Protokoll der Sitzung vom 13.11.2008

Das Wort hat noch einmal Herr Finanzminister Prof. Dr. Deubel.

Herr Mertin, Sie haben mich konkret auf Bewertungsfragen angesprochen. Im alten Erbschaftsteuerrecht konnte man durch die Gestaltung der Bilanz den erbschaftsteuerlichen Wert – ich möchte es einmal milde ausdrücken – noch gestalten, um nicht zu sagen, steuern. Bisher wurde das Aktivvermögen nur zu 65 % eingerechnet, demgegenüber aber Schulden zu 100 %, und durch eine schlichte Bilanzverlängerung, wenn man dies lange genug betrieb, konnte man immer dafür sorgen, dass man auf einen Wert von null kam.

Dies wird im neuen Bewertungsrecht nicht mehr möglich sein, sondern dort wird im Regelfall bei größeren Unternehmen der Ertragswert berechnet. Letztendlich ist es dabei völlig belanglos, wie die Bilanz genau aufgebaut wird. Es gibt aber eine Untergrenze, nämlich den Substanzwert. Wenn also ein Unternehmen keine Gewinne hat, aber erhebliches Sachvermögen umfasst, dann ist das Sachvermögen relevant.

(Creutzmann, FDP: Man hätte besser den Liquidationswert genommen!)

Es ist immer die Frage, ob man den Liquidationswert oder den Teilwert nimmt. Es wird aber so sein, dass der Substanzwert genommen wird und nicht etwa der Liquidationswert; denn man geht schließlich davon aus, dass das Unternehmen weitergeführt wird und nicht im Zusammenhang mit einer Erbschaft zerschlagen wird. Aber auch auf der Basis des Substanzwertes wird das neue Erbschaftsrecht dazu führen, dass es zu minimalen Erbschaftsteuerbelastungen kommt.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir sind am Ende unserer Aktuellen Stunde angelangt. Ich unterbreche die Sitzung für eine Mittagspause. Wir werden die Sitzung um 14:15 Uhr fortsetzen.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 13:15 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 14:15 Uhr.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie nach der Mittagspause. Wir beginnen mit Punkt 12 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1716 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/2713 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/2790 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2797 –

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin Simone HuthHaage das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 23. Januar 2008 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – sowie an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 21. Februar, in seiner 16. Sitzung am 29. April und in seiner 19. Sitzung am 21. August 2008 bera

ten. In seiner 16. Sitzung am 29. April hat der Ausschuss eine Anhörung durchgeführt.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 23. September und der Rechtsausschuss in seiner 22. Sitzung am 25. September beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Annahme des Gesetzentwurfs.

(Beifall der CDU)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin.

Das Wort hat nun Frau Staatsministerin Doris Ahnen. – Sie wollen nicht? – Dann bitte ich um Wortmeldungen.

(Staatsministerin Frau Ahnen: Nein, im zweiten Durchgang!)

Ja, gut, normalerweise wird der Gesetzentwurf eingebracht, aber er ist bereits eingebracht worden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Wir sind schon einen Schritt weiter!)

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Weiner von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem es einige Jahre gedauert hatte und mehrerer Anläufe bedurfte, war die gesamte Fachwelt gespannt, aber sie war nicht lange gespannt, sondern sie war danach enttäuscht und verwundert, dass die Landesregierung nur den alten Gesetzentwurf aus der Schublade holte und diesen auch nur schludrig überarbeitet hat.

(Beifall der CDU)

Spätestens im April 2008 nach der Lektüre der schriftlichen Stellungnahmen der angehörten Experten hätte eine vernünftige Landesregierung den Gesetzentwurf zurückgezogen. Der von der SPD-Fraktion benannte Experte Dieter Burghaus, Architekt aus Kaiserslautern, der dort 20 Jahre lang die Funktion des Leiters der Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde innehatte und selbst Eigentümer eines Baudenkmals ist, warnte die Landesregierung aufgrund seiner praktischen Erfahrungen vor folgenden Fehlern und Schwachstellen. Ich zitiere:

„Es fehlt in der Gesetzesnovelle an einer klaren Definition, was unter ‚Umgebung’ zu verstehen ist. Das partnerschaftliche Verhältnis mit dem Bürger wird im Gesetzentwurf vernachlässigt.“

Er sagt voraus, dass dieses Gesetz zu mehr Verwaltungsaufwand bei den unteren Denkmalschutzbehörden, also den Kommunen, führen wird. Er sieht die privaten Eigentümer bei der Verteilung der Fördergelder benachteiligt, und er weiß, dass viele Hauseigentümer mit ge

ringem Einkommen vom rein steuerlichen Nachteilsausgleich gar nichts haben und plädiert deshalb für eine direkte Förderung. – Frau Ministerin, dies ist übrigens ein Punkt, den ich schon in der ersten Lesung an die Adresse der Landesregierung zu bedenken gegeben habe: Dieser Gesetzentwurf hat eine soziale Schieflage.

(Beifall der CDU)

Ein weiterer Experte, Herr Dr. Dieter Martin von der Universität Bamberg, der die Denkmalschutzgesetze aller Bundesländer miteinander verglichen hat, kommt zu folgendem – man muss fast schon sagen – Verriss. Ich habe selten zuvor eine derartig harte Kritik gelesen:

Die beabsichtigten Formulierungen, schreibt er, entsprechen nicht dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1999. Er schreibt: Der eigentliche Denkmalpfleger sind nicht die Behörden, sondern in erster Linie die Eigentümer. Anstatt auf die Eigentümer zuzugehen, schlägt das Gesetz mit der Keule zu. Es wirkt verheerend auf die Betroffenen. Durch die ständigen Querverweise ist die Lesbarkeit des Gesetzes stark beeinträchtigt. Zudem ist in den einzelnen Paragrafen ein Sammelsurium verquaster Formulierungen aufgelistet. Ein modernes Gesetz hingegen könne, andere Bundesländer haben das bewiesen, klar und einfach mit der Hälfte der Worte auskommen. –

Meine Damen und Herren, die CDU sieht ihre Bedenken durch diesen Experten und die anderen nicht nur bestätigt, sondern kommt nach Auswertung der Anhörung zu der Ansicht, dass die vorliegende Gesetzesnovellierung so misslungen ist, dass es nicht mehr lohnt, an ihr herumzudoktern. Die CDU fordert Sie deshalb auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und eine komplette Neufassung vorzulegen.

(Beifall bei der CDU – Harald Schweitzer, SPD: So weit käme es noch!)

Frau Ministerin, schade, dass Sie Ihre Experten nicht zu Rate gezogen haben, bevor Sie diesen Gesetzentwurf ausarbeiten ließen. Heute wurde die Mündliche Anfrage nicht mehr behandelt, aber wir werden es morgen hören. Sie haben nicht einmal Ihren eigenen Expertenkreis um Rat gefragt.

Jetzt liegt dieses Sammelsurium verquaster Formulierungen immer noch auf dem Tisch, und Ihre Fraktion macht es mit noch ein paar weiteren Klammersätzen vollends zum Patchworkgesetz. Ein paar Beispiele gefällig? Ich zitiere aus dem Änderungsantrag der SPDFraktion:

„Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Verweisung ,§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Satz 1’ durch die Verweisung ,§ 13 Abs. 1 und 4 Satz 1’ ersetzt.“ Alles klar? – Es geht weiter so: „In Satz 2 erhält der Klammerzusatz folgende Fassung: ,(§ 21 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 3)’.“

(Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Weiter heißt es: „In Satz 3 wird die Zahl 20 und das nachstehende Komma gestrichen.“

Meine Damen und Herren von der SPD, streichen Sie bitte nicht nur das Komma, streichen Sie den ganzen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU – Harald Schweitzer, SPD: Streichen Sie die Segel! – Weitere Zurufe von der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Geis.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Beginn des Jahres haben wir in einer ersten Beratung über die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes von 1978 gesprochen. Ich wollte sagen, in sachlicher Weise haben wir unsere Positionen ausgetauscht. Ich schwäche es jetzt ein bisschen ab und sage, in weitgehend sachlicher Weise haben wir unsere Positionen ausgetauscht. Das muss man nicht im Einzelnen wiederholen. Das, was Herr Weiner gesagt hat, haben wir schon zwei- bis dreimal im Ausschuss besprochen.

Wir haben gemeinsam eine Anhörung beschlossen. Deren Ergebnisse haben wir im Ausschuss gründlich diskutiert und in den vorgeschlagenen Gesetzentwurf eingearbeitet. Dabei haben wir bewusst in unserem Änderungsantrag auch die Anregung aufgegriffen, in § 2, bei dem es um die „Pflicht zur Erhaltung und Pflege“ geht, neben den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auch „die Verpflichtung zur Bewahrung des Kulturerbes gemäß des UNESCOÜbereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972“ zu berücksichtigen.

Heute sind wir am Ende eines langen und verantwortungsbewusst geführten Prozesses angelangt und verabschieden überfällig ein neues Gesetz, das in vielem dem Vorbild anderer Bundesländer folgt, wobei die politische Ausrichtung der Landesregierungen dabei keine Rolle spielt.

Aus den Diskussionsbeiträgen der Sachverständigen haben wir – das hat Herr Weiner nicht gesagt – viel Zustimmung zu unserem Gesetzesvorhaben erfahren. Denkmalschützer, Architekten, Vertreter der Handwerkskammern, die Fachleute eben, stehen hinter dem Entwurf und sehen gute Perspektiven für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

(Beifall bei der SPD)