Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Innenausschuss und auch im Plenum die rechtlichen Fragen schon einmal erläutert, sodass man sich heute auf das Wesentliche beschränken kann. Bei der zur Diskussion stehenden Frage geht es um die Bemessung des Umlagesolls als Kriterium für die Erhebung von Umlagen. Das ist ein Problem, das in der Praxis in der Zukunft – Herr Creutzmann hat das zutreffend dargestellt – eine große Relevanz haben wird, weil wir viele Körperschaften und Kommunen haben, die Umlagen zahlen sollen. Beim Bezirksverband Pfalz müssen sogar die Landkreise zahlen.
Das wird ein Problem sein – Herr Creutzmann, auch da stimme ich Ihnen zu –, das uns in der Zukunft wahrscheinlich auch noch einmal im Plenum beschäftigen wird, weil die Folgen nach meiner Einschätzung heute noch gar nicht abschließend abgeschätzt werden können.
Im Innenausschuss ist erläutert worden, ob wir auf den Ergebnishaushalt oder den Finanzhaushalt abstellen. Im Innenausschuss ist uns von der Landesregierung darge
legt worden, dass auf beide Haushalte abzustellen sei. So steht es auch in einem Abschnitt des Vermerks. Herr Creutzmann hat bereits auf den Widerspruch in diesem Sprechvermerk hingewiesen.
Ich habe vorhin gesagt, wir stehen am Beginn der Einführung der kommunalen Doppik. Wenn ich die Aufwendungen sehe, die die Kommunen tätigen müssen, um die Doppik einzuführen, habe ich größte Bedenken, ob der Erkenntnisgewinn, der sich aus der Doppik ergibt, nachher so groß sein wird, dass sich diese hohen Aufwendungen rechnen.
Oder ist das nicht der untaugliche Versuch, ein in der Privatwirtschaft bewährtes Rechensystem auf die Kommunen zu übertragen?
Wie gesagt, wir haben keine langfristigen Erfahrungen. Es kann sein, dass die Sichtweise des Ministeriums zutrifft. Ich habe aber große Zweifel, dass wir nachher Streitigkeiten bei der Kommunalaufsicht austragen,
weil – das wird auch von der Landesregierung vorgetragen – als Korrektiv für die zu große Umlagenbelastung die Rechtsprechung herangezogen wird, in der gesagt wird, dass bei der Festsetzung der Umlage Rücksicht auf die Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden zu nehmen ist. Das ist natürlich ein unbestimmter Rechtsbegriff. Wir wissen alle, wie unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen sind. Sie werden im Zweifel vor den Gerichten entschieden.
Da meine ich, hätten es unsere Gemeinden, insbesondere unsere Verbandsgemeinden, verdient, dass man ihnen etwas mehr Sicherheit an die Hand gibt.
Auch wenn heute niemand abschließend beurteilen kann, wessen Rechtsauffassung letztlich die richtige ist,
wird die CDU dem Antrag der FDP zustimmen. Dies geschieht allein aus dem Grund, weil wir eine Fürsorgepflicht für unsere Gemeinden haben. Die Gemeinden brauchen Rechtssicherheit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Henter, ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie den Zwischenruf des Herrn Abgeordneten Pörksen aufgegriffen haben und Sie noch einmal klargestellt haben, dass die Einführung der Doppik in einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände begründet ist. Das möchte ich noch einmal in den Raum stellen, weil das nämlich die Arbeitsgrundlage ist.
Die Haltung des Innenministeriums ist Ihnen bekannt. Wir sehen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir gehen davon aus, dass die rechtliche Bewertung auf die Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung zum Gebot des Haushaltsausgleichs zurückzuführen ist. Dort ist aus unserer Sicht eindeutig geregelt, dass dieses Ausgleichsgebot sowohl für den Finanzhaushalt als auch für den Ergebnishaushalt gilt. Die Landkreise, die Verbandsgemeinden und der Bezirksverband haben mithilfe der Umlage grundsätzlich die beiden Haushalte auszugleichen.
Dann wissen Sie auch, dass die Gemeindeverbände nach der Rechtsprechung verpflichtet sind, bei der Festsetzung der Umlage Rücksicht auf die Finanzlage der verbandsangehörigen Gemeinden zu nehmen.
Ich sitze in einem Kreistag, den ich gerne als Beispiel hätte nehmen können – Herr Kollege Lammert ist leider gerade rausgegangen –, in dem wir dies mehrfach durchgespielt haben. In einer Vorlage hat der Landrat mitgeteilt, was er meint zu brauchen. Ergebnis der Mehrheitsfraktion war, was man ihm zugebilligt hat.
Ich habe mir aber nicht den Rhein-Lahn-Kreis ausgesucht. Herr Präsident, ich freue mich, dass Sie präsidieren. Ich wollte eigentlich Bezug nehmen auf Ihre Kollegin Vizepräsidentin und auf Herrn Creutzmann. Ich habe mir einmal den Rhein-Pfalz-Kreis herausgegriffen.
Der Kreistag hat 46 Mitglieder. In seinem Informationssystem schreibt der Rhein-Pfalz-Kreis die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ gleich bei zwölf Kreistagsmitgliedern direkt vor den Namen. Bei weiteren drei Kreistagsmitgliedern könnte ein „Bürgermeister a. D.“ hinzugefügt werden. Ferner finden sich eine Beigeordnete sowie zwei Büroleiter aus Gemeindeverwaltungen. Schließlich sind noch 20 weitere Kreistagsmitglieder zu nennen, die ein weiteres kommunales Mandat ausüben. Nur bei 8 von 46 Kreistagsmitgliedern habe ich auf die Schnelle kein weiteres kommunales Mandat gefunden. Herr Creutzmann, hätte ich mit Ihnen oder Frau Vizepräsidentin gesprochen, wäre wahrscheinlich an der einen oder
Wenn man also sozusagen die selbstreinigenden Kräfte des Marktes anrufen sollte, werden 38 von 46 Kreistagsmitgliedern sehr darauf achten, dass ein ausgewogenes Verhältnis gegeben sein wird. Diese Rücksichtnahme wird aus unserer Sicht sehr gut funktionieren. Herr Henter, diese 38 Mitglieder beschreiben die Rücksichtnahme hoffentlich genau genug.
Wir haben im Innenausschuss Zahlenbeispiele genannt, denen ich nach meiner Ansicht nichts mehr hinzufügen muss. Die Beispiele haben ergeben, ein am Ergebnishaushalt orientierter Umlagesatz kann höher, aber auch niedriger als ein am Finanzhaushalt orientierter Umlagesatz sein. Wir haben das herausgearbeitet, soweit man das zum derzeitigen Stand kann. Wir sehen keinen weiteren Handlungsbedarf.
Sie haben angekündigt, dass wir dieses Thema noch häufiger im Landtag und im Ausschuss behandeln werden.
Lieber Herr Staatssekretär Lewentz, genau das ist das Problem, das die Kreise jetzt schon haben. Wir wollten schon immer – das haben wir bei Ihnen nicht geschafft – die Inkompatibilität durchsetzen. Das ist genau das Problem, das wir haben. Wenn Sie in den erweiterten Vorstand des Landkreistags gehen, sagen Ihnen alle Landräte parteiübergreifend, egal ob von SPD oder CDU: Wir haben ein Problem. Wir werden urgewählt. Wir haben das Problem, für die Umlage die richtige Höhe festzusetzen. – Das haben Sie sehr schön gesagt. Das haben Sie wunderbar herausgearbeitet.
Jetzt sind wir aber auf die ADD gespannt. Die ADD hat zum Haushalt des Bezirksverbands schon gesagt, er sei auszugleichen.
Wir haben die ADD schon erlebt. Sie hat gesagt, wenn ihr ein Bad sanieren und eine Schule bauen wollt, müsst ihr den Umlagesatz erhöhen, weil ihr sonst den Haushalt nicht genehmigt bekommt. Deshalb haben wir das so spannend gemacht, weil wir gesagt haben, wir haben eine völlig andere Diskussionsgrundlage.
Im Ergebnishaushalt stehen Aufwendungen, die in der Vergangenheit im Investitionsprogramm enthalten waren und fremdfinanziert wurden. Dies bedeutet ceteris paribus – ich habe dies bereits das letzte Mal schon ausgeführt –, dass man die Umlagen erhöhen muss.
Die Situation stellt sich so dar, dass die ADD die Aufsichtsbehörde ist. Dann sagen die Bürgermeister im Kreistag, die Sie wunderbar zitiert haben, das geht natürlich nicht, dass die Ortsgemeinden Darlehen aufnehmen müssen, um die Verbandsgemeindeumlage zu finanzieren. Diese schafft Vermögen und erhöht ihren Cashflow im Kreis. Dann sagt die Ortsgemeinde – die Kollegin Ebli weiß das, ich sehe sie im Moment nicht –: Warum sollen wir Geld aufnehmen, um die Verbandsgemeinde zu finanzieren?