Sprachfördermaßnahmen, wie wir sie zum Beispiel im Land erfolgreich durchführen, wie das Projekt „Mama lernt Deutsch“, könnten in diesen Familienzentren angesiedelt werden, um auch zum Beispiel Eltern, die auf dem Land leben und nicht den Weg in die Stadt finden, die Möglichkeit zu geben, daran teilzunehmen und die Hemmschwelle geringer zu machen, in eine Einrichtung zu gehen.
Mit diesen Familienzentren sollen nicht unbedingt nur neue Projekte entstehen, sondern vorhandene Dinge sollen gebündelt werden, damit die Eltern sie auch erreichen können. Dazu ist die Kindertagesstätte der optimale Ort; denn dort kommen die Eltern mit ihren Kindern hin, dort kann man sie auch ansprechen, dort ist man nah bei den Menschen.
Sie sollen gleichzeitig Früherkennungsstellen, Familienberatungsstellen, Familienbildungsstätten und andere Einrichtungen mit einbeziehen. Um in den Genuss von Fördermitteln im Rahmen eines Projektes zu kommen,
muss sich diese Einrichtung entsprechend mit dem Zertifikat „Familienzentrum Rheinland-Pfalz“ zertifizieren lassen.
Dieser Antrag ist eine Weiterentwicklung der Familienzentren des Sozialministeriums nach dem Vorbild in Nordrhein-Westfalen, wo hervorragende Arbeit geleistet wird.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern alle gemeinsam ein Gesetz zum Schutz des Kindeswohls verabschiedet. Auch hier geht es um das Kindeswohl, nicht nur einzelner, die besonderen Schutz brauchen, sondern um das Wohl aller.
Lassen Sie uns gemeinsam im Ausschuss daran arbeiten und einen Weg finden, das Bestmögliche für unsere Kinder zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dickes, Sie haben in Ihrer erstaunlichen Rede eine Situation skizziert, die es möglicherweise in Deutschland irgendwo auch gibt, aber nicht in Rheinland-Pfalz.
Sie haben eine gute Versorgung schlechtgeredet. Sie haben an anderen Stellen maßlos übertrieben, und Sie haben eine sehr selektive Wahrnehmung zum Ausdruck gebracht.
Als ich Ihren Gesetzentwurf das erste Mal in den Händen hielt, fragte ich mich: Warum und wieso haben Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht? Haben wir nicht im letzten, im vorletzten und im Plenum davor über ähnliche Anträge debattiert? Haben wir nicht darüber abgestimmt und nicht auch FDP und SPD ihre Meinung dazu gesagt, die nicht Ihre war?
Ist es nicht so, dass das wie ein Teebeutel-Tee ist, den Sie immer wieder mit lauwarmem Wasser übergießen und am Ende nur noch Brühe herauskommt? Den können Sie vielleicht in die Rosen schütten und damit die
Ich möchte dies auch ausdrücklich an Ihre Fraktion richten; denn wir haben gerade in den letzten Tagen gesehen, dass sich Ihre Fraktion im Bereich der Schulstrukturreform, also eines großartigen Reformkonzepts, in einer ganz anderen Art und Weise präsentiert hat, indem Sie sagen, dass die SPD-Landesregierung mit ihren Diskussionen auf dem richtigen Weg ist.
Ich glaube, zu dieser großen Weisheit und dieser großen Erkenntnis könnten Sie auch endlich beim Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ gelangen.
Wir haben bereits Anfang der 90er-Jahre, seit Beginn der Regierungsübernahme durch die SPD, als sich Frau Kollegin Anne Spurzem sehr intensiv mit dem Thema „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ beschäftigt hat, Meilensteine auf den Weg gebracht. Wir haben vor kurzem auch eine POLIS-Studie zu sehen bekommen. Frau Ministerin Ahnen hat in Presseerklärungen, die auch Sie einsehen konnten, deutlich gemacht, wenn es um Bildung und Betreuung in Rheinland-Pfalz geht, setzen die Eltern nicht nur ein großes Vertrauen in die Kindertagesstätten und die dort beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher, sondern verknüpfen dieses Vertrauen berechtigterweise auch mit hohen Erwartungen, die letztendlich auch erfüllt werden.
Qualität und Förderung sind in unseren Kindertagesstätten an der Tagesordnung und spielen eine ganz wichtige Rolle. Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen werden umgesetzt. Dass sage ich ganz ausdrücklich. Sie sind breit diskutiert worden. Dies von Ihrer Seite infrage zu stellen, ist schon eine ganz schöne Unterstellung.
Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen werden mit dem Programm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ massiv umgesetzt. Es ist nicht nur in den letzten zwei Jahren gelungen, die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren in den Kindertagesstätten zu verdoppeln, sondern auch der Anteil der Ganztagsplätze in den Kindertagesstätten ist deutlich erhöht worden, und die landesweite Versorgungsquote für Kindergartenkinder ist insgesamt über der 100 %-Marke gehalten worden. Suchen Sie einmal ein anderes Bundesland, in dem das so ist! Suchen Sie es einmal!
Sie brauchen nur auf die andere Seite zu gehen. Schauen Sie einmal, was die hessische CDU-geführte Landesregierung gemacht hat. Dort herrscht ein Betreuungsschlüssel von 1,5. – Warum also dieser Gesetzentwurf?
Sie fordern eine Überprüfung alle fünf Jahre. Ich weiß nicht, wie dies bei Ihnen im Kreis geregelt ist, aber bei uns gibt es jährliche Kindertagesstätten-Bedarfspläne, die in den Jugendhilfeausschüssen intensiv unter die Lupe genommen und hinterfragt werden. Sie können alle Zahlen auch beim Statistischen Landesamt erfragen, und für die Große Anfrage wurden noch einmal neue Detailzahlen ermittelt, weil sich an der Erhebungsgrundlage etwas verändert hat. Wir haben nämlich neue Gruppenzuschnitte. Wir haben nicht mehr nur die normale Kindergartengruppe von drei bis sechs, sondern wir haben jetzt auch die altersgemischten Gruppen sowie die geöffneten Gruppen, und deshalb muss man auch neues statistisches Datenmaterial erheben.
Es gibt einen Familienatlas auf Bundesebene, der von Frau Bundesfamilienministerin von der Leyen erstellt wird. Darin kommen noch nicht einmal die rheinlandpfälzischen Ganztagsschulen vor. Wissen Sie auch, weshalb dies so ist? – Weil es sie nicht in allen Bundesländern gibt. Ähnlich verhält es sich auch mit der Betreuung der unter Dreijährigen. Auch dies gibt es nicht in allen Bundesländern, und deshalb ist das statistische Datenmaterial vielleicht auch nicht überall vergleichbar.
Wir halten daran fest, dass wir mit diesem zukunftsorientierten Weg auf der richtigen Seite sind, und deshalb bleibt es auch dabei.
Ich möchte nun noch einmal auf den Betreuungsschlüssel und die Personalstandards zu sprechen kommen, die Sie soeben in einer wunderbaren Art und Weise schlechtgeredet haben.
Ich bin seit Jahren ehrenamtlich in der Kindergartenarbeit aktiv. Es gibt auf Landesebene die Kreiselternausschüsse und den Landeselternausschuss, und es gibt auch den Bundeselternverband für Kindertageseinrichtungen, BEVK, in dem alle Elternvertretungen zusammengeschlossen sind. Dort kann man sehr genau nachlesen, wie die Betreuungsschlüssel sind.
Rheinland-Pfalz bleibt für die normalen Gruppen bei 1,75 Erzieherinnen, Hessen liegt bei 1,5. Was kommt bei uns alles noch hinzu? – Sie haben selbst einige Punkte genannt, aber ohne zu bemerken, dass sich dies auch positiv auf den Betreuungsschlüssel auswirkt. Die ganztägige Betreuung von mehr als sieben Stunden wirkt sich positiv auf den Betreuungsschlüssel aus. Wenn mehrere Kinder mit einem höheren Betreuungsaufwand
Die Freistellung der Kindertagesstättenleitung gibt es jetzt schon. Sie wird in großem Umfang vom Ministerium unterstützt. Es gibt Empfehlungen, und ich kann Ihnen sehr viele Einrichtungen nennen, in denen die Kindertagesstättenleitung schon jetzt freigestellt ist. Dies liegt auch in der Hand der kommunalen Träger, und dort gilt es, vor Ort Gespräche zu führen.
Wir haben des Weiteren viele zusätzliche Kräfte – auch dies könnten Sie der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen –, wenn ein hoher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund in einer Einrichtung betreut wird. Auch dies wirkt sich positiv auf den Betreuungsschlüssel aus. Gleiches gilt für die Förderung von Aussiedlerkindern und für die Vermittlung der französischen Sprache. Hinzu kommen noch unsere Sprachförderkonzepte.
Natürlich kann es auch zu Spitzen kommen; denn wenn in Rheinland-Pfalz ein Kind den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erwirbt, kann es in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden. Dies ist leider nicht in jedem Bundesland der Fall. Manchmal muss ein Kind so lange warten, bis das nächste Schuljahr wieder beginnt. In Rheinland-Pfalz werden diese Kinder aufgenommen. Deshalb kommt es manchmal, bevor die Sommerferien beginnen und die Erstklässler in die Schule gehen, für ein, zwei oder manchmal auch drei Monate zu leichten Spitzen. Auch dies können wir der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen, und es hat mich überhaupt nicht überrascht.
Wenn Sie aber sehen, wie sich diese Zahl verringert hat, wenn Sie berücksichtigen, dass wir noch im Jahr 2000 in den Kindertagesstätten viel mehr Überbelegungen hatten, wenn Sie sehen, dass diese Zahl heutzutage verschwindend gering ist und wie wenige Monate diese Spitzen noch andauern, kann man sagen, wir sind auch in dieser Hinsicht auf einem guten Weg. Alle Überbelegungen müssen vom Landesjugendamt genehmigt werden. Es handelt sich dabei um die sogenannten „Viertelvor-Drei-Kinder“, und es ist gut, dass alle Kinder in die Kindertagesstätten aufgenommen werden können und wir dies möglich machen.
Was machen aber Sie von der CDU dort, wo Sie Verantwortung tragen? Ich konnte in der EnqueteKommission „Jugend und Politik“ eineinhalb Jahre mitwirken. Auch die Kolleginnen Elfriede Meurer und Dorothea Schäfer waren mit dabei. In dieser EnqueteKommission gab es einen Beschluss, den ich nun mit Genehmigung des Präsidenten zitieren darf: