Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Lieber Kollege Ernst, ich weiß, eine Ehrenamtskarte ist gut gemeint. Ich sehe diese aber auch ein Stück weit kritisch, und zwar ähnlich, wie es meine Kollegin Frau Leppla gesagt hat, zumal man mit dem Verteilen einer Ehrenamtskarte auch ungerecht handeln kann; denn wann gebe ich sie jemandem, wann lasse ich es sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für das Ehrenamt setze ich mich mit meinem Herzblut ein, weil ich davon überzeugt bin. Ich setze mich nicht für etwas ein, um eine Gegenleistung zu erhalten.

(Pörksen, SPD: So ist es!)

Das ist doch genau das, worum es geht.

(Beifall bei FDP und SPD)

Wir sollten darüber im Ausschuss diskutieren. Darauf freue ich mich sehr. Wir wissen, dass wir gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ganz besonders auf das Ehrenamt angewiesen sind.

Ich möchte, dass die Menschen, die sich dafür einsetzen und in Zukunft dafür einsetzen werden, das immer entsprechend honoriert bekommen. Das heißt aber nicht, dass man einen materiellen Gegenwert dafür geben muss und dieser auch in Zukunft erwartet wird.

Das Herzblut muss da sein. Wenn dieses im Ehrenamt da ist, stimmt es auch in der Gesellschaft. Lassen Sie uns weiter darum kämpfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Stadelmaier.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass bürgerschaftliches Engagement für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft wichtig ist, einigt diesen Landtag. Was Herr Kollege Auler gerade eben zu dem Herzblut gesagt hat, das in diese Arbeit einfließt, ist richtig und zeichnet die Ehrenamtler in allererster Linie aus.

Wir sind in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren eigene neue Wege gegangen, um die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Land zu unterstützen. Ich denke, es ist manches erreicht worden.

Wir haben einen Versicherungsschutz für Engagierte. Wir haben ihn verbessert. Wir haben Informations- und Beratungsleistungen ausgebaut. Wir haben viele Veranstaltungen und Aktionen von Verbänden und Vereinen unterstützt. Wir haben den jährlich stattfindenden Ehrenamtstag. Er ist genannt worden.

Ich will in dem Zusammenhang ausdrücklich dem SWR dafür danken, dass er die Frage des Ehrenamtes, sein Engagement mit der „Ehrensache“ in eine eigene Fernsehsendung hineinträgt.

Wir haben jährlich mehrfach stattfindende Veranstaltungen zu Rechtsfragen im Ehrenamt, zum Steuer- und Spendenrecht bis hin zu Fragen des Versicherungsrechts und dem wichtigen Thema der Bürgerstiftungen.

Zugleich zeigt der in diesem Jahr zum zweiten Mal vergebene Preis des Ministerpräsidenten „Engagement leben, Brücken bauen und Integration stärken“, dass die Landesregierung es ernst meint mit dem bürgerlichen Engagement, seiner Anerkennung und seiner Förderung in allen Facetten.

Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, wie groß dieses Engagement ist. Diesen Einsatz der rheinlandpfälzischen Bürgerinnen und Bürger kann man nicht nur oft genug loben, sondern wir liegen damit bundesweit auch auf einem der Spitzenplätze.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Herr Ernst, Herr Auler und Frau Leppla, es ist mir wichtig, dass wir immer wieder einen gemeinsamen politischen Konsens, einen parteiübergreifenden Konsens, gefunden haben, der auch in Beschlüssen des Landtags seinen Ausdruck gefunden hat, beispielsweise vom

September 2007, als auf die große Bedeutung des Ehrenamtes für eine freiheitliche und solidarische Gesellschaft hingewiesen wurde. Die Fraktionen waren sich damals alle einig, dass es wichtig ist, die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements fortzusetzen.

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Deswegen habe ich volle Sympathie für den Antrag, den die CDU zur Ehrensamtskarte gestellt hat.

Wir haben bereits versucht, im Land diesen Weg zu gehen. Wir haben vor einigen Jahren Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber begonnen, dass wir gerne eine solche Karte einführen wollen. Dort hat es Bedenken gegeben – die Herr Kollege Auler zum Teil dargestellt hat –, dass dies zu einer zu großen Inanspruchnahme führen könnte und kommunale Haushalte zu sehr belastet würden.

Im Übrigen würde das Land seinen Teil dazu beitragen. Deswegen sind wir zunächst einmal einen anderen Weg gegangen und haben das, was wir in dem Beschluss des Landtags wiedergefunden haben, nämlich einen landesweiten Engagement- und Kompetenznachweis gefördert. Wir freuen uns heute und sind ein Stück weit stolz darauf, dass wir inzwischen über tausend dieser Zertifikate verliehen haben.

Das ändert aber überhaupt nichts an unserer grundsätzlichen Zustimmung und Neigung, dass wir eine landesweite Ehrenamtskarte einführen sollten. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen, die andere Länder mit der Einführung dieser Ehrenamtskarte gemacht haben, beispielsweise Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern und NordrheinWestfalen, glauben, dass die kommunalen Spitzenverbände diese Frage heute vermutlich anders sehen, als sie dies vor zwei oder drei Jahren getan haben.

Deswegen haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass wir uns Anfang nächsten Jahres erneut zusammensetzen werden, um diese Frage voranzutreiben. Insofern würden wir mit dem, was heute in Antragsform eingebracht worden ist, an das Anliegen des gesamten Hauses und der Landesregierung anknüpfen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist der Fall. Der Antrag ist damit an den Innenausschuss überwiesen. Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:

Gender-Budgeting als haushaltspolitisches Instrument verankern Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3913 –

Ich erteile Frau Kollegin Sahler-Fesel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Antrag, Gender-Budgeting als haushaltspolitisches Instrument zu verankern, geht die SPDFraktion konsequent den Weg zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz weiter.

Bereits seit November 2000 gilt Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz als handlungsleitendes Prinzip.

Mit dem Beschluss vom 14. November 2000 verpflichtete sich die Landesregierung, die Strategie GenderMainstreaming einzuführen und umzusetzen.

Politisches Handeln soll grundsätzlich auf seine Auswirkungen auf Frauen und Männer überprüft und gegebenenfalls mit dem Ziel verändert werden, die Gleichberechtigung in allen Bereichen herzustellen.

Ein Antrag der SPD-Fraktion zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz wurde auf Empfehlung aller Ausschüsse am 25. Juni dieses Jahres angenommen.

Das Europäische Parlament hat bereits 2003 die Entschließung gefasst: „Gender-Budgeting“ – Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Die EU definiert Gender-Budgeting wie folgt – ich zitiere –: Gender-Budgeting ist die Anwendung von Gender-Mainstreaming im Haushaltsverfahren. Es bedeutet eine geschlechtsbezogene Bewertung von Haushalten und integriert eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender-Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. –

Meine Damen und Herren, es geht bei der Umsetzung von Gender-Budgeting nicht darum, die Finanzmittel im Verhältnis 50 : 50 aufzuteilen. Gender-Budgeting schafft auch keine eigenen Budgets für Frauen und Männer, sondern es geht um die Überprüfung der Auswirkungen auf die Geschlechter. Dass das eingesetzte Geld in den Haushalten bei Frauen und Männer unterschiedlich ankommt und unterschiedliche Wertigkeiten hat, dürfte jedem in diesem Hause klar sein.

Die Erfahrungen aus dem Bundesland Berlin, das sich im Jahre 2002 als erstes Bundesland in Deutschland auf den Weg zu Gender-Budgeting gemacht hat, zeigen, dass eine stufenweise Umsetzung mit dem Einstieg über Pilotprojekte sinnvoll ist, damit Schritt für Schritt weitere Projekte erschlossen werden können.

Erfahrungen in Berlin und auch in anderen Ländern zeigen, Gender-Budgeting trägt zu kostenbewusstem Regieren bei, erhöht die Zielgenauigkeit der eingesetzten Gelder und damit auch die Qualität und fördert die Transparenz, also genau das, was wir an einen Haushalt als Anspruch stellen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss dieses Landtags hatte vor wenigen Wochen die Gelegenheit, sich in Wien ein Bild über den Umgang mit Gender-Mainstreaming zu machen.

In der Pressemeldung kam die Veranstaltung zu folgendem Schluss – ich zitiere –: Einig war sich der zuständige Bundesrat Wenger mit seinen deutschen Gästen schließlich darin, dass es bei der Umsetzung des neuen Haushaltsrechts sehr wichtig sein werde, den Grundsatz des Gender-Budgeting mit Leben zu erfüllen, um die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern herbeizuführen. –

In diesem Sinne und der Einigkeit unseres Haushalts- und Finanzausschusses sehe ich den Beratungen in den Ausschüssen hoffnungsfroh entgegen und wünsche mir – ich meine, es ist bald Weihnachten –, dass wir uns fraktionsübergreifend auf eine gemeinsame Strategie und einen gemeinsamen Antrag einigen könnten.

(Beifall der SPD)

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, einmal ganz besonders unseren Haushältern, unseren Männern hier in diesem Kreis und der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu danken, die diesen Antrag mit begleitet haben und mittragen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Meurer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hatte im April 2005 eine Machbarkeitsstudie für die Erprobung und Einführung des GenderBudgetings in Auftrag gegeben. Im Licht der Studie kam die damalige Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Vorschläge mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden sein würden.