Wenn das Argument kommt, die GRÜNEN hätten das und das gemacht usw., dann möchte ich einmal etwas zum ehemaligen Koalitionspartner hinüberschauen.
Die Grünen sind besser behandelt worden. Sie hatten bei den Mündlichen Anfragen bessere Platzierungen. Sie hatten immer zwei Aktuelle Stunden zuerkannt bekommen. Sie hatten auch am Freitag die Möglichkeit, eigene Initiativen zu starten. Jetzt haben wir den Freitag nur noch für eine große Koalition.
Dazu gibt es nicht mehr zu sagen, außer der Überraschung, wie selbstkritisch manches doch gesehen werden kann.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/260 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Das ist eindeutig die erforderliche Mehrheit. Ich bedanke mich und weise darauf hin, dass diese Geschäftsordnung für die laufende heutige und die morgige Sitzung bereits gilt. Dies sollten wir beachten.
Die Auswirkung der geplanten Reform der EU-Wein- marktordnung und der vom Bund vorgesehenen Änderung des Weingesetzes auf den Weinbau in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/261 –
Es besteht Einverständnis darüber, dass nach der neuen Geschäftsordnung jeder Fraktion fünf Minuten in der ersten Runde und zwei Minuten in der zweiten Runde zur Verfügung stehen. Für die Antrag stellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Eymael das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland. Knapp 70 % der deutschen Weine kommen aus Rheinland-Pfalz. Deswegen ist Rheinland-Pfalz in der Regel federführend, was die Gesetzgebung betrifft. Auf Rheinland-Pfalz wird bei der Europäischen Union, aber auch beim Bund gehört, wenn es um Gesetzesveränderungen geht.
Ich glaube, man kann insgesamt sagen, dass die Zeichen für die rheinland-pfälzische Weinbranche gut stehen. Wein verkörpert wie kein anderes Getränk einen gehobenen, weltoffenen Lebensstil. Wein gilt als modernes, innovatives Getränk. Unsere Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz sind Spitze geworden. Ich glaube, dass kann man mit aller Deutlichkeit und Nachdruck sagen. Sie sind qualitätsbewusst, innovativ, kreativ und auch erfolgreich, ich sage jetzt einmal, nicht wegen der Gesetzgebung, sondern trotz der Gesetzgebung.
Wer sich in der Weingesetzgebung ein bisschen auskennt, der weiß, dass wir das komplizierteste, aufwändigste und mit das bürokratischste Weingesetz in der Europäischen Union und darüber hinaus haben. Viele haben schon versucht, dies ein bisschen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Das ist noch keinem gelungen. Insofern ist es auch nicht einfach, für den einzelnen Weinbaubetrieb das nachzuvollziehen, was im Weingesetz und in der EU-Weinmarktordnung geschrieben steht.
Meine Damen und Herren, wir haben es jetzt mit zwei Komplexen zu tun, die auch entsprechende Auswirkungen auf unsere Winzerschaft haben. Der erste Komplex ist die Novellierung des Weingesetzes, der zweite Komplex die Reform der EU-Weinmarktordnung, wobei die Reihenfolge eigentlich falsch ist.
Wir novellieren jetzt das Deutsche Weingesetz, fünf Jahre, nachdem es zum letzten Mal novelliert worden ist. Es hätte also gar nichts ausgemacht, noch ein oder zwei Jahre zu warten. Gleichzeitig diskutieren wir die Reform der EU-Weinmarktordnung. Wenn wir die Weinmarktordnung reformiert haben, dann verändern wir wieder das Weingesetz. Der Ablauf ist also nicht besonders glücklich gewählt.
Meine Damen und Herren, dennoch müssen wir uns damit beschäftigen. Wir müssen uns mit der EUWeinmarktordnung auseinander setzen. Wir begrüßen ausdrücklich den Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Wir unterstützen ihn auch grundsätzlich. Ich glaube, es ist wichtig, dass die regionalspezifischen Interessen auch des Weinlandes Rheinland-Pfalz bei der EU entsprechend berücksichtigt werden. Da steht an erster Stelle, dass das Qualitätsweinsystem bei uns weiterhin Bestand haben muss. Wir unterstützen alle qualitätsverbessernden Maßnahmen. Dazu gehört auch, dass die Fortsetzung des Anbaustopps angestrebt wird und keine zusätzlichen Rebflächen mehr angelegt werden. Da gibt es immer wieder einmal Kontingente. Das ist unnötig. Wir haben nicht innerhalb von Deutschland, aber innerhalb von Europa Überschüsse an Wein. Meine Damen und Herren, deswegen wollen wir, dass der Anbaustopp insgesamt entsprechend fortgeführt wird.
Wir haben zur begrenzten Rebrodung Ja in der Europäischen Union gesagt, aber auch, wenn es sein muss, in Deutschland, aber wirklich nur begrenzt. Wir setzen uns massiv dafür ein, dass die traditionellen Herstellungsverfahren erhalten bleiben, zum Beispiel die traditionelle Methode zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts. Man spricht von Chaptalisierung. Die Insider wissen, was damit gemeint ist. Aber auch alle anderen kellerwirtschaftlichen Maßnahmen gehören dazu, die bei uns traditionell bedingt dazu geführt haben, dass wir dieses Image beim deutschen Wein und beim Wein aus den sechs Anbaugebieten in Rheinland-Pfalz erreicht haben.
Wenn neue Verfahren wie zum Beispiel dieses Spinning Cone Column, Schleuderkegelkolonne, eingeführt werden, dann müssen wir sehr vorsichtig sein; denn ein
solches Verfahren führt dazu, dass die Inhaltsstoffe des Weins sozusagen herausgefiltert werden und die Aromen neu zusammengesetzt werden können. Das wollen wir nicht. Das ist Industrieware, die wir ablehnen. Ich sage das in aller Klarheit.
Sicherlich gibt es auch neue Verfahren in der Zukunft, die in der Kellerwirtschaft angewandt werden, aber die müssen entsprechend fachmännisch begutachtet sein und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen haben.
Meine Damen und Herren, wir wollen keine Vermischung von Gemeinschaftsweinen mit Drittländern. Auch das lehnen wir ab. Dieses besondere Programm der Umstrukturierung und Umstellung ist zu nennen. Hier geht es darum, dass qualitätsverbessernde Maßnahmen in der Zukunft mit gefördert werden, also nicht nur die Flurbereinigung, die Bodenordnung oder die Änderung der Rebsorten im Anbau, sondern auch die Förderung der Kellerwirtschaft und Maßnahmen für das Marketing. Ich glaube, es ist wichtig, dass der Katalog der Fördermöglichkeiten etwas verbreitert wird. Das gilt auch für Unterstützung von Kooperationen und Fusionen horizontaler und vertikaler Art.
Die Mittel für die Destillationsmaßnahmen, die wegfallen werden, sollen genauso zu strukturverbessernden Maßnahmen eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sind das die Hauptforderungen bzw. Kernpunkte an der EU-Weinmarktordnung. Dann können unsere Winzer hervorragend leben. Ich komme in der zweiten Runde noch zum Deutschen Weingesetz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Eymael, es ist ganz wichtig, dass wir uns heute in der Aktuellen Stunde über die EU-Weinmarktpolitk unterhalten. Es ist eine Zeitschiene, die in Gang gesetzt wurde, an der wir uns aktiv beteiligen wollen und müssen. Das ist gut so.
Wir wissen seit Juni dieses Jahres, dass die Reformpläne auf dem Tisch liegen. Die lange in Gang gesetzten Spekulationen haben jetzt ein Ende. Wir können uns mit konkreten Vorschlägen befassen.
Herr Eymael, ich gebe Ihnen Recht, wir in RheinlandPfalz haben nicht die Sorgen, die die EU-Kommissarin Frau Fischer-Böhl umtreibt, warum sie dieses Reformwerk mit auf den Weg gebracht hat. Wir werden uns aktiv damit befassen. Die in dem Reformwerk angesprochenen Ziele sind auch für Rheinland-Pfalz gutzuheißen. Der Teufel steckt wie immer im Detail. Um dieses Detail geht es uns. Wir müssen uns zusammen, die Politik mit der Weinwirtschaft, über die vorgeschlagenen Maßnahmen unterhalten und sie intensiv prüfen. Alle sind an dem Prozess in der Weinwirtschaft beteiligt. Alle in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus müssen einbezogen werden.
Das ist ein Prozess, der Sorgfalt verlangt. Diese Ergebnisse dieses Reformprozesses werden uns und die Winzerinnen und Winzer lange Zeit betreffen. Deswegen sage ich, das ist ein Prozess, der eine bestimmte Zeit beansprucht. Diese Zeit sollten wir uns nehmen.
Auf der einen Seite gibt es die Diskussion und Auseinandersetzung mit der Kommission. Das ist ein wichtiges Arbeitsfeld. Auf der anderen Seite gibt es die Auseinandersetzung mit den Vorstellungen und Wünschen der anderen Weinbau treibenden Länder Europas, die sich eklatant von unseren unterscheiden. Das sage ich ganz bewusst.
Die Realität beispielsweise in Italien, Spanien und Frankreich sieht so aus, dass es dort einen zum Teil massiven Überschuss gibt. Sie produzieren am Kunden vorbei. Sie produzieren zum Teil Qualitäten, über die man bei uns überhaupt nicht mehr sprechen würde. Ich sage, das ist zum Teil so, weil es auch anders ist. Das sind minderwertige Qualitäten, ohne dass überhaupt Kundinnen oder Kunden da sind, bei denen dieser Wein abgesetzt werden soll. Was passiert? Es erfolgt die Destillation, die eigentlich für eine Notzeit gedacht war. Diese Länder verlassen sich darauf, dass diese Weine zu Industriealkohol destilliert werden. Heute habe ich gelesen, dass diese als Putzmittel verwendet werden. Das muss man sich einmal vorstellen. Das kann nicht sein, dass die Steuerzahler in Europa dafür eine halbe Milliarde Euro jährlich zur Verfügung stellen.
Herr Eymael hat es angeführt, die Klarstellung war, wir haben nicht diese Überschüsse. Wir machen eine gute Weinbaupolitik. Die Winzerinnen und Winzer machen einen guten Wein und sind am Kunden orientiert. Sie produzieren so viel, wie gebraucht wird. Der Qualitätsgedanke hat sich etabliert.
Unsere Forderungen, die Forderungen der SPDLandtagsfraktion, sind im Prinzip deckungsgleich mit dem, was Sie gesagt haben, Herr Eymael. Ich bin sehr dankbar, dass unser Ministerium, Sie, Herr Hering, mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen diese Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht haben. All das, was mein Vorredner schon angeführt hat, ist von unserer Seite her voll zu unterschreiben. Man kann nicht die Qualität, die hier erzeugt wird, durch
Ich möchte einen Punkt ganz speziell herausgreifen, nämlich das Rodungsprogramm. Es soll in den Ländern greifen, in denen dieser Überschuss produziert wird.