretisierung vornehmen. Ich denke aber, dass ich Ihnen in den nächsten Monaten über die Ergebnisse der laufenden Gespräche berichten kann.

Es liegen noch folgende Zusatzfragen vor: Herr Kollege Bracht, Herr Kollege Billen, Herr Kollege Licht, Herr Kollege Creutzmann und Herr Kollege Eymael. Können wir dann in gemeinsamem Einverständnis weiterfahren? Wir haben erst zwei Mündliche Anfragen beantwortet. Sind Sie damit einverstanden?

(Zurufe aus dem Hause: Ja!)

Ich erteile Herrn Kollegen Bracht das Wort.

(Licht, CDU: Es wird mit der Anfrage mehr Geld bewegt als mit vielen anderen!)

Herr Minister, inwieweit spielen die erwarteten Erträge aus der Spielbankniederlassung – oder wie Sie es nennen – bei der Gesamtfinanzierung des Projektes eine Rolle?

Die unmittelbaren Erträge spielen hier keine Rolle.

(Bracht, CDU: Und mittelbar?)

Das werden wir im Rahmen der Beratungen über das Spielbankgesetz zu erörtern haben. Vielleicht nur so viel: Das, was wir Ihnen als Änderungsgesetz für das Spielbankgesetz vorlegen werden, wird dazu führen, dass sich der Landeshaushalt netto dabei deutlich verbessert, und zwar mit oder ohne die üblichen Beteiligungen der Standorte, das heißt der Gemeinden und der Fremdenverkehrsinstitutionen.

Das heißt, auch mit Beteiligung der Standorte, wie wir das schon bisher im Spielbankgesetz geregelt haben, wird sich der Landeshaushalt unter dem Strich aus der Änderung des Spielbankgesetzes in jedem Fall besser stehen. Um es in Bezug auf die Gemeinden noch einmal zu präzisieren:

Die Spielbankabgabe ersetzt alle anderen Steuern, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer aufgrund der europäischen Rechtsprechung. Sie ersetzt insbesondere die Gewerbesteuer. Weil das so ist, werden von der Spielbankabgabe an die jeweiligen Kommunen Teilquoten ausgezahlt, damit die Kommunen nicht auf der einen Seite den Ausfall der Gewerbesteuer und auf der anderen Seite keine Kompensation haben. Dieses Gesamtgeflecht muss man sehen.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat Herr Kollege Billen das Wort.

Herr Staatsminister, rechnen Sie neben den 20 Millionen Euro Kredit, die das Land Rheinland-Pfalz nach der Erhöhung des Kapitals um 10 Millionen Euro zur Verfügung stellt, mit weiteren Kosten für das Land Rheinland-Pfalz für die Nürburgring GmbH?

Das ist aus heutiger Sicht nicht notwendig. Die Wirtschaftspläne des Nürburgrings weisen auch ohne unmittelbare Mittel aus dem Landeshaushalt schwarze Zahlen aus.

(Billen, CDU: Was heißt „unmittelbar“?)

Meine Damen und Herren, diesen Dialog habe ich eben bei Herrn Bracht zugelassen. Jetzt möchte ich gerne die nächste Anfrage aufrufen. Herr Kollege Licht, Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben sehr ausführlich über die Änderung des Spielbankgesetzes berichtet, was heute auch im Allgemeinen von Ihnen vorgetragen wurde. Zu Beginn haben Sie bis jetzt von 56 % privater Beteiligung an dem Engagement gesprochen. Wie weit wird das Spielbankengagement die private Beteiligung bzw. die der staatlichen Seite erhöhen?

Das ist weder positiv noch negativ eingerechnet. Ich sehe aus heutiger Sicht auch nicht, dass durch das Spielbankengagement bei der Refinanzierung der 135 Millionen Euro eine Änderung eintritt. Wie gesagt, der Spielbankbetrieb ist im Bereich der Investitionen, die Mediinvest tätigt, geplant.

Die Nürburgring GmbH wird kein Veranstalter sein. Insofern ist kein direkter Zusammenhang zwischen dem Spielbankbetrieb und der Nürburgring GmbH gegeben. Allerdings wird der Standort nicht anders zu behandeln sein als andere Standorte von Spielbankzweigstellen.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Creutzmann.

Herr Minister, nach Ihren Ausführungen habe ich folgende Frage: Ist der erwartete Profit aus dem Investment am Nürburgring so hoch, dass das Land keinen privaten Investor daran beteiligen will?

(Heiterkeit bei FDP und CDU – Billen, CDU: Gut gefragt! Das kann man so nicht sagen!)

Sie haben vorhin ausgeführt, es gibt auch Private. Sie wollen keine Privaten darin haben, so habe ich Sie verstanden.

Herr Creutzmann, Ihre Frage war so klar, dass man sie nicht zweimal stellen muss.