Bei Kosten und Erträgen muss man genau zwischen den Gebäudekosten, den Kapitalkosten und den Folgekosten für das Gebäude einerseits und den Erträgen und Kosten des laufenden Betriebs andererseits unterscheiden. Einen Investor für das Gebäude muss man natürlich danach beurteilen, ob er aus der Sicht der Nürburgring GmbH in den Kapitalkosten für das Gebäude günstiger oder ungünstiger ist, als wenn es vom Nürburgring selbst gestaltet wird. Das ist der Teilbereich Gebäude bzw. Investition.
Daneben steht der Betrieb. Für den Betrieb einen Privaten hineinzunehmen, würde bedeuten, dass der Nürburgring in der Tat zusätzliche Mindereinnahmen dadurch hätte, dass ein Privater in dem Bereich, in dem Überschüsse erzielt werden können, von vornherein beteiligt wird.
Eine andere Geschichte ist, wenn ein Privater für den Einstieg in das Geschäftsmodell entsprechende Preise zahlen würde. Darüber kann man jederzeit reden.
Nicht reden kann man aber darüber, dass ein Privater investiert und der Nürburgring damit höher belastet ist, als wenn er selbst investiert. Auch nicht reden kann man darüber, dass der Nürburgring auf dem Gelände des Nürburgrings darauf verzichtet, eine Gesamtkoordination wahrzunehmen; denn Erfahrungen mit dem Auseinanderklaffen eigener Kompetenzen und fremder Kompetenzen sind in den letzten 15 Jahren hinreichend gesammelt.
Ja, das ist so am Nürburgring. Ich könnte Ihnen das detailliert darstellen, aber nicht in öffentlicher Sitzung.
Von daher ist es zwingend notwendig, dass die Nürburgring GmbH für das Gesamtprojekt, also für die Rennstrecke, Kernbereiche des bisherigen Geschäfts und das neue Geschäft, die volle Kompetenz hat und damit auch wirklich Hand in Hand gearbeitet werden kann und nicht Teilbereiche auf dem Gelände des Nürburgrings in ganz unterschiedliche Richtungen ziehen. Das wäre nicht vernünftig.
Herr Staatsminister, Sie haben mit dem Bau dieses Freizeit- und Businesszentrums bereits begonnen. Ist es jetzt bei der Landesregierung üblich, dass man frühzeitig mit dem Bau beginnt, ohne dass die Finanzierung sichergestellt ist, also weder bei dem 135-Millionen-EuroProjekt, noch bei dem 80-Millionen-Euro-Projekt ent
Es freut mich, dass das Parlament diese Antwort mit so viel Heiterkeit aufnimmt. Damit ist die Anfrage beantwortet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Morsblech und Werner Kuhn (FDP), Unterrichtsbeobachtungen der AQS – Nummer 3 der Druck- sache 15/1955 – betreffend, auf. Frau Morsblech hat das Wort.
1. Trifft es zu, dass bei Unterrichtsbeobachtungen der AQS ADD-Referenten aus dem besuchten ADDBezirk der betroffenen Schulart kamen?
2. An welchen allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz kam der entsprechende ADD-Referent des Evaluationsteams aus dem zuständigen ADD-Bezirk der betroffenen Schulart?
4. Wie wird sichergestellt, dass bei der Evaluation einer Schule ausschließlich ein der Schulart entsprechend qualifizierter AQS-Referent eingesetzt wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens „Schulqualität“ werden im Rahmen der externen Evaluation schulische Daten und Dokumente analysiert und über standardisierte Fragebögen die Meinungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern, außerschulischen Partnern, Lehrkräften und anderen Beteiligten erhoben. Darüber hinaus werden leitfadengestützte Interviews mit besonderen schulischen Gruppen durchgeführt.
Am Evaluationstag selbst werden auch Einblicke in die Lehr- und Lernsituation von Klassen genommen. Die Einblicknahme in die Lehr- und Lernsituation von Klassen rundet letztlich das Bild der zu evaluierenden Schule ab, das sich aus unterschiedlichen Datenquellen ergibt.
Der Begriff der Unterrichtsbeobachtung wird von der AQS nicht mehr verwandt, da der fachliche Inhalt des Unterrichts nicht bewertet werden kann.
Zu Frage 1: Es trifft zu, dass bei Einblicknahme in die Lehr- und Lernsituation von Schulklassen ADD-Referentinnen bzw. -Referenten aus den besuchten ADDBezirken Neustadt, Koblenz, Trier der betroffenen Schulart eingesetzt waren. Im Sinne der externen Evaluation wurde dabei sichergestellt, dass die ADDReferentinnen bzw. -Referenten nur in den Schulen eingesetzt wurden, über die sie nicht die Aufsicht haben.
Zu Frage 2: Insgesamt waren im Schulaufsichtsbezirk Koblenz an 31 Schulen, im Bezirk Neustadt an 39 Schulen und im Bezirk Trier an 11 Schulen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte aus den zuständigen Bezirken an der Evaluation beteiligt. Ich könnte Ihnen gerne, so haben Sie nämlich gefragt, die Liste von 39,11 und 31 vorlesen. Ich könnte sie Ihnen aber auch schriftlich zur Verfügung stellen.
Zu Frage 3: Die AQS-Referenten und -Referentinnen bzw. Koreferentinnen und Koreferenten weisen folgende schulartspezifische Qualifikationen im Sinne des Lehramts für die entsprechende Schulart auf:
Grund- und Hauptschulen: AQS-Referentinnen und -Referenten 8, Koreferentinnen und Koreferenten 32, – Realschule AQS-Referentinnen und -Referenten 3, Koreferentinnen und Koreferenten 8, – Gymnasien 3 und 7, – Förderschulen 2 und 2, – berufsbildende Schulen 4 und 8.
Zu Frage 4: Bei der Zusammenstellung des Evaluationsteams wird darauf geachtet, dass mindestens ein Referent oder eine Referentin die entsprechende Lehrbefähigung hat, die zum Unterrichten an der Schule erforderlich ist. In der Regel erfolgt dies durch die Referentin bzw. den Referenten der AQS. Dies ist jedoch nicht zwingend, sodass der Schulartbezug im Evaluationsteam auch durch die Schulaufsichtsbeamtinnen oder der Schulaufsichtsbeamten bzw. Koreferentinnen oder Koreferenten abgedeckt werden kann.
Danke schön. Frau Ministerin, wie bewerten Sie das mittlerweile auch vom Verband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen veröffentlichte Empfinden von Lehrerinnen und Lehrern, dass die unklare Trennung der Referenten von dem jeweiligen Schulbezirk als unerträglich empfunden wird?
Frau Morsblech, ich habe Ihnen gesagt, wie die Abgrenzungslinie ist. Sie ist aus meiner Sicht überhaupt nicht unklar, sondern sie ist sehr klar. Siehe hierzu meine Antwort zu Frage 1.
Im Übrigen kenne ich diese Bewertung so nicht. Ich kenne aus vielen Gesprächen mit Vertretern der berufsbildenden Schulen, die anfänglich große Bedenken gegen die AQS hatten, die Aussage, dass man gemeinsam auch mit Blick auf die Aussage und die Spezifika der berufsbildenden Schulen auf einem guten Weg sei.
Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, der Fachunterricht wird nicht bewertet oder begutachtet? Nach meinen bisherigen Kenntnissen war es doch Sinn und Zweck dieser Kommission, die Qualität des Unterrichts zu überprüfen. Wenn das zuträfe, wäre das für mich ein ganz neuer Aspekt.
Es geht darum, über Umfelddaten, Gespräche und über die Einsichtnahme in den Unterricht ein Gesamtbild über die Qualität der Schule zu erzeugen. Das Gesamtbild der Schule definiert sich im Wesentlichen über die Qualität des Unterrichts.
Es wäre ein Fehler zu behaupten, dass durch einige Unterrichtsbeobachtungen, also Teilnahme am Unterricht, die fachliche Qualität des Unterrichts im Mittelpunkt stünde, wie das beispielsweise bei einer Lehrprobe der Fall ist. Das kann das Evaluationsteam so nicht gewährleisten. Deswegen hat man sich entschieden, diesen neuen Begriff zu benutzen, der das besser darstellt, um was es geht.
Frau Ministerin, wie wird sichergestellt, dass Lehrer, die in einem Evaluationsteam unterwegs sind, in ihren Schulen vertreten werden, sodass an diesen Schulen während dieser Zeit kein Unterricht ausfällt?
Können Sie die Frage noch einmal wiederholen, weil sie sich mir nicht sofort erschlossen hat? Das mag an mir liegen.