In bewährter Weise hat der Rechtsausschuss mit einem eigens gebildeten Unterausschuss die bisherige Geschäftsordnung für die 14. Wahlperiode auf möglichen Änderungsbedarf hin überprüft und nun Vorschläge unterbreitet. Die nun vorliegende Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses enthält dabei, neben einigen notwendig gewordenen Klarstellungen und technischen Einzelheiten, Vorschläge für Änderungen, die aufgrund der neuen Zusammensetzung des Landtags notwendig geworden sind.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat dies im Rahmen seiner Berichterstattung bereits vorgestellt. Gestatten Sie mir, dass ich zu einigen wenigen Einzelpunkten aus der Sicht meiner Fraktion noch Hinweise geben möchte.
Der erste betrifft den Vorschlag für die Regelung der Rededauer in § 30 der Geschäftsordnung. Der Unterausschuss „Geschäftsordnung des Landtags“ hat die sich aus der veränderten Zusammensetzung des Landtags ergebenden Folgen für die Bestimmung der Redezeiten ausführlich erörtert, auch unter Hinzuziehung der Regelungen im Bundestag und in den anderen Länderparlamenten. Dabei ist man einstimmig übereingekommen, neben einer gleichen Grundredezeit für alle Fraktionen eine Zusatzredezeit für die die Regierung tragende Fraktion mit einem Faktor 0,5 festzuschreiben.
War die Redezeit zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen in der letzten Wahlperiode noch gleich, so bedeutet dies für uns gegenüber den Oppositionsfraktionen keinesfalls ein Mehr, sondern ein Weniger. Wir
haben ein absolutes Mehr, aber ein relatives Weniger. Trotzdem findet diese Regelung unsere Zustimmung,
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die zukünftige Regelung der Aktuellen Stunde in diesem Landtag. Die Aktuelle Stunde ist eine besondere Form der Debatte, die sich durch eine lebendige Rede und Gegenrede auszeichnet. Auch in diesem Punkt sind die Fraktionen übereingekommen, der neuen Zusammensetzung des Landtags Rechnung zu tragen und die Aktuelle Stunde künftig zu dritteln. Dass wir die Debattendauer mit 5 + 2 Minuten pro Fraktion berechnen, führt dazu, dass die Stunde im rheinland-pfälzischen Landtag demnächst 63 statt 60 Minuten hat. Sie sehen, es gelingt uns in Rheinland-Pfalz, mehr in eine Stunde hineinzupacken als anderswo.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch einen dritten Punkt ansprechen. Es war im Unterausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen vereinbart worden, dass es, was die Aussprache über Mündliche Anfragen anbelangt, bei der gültigen Regelung bleiben soll. Dies wollte dann die FDP-Fraktion mit einem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ändern. Wäre diese Änderung zum Tragen gekommen, so hätte dies dazu geführt, dass auch die FDP-Fraktion mit acht Abgeordneten eine Mündliche Anfrage zur Aussprache stellen kann. Ein solches Ansinnen ist in den vergangenen Wahlperioden übrigens auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt worden und ist von der FDP-Fraktion damals abgelehnt worden.
Die Vereinbarung einer gleichen Grundredezeit sowie eine Drittelung der Aktuellen Stunde ohne Abschichtung im Hinblick auf die Größe der Fraktion wurde auch ausdrücklich von der Beibehaltung der Regelung dieser soeben angesprochenen Mündlichen Anfragen und deren Aussprache abhängig gemacht. Ich denke, es wäre weder inhaltlich noch stilistisch sehr begrüßenswert, wenn es im Nachhinein oder im Nachgang zu einem Änderungsantrag kommen würde, obwohl man sich doch zuvor im Unterausschuss einig war.
Der Unterausschuss hat sich aber auch mit der Fragestellung befasst, ob die Lebendigkeit der Debatte nicht zusätzlich gesteigert werden könnte. Dazu hat man auch einmal den Blick in andere Länderparlamente geworfen. So haben wir uns auch einmal die neue Regelung der Bayern angeschaut, die eine so genannte Regierungsbefragung eingeführt haben. Wir haben uns darauf geeinigt, diesen Prozess zunächst einmal zu beobachten. Der Wissenschaftliche Dienst hatte uns in einer kurzen
Bewertung unserer Regelung darauf hingewiesen, dass „die mit der bayerischen Initiative intendierte Zielsetzung der lebendigeren Debatte bereits durch die Geschäftsordnung des Landtages Rheinland-Pfalz ermöglicht ist“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, parlamentarische Geschäftsordnungen sind also auch stets im Fluss, und so soll es auch bleiben. Ich denke, wir haben eine solide Basis für eine gute Zusammenarbeit. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit beim Vorsitzenden des Rechtsausschusses bedanken. Es war eine gute Zusammenarbeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf an die Rede von Frau Kollegin Schleicher-Rothmund anknüpfen und möchte ebenfalls an dieser Stelle ein Dankeschön aussprechen. So mancher hätte dies schon vorhin bei der Berichterstattung erwartet, aber dann hätte es so pflichtgemäß geklungen. Deshalb möchte ich dies nun als Redner unserer Fraktion tun. Ich bedanke mich ausdrücklich für die konstruktive, faire und verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Unterausschuss und letztlich im Rechtsausschuss bei den Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben.
Die Bedeutung der Geschäftsordnung für unser Parlament ist von Frau Kollegin Schleicher-Rothmund soeben dargelegt worden. Ich muss das nicht wiederholen. Wir brauchen eine Handlungsleitlinie als Parlament, und bei der Überlegung, inwieweit sich die Regelungen der Vergangenheit als gut erwiesen haben oder änderungsbedürftig sind, sind wir diese Probleme verantwortungsbewusst angegangen. Wir waren uns der Verantwortung für das ganze Parlament bewusst, und dabei – das Parlament im Blick behaltend, also sowohl die Regierungsseite, als auch die Oppositionsseite, das darf ich so sagen – war es nicht unsere Aufgabe, die Regierung als solche im Auge zu haben. Die Regierung hat ihre Rechte aufgrund der Verfassung, die wir selbstverständlich zu berücksichtigen haben. Aber diese Rechte sind nicht zwingend das, was wir in unserer Geschäftsordnung in vorderster Linie zu regeln haben.
Im Gegenteil schien es uns aufgrund der Vergangenheit durchaus angebracht zu sein, der Tatsache entgegenzuwirken, dass bei jeder Aussprache oder bei jeder Fragestunde die Regierung die Gelegenheit nutzt, in der Beantwortung der Frage eine eigene Regierungserklärung abzugeben. – Wie kann man so etwas unterbinden? – Man will das Parlament lebendiger machen, man
will es seine Sachaufgaben erfüllen lassen, und dabei stellt man sich die Frage: Wie kann man die Geschäftsordnung so gestalten, dass sie dem Rechnung trägt?
Wir haben beispielsweise, wie soeben angeklungen, die bayerische Regelung der Ad-hoc-Fragestunden diskutiert, wobei sich die weitere Frage stellt, inwieweit dies zu Lasten der jetzigen Mündlichen Fragen geht. Wir waren der Auffassung, dass vieles für eine Belebung durch Ad-hoc-Fragen spricht, allerdings sollten wir die Erfahrungen abwarten, die in anderen Länderparlamenten mit diesem Instrument gemacht werden. Wir haben uns dafür entschieden, die Fragestunde und auch das Quorum wie in der Vergangenheit zu belassen, meine Damen und Herren von der FDP. Ich denke, dies entspricht der Praxis und wird uns allen gerecht, zumal wir – auch dies ist soeben angeklungen – sehr darauf geachtet haben, dass auch Sie bei Aktuellen Stunden durch die Dreiteilung zum Zuge kommen. Dass nicht jeder Pressevertreter die Geschäftsordnung in Gänze versteht und zu eigenen Wertungen kommt, lasse ich einmal dahingestellt. Es bleibt auch dahingestellt, wer Sieger und Verlierer einer solchen Debatte ist.
Ich glaube, das gesamte Parlament hat gute Ergebnisse in der Verhandlung erzielt und deshalb Regelungen wie die in § 30 geschaffen, wonach die Regierung gern, weil es ihr Recht ist, das Wort auch im Rahmen einer Aussprache ergreifen kann, obwohl sie sich vorher schon breit erklärt hat. Aber wir als Fraktionen haben dann die Gelegenheit, die dort genutzte Redezeit auch zusätzlich zur Verfügung zu bekommen.
Ich glaube, wenn wir die Geschäftsordnung in Gänze sehen, müssen wir feststellen, dass wir das, was sich in der letzten Legislaturperiode bewährt hat, zu Recht übernommen haben, wir die Rechte der Opposition genauso gewahrt haben, so wie wir berücksichtigt haben, dass die SPD derzeit die absolute Mehrheit hat.
Wir hätten natürlich auch zu anderen Regelungen kommen können. Wir haben beispielsweise über Redezeiten nach Fraktionsstärke diskutiert. Dies haben wir jedoch bewusst nicht übernommen, weil wir in diesem Parlament mit einer gewissen Grundredezeit fair miteinander umgehen wollen, und waren durchaus der Meinung, dass ein Zuschlag für die die Regierung tragende Fraktion gerechtfertigt ist, weil wir in unserem Denken getrennt haben zwischen der Regierung und dem Parlament als solchem.
Wenn sich auch nicht jeder einzelne Kollege mit allem einverstanden erklären möchte, so glaube ich doch, wir haben einen breiten Konsens erzielt. Dies wird im Beschluss des Rechtsausschusses deutlich, und ich denke, dies wird auch in der heutigen Abstimmung deutlich werden. Ich darf mich deshalb für unsere Fraktion noch einmal bei allen, die daran mitgewirkt haben, bedanken. Wir werden diesem Entwurf mehrheitlich zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung, die uns vorliegt, ist die Grundlage für die zukünftige Parlamentsarbeit. Man muss sich immer wieder die Frage stellen: Ist die Parlamentsarbeit noch zeitgemäß, im Interesse des Parlaments selbst, aber natürlich auch im Interesse der breiten Öffentlichkeit, oder aber können wir Verbesserungen erreichen? Können wir interessanter werden für alle, die zuhören?
Ich weiß, dass es in diesem Plenum keine langatmigen und langweiligen Debatten gibt, sondern hier ist sehr viel Spontaneität gegeben. Es gibt bei uns auch keine endlose Beantwortung von Mündlichen Anfragen. Das alles gibt es nicht bei uns.
Meine Damen und Herren, erstaunlicherweise gibt es das aber in Bayern. Deswegen haben sich die Bayern überlegt – übrigens in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, in der kein d’Hondt-System angewandt wird, sondern einer von der CSU, einer von der SPD und einer von den GRÜNEN vertreten ist –, wie sie etwas ändern können. Sie haben ein Papier entwickelt, das uns allen vorliegt, um damit eine lebendigere Parlamentsarbeit, mehr aktuelle Plenardebatten und – man höre und staune – kürzere Redezeiten zu bekommen. Der Probelauf wird ein halbes Jahr dauern. Ich sage für meine Fraktion voraus, wir hätten nach diesem halben Jahr gern eine ähnliche Kommission eingesetzt, die beurteilt, was in Bayern war, und außerdem beurteilt, welche Verbesserungen wir mit unserer Geschäftsordnung bisher erreicht haben.
Meine Damen und Herren, die vorliegende veränderte Geschäftsordnung entspricht unseres Erachtens nur bedingt den bayerischen Vorstellungen. Die Aktuelle Stunde findet an zwei Tagen statt. Sie ist jetzt gedrittelt worden. Auf der einen Seite begrüßen wir das, auf der anderen Seite wollen wir aber auch die Wertigkeit der Aktuellen Stunde in der Zukunft erhalten wissen. Wir wollen sie nicht beispielsweise durch Aussprachen zu Mündlichen Anfragen verwässert wissen.
Wir glauben, dass die Instrumente der Mündlichen Anfrage plus Aktuelle Stunde Instrumente der Opposition sein sollten. Die Mündlichen Anfragen wurden in den letzten eineinhalb Jahren mehr oder weniger immer wieder zu einem Instrument der Regierung umfunktioniert. (Zurufe und Heiterkeit im Hause)
Das führte dazu, dass die anschließende Aktuelle Stunde verwässert wurde, natürlich. Ich sage es jetzt einmal für die breite Öffentlichkeit. Eine Mündliche Anfrage kann man schon Tage voraus festlegen. Man kann sich die Beantwortung in der Tat wohlweislich genau überlegen. Man kann das zu einer gewissen Selbstdarstellung nutzen. Meine Damen und Herren, deswegen wollen wir schon alles daransetzen, dass die Aktuelle Stunde ihre Wertigkeit behält.
Ich möchte noch einen Punkt hinzufügen. Wir haben künftig am Freitag keine Aktuelle Stunde mehr, sondern
am Freitag nur Mündliche Anfragen plus Aussprache. Das bedeutet, dass wir den Freitag zu einem Tag der Großen Koalition ummünzen. Es ist der Tag der Großen Koalition,
weil nämlich unserem Antrag nicht stattgegeben wurde, dass eine Fraktion, auch die FDP-Fraktion, eine Aussprache zu einer Mündlichen Anfrage beantragen darf. Man braucht immer noch ein Drittel der Abgeordneten. Wir bedauern es sehr, dass die Fraktionen von SPD und CDU nicht so fair waren, uns diese Möglichkeit zu geben, zumal auch die Mündlichen Anfragen und die Aussprachen dazu natürlich Instrumente der Opposition sind.
Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz gibt es aber Veränderungen, die die große Fraktion der SPD jetzt erreicht hat, zum Beispiel 50 % mehr Redezeit. Übrigens ist der Faktor 0,5 sehr interessant gewählt. Es sind 50 % mehr Redezeit bei jedem Plenardebattenbeitrag.
Meine Damen und Herren, ich freue mich über die Ergebnisse in Bayern. Ich sage das ganz offen. Ich könnte mir auch eine Regierungsbefragung in diesem Plenum vorstellen. Es wäre eine Regierungsbefragung der Minister und des Ministerpräsidenten. Sie wissen doch sowieso alles. Also können sie auch auf alles antworten. Man würde hier so eine Art englisches Modell einführen, nämlich eine lebhafte Diskussion und Debatte. Das würde sicherlich zu einer Bereicherung des Plenardaseins und des parlamentarischen Ablaufs beitragen.
Wenn das Argument kommt, die GRÜNEN hätten das und das gemacht usw., dann möchte ich einmal etwas zum ehemaligen Koalitionspartner hinüberschauen.