Zum Schutz der Anwohner gegen mögliche schädliche Auswirkungen der im tieferen Bodenbereich verbleibenden Munition aus dem Ersten Weltkrieg sowie von Blindgängergranaten aus dem Zweiten Weltkrieg und des kontaminierten Bodens wurde die Rüstungsaltlast mit einer 50 Zentimeter mächtigen Bodenschicht und mit einer bis zu 30 Zentimeter dicken weiteren Rekultivierungsschicht abgedeckt. Mit einem zusätzlichen Drahtgeflecht als Grabungssperre wollen wir die illegale Munitionssuche verhindern. Eine Oberflächenabdeckung unterbindet außerdem langfristig den direkten Kontakt von belastetem Boden zum Menschen bzw. vom Boden über die Luft zu den Menschen und reduziert damit die Ableitung eines Teils des Niederschlagswassers, das sich in der sich bildenden Sickerwassermenge niederschlägt.
Es wird davon ausgegangen, dass mit der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahme unter Beachtung der vorgegebenen eingeschränkten Nutzung des Geländes keine nachteiligen Auswirkungen der Rüstungsaltlast „Hallschlag“ auf die Umwelt zu erwarten sind. Mittels eines umfangreichen Mess- und Überwachungsprogramms erfolgt die Kontrolle der Wirksamkeit der ausgeführten Sanierungsmaßnahmen.
Im Übrigen hat sich der Bundesrechnungshof nach einer Besichtigung in Hallschlag lobend über die hohe Professionalität bei der Durchführung dieser Maßnahme und die erzielten Ergebnisse geäußert.
Die Durchführung der Sicherungsvariante wird zukünftig bundesweit zu einer anderen Einschätzung und Bewertung vergleichbarer Vorhaben führen.
Zu Frage 1: In gerundeten Summen sind für das Projekt „Hallschlag“ von 1987 bis zum 1. August 1997 25,3 Millionen Euro verausgabt worden. Seit dem 1. August 1997 wurden weitere 15,8 Millionen Euro bereitgestellt, für Baumaßnahmen 7,9 Millionen Euro, für die Munitionsräumung des Rüdelbaches – ein Teilbereich, der neben Hallschlag liegt – und der sogenannten B-Zone 3 Millionen Euro sowie Nebenkosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro.
Insgesamt ist also bis heute ein Gesamtbetrag in Höhe von 54,3 Millionen Euro aufgewendet worden. Von diesen 54,3 Millionen Euro hat der Bund 50 % getragen.
Zu Frage 2: Im Laufe des Jahres 2008 werden noch einige kleinere Schlussrechnungen erwartet. In den zukünftigen Jahren fallen Betriebskosten für die Wasserreinigungsanlage und das Monitoring an. Diese werden in den nächsten beiden Haushaltsjahren 2009 und 2010 jeweils ca. 150.000 Euro betragen, allerdings künftig mit abnehmender Tendenz.
Zu Frage 3: Die in Hallschlag umgesetzte Sicherungsvariante ist angesichts des gegebenen Gefährdungspotenzials aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes angemessen. An all diesen Arbeiten, den Vorarbeiten und auch der Abnahme waren alle Behörden beteiligt.
Zu Frage 4: Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen war nach anfänglichem Klärungsbedarf – wenn ich es einmal so umschreiben darf – sehr gut. Die Maßnahme hatte zum Teil sehr starke Einschränkungen der Bevölkerung zur Folge. Überwiegend wurde sie mit Verständnis aufgenommen. Trotz einiger Streitfälle konnte die Maßnahme im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit der Bevölkerung durchgeführt werden.
Herr Minister, zu welchen Sanierungsmaßnahmen in welchen Abschnitten war die Landesregierung rechtlich verpflichtet?
1987 gab es eine Auseinandersetzung über die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wer dafür verantwortlich ist. Normalerweise wäre für die Sanierung die Firma ESPAGIT verantwortlich; denn sie ist die Verursacherin der Explosion 1920 und war vorher Eigentümerin des Geländes. Diese Firma ist aber in Konkurs gegangen. Damit stellte sich die Frage, wer nun verantwortlich ist.
1987 hat zunächst das damalige Sozialministerium die Zuständigkeit übernommen, aber sie wurde dann auf das Innenministerium übertragen. Zunächst ist die Frage geprüft worden, ob ein Rückgriff auf die Firma möglich ist. Es gibt noch eine Nachfolgefirma, die aber lediglich ein leeres Gerüst darstellt. Dort ist nichts zu holen.
Deswegen haben wir uns darauf geeinigt, die Kosten zwischen Land und Bund hälftig aufzuteilen. Ich gebe aber gern zu, ich habe 1987 die Debatte verfolgt und war zusammen mit einigen anderen Kollegen vor Ort. Wir sind seinerzeit davon ausgegangen, wenn wir ein
D-Mark, ja. Richtig, D-Mark. – Nun sind wir bei 54,3 Millionen Euro. Ich war des Öfteren in Hallschlag und habe mir die Arbeiten angesehen, da ich erreichen wollte, dass wir die Kosten minimieren. Aber die Kosten waren nicht zu minimieren, da eine Sickerwasserbehandlung erforderlich war. Wir mussten eine richtige Kläranlage aufbauen und Ähnliches mehr. Daher waren schlussendlich diese Kosten nicht zu umgehen.
Man muss auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Kampfmittelräumdienstes sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ADD dankbar sein, die dort arbeiten und sich in das Projekt eingebracht haben. Wir haben jedes Jahr mindestens zwei Begehungen gemacht und haben versucht, die Presse zu interessieren; denn das, was in Hallschlag bezüglich der Entmunitionierung geschehen ist, ist einmalig in der Bundesrepublik.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1 „Einführung von Jugendkunstschulen“.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantrage für die CDU-Fraktion die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 der Abgeordneten Thomas Gehbart und Alexander Licht zum Thema „Wahrhaftigkeit von Regierungsaussagen im Landtag“.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantrage, die Mündliche Anfrage Nummer 3 „Ausgestaltung des nationalen Finanzrahmens nach der Reform der EUWeinmarktordnung“ und die Mündliche Anfrage Nummer 9 „Ausgestaltung des nationalen Finanzrahmens der Europäischen Weinmarktorganisation in RheinlandPfalz“ zur Aussprache zu stellen.
Meine Damen und Herren, wenn drei Mündliche Anfragen zur Aussprache gestellt werden, beträgt die Redezeit in der ersten Runde fünf Minuten je Fraktion, in der zweiten Runde zwei Minuten je Fraktion für die jeweilige Mündliche Anfrage.
Ich rufe die Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Manfred Geis und Dr. Matthias Krell (SPD), Einführung von Jugendkunstschulen – Nummer 1 der Drucksache 15/2202 – betreffend, auf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin eigentlich ein eher unpathetischer Mensch, aber weil kulturpolitische Entscheidungen oft im Schatten anderer Politikbereiche stehen, möchte ich ausdrücklich sagen, wir haben mit der Einführung der Förderung von Jugendkunstschulen in Rheinland-Pfalz eine wichtige Investition in die Zukunft des Landes geleistet.
Wir haben eines der zentralen kulturpolitischen Ziele der SPD-Landtagsfraktion für diese Wahlperiode auf den Weg der Umsetzung gebracht.
Wie im Wahlprogramm versprochen und in der Regierungserklärung 2006 angekündigt und bei den letzten Haushaltsberatungen beschlossen, wird die Einrichtung von Jugendkunstschulen in Rheinland-Pfalz mit Landesmitteln gefördert.
Mit 250.000 Euro für das Jahr 2008 – für den Kulturbereich ein ansehnlicher Betrag – fördern wir den Auf- und Ausbau von 34 Jugendkunstschul-Initiativen, und das nicht konzentriert auf die Zentren des Landes, sondern breit gestreut von A wie Altenkirchen im Westerwald im Nordosten des Landes bis Z wie Zweibrücken in der Südwestpfalz.
CDU und FDP haben bei der Verabschiedung des Haushalts unserem Antrag, diese Mittel zusätzlich für diesen Bereich der kulturellen Bildung erstmals bereitzustellen, nicht zugestimmt. Schade, dass Sie auch bei der Übergabe der Förderbescheide nicht anwesend sein konnten. Sie hätten eine lebendige Szene engagierter ehrenamtlicher und hauptamtlicher Kulturleute erleben können, die hoch motiviert ans Werk gehen werden. Wir
Ich möchte die Bedeutung der kulturellen Bildung beileibe nicht auf diesen Aspekt verengen bzw. der Kultur eine Verantwortung aufbürden, die sie nicht allein wird tragen können. Aber ich erinnere mich, wie beeindruckt wir alle vom Vortrag des Kriminologen Professor Pfeiffer beim Parlamentarischen Abend der Musikschulen waren, der die Bedeutung von kultureller Teilhabe als wichtige Voraussetzung für Integration und soziales Verhalten gewürdigt hat.
Mit der Stärkung kreativer, gestalterischer Fähigkeiten wird auch ein wertvoller Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung geleistet. Dabei spielt bei vielen Projekten der interkulturelle Dialog eine besondere Rolle. Deshalb ist es auch ausdrücklich zu begrüßen, welch weites konzeptionelles und gestalterisches Feld die einzelnen Förderanträge abdecken, wie unterschiedlich die Trägerstrukturen sind, oft in Kooperationsmodellen, die es bisher in den jeweiligen Kommunen nicht gab.
Ich nenne nur ein Beispiel, nämlich den Internationalen Bund in Pirmasens, der mit Rockmusik-Projekten vor allem auch junge Männer, oft mit Migrationshintergrund, erreicht und sie nicht als Problemgruppe behandelt, sondern ihre kreativen Fähigkeiten fordert und fördert.
So kommen Film und Performance, Tanz und zeitgenössische Musik ganz selbstverständlich zu den Bereichen, die man eher konventionell einer Jugendkunstschule zuweist, wie Malen, Zeichnen und plastisches Gestalten.
Kultur ist kein Reparaturbetrieb für alle Probleme dieser Gesellschaft, sondern ein Wert an sich. Kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht. Viele Antragsteller mühen sich, gerade sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen.
Wir können stolz darauf sein, dass wir bereits mit der ersten Runde der Bewilligungen in die Spitzengruppe der Länder mit Jugendkunstschulförderung vorgedrungen sind.
Nur drei bis vier Bundesländer mit zum Teil sehr langer Tradition leisten Vergleichbares, sagt Peter Kamp, der Vorsitzende des Bundesverbandes der Jugendkunstschulen, der ein engagiertes Mitglied in unserer Jury war.
Wie soll es weitergehen? Mit einer stabilen Förderung des Landes auf der Basis der Entscheidung des ersten Jahres, mit der Unterstützung der Kommunen, aber vor allen Dingen mit der Weiterentwicklung der Einrichtungen, ihrer gegenseitigen Anregung, ihrem Austausch und ihrer Vernetzung. Da kann man sehr optimistisch sein. Die Szene hat eine Aufbruchstimmung in diesem Bereich erfasst. Da sind noch viele spannende Entwicklungen zu erwarten.
Ich bin auf die konkreten Ergebnisse der Umsetzung stolz und optimistisch für die weitere Entwicklung. Es