Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU), Situation der Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund aktueller Presseberichte und Verantwortung der Landesregierung – Nummer 6 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die berichteten Defizite bei der Personalsituation der Lebensmittel
kontrolle, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer belastbaren Bemessungsgrundlage hierfür?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die berichteten Defizite bei der Erfassung zu kontrollierender Betriebe vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, Statistikdifferenzen und Erfassungsfehler zu vermeiden?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die berichteten Defizite bei Kontrollintervallen und Kontrollintensität für Regelkontrollen, Nachkontrollen und Verdachtskontrollen vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, eine dem Verbraucherschutz landesweit angemessene Kontrolldichte sicherzustellen?
4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den berichteten Defiziten, um ihrer Verantwortung für den Verbraucherschutz nachzukommen, insbesondere um es zu vermeiden, dass eine unzureichende personelle Ausstattung durch eine möglichst schnelle Durchführung der Kontrollen kompensiert wird?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die in der Fragestellung angesprochene Presseberichterstattung bezieht sich auf den Kommunalbericht 2009 des Landesrechnungshofs. Diesem liegen stichprobenartig Kontrolluntersuchungen von neun Kommunen im Jahr 2006 zugrunde. Der Landesrechnungshof hat die Kommunen geprüft. Er hat an die Adresse der Kommunen Hinweise zur Verbesserung und Effizienzerhöhung der Lebensmittelüberwachung gegeben, die sich auf Organisation, Ausstattung und Personalbedarf beziehen. Auch aus Sicht der Landesregierung enthält der Bericht in dieser Differenzierung wertvolle Hinweise und ergänzt die Bewertung, die wir selbst vornehmen. Der Bericht ist naturgemäß eine Momentaufnahme und entspricht aufgrund der kontinuierlichen Entwicklungen im Rahmen des Qualitätsmanagements nicht mehr in allen Punkten dem aktuellen Stand. Einiges ist in Abstimmung und auch mit Unterstützung des Landes getan worden. Frau Ministerin Conrad hatte diverse Male Gelegenheit, das Parlament über die Entwicklungen in diesem Bereich zu unterrichten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dorothea Schäfer wie folgt:
Zu Frage 1: Nach der Kommunalisierung der Lebensmittelkontrolle im Jahr 1996 ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, das für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Auch die Organisation fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. So hat der Landesrechnungshof zum Beispiel festgestellt, dass bei einigen Kommunen
der Anteil der Außendiensttätigkeit zu gering sei, eine Entlastung von Routinearbeit durch Verwaltungskräfte möglich ist und auch eine bessere technische Ausstattung im Außendienst die originäre Kontrolltätigkeit erhöhen könnte.
Mittlerweile haben die Kommunen diese Hinweise aufgenommen und zum Teil auch zusätzliche Lebensmittelkontrolleure eingestellt. Was die Bewertung der Personalausstattung anbelangt, bestätigt der Rechnungshof unseren Ansatz, dass weder die Einwohnerzahl noch die Zahl der Kontrollen allein geeignet sind, den Bedarf an Lebensmittelkontrolleuren festzulegen. Dies ist vielmehr an der Anzahl der Betriebe und ihrer Risikoeinstufung auszurichten.
Zu Frage 2: Das Ministerium hat initiiert, dass sich die unter anderem für Statistikfragen zuständige Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz mit den von der EU herausgegebenen Leitlinien zur Statistik befasst, um zu vergleichbaren Erhebungsgrundlagen zwischen den Bundesländern zu gelangen. Ungeachtet dessen gibt es in den Ländern nach wie vor erhebliche Unterschiede in der Erfassungspraxis der Betriebe und damit der Betriebsstättenstatistik, die dann auch ein verzerrtes Bild wiedergeben. Auch hierauf hatten wir diverse Male sowohl im Plenum als auch im Ausschuss hingewiesen.
Das Ministerium hat im Rahmen des Qualitätsmanagements den zuständigen Behörden eine Arbeitsanweisung zur einheitlichen Datenerfassung und Datennutzung gegeben, damit im Land vergleichbare objektive und aussagekräftige Statistiken und Kennzahlen über den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung dargestellt werden können. Zudem wurde diese Arbeitsanweisung in Verbindung mit der Einführung von BALVI IP, der landesweit einheitlichen Software für den Bereich der Lebensmittelüberwachung, überarbeitet und angepasst. Die landesweit einheitliche Erfassung war zudem Gegenstand von Dienstbesprechungen und Schulungsveranstaltungen des Ministeriums für Lebensmittelkontrolleure. Auch ist die Umsetzung der Arbeitsanweisung Gegenstand der Auditierung im Rahmen des Qualitätsmanagements. Die Erstauditierung aller Kommunen konnte bereits Ende 2008 abgeschlossen werden.
Zu den Fragen 3 und 4: Die vom Rechnungshof beschriebenen unterschiedlichen Kontrollintervalle von Betrieben hatte das Ministerium bereits zuvor zum Anlass genommen, eine risikoorientierte Einstufung der Betriebe als Basis für das Kontrollmanagement vorzuschreiben. Das heißt übersetzt, der Getränkehändler unterliegt anderen Kontrollintervallen als der Bäcker, und dieser wiederum anderen als der Metzger. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich zudem nach Erkenntnissen der Vor-Ort-Überwachung, nach dem System der Eigenkontrolle in den Betrieben und aber eben auch nach eventuellen Verstößen. Dieser Ansatz war zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Rechnungshof in der Einführung, worauf der Bericht auch eingeht.
Mittlerweile ist ein landesweiter Server installiert. Unter Beteiligung der Kommunen wurde eine Software erarbeitet, die allen Kommunen zur Verfügung steht und dazu beiträgt, mit Hilfe einer computergestützten risikobasier
ten Einstufung der Betriebe eine landesweite Vergleichbarkeit nicht nur bei der Einstufung der Betriebe, sondern auch bei den Kontrollfrequenzen zu erzielen. Dieser Ansatz ist Teil des umfassenden Qualitätsmanagements in der Lebensmittelüberwachung. Das Land hat von Anfang an die zuständigen kommunalen Behörden beim Aufbau des QM-Systems unterstützt. Die Erstauditierung belegt die Fortschritte, die wir in den Kommunen bereits erzielt haben.
Über diese Maßnahmen hinaus finden im Rahmen der fachaufsichtlichen Zuständigkeit des Ministeriums Besuche bei den Behörden vor Ort statt. Dies ist nicht in allen Bundesländern selbstverständlich. Mit etwa zwei Dritteln der Kommunen wurden bereits Gespräche geführt. Bei diesen Besuchen wurden neben konkreten Anlässen, wie etwa Fragen zur Zulassung von Betrieben oder der Akreditierung von Trichinen-Labors, auch Fragen der personellen Ausstattung, des inneren Ablaufs und andere QM-relevante Themen angesprochen.
Diese Besprechungen mit den Behörden vor Ort dienen der Verbesserung der Lebensmittelüberwachung insgesamt und natürlich auch einer angepassten Kontrollintensität und -qualität, die von den Behörden vor Ort sehr positiv aufgenommen werden.
Frau Staatssekretärin, am Mittwoch wurde der 2. Verbraucherschutzbericht vorgelegt. Auf Seite 17 steht zur Lebensmittelüberwachung, dass sie flächendeckend qualitätsgesichert ist, und zwar seit dem März 2007. Wie deckt sich das mit den anderslautenden Ergebnissen des Kommunalberichts, der sich durchaus auch auf das Jahr 2007 bzw. auf das Jahr 2008 bezieht?
Ich hatte ausgeführt, dass die Prüfung der Kommunen im Jahr 2006 erfolgt ist. Die Einführung des Qualitätsmanagements ist im Jahr 2006 den Kommunen angekündigt worden, hat aber erst im Jahr 2007 begonnen.
Ich hatte auch die Frage der Lebensmittelkontrolleure angesprochen, die im Kommunalbericht ebenfalls eine entscheidende Rolle spielt. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Kommunen da ihre Verantwortung sehr ernst nehmen und wir in der Defizitanalyse und der Aufarbeitung der Defizite eng beieinander sind. Die Kommunen hatten beispielsweise im Bereich der Lebensmittelkontrolle – es handelt sich um Zahlen zu Kräften und nicht zu Stellen – zum Zeitpunkt der Untersuchung, also im Jahr 2006, 99,8 Kräfte, während sie
aktuell 115 Kräfte haben. Weitere 14 Kräfte befinden sich in der Ausbildung. Da ist meiner Meinung nach eindeutig eine Tendenz zu erkennen. Daran kann man auch ablesen, dass das eine Momentaufnahme war, die wir sehr ernst nehmen. Jetzt arbeiten wir gemeinsam mit den Kommunen – jeder in seiner Verantwortung – die Dinge auf und optimieren sie weiter.
Frau Staatssekretärin, ich habe die Frage, ob in all diese Zahlen auch die Veterinäre einbezogen sind.
Nein, wir reden jetzt schlicht nur über die Lebensmittelkontrolleure. Das ist das, was der Rechnungshof geprüft hat. Die Veterinäre kommen noch hinzu.
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Ein Handzeichen macht es uns leichter. Wir haben das Pünktchen auch gesehen, aber wir trauen dem Apparat nicht immer. Ich erinnere an gestern. – Frau Schäfer, Sie haben eine zweite Zusatzfrage.
Der Kommunalbericht spricht von einer allgemein sehr schwierigen finanziellen Situation der Landkreise und der kreisfreien Städte. Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde darüber gesprochen. Ich frage: Wie beurteilen Sie denn den Zusammenhang an dieser Stelle, zumal auch im Kommunalbericht von sehr unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gesprochen wird?
Ich möchte nicht das Thema der Aktuellen Stunde von gestern doppeln, aber ich meine, wir haben für den Bereich, der uns betrifft – nur für den kann ich sprechen – ganz klare Regeln. Die kreisfreien Städte haben schon immer die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung wahrgenommen. Den Kreisen wurde sie 1996 übertragen. Dies ist nicht gegen ihren Widerstand geschehen, sondern sie wollten diese Aufgabe wahrnehmen. Damals ist der Betrag für das Personal, das staatlicherseits für diese Aufgaben beschäftigt war, den Kommunen zur Verfügung gestellt worden. Dieser Betrag ist auch dynamisiert worden. Er belief sich – umgerechnet in Euro – Ende 1994 auf knapp 1,6 Millionen Euro und beläuft sich heute auf 2,1 Millionen Euro. Die Kommunen nehmen mit diesem Geld die Aufgaben in eigener Verantwortung wahr.
Wir haben seit 2004 in der Landesverfassung das Konnexitätsprinzip verankert. Seitdem – erst seitdem – gilt der Grundsatz, dass dann, wenn die Erfüllung öffentlicher Aufgaben den Gemeinden oder Gemeindeverbänden übertragen wird oder das Land besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben stellt, ein entsprechender finanzieller Ausgleich an die Kommune zu erfolgen hat. Nach diesen Regeln richtet sich auch die Frage, wie wir mit den Finanzen in diesem Bereich umgehen.
Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Herbert Mertin (FDP), Verzögerung des Baus der Mittelrheinbrücke aufgrund der nicht vollständigen Vorlage der Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Land Rheinland-Pfalz – Nummer 7 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf.
2. Aus welchen Gründen wurden von der seitens der UNESO erbetenen Umweltverträglichkeitsprüfung plus Verkehrsanalyse lediglich Zusammenfassungen nach Paris versandt und nicht die vollständige Langfassung der beiden Gutachten?
3. Inwieweit können sich durch die jüngste Stellungnahme der UNESCO weitere Verzögerungen im Hinblick auf den Bau der Mittelrheinbrücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen ergeben?
4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten Tagen bei der UNESCO ergriffen, um doch noch eine zeitnahe Entscheidung zum Bau einer Brücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen über den Mittelrhein zu erreichen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2002 ist das Mittelrheintal mit seiner einzigartigen Landschaft als eine von Menschen geformte Kulturlandschaft mit rund 40 Burgen und Schlössern,
Im Hinblick auf die Verkehrserschließung des Tals gibt es derzeit zwischen den Oberzentren Mainz und Koblenz auf einer Stromlänge von 84 Kilometern keine festen Rheinquerungen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Erreichbarkeit der Rheinufergemeinden aus und schränkt die Bevölkerungs- und Wirtschaftsperspektiven des Mittelrheins stark ein.
Auch die kommunalen Gebietskörperschaften, insbesondere die Kreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn, sehen im Bau einer festen Rheinquerung die Möglichkeit, der negativen Entwicklung entgegenzuwirken.