Könnten Sie sagen, dass Sie das in Zukunft so klar formulieren, dass man immer das Gleiche darunter verstehen kann?
Sie können sich immer an der Regierungserklärung orientieren. Dies ist das Programm der Landesregierung, das wir umsetzen, ob das an der einen Stelle so oder so formuliert ist. Es ist immer das klare Ziel, 30 % bezogen auf den Stromverbrauch sollen aus erneuerbaren Ener
gien erzeugt werden, bis 2020 erzeugt werden. Wir haben auch eine Zielformulierung für den Anteil Wärme, der ist aber ein anderer, weil sich der Wärmemarkt anders darstellt.
Frau Ministerin, ich stelle ganz nüchtern ohne Wein fest, ist es Ihnen entgangen, dass ich Sie in der letzten Plenarsitzung in der Debatte darauf hingewiesen habe, dass es offensichtliche Widersprüche in den Zahlen, die Sie genannt und übrigens auch hier vorgetragen haben, gibt, und ich Sie bereits in der letzten Plenarsitzung, in der letzten Debatte gebeten habe, diese Dinge klarzustellen?
So, wie Sie das damals formuliert haben, war mir vollkommen klar gewesen, dass Sie wissen, dass es ein Druckfehler ist. Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass noch nie eine andere Zahl genannt worden ist. Ich glaube, ich habe Ihnen gegenüber sogar einen Zwischenruf, eine Bemerkung am Rande gemacht.
Vor dem Hintergrund dieser klaren Position bin ich ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, dass man das anders verstehen könnte. Dass solche Missverständnisse zwischen uns entstehen, war mir nicht ersichtlich. Ich dachte, es sei eher eine Klamaukkiste gewesen. Ernsthaftigkeit konnte ich da nicht unterstellen. Aber dennoch haben wir reagiert und haben das richtiggestellt, auch durch die Drucksache.
Ich darf, nachdem es nicht zum Austausch von Weinflaschen gekommen ist, ersatzweise als Gäste auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe des Megina-Gymnasiums in Mayen und Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Realschule Katzenelnbogen begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Jetzt habe ich die Bitte, dass wir die Mündlichen Anfragen Nummer 3 und Nummer 9 gemeinsam aufrufen und beantworten. Sind Sie damit einverstanden? – Bitte schön.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Jürgen Creutzmann (FDP), Ausgestaltung des nationalen Finanzrahmens nach der Reform der EU-Weinmarktordnung – Nummer 3 der Drucksache 15/2202 – betreffend, und die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Dorothea Schäfer (CDU), Ausgestaltung des nationalen Finanzrahmens der Europäischen Weinmarktorganisation in Rheinland-Pfalz – Nummer 9 der Drucksache 15/2202 – betreffend, auf.
1. Welche Beträge aus dem nationalen Finanzrahmen stehen in den kommenden Jahren für RheinlandPfalz insgesamt zur Verfügung und wie sollen die Finanzmittel auf die einzelnen Maßnahmen aufgeteilt werden?
2. Inwieweit soll die Anwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) weiterhin gefördert werden?
3. In welcher Höhe werden Finanzmittel für Drittlandsweinwerbung dem Deutschen Weininstitut (DWI) und den regionalen Weinwerbungen zur Verfügung gestellt?
4. Inwieweit werden die Fördersätze für Maßnahmen der Bodenordnung im Rahmen des Umstrukturierungsprogramms angehoben?
1. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zum Einsatz der Mittel aus dem nationalen Finanzrahmen?
2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung des bestehenden Umstrukturierungsprogramms?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorstoß der Kellereien und Genossenschaften, den Einsatz von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) weiterhin zu bezuschussen?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderungen, bei der Umsetzung des nationalen Finanzrahmens die Weinvermarktung und die Weinwerbung ebenso wie die Bodenordnung und die Flurbereinigung zu bezuschussen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die ursprünglichen Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der Weinmarktordnung wurden im Dezember 2007 in entscheidenden Punkten zugunsten der Deutschen Weinwirtschaft geändert. RheinlandPfalz hat in diesem Abstimmungsprozess aufgrund der Bedeutung seines Weinbaus eine besondere Rolle eingenommen.
Die Reform sieht vor, dass die bisherigen Interventionsmaßnahmen aufgegeben werden und erhebliche europäische Finanzmittel in einen nationalen Finanzrahmen überführt werden. Damit ist eine der Hauptforderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfüllt worden.
Weitere für den Weinbau und die Weinherstellung und Vermarktung bedeutende Elemente der neuen Weinmarktordnung sind die Beibehaltung des Qualitätsweinsystem, die Beibehaltung der bewährten Anreicherungsmethoden und die Ermächtigung der Verlängerung des Verbots von Neuanpflanzungen von Reben bis zum Jahr 2018.
Die Finanzmittel, die jedem Mitgliedstaat zugewiesen werden, sind für den Zeitraum 2009 bis 2013 festgelegt. Danach soll, wenn eine Einschränkung der Finanzierung der ersten Säule der gemeinschaftlichen Agrarpolitik nicht erfolgt, der nationale Finanzrahmen fortgeführt werden.
Die Kommission gibt einen ganzen Katalog an möglichen Maßnahmen vor, die aus dem nationalen Finanzrahmen finanziert werden dürfen. Aus diesem Katalog können die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen auswählen. Ausdrücklich ist vorgesehen, dass spezifische Bedürfnisse einzelner Regionen berücksichtigt werden.
Die Weinmarktordnung gibt vor, dass der Mitgliedstaat sein Programm bis zum 30. Juni 2008 der Kommission zur Prüfung vorlegen muss. Damit ist ein enger Zeitrahmen gesetzt.
Eine Ausführungsverordnung der Kommission zur Umsetzung und Abwicklung der Maßnahmen liegt nur im Entwurf vor.
Derzeit befinde ich mich in einem intensiven Abstimmungsprozess mit den Verbänden der rheinlandpfälzischen Weinwirtschaft und dem Bundesministerium.
Zu Frage 1: Der Planungszeitraum für das nationale Stützungsprogramm läuft auf die Haushaltsjahre 2009
bis 2013 hinaus. Für Deutschland stehen in diesem Zeitrahmen mehr als 164 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Aufteilung auf die weinbautreibenden Bundesländer erfolgt durch eine Regelung des Bundes, die bisher noch nicht vorliegt.
Ich gehe davon aus, dass der Bund eine Aufteilung entsprechend der Ertragsflächen vornehmen wird. Damit stünden Rheinland-Pfalz rund 63 % und damit 103 Millionen Euro im Fünfjahreszeitraum zur Verfügung.
Im engen Dialog mit allen Beteiligten der Weinwirtschaft wird die Landesregierung entscheiden, wie die Mittel für die Umstellung und Umstrukturierung sowie für die Investitionen und Innovationen in der Weinbereitung und für die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten verwendet werden. Die Förderung soll so erfolgen, dass sie den größten Nutzen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Weinwirtschaft bringt. Deshalb werde ich eine flexible Planung entsprechend des Bedarfs der Weinwirtschaft vorsehen. Aus diesem Grund wird es Planansätze geben, aber es wird keine Aufteilung der Mittel im Vorfeld erfolgen. Die Mittel werden so verwendet, wie sie von der Weinwirtschaft entsprechend der Marktsituation nachgefragt werden.
Nach Ablauf des Stützungsprogramms kann ich über die genaue Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Maßnahmen, so wie sie kassenwirksam geworden sind, berichten.
Eine Abstimmung mit dem Bund und den Organisationen der Weinwirtschaft wird derzeit intensiv geführt. Nach dem Abstimmungsprozess werde ich zeitnah das Weinprogramm für Rheinland-Pfalz im Detail vorstellen.
Zu Frage 2: Mit der neuen Weinmarktordnung bleibt in den Weinbauzonen A und B die traditionelle Anreicherungsmethode mit Saccharose erhalten. Dafür haben wir hart gekämpft. Das war auch ein großer Erfolg. Für eine befristete Förderung der Verwendung von RTK werde ich mich nicht einsetzen.
Zu Frage 3: In der Absatzförderung auf Drittlandsmärkten sehe ich einen guten Ansatz, neue Märkte für rheinland-pfälzische Weine zu erschließen und bestehende Marktbeziehungen zu festigen. Aus diesem Grund werden ausreichend Fördermittel für die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten eingeplant werden. Um die Mittel können sich Unternehmen, regionale Weinwerbungen, aber auch der Deutsche Weinfonds und das Deutsche Weininstitut bewerben. Den Zuschlag werden Unternehmen und Organisationen erhalten, die die besten Konzepte unterbreiten.
Zu Frage 4: Die Weinmarktordnung sieht vor, dass Maßnahmen nach PAUL von einer Förderung nach dem Weinprogramm ausgeschlossen werden müssen und umgekehrt. Maßnahmen für die Bodenordnung im Weinbau werden weiterhin nach PAUL gefördert. Damit ist aus rechtlichen Gründen eine Erhöhung der Fördersätze für Maßnahmen der Bodenordnung aus den Weinbaumitteln ausgeschlossen.
Zu Frage 1: Zu den Überlegungen der Landesregierung zum Einsatz der Mittel aus dem nationalen Finanzrahmen verweise ich zunächst auf die Mündliche Anfrage Nummer 3 und die darauf erfolgten Antworten.
Zu Frage 2: Die Ausgestaltung der künftigen Fördermaßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ wird auf der Basis des bisherigen Programms weiterentwickelt. Dabei habe ich insbesondere vorgesehen und entschieden, dass eine Beschränkung der Förderung auf bestimmte Rebsorten künftig entfallen wird. Des Weiteren werden die förderfähigen Aufwendungen neu kalkuliert.
Zu Frage 3: Meine Haltung zu RTK habe ich bereits dargelegt und hierzu bereits öffentlich Stellung genommen.
Zu Frage 4: Die Forderungen im Rahmen der Umsetzung des nationalen Finanzrahmens, die Weinvermarktung und Weinwerbung ebenso wie die Bodenordnung und die Flurbereinigungen zu bezuschussen, werden aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen der EUWeinmarktordnung nur teilweise erfüllt werden können. Es dürfen lediglich Investitionen in die Vermarktung von Wein bei Unternehmen, die Weinbauerzeugnisse herstellen, gefördert werden. Derartige Investitionen sollen im Rahmen des nationalen Finanzrahmens unterstützt werden. Zur Möglichkeit der Förderung der Bodenordnung und Flurbereinigung bin ich bereits in der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nummer 3 eingegangen.