Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

(Zurufe von der SPD)

Sie hören sicherlich auch Eltern zu, die einen Lernmittelgutschein bekommen. Ich möchte hier aus einem Brief zitieren, den wir von einer Mutter bekommen haben. Sie schreibt: Ich habe vor wenigen Tagen die neue Schul

buchliste meiner Tochter, die nächstes Jahr in die 7. Klasse kommt, erhalten. Die Kosten für die neuen Schulbücher belaufen sich auf 220 Euro. Ich bin seit fast zwölf Jahren verwitwet, somit alleinerziehend. –

Diese Mutter bekommt einen Gutschein. Dieser beläuft sich auf 148 Euro, sodass immer noch 72 Euro übrig bleiben, die diese Mutter trotz Gutschein tragen muss. In dem System, das wir vorgestellt haben, müsste diese Mutter nichts zahlen.

(Beifall bei der CDU)

Sie sagen uns, wir wollten Eltern nur um zwei Drittel entlasten. Wenn wir keine vollständige Entlastung dieser Eltern machen, dann machen wir lieber gar keine. Wie wollen Sie das begründen? Es tut mir leid, dass Sie diese Idee nicht hatten, aber ich finde, sie ist wirklich gut, und Sie sollten sie auch weiterhin unterstützen.

Frau Ministerin, Sie haben nach der Finanzierung gefragt. Ich gebe Ihnen gern gleich eine Modellrechnung.

(Ministerpräsident Beck: Lieber nicht!)

Ach, Herr Ministerpräsident. Herr Pörksen hat vorhin auch gesagt, wenn man einmal einen Fehler gemacht hat, muss man Gras darüber wachsen lassen. Wir haben es nachrechnen lassen.

(Ministerpräsident Beck: Keine Drohungen!)

Wir haben Ihre Beträge als Grundlage genommen. Wir haben als Grundlage auch die Anzahl an Personen genommen, die bei uns frei sind, die bisher einen Lernmittelgutschein haben. Trotzdem trägt sich dieses System bereits nach drei Jahren. Ich werde Ihnen die Berechnung gern gleich geben. Dieses System braucht eine Anschubfinanzierung im ersten Jahr von 20 Millionen Euro.

(Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten)

Wir werden am Ende Schulbücher im Wert von etwa 60 Millionen Euro kaufen müssen, aber nach drei Jahren hat es sich trotzdem wieder getragen. Ich glaube, wenn man ein solches System haben kann, in dem man alle entlastet, das gleichzeitig den Landeshaushalt nicht belastet,

(Heiterkeit bei Ministerpräsident Beck)

dann kann man sagen, man muss es einführen, um Familien zu entlasten. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss sämtliche Fragen, die Sie gestellt haben, ausführlich beantworten können; denn es waren so viele, dass meine Redezeit von vier Minuten bei Weitem nicht ausreichen würde. Viele Fragen beantworten sich, wenn man unseren Gesetzentwurf einmal ausführlich liest. Frau Ministerin, viele Fragen werden wir besprechen können. Da Sie mit einem ganzen Ministerium ausgestattet sind, können Sie sich vorab schon einmal in Niedersachsen ganz genau informieren; denn auch dort sind diese Einsparungen, von denen ich gesprochen habe, eingetreten. Ich freue mich, dass Sie allen Argu

menten gegenüber offen sind. Ich hoffe, dass Sie bei Ihrer jetzigen Prüfung viel Sorgfalt haben walten lassen. Ich wünsche mir das für manch andere Initiative Ihrerseits auch.

(Noss, SPD: Och!)

Ich freue mich auf eine rege Diskussion in der nächsten Ausschusssitzung.

(Beifall der CDU – Frau Abg. Dickes, CDU, übergibt Frau Staats- ministerin Ahnen ein Papier)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es gibt einen Überweisungsvorschlag an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss. Gibt es dagegen Bedenken? – Nein. Dann können wir so verfahren.

Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:

Millenniumsentwicklungsziele der Vereinten Nationen umsetzten – Initiative des „Global Marshall Plan“ zur Durchsetzung der Millenniumsziele unterstützen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3402 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/3478 –

Die Fraktionen haben vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu erledigen.

Berichterstatter ist Herr Kollege Stretz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Worten meines Vorredners anschließen, der bereits die Beschlussempfehlung genannt hat. Es gab zwei Anträge, einmal einen Antrag der SPDFraktion und einen gemeinsamen Antrag von CDU- und FDP-Fraktion. Die drei Fraktionen haben sich in einer Reihe von Gesprächen auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Dieser Antrag ist dann direkt vom Präsidenten an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz überwiesen worden. Dieser Ausschuss hat am 9. Juni dieses Jahres getagt und die Beschlussempfehlung ausgesprochen: Der Antrag wird angenommen. –

Danke schön.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen dann über den Antrag – Drucksache 15/3402 – ab. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2681 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauenförderung – Drucksache 15/3426 –

Berichterstatterin ist die Kollegin Hedi Thelen. Bitte schön.

(Frau Thelen, CDU, blättert in ihren Unterlagen)

Die Berichterstatterin, Kollegin Hedi Thelen, ist schon auf dem Weg.

(Frau Thelen, CDU: Ich habe die Unterlagen hier!)

Also, in aller Ruhe bitte. Die Kollegin Thelen wird uns als Berichterstatterin ihre Ausführungen jetzt vortragen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich danke für die Geduld. Es geht um den Antrag zum Gender-Mainstreaming.

Durch Beschluss des Landtags vom 14. November 2008 ist der Antrag an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss, den Ausschuss für Bildung und Jugend, den Ausschuss für Europafragen, den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau, den Ausschuss für Medien und Multimedia, den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, den Haushalts- und Finanzausschuss, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Das ist wirklich eine ungewöhnlich breite Überweisung. Sie hat aber ihren logischen Hintergrund in der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Querschnitsaufgabe im Rahmen der Gleichstellungs- und Genderpolitik handelt, die selbstverständlich alle Politikbereiche berührt.

Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Antrag in seiner 20. Sitzung am 26. Februar 2009 und in seiner 21. Sitzung am 19. März 2009 beraten.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 19. März 2009 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 28. Sitzung am 24. März 2009.

Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2009 beraten, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 23. April 2009 und der Ausschuss für Bildung und Jugend ebenfalls am 23. April 2009.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am 23. April 2009 beraten, der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 41. Sitzung am 30. April, der Ausschuss für Europafragen in seiner 24. Sitzung ebenfalls am 30. April und der Ausschuss für Medien und Multimedia auch am 30. April.

Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau hat den Antrag am 5. Mai beraten.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen. –

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Frau Kollegin Sahler-Fesel hat das Wort.