Protokoll der Sitzung vom 24.06.2009

Es gelingt dem Landkreis nicht, eine gespaltene Kreisumlage einzuführen. Es gelingt aber auch nicht, die Gemeinde dazu zu bringen, dass sie etwas investiert. Viele von uns tragen bzw. haben kommunale Mandate getragen, oder sie tragen Verantwortung als Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister. Da muss man sagen, dass immer eine entscheidende Frage ist, wer durch das Landesfinanzausgleichgesetz entsprechend be- oder entlastet wird. Darüber werden wir uns im Herbst sehr ernsthaft unterhalten müssen. Mit „unterhalten’“ meine ich, wir werden etwas entscheiden müssen.

Wir gehen einen ersten Schritt, indem wir die Schlüsselzuweisung B 1 für die kreisfreien Städte und Landkreise deutlich erhöhen. Auch das ist gesagt worden. Wir ha

ben im Bereich der Verbandsgemeinden sehr bescheiden eine kleine Erhöhung vorgenommen.

Die Schulansatzsituation ist diskutiert worden.

Herr Abgeordneter Auler, ich weiß nicht, woher Sie das haben, dass die Schulstrukturreform – Realschule plus usw. – viel Geld kostet. Das können wir aus den vorliegenden Investitionsplänen nicht sehen, jedenfalls bisher nicht. Aber vielleicht wird man schlauer.

Was Herr Abgeordneter Henter angesprochen hat, betraf die Frage der möglichen Doppelbelastung.

Das ist eine interessante Entwicklung gewesen. Das wissen Sie auch.

Ich bin ein Fan davon gewesen zu sagen, wir nehmen einen Schulträger für weiterführende Schulen. Das wollte der Gemeinde- und Städtebund nicht, Herr Abgeordneter Auler. Sie wissen ja, wie Umlagen sich zusammensetzen.

Damit ist die Entscheidung eigentlich gefallen, dass man gesagt hat, okay, wir setzen auf freiwillige Lösungen. Da war die Freude groß. Als die Freude überdacht worden ist, wurde der Innenminister gefragt: Machen Sie jetzt eine Regelung, wie diese freiwillige Regelung denn aussehen könnte, damit es nicht zu einer Doppelbelastung kommt, damit ich nicht möglicherweise für zwei Schulen zahlen muss, weil ich noch eine eigene Schule habe?

Da muss ich sagen, hat sich meine Begeisterung doch arg zurückgebildet, weil man nicht auf der einen Seite für sich reklamieren kann, dass man in der Trägerschaft frei agieren kann und keine Linie braucht, die die Landesregierung vorgibt, sondern man das alles selbst regeln kann, aber dann, wenn es darauf ankommt, dass es möglicherweise zu Konfliktlinien kommt, den Konflikt dem Innenminister vorlegt und sagt: Jetzt lösen Sie einmal die Frage, wie das bei mir und meinem Landkreis aussehen soll. –

Meine Damen und Herren, von daher gesehen war die Lösung durch Stärkung des Schulansatzes natürlich verbunden mit dieser Schulstrukturreform eindeutig. Wir haben gesagt, wir werden dort den Ansatz pro Schülerin und Schüler erhöhen, und zwar deutlich von 30 % auf 50 %. Das ist ein Wort. Das haben Sie auch erklärt. Ich denke, das ist in Ordnung.

Das Zweite ist, dass wir – da bedanke ich mich ausdrücklich bei der SPD-Fraktion – das sogenannte negative Steuerkraftmodell aufgenommen und verändert haben. Das heißt, eine Gemeinde hat über Jahre hinweg einen guten positiven Steuerverlauf. Dann bekommt sie einen negativen, und am Schluss bleibt er negativ und geht ganz runter.

Das hatten wir bisher nicht gehabt. Wir hatten das über ein Jahr gehabt, wo man das aber auffangen konnte. Aber in dieser Intensität, wie das eine Ortsgemeinde leider Gottes erfahren hat, hatten wir es nicht. Ich denke, es ist in Ordnung, wenn es hier gelöst werden soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Strich drunter. Ich denke und weiß, dass wir einen ersten Schritt machen, um eine deutliche Verbesserung im Bereich der kommunalen Finanzen zu erreichen. Das wird nicht ausreichend sein. Aber ich sage Ihnen auch, wir werden uns zu einem bestimmten Zeitpunkt über diese Frage, wie gesagt, nicht nur unterhalten.

Dies kann das Land nicht lösen, kein Land kann das lösen, kein Flächenland. Wir liegen mit Niedersachsen – auch das muss man deutlich sagen – auf dem letzten Platz in der Frage der Finanzausstattung der Gemeinden.

Niedersachsen macht – wie der Kollege Schünemann mir gesagt hat – im Moment eine kommunale Verwaltungsreform aus diesem Grund. Niedersachsen setzt auf nur freiwillige Lösungen, nicht wie Rheinland-Pfalz auf eine freiwillige und dann auf eine Zeitlösung. Das Land überlegt sich aber, von dieser Lösung wegzukommen und auf eine freiwillige und Zeitlösung zu gehen, also mit einem Endpunkt, weil es dort auch sehr viele kleine Gemeinden und sehr viele kleine Gemeindeverbände gibt.

Wir liegen dort mit 97 % – wenn man die ganzen Flächenländer nimmt – gemeinsam auf einem letzten Platz. Wie können wir das ändern? Ich glaube nicht, dass die Finanzkraft des Landes ausreichen wird, das zu ändern, auch nicht im Rahmen der Diskussion, die wir zum vorherigen Punkt hatten, nämlich in der Frage, dass wir eine Nullverschuldung haben wollen.

Ich weiß, es wird nur mit dem Bund gehen. Ich weiß auch, dass die Leidenschaft des Bundes, egal wer die Bundesregierung führt, nicht so arg groß ist, mit den Gemeinden und den Ländern zusammen dafür zu sorgen, dass es den Gemeinden deutlich besser geht, zumal es immer noch Begehrlichkeiten gibt, die Gewerbesteuer, die uns die letzten zwei Jahre deutlich geholfen hat, auch noch bundesweit wieder zu verändern, und zwar, wenn es geht, abzuschaffen.

Je nach Koalition können wir uns dann anschauen, was nach dem 27. September auf uns zukommt.

(Mertin, FDP: Aber nicht ersatzlos!)

Ich bin 1979 Stadtbürgermeister geworden und war von 1975 bis 1979 Beigeordneter. Ich habe die erste Gemeindereform, Steuerreform, unter Helmut Schmidt mitgemacht. Da wurde immer gesagt, wir werden die Gewerbesteuer verändern und werden einen Ersatz bekommen. Ich warte heute noch darauf, dass es einen entsprechenden Ersatz gibt. Ich sage das jetzt einmal als Kommunaler.

Jetzt gab es viele Reformen, aber zuletzt die Reform von Steinbrück war insoweit in Ordnung. Die Gewerbesteuer wurde uns belassen. Von daher gesehen hat das den Gemeinden auch geholfen.

Nur ist sie eine Steuer, die keine Verstetigung bringt. Sie ist eine Steuer, die mit der Konjunktur atmet, und die Konjunktur atmet einmal so und einmal so. Die spannende Frage wäre, wie wir eine Lösung hinbekommen,

die beides beinhaltet, eine Steuer, die diese Verlässlichkeit über die Jahre hinweg beinhaltet, und zweitens, ob es uns gelingt, weil kein Land– selbst die Bayern werden es nicht können – es aus eigener Steuerkraft hinbekommt zu sagen, wir stellen alle Gemeinden in der Frage frei: Wie geht das weiter mit den Kassenkrediten? Können wir die zurückfahren? Wie fahren wir sie zurück? Wie geht es weiter mit einer Ausgestaltung, die alle Gemeinden in eine Lage versetzt, die notwendige Finanzausstattung zu haben? – Dann gibt es noch die Frage: Was ist notwendig? Was ist Luxus? –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles kommt auf uns zu. Ich hoffe auf weitere gute Beratung. Herzlichen Dank, wenn Sie dieser Vorlage zustimmen.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3511 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2963 – in der zweiten Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung reisekosten- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3250 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3508 –

Berichterstatterin ist die Kollegin Frau Kohnle-Gros.

Liebe Kollegin Frau Kohnle-Gros, Sie haben das Wort.

Lieber Herr Präsident, vielen Dank für das Wort.

Es geht um einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Meine Damen und Herren, Sie haben das schon gehört. Der Gesetzentwurf ist im Haushalts- und Finanzausschuss beraten worden. Die Beschlussempfehlung dazu ist eben auch schon aufgerufen worden. Dem Gesetzentwurf soll zugestimmt werden.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat Herr Kollege Schreiner.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was ich auch schon bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs gesagt habe.

Das Kilometergeld für Dienstreisende der Landesverwaltung, die ihren eigenen Pkw nutzen, wurde zum letzten Mal im Jahr 2001 angepasst. Seitdem hat sich in der Welt der Autofahrer viel verändert.

Alle Preise sind gestiegen, die Preise für die Anschaffung eines Pkws, für die Wartung, für Reparaturen und für Ersatzteile. Die Versicherungssteuer wurde erhöht usw.

Die heftigsten Preisbewegungen gab es beim Treibstoff. Es hat in den letzten Jahren dramatische Formen angenommen, auch wenn es im Zuge der Wirtschaftskrise dort im Moment eine kleine Entlastung gibt, von der wir uns aber nicht täuschen lassen sollten. Auch die Spritpreise werden kontinuierlich nach oben gehen.

In der gleichen Zeit ist es, was die Realeinkommen im öffentlichen Dienst angeht, nicht besser geworden. Die Realeinkommen stagnierten, sie sind zum Teil sogar zurückgegangen.

Deshalb ist es absolut notwendig, die Erstattung der Kosten für die Nutzung des privaten Pkws endlich anzupassen. Die Anpassung bewegt sich in einem nur engen Rahmen, der bestimmt nicht das übersteigt, was in den letzten acht Jahren an zusätzlichen Kosten im Rahmen der Preisentwicklung auf die Nutzer ihres privaten Pkws zugekommen ist, im Gegenteil. Insofern ist das heute in zweiter Beratung vorgelegte Gesetz mehr als überfällig.

Wir sollten dabei vor allen Dingen auch in Rechnung stellen, dass niemand die Mitarbeiter der Landesverwaltung zwingen kann, ihren Pkw für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen. Im Sinne der Effizienz einer Landesverwaltung ist es aber die Verwaltung, die davon profitiert, wenn dies ein Mitarbeiter, ein Bediensteter des

Landes, doch tut. Wir alle wissen, wie lange man unterwegs ist, wenn wir in unserem Flächenland RheinlandPfalz öffentliche Verkehrsmittel nutzen, und für viele Dienstfahrten sind sie keine wirkliche Alternative. Zweifellos wäre die Bereitstellung eines umfänglichen eigenen Fuhrparks aus Sicht der Landesregierung und aus Sicht des Landeshaushaltsgesetzgebers in den meisten Fällen auch keine wirtschaftliche Alternative.

Wenn die Finanzen knapp sind, muss man zweifellos sparen, und man muss sparsam mit den Ausgaben umgehen. Aber wenn es um die Erstattung von Kosten geht, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Landes bei ihrer Arbeit entstehen, strecken diese im Grunde genommen aus ihrer eigenen Tasche Verwaltungskosten vor, und wir sind in der Pflicht, sie kostendeckend zu erstatten. Wenn nicht, kommt dies de facto einer Einkommenskürzung im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Mitarbeiter gleich. Insofern bitte ich Sie, stimmen Sie dieser moderaten Anpassung der Reisekostenbestimmungen zu!

(Beifall der CDU)

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Ramsauer.