Protokoll der Sitzung vom 15.05.2008

Ich darf dann in diesem Zusammenhang auch die Mündliche Anfrage Nummer 9 mit aufrufen.

(Bracht, CDU: Nein! – Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Das ist Nummer 3! – Bracht, CDU: Das kommt erst später! – Licht, CDU: Da geht es um die Europäische Weinmarktordnung!)

Geben wir der Frau Ministerin das Wort. Jetzt habe ich zu viele Botschaften auf einmal am frühen Morgen. Aber das stimmt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gebhart und Licht wie folgt:

Zu Frage 1: Bei der in der Drucksache 15/1709 auf Seite 71 angeführten Jahreszahl „2030“ handelt es sich um einen Druckfehler. Richtig ist die Jahreszahl „2020“.

Nach der Plenarsitzung des Landtages wurde die Landtagsverwaltung telefonisch über den Druckfehler informiert und das Verfahren, wie die Richtigstellung zu erfolgen hat, abgestimmt. Dementsprechend wurde in einem Schreiben an den Präsidenten des Landtags um Korrektur gebeten. Diese erfolgt formal durch eine Landtagsdrucksache, die gestern verteilt worden ist. Sie hat die Drucksachennummer 15/2207.

Selbstverständlich wurde ebenfalls die Korrektur der entsprechenden Internet-Website agenda21.rlp.de veranlasst. Diese war bis zum 23. April 2008 erfolgt. Es ist daher unzutreffend, dass eine entsprechende Klarstellung bisher unterblieben ist. Es ist auch nicht richtig, dass, wie Sie in der Frage unterstellen, von der Landesregierung in dieser Sitzung geäußert worden sei, das Zieljahr für den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 30 % sei das Jahr 2030. An diesem Tag habe ich nachlesbar in meiner Rede vor dem Parlament zum Agenda-21-Bericht eindeutig das Jahr 2020 genannt.

Zu Frage 2: Wir haben unmittelbar und zeitnah, nachdem die hierzu notwendigen gesicherten Unterlagen vorlagen – dies war am Freitagvormittag nach der Plenarsitzung –, den Präsidenten des Landtags informiert und ihn darum gebeten, die Landtagsfraktionen zu unterrichten. Darüber hinaus haben wir eine klarstellende Pressemeldung noch an diesem Tag herausgegeben.

Ich bedauere und sage das ausdrücklich, dass durch die Ausführungen, die auf einem Übertragungsfehler in den mir zur Beantwortung der Fragen vorgelegten Unterlagen beruhen, das Parlament und die Öffentlichkeit zunächst eine falsche Information erhalten haben. Allerdings bleibt die grundsätzliche Aussage richtig, dass die Luftreinhaltemaßnahmen die genannten Erfolge gebracht haben. Insgesamt sind die Staubemissionen im Raum Mainz seit 1990 um ca. 70 % zurückgegangen. Das macht sich auch bei den Immissionswerten – d. h. die Luftbelastung – deutlich bemerkbar.

Zu Frage 3: Der Respekt vor dem Parlament gebietet es, unverzüglich mit einer Korrektur auf Fehler zu reagieren. Dies ist geschehen. Diesen Sachverhalt zu einer Frage der Wahrhaftigkeit von Regierungsaussagen im Landtag zu machen, ist schlichtweg abwegig.

(Starker Beifall der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gebhart.

Frau Ministerin Conrad, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie in der letzten Plenarsitzung gesagt hätten oder von der Zielsetzung 30 % Anteil des Stroms an erneuerbaren Energien am Strom bis zum Jahr 2020 und nicht bis zum Jahr 2030 gesprochen hätten?

Ja, ausweislich auch des Protokolls habe ich das.

(Pörksen, SPD: Lesen Sie das doch einmal! – Harald Schweitzer, SPD: Es sind doch keine Bilder drin!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Gebhart.

Frau Ministerin, wann hat die Landesregierung den Fehler in der Drucksache zum Agenda-21-Programm hinsichtlich der Zielsetzung erneuerbarer Energien bemerkt, und warum teilten Sie erst vorgestern bzw. ges

tern mit, dass hier ein Fehler passiert ist bzw. eine Berichtigung erfolgen würde?

(Pörksen, SPD: Das müssten Sie die Landtagsver- waltung fragen! Das ist doch peinlich so was!)

Schlichtweg, weil das Verfahren so mit der Landtagsverwaltung abgestimmt worden ist und der Landtagsverwaltung ein Schreiben vorliegen sollte. Das ging am Dienstag ein. Deswegen liegt jetzt die Drucksache vor. Das Verfahren – sollten Sie das unterstellen – ist abgestimmt worden, lange bevor Sie sich klar darüber geworden sind, ob Sie sich darüber aufregen sollen.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Das ist typisch! Überheb- lichkeit bis zum Gehtnichtmehr! – Pörksen, SPD: Peinlichkeit, kann man wohl sagen! – Frau Kohnle-Gros, CDU: Wieso ist das peinlich? – Pörksen, SPD: Entschuldigen müsst Ihr Euch! – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, lassen Sie den Kollegen Licht bitte seine Frage stellen.

Frau Ministerin, ich frage Sie: Habe ich Sie eben richtig verstanden, wenn Sie vom Anteil an erneuerbaren Energien in Ihrer Zielsetzung am Stromverbrauch gesprochen haben? – In der Mitteilung – – – Sie nicken, also ja?

Entschuldigung, könnten Sie etwas weniger umständlich fragen?

Ich habe dann einfach eine Nachfrage, weil in der Mitteilung steht, auf Seite 71 ist in der Zielformulierung der Landesregierung zum Anteil der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien die Jahreszahl zu korrigieren. Was meinen Sie jetzt, die Stromgewinnung, den Stromverbrauch, welchen Anteil zu welchem Ziel?

(Staatsminister Bruch: Was ist denn die Frage?)

Sie können das beides so interpretieren. Es gibt zwei verschiedene Maßstäbe dabei. Der Stromverbrauch ist

eigentlich der Maßstab, das heißt, welcher Strom in Rheinland-Pfalz verbraucht wird. Das heißt aber auch, bezogen auf den Verbrauch in Rheinland-Pfalz wollen wir, dass 30 % des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Langner.

Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Aussage des Kollegen Baldauf, die er in dieser Debatte gemacht hat und die bis heute im Raum steht, dass drei Minuten Produktion von Strom in einem Atomkraftwerk einen kompletten Güterzug an Kohle ersetzen würde?

(Pörksen, SPD: Das möchte ich auch wissen!)

Herr Kollege Langner, ich habe eigentlich nicht vorgehabt, das in der Öffentlichkeit klarzustellen. Wir hatten einmal ganz süffisant in einer Presseerklärung deutlich gemacht, dass derjenige, der schon bei Druckfehlern mit Fingern auf andere zeigt, zuerst einmal darauf achtet, welche Fehler er selbst macht.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Sehr wahr!)

Ich habe von meiner Seite jetzt nicht unbedingt Herrn Fraktionsvorsitzenden Baldauf zu korrigieren. Nur wäre es, wenn die CDU schon einmal einen solchen Fingerzeig von meiner Seite bekommen hat, vielleicht doch nahe liegend gewesen, dass sie einmal nachrechnet und ihre eigenen Angaben mit diesen drei Minuten überprüft. Meine Mitarbeiter haben ganz spontan gesagt, das kann überhaupt nicht sein. Sie haben nachgerechnet und kommen unter bestimmten Annahmen auf mindestens acht Stunden. Man kann sogar sagen, dass er sich im günstigsten Fall mindestens um deutlich über den Faktor 100 verrechnet hat.

(Fuhr, SPD: So machen die auch Haushaltspolitik!)

Das zu der Frage der Wahrhaftigkeit und Korrektur. So ähnlich sieht es auch mit der Debatte über das Vorhandensein von Gas und Gaslieferverträgen in Mainz aus. Auch diese Frage müsste in der Öffentlichkeit kommentiert werden. Auch diese Aussage wurde hier das letzte Mal gemacht, dass man über solche verfügt. Ich sage das deswegen nur noch einmal deutlich.

Ich bin gerne bereit, wenn wir einen Fehler machen, den auch zuzugeben. Ich sage das ganz offen.

Herr Dr. Gebhart, ich sage Ihnen auch, in einem normalen Umgang miteinander – – – Sie sind selbst bei der ersten Frage von einem Druckfehler ausgegangen. Das merkt man schon in Ihrer Rede. Die kann ich Ihnen auch

zitieren. Ich habe noch einmal genau nachgeschaut, was Sie damals gesagt haben. Sie haben klar gesagt: Sie – also wir – haben immer 2020 gesagt. – Also müssen Sie zunächst einmal davon ausgehen, dass es sich wahrscheinlich um einen Druckfehler handelt.

Der normale Umgang miteinander wäre der gewesen, dass Sie mich oder meine Mitarbeiter gefragt hätten: Passen Sie einmal auf, mir ist etwas aufgefallen. –

Ich habe mir, bevor ich Ihre Anfrage gelesen habe, vorgenommen, Ihnen gestern zur Plenarsitzung als Dankeschön, quasi als Fleißkärtchen, eine Flasche Wein aus meinem Weinkeller zu bringen, und es wäre eine gute gewesen. Leider haben Sie die durch diese Art der Behandlung eines solchen Vorgangs echt verwirkt.

(Beifall bei der SPD – Zurufe aus dem Hause)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Frau Ministerin, ich bin bereit, Ihnen für Ihren Fleiß eine Flasche aus meinem Keller mitzubringen,

(Beifall der Abg. Frau Schäfer, CDU – Zurufe von der SPD)

wenn Sie dazu beitragen können, die Verwirrung, die aus Mitteilungen aus Ihrem Hause entsteht, heute noch einmal aufzuklären.

In diesem Anschreiben steht, die Zielformulierung der Landesregierung zum Anteil der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien ist mit der falschen Jahreszahl ausgedrückt. Dann steht auf Seite 71, bis 2020 sollen 30 % des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. In der Drucksache 15/1877 steht: „So wurde für 2020 für die erneuerbaren Energien ein Ziel von 30 % am Stromverbrauch … gesetzt.“

(Pörksen, SPD: Dafür gibt es aber kein Fleißkärtchen!)

Das sind drei unterschiedliche Formulierungen mit dem gleichen Ziel.