Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist kaum zu glauben, dass man sich mit Herrn Kollegen Schreiner tatsächlich einmal in fast allen Sätzen einig weiß.
Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist notwendig, und wer daran Zweifel hat, braucht nur auf dem Heimweg an einer Tankstelle vorbeizufahren und sich die Spritpreise anzuschauen. Wir wissen, dass das, was wir im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen haben, richtig ist und die Kilometersätze, die wir den Bediensteten zubilligen, nicht einmal die tatsächlichen Kosten eines Kfz-Betriebs erstatten.
Andererseits ist es auch die Erfüllung einer Zusage; denn die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Gewerkschaften und die Verbände des Beamtenbundes, liegen uns seit Jahren nicht unberechtigt in den Ohren. Wir haben sie mit Blick auf die Landeskasse und mit Blick auf den Haushalt immer wieder hingehalten, aber wir sind überzeugt, dass es nun an der Zeit ist, dass die Kilometersätze angehoben werden.
Wir wollten in dieser Frage nicht die Lokomotive im Geleitzug der Länder sein, aber ich denke, mitten im Zug der Länder steht es uns zu, dass wir uns bewegen, und dies tun wir im Augenblick. Wenn wir nun die Kilometersätze je nach Fall auf bis zu 30 oder 35 Cent anheben, so meine ich, ist dies nicht nur gerechtfertigt, sondern auch absolut notwendig.
Herr Kollege Auler, ich erinnere mich an Ihre Frage: Es ist auch steuerunschädlich für die Bediensteten im öffentlichen Dienst – das ist inzwischen geprüft worden –,
aber es ist auch steuerunschädlich für andere, die Gelder aus öffentlichen Kassen erhalten, beispielsweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden. Ich habe beim letzten Mal schon den Landessportbund angesprochen, der nun in der Lage ist, an seine zahlreichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter entsprechende Sätze zu bezahlen.
Ich möchte auch heute noch einmal den Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederholen, die ihr Auto für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen. Ich möchte des Weiteren den Dank an das Finanzministerium wiederholen, dass Sie nicht gewartet haben, bis das Gesetzgebungsverfahren zu Ende ist, dessen Ausgang absehbar war, sondern im Sinne der Bediensteten eine Vorablösung möglich gemacht haben.
Meine Damen und Herren, dies ist sozusagen der Schlusspunkt der Besoldungsrunde für dieses Jahr. Wir haben in diesem Jahr die Gehälter um 3 % erhöht und werden sie im nächsten Jahr noch einmal um 1,2 % erhöhen. Wir erhöhen jetzt die Reisekostenentschädigung, und nun ist im Haushalts- und Finanzausschuss noch das i-Tüpfelchen hinzugekommen.
Wir haben unseren Antrag bereits in der ersten Lesung angekündigt, mit dem wir die Regelungen für die Altersteilzeit für die nächsten zwei Jahre verlängern wollen.
Deswegen heißt die Überschrift nun auch nicht mehr „Landesgesetz zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften“, sondern „Landesgesetz zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften und zur Verlängerung der Altersteilzeit“.
Wir wollen also die jetzt geltende Regelung für die Beamtinnen und Beamten im Staatsdienst, aber auch für die Richterschaft entsprechend fortschreiben. Deswegen muss auch das Richtergesetz geändert werden. Ich denke, dies ist für die Bediensteten eine gute Nachricht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich natürlich für die FDP-Fraktion, dass die Reisekosten entsprechend angehoben werden. Es war für meine Begriffe höchste Zeit. Ich habe bereits 2006 für meine Fraktion eine Anhebung der Reisekosten gefordert.
Wir müssen uns einmal darüber klar werden, dass seit 1998 durch die rot-grüne Bundesregierung die Benzinkosten ganz erheblich durch die Ökosteuer und Ähnliches verteuert wurden. Wenn wir uns einmal überlegen, dass der Benzinpreis noch vor wenigen Wochen bei
1,50 Euro pro Liter lag, so entspricht dies einem Preis von 3 DM. Mit 3 DM haben wahrscheinlich vor wenigen Jahren nur die GRÜNEN gerechnet. Dies sind doch Preise, von denen wir immer gehofft haben, dass sie nie eintreten werden.
Nun sind wir dort angekommen, und wir müssen sehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung, aber auch der Behörden, entsprechend entschädigt werden.
Wenn sie ihr privates Auto dienstlich einsetzen, müssen wir auch einmal sehen, dass das Land dadurch eine schöne Stange Geld spart. Deswegen ist es zu begrüßen, dass wir nunmehr an die Bediensteten mehr zahlen können. Ich bedanke mich, dass meine Frage nach der Besteuerung gelöst wurde und niemand Nachteile haben muss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es macht mir als Finanzminister fast uneingeschränkt Spaß, wenn sich alle drei Fraktionen einig sind. Der einzige Wermutstropfen ist, dass diese Maßnahme das Land 1,7 Millionen Euro pro Jahr kostet, und dies muss ich als Finanzminister immer zusätzlich erwähnen; denn jeder Cent, den das Land ausgibt, muss natürlich immer wohl erwogen sein. Aber im Bereich der Reisekosten war in der Tat aufgrund der gestiegenen Kosten eine Erhöhung überfällig.
Dass diese Erhöhung seit dem 1. Januar schon gewährt wurde, was nun auch rückwirkend beschlossen wird, ist aus der Sicht der Bediensteten erfreulich, aber auch aus Sicht der Verwaltung; denn stellen Sie sich nur einmal vor, wir hätten noch nicht bezahlt, dann müssten wir nun rückwirkend sämtliche Rechnungen erneut anpassen und die Differenz auszahlen.
Das wäre nicht besonders sinnvoll, und von daher hat auch die Verwaltung etwas davon gehabt, dass bereits im Vorgriff sei dem 1. Januar die höheren Kilometerentschädigungen bezahlt werden.
Die SPD-Fraktion hat den Teilbereich der Altersteilzeit mit aufgegriffen. Wir haben seit 2007 eine neue Regelung, die sich zum Ziel gesetzt hatte, dass die Altersteilzeit keine Subventionierung des vorzeitigen Eintretens in den Ruhestand ist, sondern ein Angebot darstellt, um den eigenen Ruhestand flexibler angehen zu können, entweder in Form der Blockaltersteilzeit oder in Form der Teilzeitversion, wobei noch zwischen den beiden Alter
Dabei muss man jedoch anmerken, dass die Variante bis zum Alter von 68 Jahren finanziell, bezogen auf das einzelne Jahr, deutlich attraktiver ist, aber ich mache keinen Hehl daraus, dass diese beiden Modelle finanziell in etwa gleichwertig sind mit dem normalen Eintreten in den Ruhestand mit 65 Jahren. Sie stellen also für das Land keine zusätzliche Belastung dar.
Als nun die bisherigen Erfahrungen mit dieser Regelung überprüft oder evaluiert worden sind, war es deswegen auch kein Wunder, dass als Ergebnis festgestellt werden konnte, dass die Alternativen finanziell neutral sind, es aber gleichzeitig den individuellen Möglichkeiten, Neigungen und Vorstellungen der Beamtinnen und Beamten sehr viel besser entgegenkommt, wenn man einen flexiblen Ausstieg aus dem Beruf ermöglichen kann.
Es ist übrigens ein Modell, das auch im Bereich der Tarifbeschäftigten erwogen werden sollte. Nur ist das Land da nicht zuständig, sondern der Bundesgesetzgeber.
Wie gesagt, es ist ausdrücklich so, weil es hier nicht um Prämierung und Subventionierung geht, sondern darum, einen flexiblen Ausstieg zu ermöglichen. Die Landesregierung hätte das normalerweise erst im Rahmen der Anpassung des allgemeinen Beamtenrechts eingebracht, das seit der Föderalismusreform I Angelegenheit der Länder ist, hat aber selbstverständlich kein Problem damit, wenn diese Regelung zum jetzigen Zeitpunkt schon um zwei weitere Jahre verlängert wird. Insofern ist auch diese Ausweitung durchaus im Sinne der Landesregierung. Ich freue mich, dass das Gesamtpaket – voraussichtlich, so nehme ich es an – vom gesamten Parlament beschlossen wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen daher zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/3508 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3250 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Stimmenthaltungen? – Wer ist dagegen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3294 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat am 14. Mai dieses Jahres beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf am 16. Juni 2009 und der Rechtsausschuss am 23. Juni 2009 beraten.