Protokoll der Sitzung vom 15.05.2008

Zu Frage 4: Die Forderungen im Rahmen der Umsetzung des nationalen Finanzrahmens, die Weinvermarktung und Weinwerbung ebenso wie die Bodenordnung und die Flurbereinigungen zu bezuschussen, werden aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen der EUWeinmarktordnung nur teilweise erfüllt werden können. Es dürfen lediglich Investitionen in die Vermarktung von Wein bei Unternehmen, die Weinbauerzeugnisse herstellen, gefördert werden. Derartige Investitionen sollen im Rahmen des nationalen Finanzrahmens unterstützt werden. Zur Möglichkeit der Förderung der Bodenordnung und Flurbereinigung bin ich bereits in der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nummer 3 eingegangen.

So weit zur Beantwortung der beiden Anfragen.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Kollegen Eymael für eine Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, gibt es bei den Fördermöglichkeiten, die für die einzelnen Maßnahmen möglich sind, aus Ihrer Sicht Maßnahmen, die auf gar keinen Fall unterstützt werden, oder – nachdem Sie keine konkreten Zahlen genannt haben – wollen Sie im Grundsatz den gesamten Katalog fördern?

Wir werden mit Sicherheit nicht den gesamten Katalog umsetzen. Ich habe zum Beispiel geäußert, dass es nach unserer Vorstellung keine Förderung von RTK mehr geben wird. Ich habe mich auch zu einigen Punkten klar geäußert – da dürfte ein Konsens bestehen –, dass nämlich Dinge wie grüne Weinlese und anderes für uns nicht infrage kommen. Wir haben bei uns keine

Überproduktion. Deshalb wird es Destillation und andere Dinge, die theoretisch aus dem nationalen Finanzrahmen möglich sind, in Rheinland-Pfalz nicht geben. Wir werden uns auf die Dinge konzentrieren, die im Rahmen einer sinnvollen Qualitätsstrategie, im Sinne einer Stärkung der Marktposition von Unternehmen gefördert werden können. Ich werde mich insbesondere auf Marketingmaßnahmen und Investitionsförderung – hierbei vor allen Dingen auf Umstrukturierungen – konzentrieren.

Es folgt eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneider.

Herr Minister, Sie haben in der Antwort auf eine Nachfrage des Herrn Kollegen Eymael gesagt, dass Sie auf der Basis des jetzigen Umstrukturierungsprogramms dies fortschreiben wollen. Sehen Sie dann auch vor, dieses Umstrukturierungsprogramm ein Stück zu entbürokratisieren und an den lang kritisierten Punkt, wie z. B. die Zeilenbreite, die Mindest- und die Höchststockzahl aussehen sollen, heranzugehen und dies flexibler zu gestalten?

Auch in diesen Bereichen wird es Veränderungen geben. Ich habe den Verbänden und Organisationen des Weinbaus zugesagt, das mit ihnen gemeinsam im Weinbaupolitischen Beirat zu diskutieren und danach eine Entscheidung zu treffen.

Bereits vor und während der Diskussion um die Weinmarktordnung habe ich immer kommuniziert, dass ich Handlungsbedarf im Bereich der Umstrukturierung sehe. Ich weiß auch, dass es vorher aufgrund europäischer Bestimmungen Beschränkungen gegeben hat, zum Beispiel bei der Öffnung der Rebenliste. Dort ist häufig gefordert worden zu handeln. Ich habe gesagt, sinnvoll ist es, das Programm zu ändern, wenn der Handlungsspielraum des Landes ein größerer ist. Das wird nach der Weinmarktordnung der Fall sein. Das werden wir zeitnah tun, das heißt, wir werden nach dem Weinbaupolitischen Beirat, der am 28. Mai tagt, Anfang Juni kommunizieren, wie das Umstrukturierungsprogramm künftig ausgestaltet wird.

Eine Entscheidung von mir steht fest: Wir werden nicht mehr vorschreiben, welche Reben angepflanzt werden können. Das können und müssen die Marktbeteiligten und Winzer viel besser beurteilen können als die Politik. Sie müssen mit den Konsequenzen der Entscheidung leben, welche Reben sie angepflanzt haben, und sollen deshalb auch die Entscheidungsoption hierfür haben.

(Beifall der SPD)

Für eine weitere Zusatzfrage erteile ich Herrn Kollegen Eymael das Wort.

Herr Minister, ich wollte noch einmal auf die Freigabe der Rebsorten zu sprechen kommen. Ist Ihnen bewusst, dass es Rebsorten gibt, die – fast hätte ich gesagt – natürlicherweise hohe Erträge bringen können und dem Qualitätsgedanken eigentlich zuwiderlaufen, sodass die Gefahr besteht, wenn wieder einmal eine solche Rebsorte – ich denke an Dornfelder mit hohen Erträgen – angebaut wird, dass man damit einen ganzen Markt zerstören kann? Es gibt noch mehr Rebsorten als den Dornfelder. Ich könnte Ihnen weitere Rebsorten aufzählen, die dann freigegeben würden, mit denen man höhere Erträge erzielen kann, wenn man das will. Das war der Grund, weshalb die EU es meines Wissens bis vor Kurzem nicht gestattet hatte, dass sämtliche Rebsorten freigegeben wurden.

In der Tat, bisher gab es Restriktionen durch die Europäische Kommission. Von meinem ordnungspolitischen Grundverständnis her bin ich der Auffassung, dass der Staat nicht in der Lage ist, Marktprozesse präzise vorherzusehen. Ich meine, dass das die Marktbeteiligten besser tun können, da sie wissen, wie sich Märkte entwickeln.

(Beifall des Abg. Creutzmann, FDP)

Deshalb ist es für mich ordnungspolitisch sinnvoller, den Marktbeteiligten größere Freiheiten zu geben. Ich hoffe, Sie werden meiner Position zustimmen, dass das vom Grundansatz sinnvoll ist.

(Licht, CDU: Sie haben jetzt ewig einen Freund in Herrn Creutzmann!)

Noch eine ernsthafte Ergänzung. Momentan ist festgelegt, dass wir uns bei der Förderung auf einige Rebsorten konzentrieren. Ich glaube z. B., dass wir unter Umständen den Trend verstärken, Riesling auszubauen, was in einem gewissen Umfang sinnvoll ist. Wenn die Alternativen allerdings keine Förderung zulassen, kann es sein, dass wir perspektivisch auch eine Marktsituation herbeiführen, die wir nicht als sinnvoll erachten.

Deswegen glaube ich, dass es sinnvoller ist, das zu öffnen. Wir werden dann allerdings – dies auch in Ergänzung zu der Frage der Frau Kollegin Schneider – verantwortungsvoll schauen, was wir mit der Zeilenbreite und der Bestockung tun. Das muss sehr verantwortungsvoll entschieden werden, um eine unbürokratische Lösung auf den Weg zu bringen. Wir wollen keinen Beitrag dazu leisten, lediglich Massenträger zu fördern. Auch das ist eine klare Zielsetzung. Die Rebsortenliste wird freigegeben.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schneider.

Herr Minister, plant die Landesregierung auch eine mögliche Umverteilung der Mittel von der ersten in die zweite Säule?

Wir werden die Mittel des nationalen Finanzrahmens für diese Maßnahmen vorsehen, der im Katalog der EU vorgesehen ist. Das heißt, diese Mittel für den Weinbau werden auch dem Weinbau in vollem Umfang zugutekommen. Nichts anderes wäre möglich.

Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt – das ist auch mit unser Vorschlag gewesen –, einen breiten Katalog der Maßnahmen zu eröffnen, um die Entscheidungsoptionen der Regionen zu vergrößern und zielgerichtet tätig zu werden.

Dann müssen wir eine angemessene Abgrenzung zwischen PAUL und dem neuen Finanzrahmen vornehmen. Wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Investitionen in die Weinwirtschaft und auch in die Kellerwirtschaft einen Baustein des neuen nationalen Finanzrahmens darstellen, muss dies konsequenterweise auch aufgrund der Festlegung mit der Europäischen Kommission aus diesen Mitteln finanziert werden.

Dies führt dazu, dass wir die eine oder andere Maßnahme, die bisher aus PAUL gefördert wurde, zukünftig – nach meiner Auffassung richtigerweise – dem nationalen Finanzrahmen der Weinmarktordnung zuordnen. Das ist von der Sache her angemessen.

Frau Kollegin Schneider, wenn Sie die bisherige Verteilung von PAUL betrachten, ist das eine Maßnahme, die nicht nur aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Kommission geboten ist. Wenn man als Landwirtschaftsminister eine verantwortungsvolle Verteilung der Mittel vornimmt, kann es keine andere Entscheidung in dieser Frage geben. Damit sehe ich mich auch nach meiner festen Überzeugung in Übereinstimmung mit den großen Organisationen der Landwirtschaft im Land Rheinland-Pfalz.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pörksen.

Herr Minister, halten Sie es zum jetzigen Zeitpunkt für möglich, bereits Aussagen über die Verteilung der Mittel hinsichtlich der Weinbauregionen zu machen?

Da ich keine hellseherischen Fähigkeiten habe,

(Pörksen, SPD: Andere haben sie anscheinend!)

kann das derzeit abschließend nicht getan werden. Ich habe Ihnen gesagt, es steht fest, was Deutschland insgesamt im Fünfjahreszeitraum zur Verfügung steht. Der Bund muss eine Entscheidung treffen, nach welchen Maßstäben die Mittel auf die weinbautreibenden Länder verteilt werden. Ich stelle mir vor und halte das auch für die einzig angemessenen Parameter, dies nach der Anbaufläche zu tun. Die Entscheidung muss aber noch erfolgen. Es gibt auf Bundesebene eine intensive Diskussion darüber, ob, in welchem Umfang und wie lange noch eine RTK-Förderung erfolgen soll. Ich habe mich klar positioniert.

Man sollte sofort den Ausstieg finden. Es gibt Vorstellungen, zumindest im ersten Jahr einen Vorwegabzug in Millionenhöhe vorzunehmen. Auch wird darüber diskutiert, in welchem Umfang dem Deutschen Weininstitut für Drittlandsmarketing Mittel unmittelbar zugewiesen werden. Diese Entscheidungen müssen erst getroffen werden. Erst danach kann ich eine Entscheidung treffen und ausrechnen, wie viel Mittel das Land Rheinland-Pfalz bekommt.

Dann müssen wir im Land Rheinland-Pfalz die Entscheidungen treffen, wie wir zukünftig Umstrukturierungen gestalten, welchen Schwerpunkt Drittlandsmarketing hat und inwieweit Investitionen in Betrieben gefördert werden. Erst dann kann man gewisse Prognosen vornehmen, was evtl. in den Regionen ankommen wird. Momentan halte ich seriöse Aussagen nicht für möglich.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Eymael.

Herr Minister, Sie haben selbst erklärt, dass das Förderprogramm PAUL entlastet wird. Das wird in den Verbänden unterschiedlich diskutiert. Weinbaupräsident Steitz sagt, auch dieses Geld müsste im Grundsatz der Weinwirtschaft wie bisher zur Verfügung stehen. In welcher Höhe wird diese Entlastung sein, und für welche Maßnahmen werden Sie das Geld in der Landwirtschaft verwenden?

Wir werden, um die richtigen Begriffe zu verwenden, eine entsprechend den europäischen Vorgaben angemessene Zuordnung vornehmen. Ich bin über manche kritischen Anmerkungen zu der vorgenommenen und sich zwangsläufig ergebenden Umverteilung etwas verwundert, weil ich auch in ersten Gesprächen erläutert habe, welche Schwerpunktsetzungen wir im Interesse

des Weinbaus in gemeinsamer Verantwortung richtigerweise vorgenommen haben, um die Zukunftschancen für den Weinbau zu nutzen; denn die Prioritätensetzungen sind vorher ähnlich gewesen.

Wir haben im Programm PAUL, in dem die Landwirtschaft und der Weinbau gleichermaßen gefördert werden, momentan folgende Verteilung:

Weinbau 63.000 Hektar, knapp 10 % der landwirtschaftlichen Flächen in Rheinland-Pfalz, – PAULa-Agrarumweltmaßnahme, Gesamtausgaben 20 Millionen Euro, davon Weinbau 9,9 Millionen Euro, – Bodenordnung 13 Millionen Euro, davon Weinbau 6,5 Millionen Euro, – einzelbetriebliche Investitionsförderung 8,5 Millionen Euro, davon Weinbau 3,5 Millionen Euro und – Marktstrukturverbesserungen 2 Millionen Euro, davon Weinbau 1 Million Euro

Das ist von der übrigen Landwirtschaft mitgetragen worden.

Wenn wir trotz der Aussage der Europäischen Kommission, dass einzelbetriebliche Förderungen aus dem Finanzrahmen der Weinwirtschaft möglich sind – damit können wir eine Entlastung von gerade einmal 2 Millionen Euro von PAUL vornehmen –, eine andere Entscheidung treffen würden, würde das berechtigterweise nicht zur Akzeptanz bei der übrigen Landwirtschaft führen. Wer das vertritt, trägt dazu bei, dass es einen Spaltpilz in der Landwirtschaft gibt.

Wir sind froh, dass wir solidarisch zusammenstehen und Schwerpunktsetzungen vornehmen können. Deswegen wird es diesen Vorschlag von mir geben. Ich bin der festen Überzeugung, dass diejenigen, die von der Landwirtschaftspolitik Ahnung haben, die Gesamtverantwortung und nicht nur Partikularinteressen sehen, diesem Vorschlag voll umfänglich folgen werden. Mit den anderen werden wir eine interessante Diskussion führen. Im Ergebnis bin ich sicher, wie die Diskussion ausgehen wird; denn wer etwas von Gerechtigkeit versteht, kann nach meiner festen Überzeugung zu keiner anderen Position kommen.

(Beifall der SPD)

Es liegen noch Wortmeldungen von Frau Baumann und Frau Schneider vor. Ich schlage vor, dass wir danach zu dieser Anfrage die Rednerliste schließen.

Das Wort hat Frau Baumann.

Herr Minister, Sie haben vorhin deutlich gemacht, dass die Förderung der Bodenordnung weiterhin aus PAUL und nicht aus dem nationalen Budget erfolgt. Bedeutet das auch, dass in Zukunft die Förderung der Bodenordnung, d.h. Weinbergsflurbereinigungen, auch in höhe

rem Maß aus PAUL gefördert und vielleicht auch zusätzliche Verfahren mit aufgenommen werden könnten?

Wenn wir eine angemessene und sich aufgrund der Vorschläge der Kommission ergebende Entlastung von PAUL vornehmen können, dann ergibt das die Möglichkeit, die Mittel für die Bodenordnung zu stärken. Wir werden dann die folgende Entscheidung treffen müssen: Erhöhen wir Fördersätze, oder nutzen wir den erhöhten Finanzspielraum, um zusätzliche Verfahren auf den Weg zu bringen? Diese Entscheidung muss getroffen werden; denn höhere Fördersätze bedeuten die logische Konsequenz, weniger Fläche in die Flurbereinigung bringen zu können.

Wir werden uns betrachten müssen, ob ein Ansatzpunkt im Rahmen der Umstrukturierung gegeben ist. Wie wir mit Flächen umgehen, die aus der Flurbereinigung herauskommen, das wäre ein Ansatzpunkt. Wie man hierauf klug reagiert, wird mit den Marktbeteiligten diskutiert. Hierzu werden wir Anfang Juni Entscheidungen treffen. Das wäre dann eine indirekte Stärkung für die Flurbereinigungsverfahren der Weinwirtschaft. Das wollen wir uns noch einmal genauer ansehen. Es ist diesbezüglich jedoch noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden.