Es war vieler Abgeordneter Vorschlag. Er findet auch vielfältige Unterstützung. Das macht uns, das Klinikum und auch die Aufsichtsratsmitglieder, die anwesend sind, sicherlich glücklich.
Aber ein Vorschlag, den wir gemacht haben, ist nicht durchgedrungen. Auch wenn wir mit unserem Entschließungsantrag, für den ich um Unterstützung werbe, zumindest die Evaluation dieser Tatsache in fünf Jahren erreichen, so ist diese Tatsache bedauerlich. Das ist die Politikferne des Aufsichtsrats.
Das ist eben nicht eine Petitesse am Rande, sondern eine ganz grundsätzliche Überzeugungsfrage, die Sie mit Ihren Kommentaren nicht ganz korrekt und solide eingegrenzt haben, Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.
Selbstverständlich für uns ist die Rechtskonformität des Kapitalgebers. Ein Aufsichtsrat, der die Kapitalinteressen nicht adäquat abbildet, ist nicht rechtens. Er ist auch nicht parlamentarisch verantwortlich in letzter Konsequenz. Deshalb kann das nicht sein.
Aber den Hinweis, dass in diesem ungeheuren komplexen Zusammenwirken unterschiedlicher Strukturen die Frage einer unterschiedlichen Gewichtung in Kernfragen des Kapitalgeberinteresses eine unzumutbare Komplikation darstelle, den weise ich klipp und klar als politische Schutzbehauptung zurück.
Wenn man formulieren würde, wie es die Ministerin im Ausschuss getan hat, wir sind die Mehrheit, wir wollen das so – wobei auch ein bisschen sozialdemokratisches Weltverständnis mitschwingt –, dann haben wir das zu akzeptieren. Es richtig zu finden, kann man von uns nicht verlangen.
Wir sind überzeugt davon, dass die Position, die in der Anhörung ebenso Unterstützung fand wie im von der Landesregierung begrüßten Gutachten des Wissenschaftsrats, das Sie jetzt als Pro-domo-Gutachten beschreiben, umsetzbar und besser gewesen wäre als das, was jetzt im Gesetz steht. Wir sind überzeugt da
von, dass auch das Modell des Freistaats Sachsen, der einen ganz anderen Weg in gleicher Intention gegangen ist, eine nähere Beschäftigung verdient hätte. Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, aber auch da Schwamm drüber.
(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Aber nicht das ganze Gutachten als Pro-domo-Gutachten! Das möchte ich hier einmal sagen!)
Gut, gut. Nein, das habe ich auch nicht so verstanden. Sie haben die Position des Wissenschaftsrates in Fragen der Politikferne des Aufsichtsrats als Pro-domoPosition bezeichnet.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auch, dass eine unserer Forderungen, eine Forderung aus der Anhörung, im Änderungsantrag der SPD umgesetzt wurde, dem wir auch deshalb zustimmen werden. Diese löst das Problem auf, das nach der ursprünglichen Formulierung Leitungsfunktionen alle sechs Jahre im Normalfall mit der Konsequenz hinterfragt worden wären, dass man eventuell Topleute abgeschreckt hätte, die sich diesem Wiederberufungsverfahren in die Leitungsfunktionen nicht hätten stellen wollen. Die Formulierung, die jetzt gefunden wurde, ist gut. Wir unterstützen das ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, ich darf in einem Resümee zum Ende kommen, das auch noch einmal beschreibt, dass die Politk mit diesem Gesetz, so umfassend und kompliziert es ist und so weit es auch in das Geschehen des Uniklinikums eingreift, nur Teile der Universitätsklinik regeln kann. Wir haben vor Kurzem darüber gesprochen, dass allein aus Ambulanzleistungen wenigstens 9,4 Millionen Euro, vom Landesrechnungshof angemahnt, durch die Krankenkassen nicht bezahlt werden. Die Uniklinik wäre dann nicht mehr bei der schwarzen Null, sondern längst in den schwarzen Zahlen.
Das sind Dinge, mit denen hat dieses Gesetz nichts zu tun, will sagen, die Universitätsklinik muss in vielen Bereichen weiter arbeiten und weiter kämpfen, um das zu erreichen, was wir als rheinland-pfälzisches Spitzenmedizininstitut vom Universitätsklinikum erwarten und weshalb es auch unsere künftige Unterstützung verdient hat, damit es zu einem Exzellenzzentrum, zu einem Leistungsleuchtturm der Medizin wird und auf den enormen Leistungen aufbaut, insbesondere wissenschaftlich, die es jetzt schon auszeichnen.
Meine Damen und Herren, deshalb werden wir dem Änderungsantrag der SPD zustimmen, ebenso dem Gesetz, und uns beim Antrag der CDU enthalten, weil wir der Meinung sind, die Fragen der Politikferne in diesem Antrag entsprechen von der Intention her sehr unseren Intentionen. Aber wir sehen das Problem, dass in dieser Formulierung eine Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist. Dafür bitte ich um Verständnis.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt ist schon sehr viel Positives über den vorliegenden Gesetzentwurf berichtet worden. Ich will diese ganzen Punkte im Einzelnen nicht wieder aufgreifen, aber ich denke, man sollte an dieser Stelle schon die Gelegenheit wahrnehmen – man muss es sogar –, darauf hinzuweisen, worum es hier geht.
Wir sind dabei, einen grundlegenden Konsolidierungsprozess für das Universitätsklinikum Mainz einzuleiten. Im Rahmen dieses Prozesses steht heute der vorliegende Gesetzentwurf zur Diskussion. Es geht darum, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.
Wenn ich mir die Redebeiträge der Kollegen anhöre, kann ich feststellen, dass bis auf die Besetzung des Aufsichtsrats in diesem Haus offenbar Konsens besteht. Insofern kann ich auch das Argument nicht nachvollziehen, man müsse sich mehr Zeit nehmen, um das Gesetzgebungsverfahren weiter in die Länge zu ziehen. Wir sind anderer Auffassung. Unsere Position ist klar und unverrückbar: Die Landesregierung zeigt sich deutlich in ihrer Verantwortung, sie trägt das finanzielle Risiko, und sie stellt sich öffentlich der Verantwortung. Insofern sind wir der Auffassung, dass der Aufsichtsrat in seiner Besetzung so bleiben sollte, wie dies im Gesetzentwurf vorgeschlagen ist.
Zu dem Zeitargument, das angeführt wurde, sollte man auch Folgendes erwähnen: Ich sage einmal salopp, wenn man den Druck im Kessel aufbaut, muss man ihn auch erhalten. Dies zeigt sich auch bei der derzeitigen Beschäftigung mit dem Klinikum. Ich möchte ausdrücklich an die Adresse der Landesregierung lobend erwähnen, dass der Druck, der im Kessel aufgebaut wurde, dazu geführt hat, dass wir mittlerweile auf einem sehr guten Weg sind und schon möglichst bald im Universitätsklinikum schwarze Zahlen schreiben können, zumindest aber eine schwarze Null in Aussicht steht.
Dabei geht es nach wie vor darum, dass die Exzellenz am Universitätsklinikum eine herausragende Bedeutung hat und gleichzeitig die Gesundheitsversorgung in der Region abgesichert wird. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll nach unserer Meinung wie vorgeschlagen bestehen bleiben. Das Zeitproblem ist meines Erachtens vorgeschoben.
Trotz allem gebe ich gerne zu, dass die Diskussion im Ausschuss und auch in der heutigen Plenarsitzung sehr sachlich und konstruktiv verlaufen ist. Es wurde auch ein Antrag von der FDP-Fraktion gestellt, den Herr Dr. Schmitz heute gar nicht erwähnt hat. Er hat zwar implizit darüber gesprochen, hat ihn aber expressis verbis nicht erwähnt.
Sie schlagen in Ihrem Antrag vor, die Evaluation des Universitätsklinikums nach fünf Jahren durchzuführen. Diesen Weg können wir mitgehen. Es ist in Ordnung, nach fünf Jahren zu überprüfen, ob der Weg, den wir eingeschlagen haben, sinnvoll ist und ob sich mit den Veränderungen, die an der Universität vorgenommen werden, sowie mit den Verbesserungen in Forschung und Lehre und insbesondere in der ökonomischen Entwicklung genau die Erfolge einstellen, die wir uns wünschen. Insofern können wir uns Ihrem Antrag in dieser Situation anschließen.
Ich möchte zum Schluss noch auf einen Punkt aufmerksam machen. Wir haben den Pflegevorstand erwähnt und über andere Dinge diskutiert. Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein in der Weiterentwicklung und der Konsolidierung unseres Universitätsklinikums im Land Rheinland-Pfalz. Offen gestanden kann ich es vor diesem Hintergrund nicht verstehen, dass Teile des Parlaments dem Gesetzentwurf nur deswegen nicht zustimmen können, weil im Aufsichtsrat eine leicht geänderte Besetzung gewünscht wird. Dies wird den Konsolidierungsprozess nicht beeinträchtigen. Insofern richte ich von meiner Seite aus noch einmal die Bitte an Sie: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu, es ist ein guter Entwurf!
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen machen; denn ich glaube in der Tat, man sollte die Bedeutung des Gesetzentwurfs, den wir heute auf den Weg bringen, nicht unterschätzen.
Die Entwicklung der Universitätsmedizin – Sie alle haben darauf hingewiesen – ist uns ein großes Anliegen. Sie betrifft viele Menschen in ihren direkten und indirekten Auswirkungen, und sie ist erfreulicherweise in den letzten Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Wir
gehen nach dem Halbjahresergebnis davon aus, dass wir es schaffen werden, im Jahr 2008 unter das vorgesehene Defizit von 6 Millionen Euro zu kommen, hoffentlich ab 2009 tatsächlich eine schwarze Null schreiben zu können. Dies ist noch ein gutes Stück Arbeit; denn es geschieht nichts von alleine, da der Druck nach wie vor wahnsinnig hoch ist, der eingehalten werden muss, um zu dieser Konsolidierung zu kommen.
Ich möchte aber auch dazu sagen, eine ökonomische Konsolidierung ist sozusagen eine Conditio sine qua non: Niemand kann es sich auf Dauer leisten – in diesem Fall spreche ich nun vom Krankenhaus –, ein defizitäres Krankenhaus zu führen. Deswegen müssen wir gemeinsam eine Konsolidierung hinbekommen. Dies wird noch unser aller Mühe bedürfen.
Deswegen ist es richtig und wichtig, den Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt zu verabschieden; denn er verbessert auch die Rahmenbedingungen für die ökonomische Konsolidierung. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, er knüpft ausdrücklich an die Vorarbeiten meines Vorgängers im Amte an und hat sich innerhalb einer eineinhalbjährigen Debatte weiterentwickelt. – Sehen Sie, so sehr bemüht sich die Landesregierung, auf die Punkte, die angesprochen werden, konstruktiv einzugehen!
Ich möchte an dieser Stelle noch erwähnen, konstruktiv war auch die Aufnahme des Gesetzentwurfs in diesem Parlament. Ich kann mich an wenige Debatten erinnern, die wir so sachlich geführt haben und bei denen wir so klar beschreiben konnten, wo es den einen oder anderen Dissens gibt. Aber wenn man dies klar beschreiben kann, ermöglicht es auch einen besseren Umgang, und davon war die gesamte Debatte getragen. Insofern habe ich ausdrücklich das Bedürfnis, mich bei allen drei Fraktionen für die Debatte und die Art und Weise, wie sie geführt worden ist, zu bedanken.
Ich denke, die Art und Weise der Debatte – einmal abgesehen von dem konkreten Abstimmungsverhalten – wird sich zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums transportieren, und dies wird von ihnen als Unterstützung ihrer Arbeit empfunden. Dies ist in einem wirklich harten Konsolidierungsprozess ein sehr wichtiges Signal, das Sie damit gar nicht so sehr an mich persönlich, sondern an die Betroffenen senden.
Ich glaube, dass wir ein gutes Modell entwickelt haben. Es ist schon als doppeltes Integrationsmodell beschrieben worden. Es hat mich sehr gefreut, dass in der Anhörung neben dem Wissenschaftsrat, der den Gesetzentwurf wissenschaftspolitisch bewertet und ihn – einmal abgesehen von zwei Punkten, an denen er eine andere Position vertritt – als sehr gut bezeichnet hat, auch der Verband der Universitätsklinika Deutschlands, der in stärkerem Maße den Krankenversorgungsbereich in den Blick nimmt, eine positive Wertung abgegeben und geäußert hat, dass wir uns „an die Spitze der reformatorischen Überlegungen zur Neustrukturierung der Hochschulmedizin setzen“. Ich glaube, dies ist ein echtes Lob
Ich sprach schon von den wenigen Dissenspunkten, aber natürlich möchte ich auch dazu noch einmal Stellung nehmen. Herr Abgeordneter Dr. Schmitz, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu: Die Frage des Aufsichtsrats ist keine Petitesse, sondern eine grundsätzliche Frage, in der ich – das gebe ich zu – eine sehr grundsätzliche Position einnehme. Ich sage, solange das Klinikum in einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform geführt wird, solange das Land die Gewährträgerhaftung hat, kann es für mich nicht in Frage stehen, dass das Land im Aufsichtsrat die Mehrheit hat.
Man könnte nun die Position vertreten, dass man die Mehrheit auch auf vielen anderen Wegen sicherstellen kann. Aber ich mache ein großes Fragezeichen dahinter, ob es sinnvoll ist, eine geänderte Stimmenführung dergestalt herbeizuführen, dass wir zunächst sehr demokratisch miteinander diskutieren und am Ende alle Aufsichtsratsmitglieder von der Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden überstimmt werden. Ich bezweifle, ob mit einem solchen Verfahren in einem Aufsichtsrat tatsächlich bessere Entscheidungen ermöglicht werden.