Ingeborg Sahler-Fesel
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch zu dem kleinen, aber wichtigen Haushalt der Frauen kommen, der mit knapp 4,9 Millionen Euro ebenfalls im Einzelplan 06 angesiedelt ist.
Ich möchte zu Beginn klarstellen, dass wir daran sehen, dass es in diesem Haushalt eine klare Schwerpunktsetzung seitens der Landesregierung gibt. Dies ist ein ganz klares Bekenntnis zur Frauenförderung, und es zeigt die Verlässlichkeit der Landesregierung in der Weiterführung der Projekte und der Förderung; denn der Haushalt ist in seinem Bestand gehalten worden, auch wenn es Herrn Dr. Schmitz nicht passt. Es ist besonders für die Projektträger wichtig, dass diese Verlässlichkeit im Haushalt enthalten ist. Trotz des Sparhaushaltes ist sogar noch leicht draufgesattelt worden. Es sind rund 100.000 Euro hinzugekommen, und die Projekte werde ich gleich darstellen.
Ich möchte auch betonen, dass Frau Staatsministerin Dreyer im Gegensatz zu der Bundesfamilienministerin, die auch an den Frauen spart, in Rheinland-Pfalz nicht an den Frauen spart, sondern dass Gelder für die Frauen eingestellt werden. Es geht darum, eine chancengerechte und gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen gerade im wichtigen Feld des Arbeitsmarktes zu erreichen.
In diesem Bereich haben wir immer noch einen Förderungsbedarf, auch wenn wir in diesem Hause oft genug hören, dass doch längst alles gleich ist. Aber es geht doch gerade darum, dass die Frauen auch die Chance haben, genauso viel und genauso gutes Geld zu verdienen wie die Männer. Wir sehen in diesem Haushalt die wichtigen Bereiche der Wiedereingliederungsmaßnahmen und der Qualifizierungsmaßnahmen für die Frauen abgebildet, aber auch der Berufswahlorientierung, die in unseren Ausschüssen immer wieder ein sehr wichtiges Thema ist; denn damit steht und fällt der weitere Werdegang nicht nur der Mädchen, sondern auch der Jungen. Der Berufswahlorientierung kommt eine große und wichtige Aufgabe zu, aber auch dem Mentorinnenprogramm, in dem junge Frauen andere Frauen in MINT-Projekten unterstützen und auch die Beratung von Migrantinnen mit übernehmen.
Ein weiteres breites Feld nimmt die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein. Das Interventionsprojekt RIGG ist ein Projekt, welches Anerkennung nicht nur in unserem Land findet.
Ich bin ganz sicher, das Thema „Frauen“ findet bei jeder Frau und jedem Mann in diesem Hohen Hause besonders gutes Gehör, sodass ich dann in dem Sinne auch weitersprechen kann.
Danke schön. In diesem Kontext der Gewalt in engen sozialen Beziehungen liegen die Finanzierung und Förderung der Frauenhäuser, die mit rund 1,35 Millionen Euro den größten Brocken in diesem Frauenhaushalt einnehmen, aber auch die Förderung der zwölf Notrufe in diesem Land und der Interventionsstellen. Sie sind ein Beispiel dafür, wie verlässlich gearbeitet wird. Ganz klar muss man hier noch einmal gerade am Beispiel der Interventionsstellen sagen, es gibt Absichtserklärungen, dass es in der Regierungserklärung heißt, wir wollen die Anzahl erhöhen, wir wollen flächendeckend diese Interventionsstellen einrichten. Genau das ist in RheinlandPfalz passiert. Die Interventionsstellen sind flächendeckend im ganzen Land eingerichtet worden.
Es ist also angekündigt und umgesetzt worden. Das ist die wichtige Botschaft, die wir gerne hier verkünden können. Man kann sich darauf verlassen, dass wir nicht nur eine Ankündigungspolitik machen, was wir zum Teil von der Opposition gehört haben, sondern dass wir wirklich das umsetzen, was wir ankündigen.
Aus dem Hause heraus wurde ein Antrag umgesetzt, der auch zu mehr Geld geführt hat, nämlich die Prostituiertenberatungsstelle. Alle Fraktionen in diesem Hause waren sich einig, dass eine solche Einrichtung geschaffen wird. Sie ist geschaffen und in Koblenz angesiedelt worden und hat ihre Arbeit aufgenommen.
Ein ganz wichtiges neues Feld ist die Online-Beratung für junge Migrantinnen in Krisensituationen. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, die wir gerade auch im Bereich der Enquete-Kommission diskutiert haben, wo sie entsprechende Beachtung gefunden hat. Es wurde sehr positiv von den Anzuhörenden vermerkt, dass es ein Projekt ist, das tatsächlich hilft, weil man gerade den Frauen, die Schwierigkeiten haben, helfen kann, aus
dem Familienbereich herauszukommen und Hilfe zu bekommen, ohne dass sie aus dem Haus gehen müssen, und dass die Netzwerke entsprechend aufgebaut werden. Auch wenn Herr Dr. Schmitz keine Netzwerke mag, so muss ich von Frauenseite her sagen, gerade Netzwerke sind unheimlich wichtig, damit die Frauen überhaupt Hilfe finden, die Frauen auch weiterkommen und die Förderung und die Hilfeleistung überhaupt einsetzen können.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf unseren Entschließungsantrag „Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ eingehen. Dazu möchte ich nur sagen, während die CDU ihrem geplatzten Traum vom probremlosen Multikulti hinterherweint, handelt die SPD. Wir sehen und wissen, Integration ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Diese zentrale Zukunftsaufgabe ist im Handlungskonzept des Landes Rheinland-Pfalz beschrieben, nämlich im Integrationskonzept des Landes Rheinland-Pfalz „Verschiedene Kulturen – Leben gemeinsam gestalten“. Dazu braucht es Geld. Dazu stellen wir zusätzlich 200.000 Euro in diesen Haushalt ein, um die Umsetzung dieses Integrationskonzeptes und natürlich die Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission mit anzukurbeln und zu bewegen. Was nützen die besten Ideen und Empfehlungen, wenn es dafür kein Geld gibt. Meinen herzlichen Dank, dass dafür 200.000 Euro bereitgestellt werden.
Zum Abschluss möchte ich sagen – – –
Ich bedanke mich für den Applaus. Es ist immer das Problem, dass der Bereich Frauen dann immer wieder ein klein wenig zur Lachnummer wird. Es ist ein ganz ernster und wichtiger Bereich. Dem trägt die Landesregierung Rechnung. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Ich möchte mich auch ausdrücklich dafür bedanken, es liegen nämlich keine weiteren Anträge von einer Fraktion in diesem Bereich vor. Das spricht für die Zufriedenheit des ganzen Hauses mit diesem Bereich. Auch dafür bedanke ich mich.
Ich bedanke mich bei dieser Landesregierung dafür, dass dieser Haushalt so vorgelegt wird, dass die Maßnahmen umgesetzt werden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen dieser Anträge.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Thelen, ich muss schon am Anfang die Frage stellen: Wo war die CDU-Fraktion in den letzten zwei Jahren? – Sind die Beratungen in der Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ so völlig an Ihnen vorbeigegangen, dass Sie solche Forderungen stellen?
Alle drei Fraktionen haben den Einsetzungsbeschluss gefasst. Zur Akzeptanz kultureller Vielfalt auf der Grundlage allgemeiner, geteilter und gelebter Grundwerte sind wir in der Beratung. Da sind wir, wie zumindest die Mitglieder der Enquete-Kommission wissen, in den Abschlussberatungen. Am 30. November dieses Monats werden wir die letzte Abschlussberatung mit den Abstimmungen haben. Dann wird es den Bericht geben.
Es ist mir unverständlich, warum die CDU-Fraktion jetzt meint, mit einem eigenen Acht-Punkte-Programm vor den Beratungen der Enquete-Kommission vorzupreschen und die Enquete-Kommission und die Sachverständigen im Grunde genommen zu düpieren, weil in Ihrem Bereich Dinge anders dargestellt werden, als wir sie in der Enquete-Kommission erfahren haben. Ob das alles damit zu tun hat, dass man mit einem Thema unbedingt als Erster auf dem Markt sein will? – Da sind Sie aber zu spät.
Vielleicht sollten Sie einfach einmal das rheinlandpfälzische Integrationskonzept lesen, das seit 2007 in der Umsetzung ist, das von anderen Bundesländern als vorbildlich anerkannt ist und das dazu führt, dass in unseren Kommunen Integrationskonzepte aufgestellt werden. Die wissen, dass es um gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, die dort wohnen, geht, und nicht darum, plakativ irgendwelche Dinge in den Raum zu stellen, die in keiner Weise wissenschaftlich, durch Studien oder die Sachverständigen belegt wurden. Das muss einfach einmal ganz klar gesagt werden.
Sie konstruieren in Ihrem Antrag Zusammenhänge, stellen die Begriffe nebeneinander – ich werde es gleich noch einmal ausführen – und bilden einen Zusammenhang, der Ängste, Vorurteile und Klischees bedient. Das ist nämlich genau das, was hier passiert.
Frau Thelen, Sie haben es in Ihrem Redebeitrag gegen Schluss positiv dargestellt. Leider hat Ihr Antrag nicht diesen positiven Touch, sondern Ihr Antrag geht davon aus, dass die Einzelnen, die Probleme haben – – –
Ich werde gleich von Herrn Dr. Schmitz zu hören bekommen, wir wären wieder die Gutmenschen.
Ja, es gibt Probleme, die sehr oft auf der sozialen Lage fußen. Aber, wie dies von der CDU gemacht wird, Probleme Einzelner als das Gesamtproblem zu sehen und diese Dinge so darzustellen, ist nicht im Sinne der Integration. Das ist auch nicht im Sinne der Menschen, die hier leben.
Wenn Sie davon sprechen, die Utopie von der problemlosen multikulturellen Gesellschaft ist gescheitert – ein wunderbarer plakativer Satz Ihrer Bundeskanzlerin, der in fast allen Radiosendern zu hören war –, frage ich mich nur, wer diese Utopie dieser Frau überhaupt in den Kopf gesetzt hat; denn diese Utopie hatten wir gar nicht gehabt.
Wenn Sie das Integrationskonzept lesen, dann lesen Sie ganz klar, dass Integration eine Aufgabe für die hier Lebenden und für die Zugewanderten ist. Auch das haben wir in der Enquete-Kommission an verschiedensten Stellen immer wieder festgestellt und auch belegt bekommen.
Wenn Sie schon von Integrationsverweigerung sprechen, auch das gibt es. Es gibt aber auch die langen Wartelisten bei den Integrationskursen, weil der Bund die Kurse nicht vernünftig ausfinanziert hat. Da sprechen Sie von Sanktionen, wenn die Leute die Kurse nicht besuchen.
Aber das ist das System der CDU, Ängste schüren, Leute kriminalisieren, die es gar nicht sind, und Dinge in den Raum stellen, die in keiner Weise belegt sind.
Wenn Sie von Sprachstandserfassung und Sprachtests sprechen und das nur allein auf die Menschen mit Migrationshintergrund beziehen, wir haben als rheinlandpfälzisches Projekt Sprachstandserfassung in den Kindertagesstätten mit sehr gutem Erfolg. Wir haben Sprachförderkurse. Was stellen wir fest? – Auch das haben Sie in der Enquete-Kommission gehört, dass über 50 % der daran teilnehmenden Kinder Kinder aus rein deutschen Familien sind. Das Sprachproblem ist nicht allein ein Problem der Migrantenkinder.
Ich frage mich deshalb nur, warum Sie es so begrüßen, dass die Bundesregierung ein Programm auflegt, das sich genau an die Migrantenkinder richtet.
Sie fordern, dass die Landesregierung eine Liste darüber erstellen soll, wo besonders viele Migrantenkinder leben, damit man diese Maßnahmen gezielt in diesen Kindertagesstätten durchführen kann. Das ist gegen unseren Ansatz. Wir haben in der Enquete-Kommission mehrfach ganz klar festgestellt, das Defizit ist nicht die Migration, und der Förderbedarf ergibt sich nicht aus dem Migrationshintergrund, sondern der Förderbedarf ist bei jedem Einzelnen festzustellen. Insoweit sehen wir das Ganze auch als sehr sinnvoll an. Aber dann darf der Bund bei diesen Sprachfördermaßnahmen – bitte schön – nicht nur so lange finanzieren, wie die Wahlkämpfe ausgetragen werden, sondern er muss diese Dinge ausfinanzieren. Er darf es nicht – wie auch in diesem Fall so üblich – wieder auf dem Rücken der Länder weiterlaufen lassen und kann nicht davon ausgehen, dass die Länder das Geld mitbringen. Das muss der Bund auch weiter finanzieren, auch nach der Wahl!
Der muttersprachliche Unterricht ist ein leidiges Thema für Sie. Ich weiß nicht, wo eine gewisse Dame die 8 Millionen Euro herbekommt, die sie dafür in andere Bereiche stecken möchte. Im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz stehen knapp 1,4 Millionen Euro, aber mit dem Zählen haben wir es bei der CDU-Fraktion nicht so.
Ich komme nun noch kurz zu Ihrem Antrag. Die Religionsfreiheit in Zusammenhang mit der Zwangsheirat und mit Ehrenmorden zu bringen, ist das typische System, das sich durch diesen Antrag hindurchzieht: Man bringt etwas in Zusammenhang, was gar nicht in einem ursächlichen Zusammenhang steht, und schürt damit die entsprechenden Ängste. Sie behaupten einfach, Migrantenkinder schwänzten häufiger die Schule als deutsche Kinder. – Wo wurde denn das nun schon wieder in der Enquete-Kommission belegt? – Diese Statistik würde ich sehr gern sehen.
Sie behaupten, Schulschwänzer seien eher kriminell, oder jeder Kriminelle sei auch einmal Schulschwänzer gewesen. – Auch das sind Unterstellungen, die wir in keiner Weise belegt haben, die die Menschen mit Migrationshintergrund wieder in eine Ecke stellen und die wieder die entsprechenden Ängste schüren. – Da, wo wir mitmachen, gerne, so bei Ihrem Appell an die Bundesregierung, sich bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu bewegen – das sollte schon sein –, aber wenn Sie von der Umressortierung, also von der Zusammenführung von Integrationspolitik und dem Zusammenleben der Generationen sprechen, muss ich mich schon fragen: Was versuchen Sie uns damit als neu zu verkaufen? – Wir haben eine Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration. Wir haben ein Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, in dem diese Beauftragte angesiedelt ist. Wenn dies nicht ressortübergreifend organisiert ist, weiß ich es wirklich nicht.
Sie sehen also, bei unserer SPD-geführten Landesregierung sind Ihre Forderungen, die berechtigt sind, bereits umgesetzt, noch bevor Sie sie überhaupt formuliert
haben. Das nenne ich Service, das nenne ich Bürgernähe. Herr Ministerpräsident, herzlichen Dank für diese Arbeit.
Ich möchte noch ein Wort an die CDU-Fraktion richten. Lassen Sie uns doch gemeinsam Ende des Monats in der Enquete-Kommission „Integration und Migration“ die notwendigen Empfehlungen formulieren, und lassen Sie uns daraus gemeinsam die notwendigen Anträge erstellen. Dann haben wir etwas getan, mit dem wir dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller in Rheinland-Pfalz lebenden Menschen näher kommen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur noch einmal ganz kurz: Eine Kanzlerin, die verkündet, multikulti sei gescheitert, da frage ich mich, was das für eine Chefinnensache ist, wenn man nicht gleichzeitig darstellt, dass Integration und kulturelle Vielfalt wirklich tausendfach in Rheinland-Pfalz und in Deutschland gelebt wird. All diesen Menschen bescheinigt die Chefin der CDU, die Bundeskanzlerin, alles sei gescheitert.
Das ist genau der Punkt, wogegen wir uns so wehren, gegen Ihren Negativansatz. Ich sage, mit den Sportvereinen, das ist wirklich wieder genau diesem ganzen Klischee nachgeredet. Natürlich kann man sagen, diese drei Jungs stören. Aber die drei Jungs stören nicht, weil es Ausländerjungen sind, sondern weil Jungs eben stören.
Da gibt es eben Jungs dabei, das sind Ausländer, und andere. Das ist doch genau der Punkt. Nicht der Status des Ausländers oder der Migrationshintergrund ist der Grund, dass das Kind stört. Das ist das, was Sie machen. Sie sagen, die Ausländerkinder stören, und das Ausländerkind stört. Das ist doch genau Ihr Ansatz. Sie machen diese ganzen – – –
Warten wir einmal ein bisschen.
Das ist intensivst bei dem Bereich der Medien mit diskutiert worden. Es ist oft genug von dem Sachverständigen Franz Hamburger dargestellt worden. Sie als CDU gehen hin und nehmen den Migrationshintergrund quasi als die Ursache. Noch einmal – wie Sie eben dargestellt haben, man darf ja nicht mehr sagen, dass die Ausländerkinder stören. Sicherlich darf man das sagen, ja? Man darf das sehr wohl sagen, aber nicht mit diesem Duktus, den Sie gerade hereinbringen. Dann sollten Sie Ihren eigenen Antrag lesen. Auf der einen Seite schreiben Sie Sprachförderung in den Absatz 2 hinein. Da haben Sie völlig recht.
Aber wenn Sie dann wieder diese Offensive für Sprachförderung der Bundesregierung loben, da steht das ganz klar. Bei den Kindern, bei denen man Migrationshintergrund hat, fordern Sie sogar noch eine Liste von der Landesregierung. Also von wegen, Sie wollen unterstützen, dass man alles fördert. Hier unterstützen Sie gerade das Gegenteil. Hier unterstützen Sie gerade diese Geschichte wieder, nur den Duktus auf den Migrationshintergrund zu legen, da müssen wir fördern, da sind die Defizite, und alles andere ist Friede, Freude, Eierkuchen. Diese Gemeinsamkeit, die eben hier dargestellt wurde, das ist auch bei Ihnen in der EnqueteKommission offensichtlich völlig vorbeigegangen, dass wir in einem Land gemeinsam leben und diese Unterschiede, die Gräben, die Sie hier wieder aufreißen, genau wieder ein Rückschritt in, ich weiß nicht welches Jahrhundert ist.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Aussage vonseiten der Bundesregierung, dass die Einführung einer Chipkarte kostenneutral für die Kommunen und die Länder zu machen wäre?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 die Neuberechnung der SGB II-Leistungen angemahnt und mit einer Deadline zur Umsetzung zum 1. Januar 2011 angefordert. Damit sind hohe Erwartungen verbunden, nämlich es soll eine transparente, nachvollziehbare und sachgerechte Ermittlung des täglichen Bedarfs stattfinden, und zwar getrennt nach Erwachsenen und Kindern, weil Kinder eben nicht unbedingt zwei Drittel oder drei Viertel Erwachsene sind, sondern der Bedarf für Kinder anders zu berechnen ist.
Was haben wir bis heute? Das haben wir eben gehört. Wir haben keine verwertbare Zahlen und Fakten. Wir haben natürlich auch keine Berechnungen, sondern nur vage Ankündigungen der Bundesministerin, dass da wohl noch etwas kommen soll. In allen bisherigen Gesprächen sind keine verwertbaren weiteren Zahlen genannt worden; das gut drei Monate vor dem Umsetzungstermin. Wir haben eben in der Antwort auf die Mündliche Anfrage gehört, dass die Ministerin zum 20. September, also in diesem Monat, angekündigt hat, mit konkreten Planungen herausrücken zu wollen. Sie will jetzt ein Konzept haben. Ich bin einmal gespannt, was sie da aus dem Hut zaubert. Anstelle ein Konzept vorzustellen, wirft aber Frau von der Leyen mit Nebelkerzen in Form von Chipkarten. Sie beschäftigt die ganze Republik mit einer Diskussion, die am Thema völlig
vorbeigeht; denn das Problem wird nicht durch den Einsatz einer Chipkarte gelöst.
Frau Thelen, wenn Sie meinen, dass Teilhabeleistungen bei Sportvereinen, Musikvereinen usw. über Kartenlesegeräte und Geldautomaten eingefordert werden können, ist es mir neu, dass all diese Gruppierungen über Kartenlesegeräte verfügen. Da aber die dadurch entstehenden Kosten vonseiten des Bundes übernommen werden sollen, lassen wir uns überraschen.
Die Familienministerin des Bundes hat aber gleich reagiert und zum Ausgleich für die erwarteten Kosten das Elterngeld für Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger gestrichen. Damit werden ungefähr die Kosten kompensiert, die im Raum herumgeistern. Man geht von Mehrkosten von 20 Euro pro Monat und Kind aus. Die zu erwartenden 480 Millionen Euro werden mit den 440 Millionen Euro, die ungefähr eingespart werden könnten, ausgeglichen. Dies erfolgt mit dem etwas vagen Argument, das Elterngeld habe etwas mit Beruf zu tun.
Allerdings beziehen weiter die Männer oder Frauen in höheren Positionen, die gar nicht arbeiten gehen, wie zum Beispiel die Frauen von Professoren und Bankern, Elterngeld, obwohl sie gar nicht arbeiten. Das ist eine absolute Ungleichbehandlung der Hartz-IV-Empfänger. Frau Schneider, das ist das System der schwarz-gelben Bundesregierung, nämlich bei denen, die haben, noch ein bisschen draufzulegen, und bei denen, die sozial schwach gestellt sind, noch etwas zu nehmen, auf dass die Schere in Deutschland immer weiter auseinanderklafft. Das ist das System schwarz-gelb, das wir ganz klar anprangern.
So kann man nicht mit den Menschen umgehen. Ich kann Ihnen sagen, die SPD hat ihre Hausaufgaben gemacht; denn die SPD will die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang umsetzen. Es geht nämlich darum, den tatsächlichen Bedarf zuzüglich des Teilhabeanspruchs, der bei dieser Entwicklung neu ist, abzudecken. Das bedeutet, wir können in diesem Fall nicht von einem starren Regelsatz ausgehen, sondern es muss im Grunde genommen von drei Stufen ausgegangen werden.
Zum einen muss der sogenannte Regelbedarf aktuell festgestellt werden. Darauf müssen aber zusätzliche Einzel- und Sonderbedürfnisse aufgesattelt werden, die jeweils individuell berechnet werden müssen, da sie die nicht in starre Sätze hineinpressen können. Dann muss natürlich auch noch eine Förderung der soziokulturellen Teilhabe durch die Infrastruktur erfolgen. Es ist einfach viel zu wenig, das nur mit einer Chipkarte wegzuschieben.
Es geht um einen gerechten Mix von Geld und Sachleistungen, die aber so gestrickt sein müssen, dass es zu keiner Stigmatisierung und zu keiner Diskriminierung kommt. Man darf nicht sagen können, hier ist das Chipkartenkind, bei dem klar ist, die Eltern sind Hartz-IVEmpfänger, und hier ist das Kind der etwas Bessergestellten. Außerdem muss man auch einen Blick auf die Eltern haben, die mit ihrem Einkommen gerade über
dem sogenannten Hartz-IV-Regelsatz liegen; denn auch die und deren Kinder haben genauso ein Anrecht auf die Teilhabe. Auch die haben in der Regel große Schwierigkeiten, die Teilhabe ihrer Kinder in der Richtung zu finanzieren. Deshalb erwarten wir vernünftige und klare Lösungen, die den Anforderungen entsprechen.
Bedenken Sie noch einmal: Es geht nicht darum, dass hier irgendein Almosen verteilt wird.
Die Eltern und Kinder haben einen Rechtsanspruch.
Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der Landesregierung ist es praktisches Handeln, politisches Handeln auf seine Auswirkungen auf Männer und Frauen abzuprüfen. Nichts anderes bedeutet die Umsetzung von Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in allen Ressorts und als freiwillige Verpflichtung der Landesregierung.
Wenn ich sage „alle Ressorts“, komme ich mir vor wie ein kleines Völkchen. So ganz stimmt das nicht. Ein Ressort ist ein bisschen außen vor, nämlich das Finanzressort. Es gibt wirklich keinen erkennbaren und nachvollziehbaren Grund, warum dieses Prinzip gerade vor diesem Ressort haltmachen soll.
Deshalb ist es folgerichtig, die Strategie GenderBudgeting auch als Teil der Strategie von Gender Mainstreaming auf den Haushalt anzuwenden. Da wir schon einige Male diskutiert haben, möchte ich klarstellen, dass es nicht darum geht, einen neuen zweiten Schatten- oder Nebenhaushalt aufzustellen und Gelder genau 50 : 50, also hälftig, für Männer und Frauen einzusetzen. Es geht ganz im Gegenteil darum, mehr Chancengleichheit und mehr Geschlechtergerechtigkeit für Frauen und für Männer zu erreichen, und zwar durch eine geschlechtersensible Verwaltung.
Im Gegensatz dazu, was der eine oder andere Kollege meint, ist es sehr wohl eine Angelegenheit der Männer, mit Gender-Budgeting zu arbeiten; denn auch die Männer sind genauso davon betroffen wie die Frauen. Das ist kein Frauen-, sondern ein Gleichstellungsthema.
Wenn wir einmal ein paar Jahre voraus denken und alles erreicht hätten, würde das in der Endstufe so aussehen, dass bereits beim Haushaltsaufstellungsverfahren konkrete genderorientierte Anforderungen an alle Ressorts gestellt werden.
Meine Damen und Herren, so weit sind wir natürlich noch nicht. Wir gehen Schritt für Schritt und sehen, wie von Herrn Schreiner dargestellt wurde, dass Änderungsanträge und Änderungsvorschläge im Haushalts- und Finanzausschuss gemacht worden sind. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich. Damit haben wir überhaupt kein Problem. Wir gehen sehr gern mit; denn es ist geblieben, dass ein Konzept entwickelt werden muss.
Da es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, hat das Finanzministerium die Federführung. Die anderen Ressorts sollen aber genauso beteiligt werden. Es ist nicht allein die Aufgabe des Finanzministers, GenderBudgeting einzuführen, sondern es bleibt eine Querschnittsaufgabe unter Federführung des Finanzministers.
Wenn wir geschlechterorientierte Daten haben wollen, müssen wir sie erheben. Insofern ist ganz wichtig, dass jetzt einzelne Pilotbereiche bereits festgeschrieben wurden, die als Allererstes unter die Lupe genommen werden sollen, um uns diese Daten zu liefern. Ich möchte die Bereiche nennen. Es geht dabei um die Sportförderung, die Schuldnerberatung, arbeitsmarktpolitische und familienfördernde Maßnahmen und die Schul- und Jugendsozialarbeit.
Man könnte jetzt fragen, weshalb es die Zuschuss- und Fördermaßnahmen gibt. Diese bieten uns ganz besonders die Möglichkeit, gleichstellungspolitische Zielsetzungen anhand der Mittelvergaben abzuprüfen. Es geht nicht darum, etwas hälftig zu verteilen.
Meine Damen und Herren, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit machen vor der Verteilung von Finanzmitteln keinen Halt. Gender-Budgeting ist für uns der Weg, einen Haushalt transparenter zu machen. Darüber hinaus ist er der Weg zu der geschlechtergerechten Budgetverteilung.
Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich meinen Dank an die FDP richten, dass sie sich darauf einlässt und bereit ist, diesen Weg mit uns zu gehen. Ich bedanke mich aber auch beim Innenausschuss und beim Haushalts- und Finanzausschuss, dass sehr intensiv beraten wurde und diese Ausschüsse bereit sind, den Weg mitzugehen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Herr Schreiner, vor 60 Jahren haben mit Sicherheit viele Männer nicht eingesehen, warum man auf dem Weg der Gleichberechtigung vorwärts gehen muss. So stehen Sie im Moment auch da. Ich muss Ihnen einfach sagen, Sie haben es ganz offensichtlich nicht verstanden. Aber ich möchte Ihnen an einem Punkt ganz klar widersprechen. Es wird keine dicken Berichte geben. Ich weiß nicht, wovon Sie träumen.
Es ist heute schon so, dass zu den ganzen Projekten und Zuschussbereichen, die wir gerade dargestellt haben, Zahlen erhoben werden. Das Geld wird nicht blind ausgegeben. Wenn zu diesem Zahlenwerk auch noch die Männlein und Weiblein erhoben werden, dann ist das kein dicker Bericht, sondern eine zusätzliche Kennzahl, die mit angebracht wird, sodass als ein Qualitätsmerkmal diese Geschlechtergerechtigkeit bei der Bewertung des Haushalts mit hinzukommt. Das ist eine gute Sache. Das wird kein dicker Bericht, der in der Schublade verschwindet, sondern das wird in aktives Handeln umgesetzt.
Schönen Dank.
Danke, Frau Präsidentin.
Herr Schreiner, Ihre Wertigkeit gegenüber dem Gleichstellungsausschuss haben Sie gerade gut gezeigt. Sie müssen keine Angst haben. Wir sitzen nicht herum, haben Langeweile und suchen uns oder ziehen uns die Fäden oder Themen aus den Fingern. Wir haben die Themen nicht nur vor der Tür stehen, wir bearbeiten sie. Es ist der folgerichtige Schritt, wenn Sie sich das Ganze anschauen. Wenn wir Gender Mainstreaming haben, ist Gender-Budgeting der nächste Schritt. Ich verstehe nicht, warum Sie sich so wehren, diesen Schritt zu gehen.
Ich weiß nicht, wovor Sie Angst haben, etwas zu verlieren. Das ist nämlich immer die Diskussion. Darum geht es.
Es ist eine Diskussion, die auch die Männer ganz klar betrifft. Das habe ich in meiner Rede gesagt. Sie sollen einfach einmal zuhören.
Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Aber bitte schön, es ist keine Freizeitbeschäftigung und nichts aus Langeweile oder Gedankenlosigkeit, sondern es ist ganz klar überlegt und auch im Sinne der europäischen Entwicklung. Auch da ist dieses Instrument verankert.
Also keine Bange, wir sind hier nicht isoliert in irgendeinem hohlen Raum oder so etwas und machen irgendwelche Sperenzien. Das ist schon eine Geschichte, die sehr wohl europäische Dimensionen hat.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Bildung und Ausbildung, das ist fürwahr der Schlüssel für selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und genau die Grundlage, die wir hier verwirklichen wollen. Ich hatte mich beim Einbringen der Anfrage gefragt, wieso Sie die Fragen, die nach verschiedenen Aufteilungen doch sehr differenziert waren, nach den benachteiligten Jugendlichen auf dem Ausbildungsmarkt so ganz ausgeblendet haben. Ich muss sagen, nach der Einlassung von Frau Dickes verstehe ich das etwas besser.
Ich möchte zur Großen Anfrage generell sagen, dass Rheinland-Pfalz gut aufgestellt ist; denn die Unternehmen in Rheinland-Pfalz stehen im Bereich Ausbildung nicht allein in der Verantwortung, sie werden von der Landesregierung intensiv unterstützt. Der ovale Tisch des Ministerpräsidenten bündelt die Akteure, und in der Vereinbarung „Ausbildung für Rheinland-Pfalz 2007 bis 2010“ stellen sich die Landesregierung, die Kammern, die IHK und Handwerkskammer, die freien Berufe und die Regionaldirektionen der Bundesanstalt für Arbeit der gemeinsamen Verantwortung.
Ein Punkt dieser Vereinbarung ist die Akquise von neuen Ausbildungsstellen, ein ganz zentraler Punkt, der im Laufe dieser Jahre umgesetzt wurde. Es wurden tatsächlich mit vielen Anstrengungen mehr Ausbildungsplätze akquiriert. Es hat sich gezeigt, dass auch in der Krise die Ausbildung auf hohem Niveau Bestand hatte. Die Zahl der Ausbildungsverträge ist zwar rückläufig, allerdings ist – die demografische Entwicklung wurde von Herrn Licht schon angesprochen – auch die Zahl der Bewerber und Bewerberinnen rückläufig.
Deutlich zurückgegangen ist – das kann man als positiv ansehen – der Anteil der unversorgten Jugendlichen in den letzten fünf Jahren. Was ebenfalls positiv zu sehen ist, sogar sehr positiv, ist, dass die Zahl der offenen Stellen in den letzten zwei Jahren höher war als die Zahl der unversorgten Jugendlichen. Herr Licht hat schon darauf hingewiesen, das ist natürlich regional verschieden, sodass das man das nicht einfach übereinanderlegen und sagen kann: Prima, jetzt sind alle versorgt. – Das heißt, die Anstrengung zur Versorgung der unversorgten Jugendlichen muss weiterhin bestehen bleiben. Auch da ist ein Erfolg des ovalen Tisches des Ministerpräsidenten, diese Nachvermittlungsbörse, dem Tag der Chancengleichheit bei den Regionalagenturen, wo jedem Jugendlichen ein Angebot gemacht wird für eine Maßnahme, für einen Ausbildungsplatz, sodass die Zahl
der unversorgten Jugendlichen noch einmal stark heruntergedrückt werden kann.
Das Berufswahlverhalten macht uns ganz große Sorge, speziell bei den Mädchen. 63 % der Mädchen und 43 % der Jungen wählen einen Ausbildungsberuf unter den Top Ten. Allerdings werden in diesem Bereich nur 35 % der Stellen überhaupt gemeldet, sodass die Diskrepanz völlig klar ist, dass es da nicht ausreichen kann. Auch hier hat der ovale Tisch die Initiative ergriffen. Im Oktober 2009 gab es eine Rahmenvereinbarung zur Berufsorientierung, um dieses Berufswahlverhalten der Jugendlichen zu ändern.
In den Schulen haben wir als Instrument den Praxistag eingeführt, ein Instrument, bei dem einmal in der Woche die Jugendlichen aus den Schulen in die Betriebe kommen, und zwar alle Jugendlichen der Hauptschulen und den jetzigen Realschulen plus, sodass sich die Betriebe und die Jugendlichen kennenlernen. Das ist im Grunde genommen eine Win-win-Situation. Denn zum einen wird der Horizont der Schüler erweitert – sie lernen ganz andere Berufe kennen –, aber auch der Horizont der Unternehmen wird erweitert, weil sie ganz andere Schüler kennenlernen. Sie lernen Mädchen kennen, sie lernen Migrantinnen und Migranten kennen, und sie lernen auch leistungsschwächere Schüler kennen und deren Qualitäten schätzen.
So ist der „Praxistag“ verbunden mit den „Jobfüxen“ ein richtig gutes Instrument, um die Schüler im Bereich des Berufswahlverhaltens hier zu informieren und zu anderen Horizonten zu führen. Die Mädchen sind unser großes Problemfeld. Das Thema haben wir im Sozialausschuss mehrfach behandelt. Denn die Mädchen machen die besseren Abschlüsse, schauen wir uns aber die Zahlen gerade bei den unversorgten Schulabgängern an, dann sehen wir, dass das Verhältnis von Jungen und Mädchen ungefähr gleich ist. Das heißt im Umkehrschluss, die Jungen bekommen mit schlechteren Abschlüssen immer noch eher einen Ausbildungsplatz als die Mädchen. Somit ist es völlig richtig, dass die Mädchen weiterhin gefördert werden, um dieses Ungleichgewicht auszuschalten.
Meine Damen und Herren, die aktuellen Arbeitsmarktzahlen belegen, dass Rheinland-Pfalz in diesem Bereich auf einem sehr guten Wege ist. Der Rückgang von 6,2 % auf 6 % in der Arbeitslosenquote bringt RheinlandPfalz auf den dritten Platz im Ländervergleich. Ganz besonders interessant ist, dass der – – –
Es ist ja bald Feierabend, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich möchte noch die Arbeitslosenquote der Jugendlichen unter 20 Jahren nennen dürfen. Das sind nämlich 3 %. 3 % ist natürlich immer noch eine Zahl, die wir bewältigen müssen, aber es zeigt, wie gut hier die Bündelung dieser Maßnahmen greift.
Meine Damen und Herren, ich möchte meine Redezeit nicht überziehen. Für die Zukunft, gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung, bleibt die Aufgabe, den Spagat zu meistern, die Interessen der Unternehmen, qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen, und das Interesse der Bewerberinnen und Bewerber, einen passgenauen Ausbildungsplatz zu bekommen, in Einklang zu bringen. Da kommt natürlich der Punkt hinzu, den Herr Licht ansprach, die Ausbildungsreife, obwohl man auch hier sagen muss, man tut einer Vielzahl von Jugendlichen Unrecht, die sehr wohl die erforderliche Ausbildungsreife haben.
Ansonsten funktioniert hier nichts nach Schablonen, sondern so, wie es in Rheinland-Pfalz gemacht wird: Jeder Einzelne muss dort abgeholt werden, wo er steht, individuell gefördert werden, damit jeder die gleiche Chance auf einen vernünftigen Ausbildungsplatz hat.
Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem Jahre 2003 ist der 6. Februar der internationale Tag für null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung. Diesen Tag haben wir zum Anlass genommen, heute in dieses Plenum einen Entschließungsantrag einzubringen, der den Titel trägt: „Weibliche Genitalverstümmelung ächten – Mädchen und Frauen schützen – Betroffenen helfen“.
Ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen ganz ausdrücklich bei den Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP bedanken, dass sie unsere Initiative unterstützen, sodass wir einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen in dieses Plenum einbringen können. Dies ist kein Thema, das man parteipolitisch behandeln kann, sondern es ist ein Thema, das uns alle betrifft und uns alle über Parteigrenzen hinweg angeht. Deshalb bedanke ich mich ganz ausdrücklich für diese gute Zusammenarbeit.
Weltweit sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation zwischen 100 Millionen und 140 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt. Auch in Deutschland leben ca. 30.000 Mädchen und Frauen, die betroffen sind oder von Verstümmelung bedroht sind. Selbstverständlich sind dies geschätzte Zahlen, die genauen Zahlen weiß man natürlich nicht.
Ursprünglich kommt die Genitalverstümmelung in 28 Ländern Afrikas, im Süden der arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens vor. Sie hat sich begründet und begründet sich auch heute noch in traditionellen Vorstellungen über Frauen- und Männerrollen. Aber auch in Europa und in Nordamerika gibt es seit dem ausgehenden Mittelalter Eingriffe und Genitalverstümmelungen, durch die die äußeren weiblichen Genitalien operativ manipuliert wurden. Die Begründung lautete oftmals, es sei eine Therapie bei Hysterie, bei nervösen Erkrankungen und bei Selbstbefriedigung. Die letzte bekannte Klitoris-Entfernung hat 1953 in den USA an einem 12-jährigen Mädchen stattgefunden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Brutalität dieser Vorgehensweise – im allgemeinen ohne jede Narkose –, an üblicherweise vier bis zwölf Jahre alten Mädchen solche Verstümmelungen – im umgangsprachlichen Gebrauch „Beschneidungen“ genannt – vorzunehmen, ist ein Verbrechen an Mädchen und Frauen.
Es ist eine gar nicht vorstellbare Diskriminierung und Gewalt gegen das weibliche Geschlecht, die durch nichts und niemanden toleriert werden darf.
Es stellt eine Körperverletzung und auch eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz ausdrücklich bei der Landesregierung bedanken, die dem Gesetzesantrag zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien im Dezember 2009 als Mitantragsteller beigetreten ist.
Körperverletzung an sich ist zwar bereits ein Straftatbestand – darunter fällt auch die Genitalverstümmelung –, aber bei diesen Vorgängen ist es extrem wichtig, hier einen eigenen Straftatbestand zu haben, der eben nicht nur eine besondere Strafe vorsieht, sondern außerdem auch diejenigen unter Strafe stellt, die hier mithelfen, die die Mädchen überreden, sie überhaupt diesen Beschneiderinnen zuführen. Es sind meistens die Frauen, die im Sinne der Familientradition ihren Töchtern so etwas antun.
Im Allgemeinen geht man davon aus, dass die Mädchen, die hier in Deutschland leben, für diesen Vorgang in ihre Heimatländer gebracht werden und dann von traditionellen Beschneiderinnen beschnitten werden. Wie gesagt, dies passiert ohne Narkose. Es ist einfach irgendwie unvorstellbar.
Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass weltweit 25 % der betroffenen Mädchen und Frauen entweder direkt nach dem Eingriff oder eben auf längere Sicht gesehen an den Folgen dieses Eingriffs sterben.
Es fragt sich auch hier – wenn wir eben von Straftatbestand gesprochen haben –, inwieweit die Schweigepflicht der Ärzte bei einem solchen Fall überhaupt greift, wie weit die Ärzte die Schweigepflicht brechen dürfen oder sogar müssen, wenn sie bei Untersuchungen feststellen, dass eine Genitalverstümmelung vorgenommen wurde.
Wir wollen mithilfe des Landtags den betreffenden und bedrohten Mädchen und Frauen helfen. Das heißt, dieser Landtag verurteilt einhellig die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Das ist der eine Punkt.
Zum Zweiten fordern wir die Landesregierung auf, gezielte Maßnahmen zur Prävention anzubieten, wie Aufklärung für den Schutz bedrohter Mädchen und Frauen, aber auch über Zufluchtmöglichkeiten aufzuklären, weil es, da es sich um den Bruch einer Tradition handelt, allgemein so ist, dass die Mädchen nicht in der Familie verbleiben können.
Außerdem fordern wir auf, darauf hinzuwirken, dass die von der Thematik betroffenen Berufsgruppen – wie die Erzieherinnen, wie die Lehrer und die Ärzteschaft – sensibilisiert werden, natürlich auch die Beschäftigten von Polizei und Justiz, um entsprechend sensibel mit diesem Thema umzugehen und bei kleinsten Anzeichen hilfreich den Betroffenen zur Seite zu stehen.
Ich bitte Sie, den gemeinsamen Antrag zu unterstützen.
Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Präsident.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage aus Sicht der Arbeitsuchenden. Bisher wird in den ARGEn ein Antrag gestellt. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung hieße aber doch auch eine getrennte Antragstellung, weil freiwillig kooperiert wird. Ich weiß aus der ARGE im Bereich Trier, in der ich auch tätig bin, dass die Software in diesem Fall nicht mehr passen würde. Ist schon einmal darüber nachgedacht oder darüber gesprochen worden, wie diese Datenweitergabe organisiert werden soll? Oder ist es so gedacht, dass tatsächlich getrennt gearbeitet wird, so dass die Antragstellenden zweimal ihre Daten erfassen lassen müssen? Gibt es irgendwelche Absprachen dazu?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vielen Dank, Herr Präsident.
Lassen Sie mich zu Beginn feststellen, Leiharbeit ist ein sinnvolles Instrument des Arbeitsmarktes, wenn ihre eigentliche Funktion, nämlich vor allem die kurzfristige Bewältigung von Auftragsspitzen oder Vertretung, beachtet wird. Mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt aus dem Jahr 2003 sollte die Leiharbeit noch stärker als Instrument für die Wiedereingliederung arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt genutzt werden. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Leiharbeit zunehmend missbraucht wird, und zwar zum einen für Lohndumping, wenn zum Beispiel durch Tarifverträge Niedriglöhne etabliert werden, und zum anderen, um Stammbelegschaften abzubauen und durch billigere Leiharbeitskräfte zu ersetzen.
Der aktuelle Anlass, aus dem wir heute über dieses Thema diskutieren, ist das neue Geschäftsmodell der Firma Schlecker, welches in den vergangenen Wochen häufig Gegenstand der Presseberichterstattung war. Nach diesem Modell wird eine Vielzahl kleinerer Schlecker-Filialen schrittweise geschlossen, und an anderer Stelle eröffnet der Konzern neue größere XL-Märkte in einer eigenständigen GmbH.
Laut den Gewerkschaften werden durch die Gründung dieser neuen GmbH die bislang geltenden Tarifverträge für den Einzelhandel, nebenbei auch noch die Betriebsräte und der Kündigungsschutz der bislang beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgehebelt, weil das neue Unternehmen die alten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht übernehmen muss. Die Beschäftigten der neuen XL-Märkte verdienen nach Angabe der Gewerkschaft ver.di fast nur noch halb soviel wie diejenigen in den vormaligen kleineren Schlecker-Märkten, weil sie nunmehr als Leiharbeitskräfte beschäftigt werden. Die Stundenlöhne bewegen sich zwischen 6,50 Euro bis 7 Euro. Von Mindestlohn oder etwas in dieser Richtung hat die Firma Schlecker wohl noch nichts gehört.
Bisher mussten sich die Löhne in den Schlecker-Filialen am Einzelhandelstarif orientieren. Das sind im Schnitt 12,71 Euro.
Nebenbei gibt es für die Beschäftigten weniger Urlaubstage, und auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen weg.
Als Partner der Drogeriekette fungiert dabei ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, dessen Geschäftsführer ein früherer Personalmanager bei Schlecker ist. Tarifpartner dieser Firma ist wiederum die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, die inzwischen vom Landesarbeitsgericht Brandenburg für nicht tariffähig erklärt wurde.
Aus der Presse war die für mich sehr zynische Haltung der Drogeriekette Schlecker zu dem Vorwurf „Lohndumping“ zu entnehmen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Die Arbeitsbedingungen (…) bewegen sich vollkommen im Rahmen des allgemein Üblichen und entsprechen darüber hinaus in jedem Fall den geltenden Bestimmungen. – Das ist der springende Punkt dieser Angelegenheit.
Der Nürburgring ist natürlich interessanter.
Es ist skandalös, wie durch Trickserei und mithilfe der sogenannten Christlichen Gewerkschaften von einem Unternehmer wie Schlecker Tarifverträge und Mindestlöhne unterlaufen werden und durch Billigtarife und Lohndrückerei eine Zweiklassengesellschaft in der Arbeitswelt entsteht.
Erlauben Sie mir die Bemerkung, es trifft überwiegend Frauen.
Vergessen wir nicht, selbst bei vollschichtiger Arbeit können die Betroffenen nur über Aufstockungen nach SGB II, also über Hartz IV, überhaupt das Minimum zum Lebensunterhalt erzielen. Das ist für mich Ausnutzung in ihrer verwerflichsten Form.
Der Arbeitnehmer wird zum Sozialfall ohne die geringste Chance auf eine angemessene Entlohnung. Das bedeutet auf der anderen Seite, die Billiglöhne werden subventioniert, und zwar zugunsten der Unternehmen durch den Steuerzahler. Es kostet den Steuerzahlen Millionen, dass Leiharbeiter im Billiglohnverfahren eingesetzt werden.
Und die Kommunen.
Das muss ein Ende haben.
Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, umgehend die notwendigen Korrekturen an der bestehenden Gesetzeslage vorzunehmen, um dem Missbrauch vorzubeugen.
Die Bundesregierung ist gefordert, klar Stellung zu beziehen und zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem solche Geschäftspraktiken wie im Fall Schlecker nicht mehr möglich sind. Die Landesregierung hat ges
tern einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat vorgelegt. Die SPD-Fraktion unterstützt und begrüßt diese Bundesratsinitiative ausdrücklich;
denn es müssen nicht nur die bereits erwähnten Lücken geschlossen werden, um Lohndumping und die Verdrängung von Stammbelegschaften zu verhindern, sondern es muss wieder gelten, gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns in diesem Haus über Sinn und Zweck der Zeitarbeit, der Leiharbeit einig und dass in dem gedachten Sinne, wie er von allen Fraktionen dargestellt wurde, diese Leiharbeit notwendig ist, sinnvoll ist und gut eingesetzt werden soll. Wir haben aber auch parteiübergreifend festgestellt, dass sie missbraucht wird. In dem Moment, in dem wir den Missbrauch in dieser vielfältigen Form feststellen, hat die Politik Regelungen zu schaffen, um diesen Missbrauch zu verhindern. Das ist das, was nun passiert.
Herr Dr. Schmitz, um im Begriff zu bleiben: Wir wollen kein Wischiwaschi, sondern wir wollen klare Regelungen. Diese klaren Regelungen werden seitens der Landesregierung eingefordert. Wir unterstützen diese Forderung.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Antrag, Gender-Budgeting als haushaltspolitisches Instrument zu verankern, geht die SPDFraktion konsequent den Weg zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz weiter.
Bereits seit November 2000 gilt Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz als handlungsleitendes Prinzip.
Mit dem Beschluss vom 14. November 2000 verpflichtete sich die Landesregierung, die Strategie GenderMainstreaming einzuführen und umzusetzen.
Politisches Handeln soll grundsätzlich auf seine Auswirkungen auf Frauen und Männer überprüft und gegebenenfalls mit dem Ziel verändert werden, die Gleichberechtigung in allen Bereichen herzustellen.
Ein Antrag der SPD-Fraktion zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz wurde auf Empfehlung aller Ausschüsse am 25. Juni dieses Jahres angenommen.
Das Europäische Parlament hat bereits 2003 die Entschließung gefasst: „Gender-Budgeting“ – Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Die EU definiert Gender-Budgeting wie folgt – ich zitiere –: Gender-Budgeting ist die Anwendung von Gender-Mainstreaming im Haushaltsverfahren. Es bedeutet eine geschlechtsbezogene Bewertung von Haushalten und integriert eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender-Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. –
Meine Damen und Herren, es geht bei der Umsetzung von Gender-Budgeting nicht darum, die Finanzmittel im Verhältnis 50 : 50 aufzuteilen. Gender-Budgeting schafft auch keine eigenen Budgets für Frauen und Männer, sondern es geht um die Überprüfung der Auswirkungen auf die Geschlechter. Dass das eingesetzte Geld in den Haushalten bei Frauen und Männer unterschiedlich ankommt und unterschiedliche Wertigkeiten hat, dürfte jedem in diesem Hause klar sein.
Die Erfahrungen aus dem Bundesland Berlin, das sich im Jahre 2002 als erstes Bundesland in Deutschland auf den Weg zu Gender-Budgeting gemacht hat, zeigen, dass eine stufenweise Umsetzung mit dem Einstieg über Pilotprojekte sinnvoll ist, damit Schritt für Schritt weitere Projekte erschlossen werden können.
Erfahrungen in Berlin und auch in anderen Ländern zeigen, Gender-Budgeting trägt zu kostenbewusstem Regieren bei, erhöht die Zielgenauigkeit der eingesetzten Gelder und damit auch die Qualität und fördert die Transparenz, also genau das, was wir an einen Haushalt als Anspruch stellen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss dieses Landtags hatte vor wenigen Wochen die Gelegenheit, sich in Wien ein Bild über den Umgang mit Gender-Mainstreaming zu machen.
In der Pressemeldung kam die Veranstaltung zu folgendem Schluss – ich zitiere –: Einig war sich der zuständige Bundesrat Wenger mit seinen deutschen Gästen schließlich darin, dass es bei der Umsetzung des neuen Haushaltsrechts sehr wichtig sein werde, den Grundsatz des Gender-Budgeting mit Leben zu erfüllen, um die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern herbeizuführen. –
In diesem Sinne und der Einigkeit unseres Haushalts- und Finanzausschusses sehe ich den Beratungen in den Ausschüssen hoffnungsfroh entgegen und wünsche mir – ich meine, es ist bald Weihnachten –, dass wir uns fraktionsübergreifend auf eine gemeinsame Strategie und einen gemeinsamen Antrag einigen könnten.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, einmal ganz besonders unseren Haushältern, unseren Männern hier in diesem Kreis und der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu danken, die diesen Antrag mit begleitet haben und mittragen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, bereits 2005 sind Sie mit Ihrem Versuch gescheitert, das Kopftuchverbot im Schulgesetz festzuschreiben, damals, wie Sie richtig bemerkt haben, an der Regierungskoalition aus SPD und FDP, die sich zum damaligen Zeitpunkt in der Bewertung einig waren, dass Rheinland-Pfalz ein solches Gesetz nicht braucht.
Herr Dr. Wilke, ich muss Ihnen sagen, auch durch Wiederholen werden Ihre Argumente nicht zutreffender.
Zur wiederholten Klarstellung: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Bundesländer nicht aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen. Es hat lediglich dargestellt, wenn ein Kopftuch verboten werden soll, so kann dies nur der Gesetzgeber per Landesgesetz veranlassen, und nur dann muss ein solches Gesetz erlassen werden. Es gibt also keine Versäumnisse der Landesregierung oder des Landes Rheinland-Pfalz, da das Land eine andere Regelung hat, wie es damit umgeht. Dazu sage ich gleich noch mehr.
Herr Dr. Wilke, ich nehme an, Sie sind Jurist, ich bin es nicht. Sie haben angemerkt, Ihr Entwurf sei verfassungskonform. Die Äußerungen, die wir in diese Richtung – auch vonseiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags – erhalten haben, gehen dahin, dass die Differenzierung zwischen den einzelnen Glaubenssymbolen noch nicht beklagt ist. Sie wissen besser als ich, dass jeder vor Gericht und auf hoher See wahrscheinlich in Gottes Hand ist.
Aber die Äußerung, Ihr Gesetzentwurf sei verfassungsfest, möchte ich doch bezweifeln.
Ich möchte ein Weiteres noch einmal klarstellen: Der rheinland-pfälzische Weg hat funktioniert, und zwar vor
und nach 2005, im Gegensatz zu dem, was Sie behaupten. Ja, es gab ein Problem. Es gab tatsächlich eine Kopftuch tragende Lehrerin, die auf Widerstand gestoßen ist. Nun kann man die Auffassung vertreten, dies liege daran, dass die Lehrerin ein Kopftuch trägt und es nicht abnimmt, man kann aber auch umgekehrt sagen, es liegt daran, dass die aufnehmende Gruppierung nicht tolerant genug war, mit dieser Frau umzugehen.
Dies kann man von der einen oder anderen Seite her sehen, das ist doch völlig klar!
Das wird auch nicht besser, wenn Sie schreien.
Meine Damen und Herren der Partei mit dem C vorneweg, Glaubensfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut.
Demnach ist – auch wenn es Ihnen nicht passt – das Kopftuch als religiöses Symbol geschützt. Ich weiß, dass dies nicht in Ihr Bild passt, das haben wir soeben schon wieder lautstark gehört. Aber ich verweise noch einmal auf die Konrad-Adenauer-Studie: „Das Kopftuch – Entschleierung eines Symbols?“. Man kann wieder darüber jaulen, wenn es einem nicht in den Kram passt. Von meinem Vorredner wurde soeben dargestellt, es ist so schwer, sich von festgefahrenen Meinungen zu trennen. Aber es wurde eine Studie dazu durchgeführt, und es gab Anhörungen – auch die SPD-Fraktion hat eine Anhörung dazu durchgeführt –, die ganz klar darstellen, dass die vorgefasste Meinung nicht stimmt. Vor diesem Hintergrund muss man doch in der Lage sein, sich zu bewegen. Das ist das, was ich bei der CDU-Fraktion absolut vermisse.
Das Kopftuch wird aus religiösen Gründen getragen. Ein Ergebnis der Konrad-Adenauer-Studie war auch, dass die Annahme, das Kopftuch stehe für Unterdrückung, nicht belegt werde. Damit wird aber nicht bestritten, dass es in Einzelfällen nicht auch zur Unterdrückung kommen kann, das ist ganz klar. Aber das Kopftuch ist kein Beleg dafür.
Werte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihr Gesetzentwurf basiert auf Mutmaßungen. Sie zwingen die Frauen dazu, sich entweder für ihren Beruf oder für ihren Glauben zu entscheiden. Sie diskriminieren sie auf der Grundlage des Geschlechts und der Religion, und Sie verletzen die Menschenrechte der Frauen. Ich sage es noch einmal, dieser Gesetzentwurf richtet sich nur gegen Frauen. Als Randnotiz sei angemerkt: Als ob von Männern keine Gewalt ausgehen könnte! – Ich würde gern einmal wissen, wie Sie dies abprüfen wollen.
Das, was ich bisher gesagt habe, gilt auch für den Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Er liest sich zwar zunächst einmal besser und ist auch sauberer formuliert, das gebe ich gern zu; aber er hat dieselbe Zielsetzung, nämlich das Kopftuch zu verbieten. Sie vollziehen den
Spagat, indem Sie sagen, die Symbole des christlichen Glaubens sind natürlich geschützt, aber das Kopftuch wird bei Ihnen nicht als christliches Glaubenssymbol angesehen. Bei Ihnen besteht somit die abstrakte Gefahr für Verfassungsgüter. Das kann ich bis jetzt noch nicht so ganz nachvollziehen. Sie wissen aber sehr wohl – Frau Kollegin Morsblech hat es im Ausschuss klar gesagt –, dass die Privilegierung des christlichen Glaubens problematisch und nicht rechtssicher ist. Dieser Auffassung kann ich mich ganz klar anschließen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion sieht keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, die sich auf Vorverurteilungen und Verdachtsmomente stützt.
Ich möchte meine Rede schließen mit den Worten der Bundeskanzlerin anlässlich des Schülerwettbewerbs „361 Grad Toleranz“: „Wir wollen keine Diskriminierung: nicht in der Klasse, nicht in der Schule, nicht in der Stadt und auch nicht in unserer Gesellschaft. Sagt Nein dazu!“
Die SPD-Fraktion sagt Nein dazu und lehnt den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ab.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mertin, ich möchte noch einmal auf das schwächste Glied in der Kette eingehen. Das haben Sie eben angesprochen. Das sind die Schüler. Als SPD-Fraktion haben wir ganz bewusst die Schüler mit angehört. Bei uns in der Anhörung waren die Vertreter der Landesschülervertretung. Der Vertreter hat sich sehr klar ausgedrückt und positioniert. Die Landesschülervertretung hat diskutiert und sagt, eigentlich wollen wir Religion und Schule voneinander trennen. Genauso klar haben sie aber klargestellt, dass sie für Freiheit und dafür sind, dass das Kopftuch getragen werden kann, wenn es gewünscht wird. Sie sehen darin eine Chance für die Schüler, sich damit auseinanderzusetzen, darüber zu diskutieren und es als Gespräch in die Schule zu bringen.
Eine Gefahr für die Schüler, dass sie durch das Kopftuch beeinflusst würden, beispielsweise zum Islam überzutreten, haben sie nicht gesehen. Sie sahen es als Diskussionsgrundlage an. Sie haben es auch als wichtig für die Frauen angesehen. Wir haben uns um die schwächsten Glieder gekümmert. Wir haben ganz bewusst die Schülervertretung mit angehört. Wir sind uns mit der Landesschülervertretung einig, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der SPD-Fraktion beschäftigen wir uns heute mit der Umsetzung von GenderMainstreaming in Rheinland-Pfalz. Sie haben eben gehört, welch breite Palette von Ausschüssen dieser Antrag beschäftigt hat. Wir als Gleichstellungspolitiker finden es natürlich ganz besonders gut und ganz besonders bemerkenswert, dass sich alle Ausschüsse des Landtags mit diesem Antrag beschäftigt haben.
Der Anspruch an Gender-Mainstreaming ist nämlich hoch, bedeutet es doch zunächst einmal, die unterschiedliche Lebenswirklichkeit von Männern und Frauen überhaupt wahrzunehmen und zum Ausgangspunkt des politischen Handelns zu machen. Im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit ist politisches Handeln grundsätzlich in allen Politikfeldern im Hinblick auf die Auswirkungen auf Männer und Frauen mit dem Ziel abzuprüfen, in allen Bereichen Gleichberechtigung herzustellen. Gender-Mainstreaming als ergänzende Strategie zur Gleichstellungs- und Frauenförderpolitik unterstützt das Bohren dicker Bretter auf dem Weg zur Chancengleichheit der Geschlechter.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Auch nach 60 Jahren Gleichberechtigung befinden wir uns heute wie damals auf dem Weg und nicht am Ziel. Lassen Sie mich einen kleinen Teil des Weges in Erin
nerung rufen. Im Jahr 1985 wurde GenderMainstreaming auf der 3. Weltfrauenkonferenz in Nairobi zum ersten Mal vorgestellt. 1995, also zehn Jahre später, wurde auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking ein Beschluss über das Prinzip Gender-Mainstreaming mit dem Ziel gefasst, alle Mitgliedstaaten zu verpflichten, ein Konzept zu entwickeln. Nach dieser wahren Durststrecke kam die Entwicklung mit der Verpflichtung auf europäischer Ebene 1996 und dem Amsterdamer Vertrag im Jahr 1999 richtig ins Rollen. Seit November 2000 gilt das Gender-Mainstreaming-Prinzip in RheinlandPfalz als handlungsleitendes Prinzip, das sich, wie wir eben schon gehört haben, auf alle Ressorts erstreckt.
Die Landesregierung hat kontinuierlich die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und dieses Prinzip weiterentwickelt. Wichtig und richtig ist in diesem Zusammenhang: Die Umsetzung von Gender-Mainstreaming ist kein Frauenthema in irgendeiner Kuschelecke, sondern hat in gleicher Gewichtung die Interessen von Männern im Blick. – Das sollten auch diese Menschen nie vergessen. Zugegeben, auch wir, Frau wie Mann – ich nehme die Frauen da überhaupt nicht aus – – –
Ich habe zwar nicht gesagt welche, aber ich lasse es so stehen. – Auch wir, Frau wie Mann – – –
Ich glaube, wir üben das zum dritten Mal; die Zeit langt. – Zugegeben, denn man soll auch selbstkritisch sein: Auch wir, Frau wie Mann, haben geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen verinnerlicht, die unser Denken und Handeln beeinflussen. Deshalb kann es nur heißen, die Augen offen zu halten, dieses Thema offensiv anzugehen, immer wieder daran zu erinnern und die Menschen immer wieder aufzuwecken. –
Meine Damen und Herren, in Anbetracht der Uhrzeit möchte ich nur noch Folgendes bemerken: Die Landesregierung hat sich verpflichtet, die Strategie GenderMainstreaming einzuführen und umzusetzen. –
Außerdem unterstützt sie landesweit Initiativen und Maßnahmen sowie die Kommunen und die Organisationen.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Landesregierung und fordert sie selbstverständlich auf, diese Politik im Interesse von Frauen und Männern in Rheinland-Pfalz fortzuführen und in allen Politikfeldern zu verankern. Natürlich wollen wir auch, dass uns die Landesregierung alle fünf Jahre darüber Bericht erstattet.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, es ist nicht einfach, mich sprachlos zu machen, aber ich kann Ihnen das Kompliment machen, dass Sie es kurzfristig geschafft haben.
Für Sie leider. Ich bin entsetzt. Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal bedauere, dass Frau Wopperer nicht mehr hier ist; denn sie hätte Ihnen diese Fragen alle aufs Genaueste beantwortet. Ich kann Ihnen versichern, dass Frau Wopperer und ich in dieser Frage auf einer Linie sind. Von der Seite aus ist es vielleicht in Ihrer Fraktion nicht so ganz angekommen, wie Frauenpolitik ist.
Ich stelle fest, dass die CDU-Frauen scheinbar noch weiter von der Frauenpolitik weg sind als viele Männer.
Offensichtlich sind – ich habe den Zeitraum seit 1985 dargestellt – 20 Jahre Frauenpolitik und 20 Jahre Forderung von Frauenverbänden völlig an Ihnen vorbeigegangen. Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Sie polarisieren den Prozess Gender-Mainstreaming.
Sie sind schon lange im Landtag und haben im Jahr 2000 den Antrag in Richtung Gender-Mainstreaming mit verabschiedet. In diesem wurde genau erklärt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Was ist das Ziel von Gender-Mainstreaming? Die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen sowie die Förderung ihrer Gleichbehandlung. – In einem weiteren Artikel steht: Beseitigung der Ungleichheiten und Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen. –
Darum geht es. Klar ist, dass man sich informieren muss. Ich dachte, wir sind längst von der Geschichte weg, die wir in der Enquete-Kommission besprochen haben. Damit meine ich das katholische Mädchen vom Lande vor vierzig Jahren. Wir sind schon viele Schritte weiter.
Sehr geehrte Frau Kohnle-Gros, man fragt manchmal spöttisch – ich habe eben von Rollenbildern gesprochen –, warum Männer nicht zuhören und Frauen nicht einparken können. Hätten Sie mir eben zugehört, anstelle Ihre vorgefertigte Rede zu halten, hätten Sie auch gewusst, was das Ganze bedeutet und was wir hiermit wollen.
Wir besprechen in diesem Parlament und in verschiedenen Ausschüssen das Landesgleichstellungsgesetz, die Umsetzung dieses Gesetzes und stellen dazu auch von der CDU-Seite – Frau Thelen federführend – wichtige und richtige Fragen im Sinne der Gleichstellung von Männern und Frauen. Dann nehmen Sie einen solchen Rundumschlag vor und machen fast schon wieder alles kaputt.
Frau Morsblech, Sie haben auf die Gleichstellung in Richtung Männer und Gewalt hingewiesen. Die Gleichstellung geht nicht ohne Männer. Wir liegen ganz dicht beieinander. Das Thema wird nicht ausgeklammert.
Selbstverständlich wollen wir die Lebenssituation von beiden Geschlechtern betrachten. Es geht um die Geschlechtergerechtigkeit und die Chancengleichheit. Das kann keine Einbahnstraße und Einseitigkeit sein. Wenn wir von Gleichstellung und Frauenförderung sprechen,
liegt das daran, dass die Frauen immer noch – wir haben schon oft darüber gesprochen; siehe Entgeltgleichheit – weiter hinter den Männern herhinken. Wir wissen aber auch, dass die Männer das schwache Geschlecht sind. Das ist so.
Liebe Männer, deshalb werden wir uns um Euch kümmern. Wir werden Euch nicht auf der Strecke liegen lassen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.