Ich glaube, Sie haben in Ihren Ausschüssen sehr umfangreich darüber debattiert und die Ausführungen unseres Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen auch gehört. Wir sprechen in dieser Richtlinie von wenigen Punkten, die in Deutschland noch nicht umgesetzt worden sind. Es geht um den horizontalen Ansatz. Ich sage das jetzt einfach nur einmal als Stichwort.
Ich glaube, der Landesbeauftragte hat in den Ausschüssen sehr eindrucksvoll das Beispiel geschildert, wie eine Familie mit einem behinderten Kind aus einer Ferienwohnung wegen der Behinderung des Kindes hinausgeworfen wurde. Diese Familie hat sich selbstverständlich rechtlich dagegen gewehrt, allerdings ohne Erfolg, denn die Regelungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Deutschland können dieses diskriminierende Verhalten gegenwärtig leider nicht verhindern.
Das gleiche Vorgehen aufgrund des Merkmals ethnischer Herkunft könnte jedoch nach dem AGG sanktioniert werden. Zu Recht fühlen sich Menschen mit Behinderung an dieser Stelle absolut diskriminiert.
Darum geht es letztendlich, das, was wir in Deutschland noch nicht geregelt haben – das sind wenige Dinge –, sozusagen in der EU-Richtlinie als Chance zu begreifen und umzusetzen.
Ich verstehe an dieser Debatte einiges nicht. Das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Das Erste – ich habe das damals, glaube ich, vergessen zu sagen –, was ich überhaupt nicht verstehe, ist, warum dieses Land und die Wirtschaft eigentlich nicht verdammt stolz darauf sind, Rahmenbedingungen und ein Land zu schaffen, in dem Diskriminierung verpönt ist und in dem Rahmenbedingungen geschaffen werden, um wirklich fortschrittlich auf einer Ebene der absoluten Gleichstellung von behinderten, nicht behinderten und ethnisch unterschiedlichen Menschen zu reagieren. Warum nicht?
Warum sind wir immer in der Defensive? Es geht um all diese Zahlen, die jetzt wieder genannt worden sind. Der Stiftung Soziale Marktwirtschaft kann man sowieso gar nichts mehr glauben. Ich habe noch kein Gutachten von ihr gelesen, das nicht absolut interessensgeleitet ist.
Alle Zahlen, die damals vor zwei Jahren genannt worden sind, haben keiner einzigen realistischen Überprüfung standgehalten, keine. Die Klagewelle, die Sie prophezeit haben, ist nicht eingetreten. Die Beweislastumkehr gibt es in Deutschland. Es gibt damit keine Probleme, meine sehr verehrten Herren und Damen. Warum sind wir nicht eigentlich ein bisschen stolz darauf? Warum rollen wir anlässlich dieser Debatte um diese EU-Richtlinie die ganze Diskussion von vor zwei Jahren wieder auf, obwohl sich das Antidiskriminierungsgesetz längst etabliert hat und es auch keinerlei Probleme damit gibt?
Herr Dr. Schmitz, der Unterschied ist eben, dass wir in Deutschland vieles schon geregelt haben, es aber aus meiner Sicht noch diesen einen Punkt gibt, der wichtig ist, nämlich tatsächlich auch im Bereich der Massengeschäfte angeglichene Regelungen zu haben. Die Wirtschaft hat doch in ihrer Stellungnahme auch der EU gegenüber zumindest an der Stelle gesagt, dass die große Chance der EU-Richtlinie darin besteht, dass man einheitliche Bedingungen in allen Ländern in Europa hat, dass sie sich sozusagen nicht in jedem Land auf unterschiedliche Maßstäbe einstellen müssen. Natürlich ist das ein Vorteil.
Ich möchte auch noch einmal an die Unternehmen erinnern, die selbstbewusst und fortschrittlich sind. Herr Creutzmann, die BASF, Schott oder die Lufthansa, die
Es wäre doch schön, wenn die Stiftung Soziale Marktwirtschaft einmal die positiven Seiten nennen würde. Ich sage dazu etwas. Es wäre schön, wenn sie einmal die positiven Seiten und Auswirkungen davon messen würden. Ja, sie machen es ohne Zwang, weil die großen Unternehmen die Einsicht haben, dass sie ohne diese Maßnahmen überhaupt nicht auskommen und weil es auch ihrem Leitbild und ihrer Wertevorstellung entspricht.
Aber was bitte ist das Problem, für diese Fälle, die ich vorhin genannt habe – die Fälle kennen wir alle, Gerichtsurteile in dieser Form gibt es mehr als nur dieses eine Beispiel –, bei denen es den Menschen kein Selbstverständnis ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der sich Menschen mit Behinderung in diesem besonderen Fall wirklich nachhaltig auch wehren können? Das möchten wir erreichen. Heute ist der Tag, an dem die UN-Konvention in Deutschland ratifiziert wird. Die EU-Richtlinie greift weite Bereiche dieser UN-Konvention auf, um sie umzusetzen. Ich freue mich darüber. Ich bin im Grunde auch sehr gelassen. Wir diskutieren hier im Landtag über dieses wichtige Thema und wissen, dass es relativ wahrscheinlich ist, dass unter der schwedischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2009 die Richtlinie auch verabschiedet wird. Ich fände das sehr schön, weil wir dann in Europa gleiche Bedingungen für Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Alters und mit oder auch ohne Behinderung hätten.
Frau Staatsministerin, Sie meinen, mit Gesetzen dieses Problem lösen zu können. Der Fall, den der Behindertenbeauftragte im Ausschuss vorgetragen hat, war deprimierend. Dagegen muss man etwas unternehmen. Es ging darum, dass eine Familie mit einem behinderten Kind aus dem Hotel an der See gewiesen wurde. Das geht natürlich nicht. Man muss überlegen, wie man solchen Dingen vorbeugen kann.
Sie haben die großen Unternehmen zitiert. Wenn das Gesetz kommt, werden die großen Unternehmen Lösungen finden, dass sie diesem Gesetz Rechnung tragen können. Wenn ich früher jemand eingestellt habe, dann gab es eine Liste, die abgearbeitet wurde. In Zukunft wird es eine Liste geben, bei der man das berücksichtigt.
Das Problem sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bei einer Umkehr der Beweislast dokumentieren müssen, dass sie mit ihrem Verhalten nicht gegen das Gesetz verstoßen haben.
Der Fall in dem Hotel war ein klarer Fall. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Dazu brauchen wir kein Gesetz. Hier ist etwas passiert, was nicht rechtens war. Wenn es eine Lücke im Gesetz gibt, dann muss man diese ändern. Aber man sollte doch nicht versuchen, die Unternehmen mit noch mehr Bürokratie und Vorschriften zu gängeln. Das ist unser Problem. Das ist ein Standortnachteil.
Sie verweisen immer wieder auf Europa. Ich bin der Auffassung, in Europa muss man nicht alles regeln.
Vereinbart wurde, dass das Allgemeine Gleichstellungsgesetz erst einmal evaluiert wird. Dies ist noch nicht der Fall. Das ist ein weiterer Kritikpunkt. Wir sagen: Schauen Sie doch erst einmal, was es gebracht hat. – Vielleicht reicht es aus. Wenn nachjustiert werden muss, wie bei dem geschilderten Fall nötig, dann macht man das.
Es gibt nach deutschem Recht ein Mitbestimmungsrecht. Der Aufsichtsrat der BASF hatte 20 Mitglieder, zehn Arbeitnehmer und zehn Arbeitgeber. Dann gab es eine Europa-SE. Die BASF gehört jetzt zur Europa-SE. Jetzt gibt es plötzlich nur noch sechs Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.
Wenn Sie in Europa alles regeln, werden Sie nicht immer die deutschen Regelungen bekommen. Sie bekommen vielmehr das niedrigste Niveau. Es kann nicht in unserem Interesse ein, die hohen Sozialstandards, die wir in Deutschland haben, auf das niedrigste Niveau herabzuführen.
(Beifall der FDP – Hartloff, SPD: Ist Ihnen aufgefallen, dass Sie sich in der konkreten Argumentation widersprochen haben?
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2531 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3073 –, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Palliativmedizinische Versorgung verbessern Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 15/2869 –
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Kollegin Anklam-Trapp, das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU, Entschließung – Drucksache 15/2869 –, Palliativmedizinische Versorgung verbessern.
Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 eingebrachte Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden.
Der federführende Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 29. Januar 2009 beraten. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 24. Sitzung am 17. Februar 2009 beraten.