Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Gerne. Frau Ministerin, es gibt Lehrer und Schulleiter, die in den Evaluationsteams mitarbeiten. Dementsprechend sind sie tageweise nicht an ihren eigenen Schulen. Ich frage Sie, wie Sie sicherstellen, dass an diesen Schulen an solchen Tagen kein Unterricht ausfällt; denn diese Lehrer sind nicht nur an einem Tag unterwegs, sondern mehrfach im Jahr.

(Pörksen, SPD: Da kommt Frau Ministerin persönlich!)

Das ist eine Frage, die jeweils vor Ort organisiert werden muss. Das ist keine andere Situation, als wenn Lehrkräfte an einer Fortbildung, an Dienstbesprechungen oder Ähnlichem mehr teilnehmen. Das ist dann eine in der Schule zu organisierende Frage.

(Beifall bei der SPD)

Zu einer weiteren Zusatzfrage erteile ich Frau Morsblech das Wort.

Vorweg möchte ich für die vorangegangene Frage kurz auf vlbs-aktuell 2/2008 verweisen.

Frau Ministerin, ich möchte folgende Frage stellen: Sind Sie mit mir der Meinung, dass zumindest auch die Fachdidaktik eine wichtige Rolle für die Qualität von Unterricht und Schule spielt? Sind Sie mit mir der Meinung,

dass es dann zumindest notwendig wäre, die fachdidaktische Kompetenz von Lehrerinnen und Lehrern bei einer Evaluation mit in den Blick zu nehmen? Wie wollen Sie das gewährleisten?

Selbstverständlich ist gerade die Frage der Fachdidaktik eine ausgesprochen wichtige Frage. Selbstverständlich muss bei einer Evaluation einer Schule mit überprüft werden, wie die Qualifikationen sind und wie sie vor allem durch Fortbildungsmaßnahmen auf einem guten Stand gehalten werden.

Weiter ist zu fragen, wie das immer wieder erweitert wird. Das will niemand in Frage stellen. Durch die andere Begrifflichkeit soll deutlich gemacht werden, dass sich die Qualität von Schule nicht durch die punktuelle Unterrichtsteilnahme primär auszeichnet. Das ist ein Element der Beobachtung. Es geht vor allen Dingen auch um die Qualitätssicherungsmechanismen in den Schulen. Da spielen solche Fragen eine extrem wichtige Rolle.

Eine weitere Zusatzfrage hat der Kollege Lelle.

Frau Ministerin, wie viel Zeit steht dieser Kommission pro Schule und eventuell auch pro Klasse zur Verfügung?

Das ist unterschiedlich. Ich muss das jetzt aus dem Kopf heraus sagen. An der Schule sind das ein bis zwei Tage. Die einzelnen Unterrichtsteilnahmen sind unterschiedlich, aber sie liegen unter einer Unterrichtsstunde in einer Einheit.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Dickes.

Ich beziehe mich noch einmal auf meine vorangegangene Frage. Wenn es um Fortbildung geht, dann nutzt diese Fortbildung natürlich der eigenen Schule des Lehrers. Dementsprechend sind es andere Voraussetzungen, als wenn man an einer anderen Schule unterwegs ist. Meine Frage lautet daher zum einen: Wie oft ist eine einzelne Kraft im Evaluationsteam im Jahr unterwegs? Zum anderen: Gibt es für diese Schulen dann besondere Ressourcen, zum Beispiel mehr Gelder bei PES oder einen größeren Einsatz bei Feuerwehrkräften?

Ich teile Ihre Einschätzung über die Bedeutung und die Wirkung von Fortbildung absolut nicht.

(Beifall der SPD)

Ich glaube, wenn ein Schulleiter oder eine Schulleiterin die Möglichkeit hat, an einer externen Evaluation an einer anderen Schule teilzunehmen, kann das ausgesprochen wichtig auch für die Entwicklung der eigenen Schule sein, sodass also nicht nur die andere Schule etwas davon hat, sondern man auch selbst etwas davon hat. Das entspricht übrigens auch dem Selbstverständnis der beteiligten Lehrkräfte, die das sicherlich nicht so sehen würden, wie Sie das formuliert haben. Die sehen das auch nicht so egoistisch, sondern sie haben ein Interesse an der Entwicklung des Gesamtsystems.

Im Übrigen habe ich bereits ausgeführt, dass die Mechanismen gelten, die in solchen Fällen immer gelten, dass es darauf ankommt, eine interne Vertretungsplanung zu machen. Dort, wo das nicht geht, gibt es auch die Möglichkeit, zum Beispiel über das Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit“ entsprechenden Ausgleich zu organisieren. Im Einzelfall bei besonders hoher Beanspruchung wird sicher auch die Schulaufsicht bereit sein, mit den Schulen Lösungswege zu suchen. Das kann man nicht generell beantworten. Es ist für die Schulen keine völlig neue Situation, sondern es ist eine Situation, mit der sie auch bisher schon konfrontiert waren.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Kuhn.

Frau Ministerin, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass die fachdidaktische Kompetenz nicht während des Unterrichtsbesuchs festgestellt wird, sondern außerhalb des Unterrichtsbesuchs? Das würde zweierlei bedeuten, dass weder die Fachkompetenz noch die fachdidaktische Kompetenz bei der Beurteilung des Unterrichts festgestellt werden.

Da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe nur davor gewarnt, durch punktuelle Unterrichtsbesuche – es findet kein flächendeckender Unterrichtsbesuch in dieser Schule statt – sozusagen den Eindruck zu erwecken, als sei das die einzige Frage, bei der man sich mit der Frage der Qualität des Unterrichts befasst, sondern ganz im Gegenteil, was die Qualität des Unterrichts angeht, muss man all das, was an Möglichkeiten besteht, um sich einen Eindruck über die Arbeit in der Schule zu verschaffen, mit in den Blick nehmen. Da können die Unterrichtsbeobachtung oder die Einblicke in die Lehr- und Lernsituation nur ein Teilbereich sein.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Frau Ministerin, welcher Kriterienkatalog liegt der Arbeit der Kommission zugrunde, um die Qualität zu beurteilen?

Herr Abgeordneter Licht, dem liegt der Orientierungsrahmen „Schulqualität“ zugrunde. Ich glaube, den haben wir in den entsprechenden Ausschusssitzungen – ich kann die Anzahl nicht sagen – entsprechend oft diskutiert.

(Pörksen, SPD: Man muss aber nicht alles wissen, Herr Kollege!)

Er ist auch allgemein zugänglich. Dem Ausschuss ist er längst zugestellt. Aber sollte daran Interesse bestehen, stelle ich ihn gern auch über den Ausschuss hinaus zur Verfügung, weil ich wirklich glaube, er ist für die Schulqualität ein grundlegendes Dokument.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schäfer.

Frau Ministerin, Sie haben eben die Frage der Kollegin Dickes nicht beantwortet. Darum frage ich noch einmal nach: Wie oft im Jahr sind die einzelnen Lehrkräfte oder einzelne Lehrkräfte im Evaluationsteam unterwegs?

(Pörksen, SPD: Das ist eine ganz kluge Frage!)

Das müsste man dann nach einem abgelaufenen Jahr, das wir noch nicht haben, erheben und die entsprechenden Zahlen zur Verfügung stellen.

(Pörksen, SPD: Das Jahr hat 365 Tage!)

Das können wir aber gern machen. Es müsste dann aber ein Jahr gelaufen sein, damit man die Frage auf ein Jahr bezogen beantworten kann.

Frau Morsblech, Ihre dritte Zusatzfrage.

Danke schön, Herr Präsident.

Frau Ministerin, wenn ich mich recht an den Orientierungsrahmen „Schulqualität“ erinnere, dann sind da die von uns angesprochenen fachdidaktischen Fragen neben den fachlichen auch nicht so abgebildet, wie wir es gerade diskutieren. Deshalb frage ich noch einmal konkret: Inwiefern werden dann innerhalb der standardisierten Verfahren – Sie sprachen von Frage- und Beobachtungsbögen – diese fachdidaktischen Kriterien auf welche Art und Weise erfasst?

Wenn Sie im Detail wissen wollen, wie sie erfasst werden, dann muss ich Ihnen das nachliefern, weil Sie wissen, dass diese Fragebögen umfängliches Material sind und ich das natürlich jetzt im Einzelnen nicht aus dem Kopf darstellen kann. Das kann man aber nachliefern. Das ist keine Frage.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Dann bedanke ich mich. Die Anfrage ist beantwortet.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU), Haltung der Landesregierung zu Forderungen nach Einschränkung der Kinderfreibeträge und des Ehegattensplittings – Nummer 4 der Drucksache 15/1955 – betreffend, auf.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Schreiner.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Vorstellungen aus einer familienpolitischen Fachgruppe des SPDBundes-verbandes, jüngst vorgetragen durch den niedersächsischen Landtagsabgeordneten Jüttner, die Freibeträge für die Erziehung von Kindern im Steuerrecht zu kappen?

2. Teilt die Landesregierung Vorstellungen aus dem gleichen Papier der SPD-Fachgruppe, das Ehegattensplitting einzuschränken?

3. Waren die Mitglieder oder Vertreter der Fachministerien des Landes an der Verfassung dieses Papiers beteiligt?

4. Wie schätzt die Landesregierung die geforderte Einschränkung der steuerlichen Freibeträge für Kinder und die Einschränkung oder gar Abschaffung des Ehegattensplittings vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechts ein?

Für die Landesregierung antwortet der Herr Finanzminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung beschäftigt sich derzeit eine SPD-Arbeitsgruppe unter Leitung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Jüttner mit dem Thema „Kinderarmut“. Nach dem veröffentlichten Zwischenbericht wird sich die Arbeitsgruppe in der weiteren Folge mit der Frage beschäftigen, ob es verfassungsrechtlich möglich ist, die Freibeträge für Betreuungsleistungen zu modifizieren.

Aus Sicht der Landesregierung ist darauf hinzuweisen, dass der in Rede stehende Freibetrag nicht nur auf die Erziehungsaufgaben abstellt, vielmehr umfasst er sowohl den Betreuungs- und Erziehungs- als auch den Ausbildungsbedarf. Für eine Absenkung dieses Freibetrags ist derzeit kein Grund erkennbar.