Frau Kohnle-Gros, dies heißt im Klartext, wenn Sie eine Diskussion führen wollen, wie Sie es getan haben, müssten Sie sie in der Tat solide und sauber führen.
Sie müssten sauber trennen zwischen Familien und Partnerschaften mit Kindern und solchen ohne Kinder, aus welchen Gründen auch immer. Diese Argumentationslinie gibt es nach wie vor, sie hat aber mit den Fragestellungen, über die wir heute zu entscheiden haben, relativ wenig zu tun.
Frau Kollegin Pepper, deswegen achte ich auch Ihren Exkurs in diese Richtung, aber auch der hat mit den heutigen Fragen nicht direkt zu tun. Es sind Argumente am Rande, die aber für uns nicht maßgeblich sind, was die Entscheidung des heutigen Tages angeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus all diesen Gründen heraus und insbesondere, weil wir der Meinung sind, dass es in allererster Linie um die Förderung von Verantwortungsgemeinschaften in unserer sehr heterogenen Gesellschaft geht, sprechen wir uns für diesen Gesetzentwurf aus.
Zum Entschließungsantrag der CDU muss ich sagen, unabhängig von den Dingen, die ich bereits in meinem Vortrag erörtert habe, sehe ich diesen Antrag als impraktikabel an. Frau Kohnle-Gros, oder aber erklären Sie mir doch einmal, wie Sie diese Punkte tatsächlich praktisch überprüfen und messen wollen, ohne mit anderen Grundrechtswerten massiv in Konflikt zu geraten.
Nur weil ich eine andere Meinung vertrete, ziehe ich noch lange nicht den Kürzeren, Herr Pörksen. Das ist gar keine Frage. Das ist in einer Demokratie sogar ausdrücklich so gewollt.
Herr Kollege Dr. Schmitz, Sie haben soeben die Stellungnahme der katholischen Kirche zitiert. Aber ich
glaube, Sie dürfen sich nicht auf den verkürzten Auszug in der Begründung beziehen, sondern Sie müssen schon die ganze Stellungnahme der katholischen Kirche dazu lesen. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der Diskriminierung. Im Übrigen gibt es in diesem Punkt überhaupt keinen Dissens. Der zweite Satz, den Sie nicht zitiert haben, lautet:
Aber die Privilegierung gegenüber anderen, nichtehelichen Formen des Zusammenlebens und die Gleichstellung von Ehe und Familie entbehrt einer Grundlage. –
Dies wurde auch anhand aller Artikel in diesem Gesetzentwurf noch einmal im Einzelnen belegt. Die katholische Kirche hat sich dezidiert gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Dies wollte ich noch einmal klarstellen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Herren und Damen! Im Grunde kann ich es kurz machen, da alles Wichtige insbesondere von meiner Kollegin, Frau Abgeordnete Renate Pepper, und auch von Ihnen, Herr Dr. Schmitz, gesagt worden ist.
Trotzdem möchte ich noch einmal feststellen, dass die Landesregierung natürlich für ein offenes und ein tolerantes Rheinland-Pfalz steht und deshalb dieses Gesetz ein absolut konsequenter Schritt ist, wenn man dieses Menschen- und Gesellschaftsbild vertritt, wie wir dies tun.
Frau Kohnle-Gros, Ihr Eifer in Ehren, aber bei der Recherche hat eines doch nicht gefruchtet: Seit 2002 hat das Bundesverfassungsgericht eine glasklare Entscheidung getroffen. Es gibt kein Abstandsgebot aus Artikel 6 des Grundgesetzes abzuleiten. Aber Sie sprechen unentwegt immer wieder das Abstandsgebot an.
Unser Gesetz privilegiert nicht gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, sondern es stellt sie gleich. Es greift nicht ein in den Schutzbereich des Artikels 6,
der die Institution der Ehe sicherstellt und der garantiert, dass sie nicht schlechter gestellt wird, der aber keine Privilegierung in diesem Sinne garantiert, wie Sie es vortragen.
Wer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und alle Folgeentscheidungen liest, der weiß genau, dass dies der Tenor ist.
Das Zitat, das Sie vorgelesen haben, ist aus der Sichtweise Ihrer Brille natürlich nachvollziehbar. Aber Ihre Brille ist nicht die Brille des Gesetzentwurfs; denn was dort gemeint ist, ist doch vollkommen klar: Es geht schlicht und ergreifend um eine Gleichstellung in den rechtlichen Beziehungen miteinander, aber nicht um einen Eingriff in den Schutzbereich des Artikels 6.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, auch die Landesregierung steht hinter dem Artikel 6, das ist doch selbstverständlich. Das ist unser Grundgesetz.
Der Schutz der Ehe ist uns genauso viel wert. Aber es stimmt nicht, dass man die Ehe besser schützt, indem man sozusagen ein Abstandsgebot daraus formuliert. Dies ist nicht richtig, es ist auch nicht unsere Haltung, und es entspricht vor allem schon gar nicht unserem Gesellschafts- und Menschenbild.
Zu den einzelnen Bundesländern möchte ich an dieser Stelle gar nichts sagen, aber nach unseren Informationen sind es nicht nur die Länder, die Sie genannt haben, sondern beispielsweise auch Hamburg, NordrheinWestfalen und Mecklenburg-Vorpommern, die sich schon lange auf den Weg gemacht haben, um entsprechende Regelungen zu finden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen Aspekt nennen, und ich glaube, dass Renate Pepper diesen Aspekt ansprechen wollte und nicht die Frage, ob eine Familie oder Lebenspartnerschaft Kinder hat oder nicht, Herr Dr. Schmitz. Es geht mir darum, noch einmal deutlich zu machen, welches Menschenbild wir eigentlich vertreten. Ich appelliere dabei auch an die CDU: Sie fordern immer, dass Menschen möglichst nachhaltig füreinander Verantwortung übernehmen.
Die Lebenspartnerschaft ist wie auch die Ehe eine auf Dauer, auf Vertrauen und auf gegenseitige Fürsorge angelegte rechtlich verbindliche Gemeinschaft von zwei Menschen, die nun einmal das gleiche Geschlecht haben. Wenn man von den Regenbogenfamilien und von der Studie spricht, möchte man damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass auch sie Verantwortung für Kinder wahrnehmen. Sie tun dies genauso gut, wie dies in einer Ehe oder bei gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften der Fall ist.
Darum geht es mir im Kern. Es geht mir darum klarzumachen, dass wir dafür stehen und für uns Männer und Frauen gleichermaßen viel wert sind und dass sie gleichermaßen ein Recht auf rechtliche Behandlung und auf rechtliche Unterstützung haben, völlig unabhängig davon, welche Art des Zusammenlebens sie wählen, ob es innerhalb einer Ehe, in einer gleichgeschlechtlichen
Partnerschaft, in einer Patchwork- oder in einer Regenbogenfamilie ist. Um diesen Punkt geht es mir.
Ich freue mich, dass wir heute schlussendlich doch noch eine sehr breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf gefunden haben. Ich glaube, dies ist ein entscheidender Schritt, den wir tun, endlich diese Anpassung herbeizuführen.
Zu dem Entschließungsantrag brauche ich nichts mehr zu sagen, dies hat Frau Pepper – wie ich finde – hinlänglich getan.
Wenn man die Denkweise zugrunde legt, die Sie vertreten – es ist völlig akzeptabel, dass Sie eine andere Denkweise haben –, ist es völlig klar, dass man einen Antrag so formuliert, wie Sie ihn eingebracht haben. Wir aber denken anders, und deshalb ist dieser Antrag aus unserer Sicht auch nicht akzeptabel und nicht sinnvoll umzusetzen.
Sehr verehrte Abgeordnete, ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung in dieser Sache. Ich freue mich, weil wir im Sinne eines toleranten Gesellschaftsbildes mit diesem Gesetzentwurf einen entscheidenden Schritt nach vorn machen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3470 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Somit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/3733 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Erstes Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3693 – Erste Beratung
Zweites Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3694 – Erste Beratung