Herr Licht, das Abkommen bedarf für seine Geltung im Inland der Ratifizierung. Dazu hat der Bundesinnenmi
nister den Ratifizierungsvorbehalt erklärt. Unterstellt, das Abkommen würde ratifiziert und gelten, befürchten wir, dass die Standards, die sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union in datenschutzrechtlicher Hinsicht eingehalten werden und einzuhalten sind, in der Exekutierung dieses Abkommens möglicherweise nicht eingehalten werden können.
Meines Wissens hat die Bundesjustizministerin, nachdem durch die Stimmenthaltung des Bundesinnenministers quasi die Zustimmung des Rates überhaupt erst zustande kommen konnte, dezidiert geäußert, dass sie die Bedenken der anderen Gremien, Europäisches Parlament und Bundesrat, in datenschutzrechtlicher Hinsicht gegen das Abkommen teilt und sie dagegen gewesen sei, diesem Abkommen zuzustimmen.
Herr Minister, ist zu befürchten, dass es in einer Art Kompromiss eventuell zu einer Nivellierung der Standards kommt?
Wie gesagt, zunächst einmal muss das Abkommen gelten, Herr Licht. Im Übrigen haben die vertragsschließenden Parteien vorgesehen, dass das Abkommen, das formell ab 1. Februar nächsten Jahres gilt, vorläufig ab Februar nächsten Jahres bis Ende Oktober nächsten Jahres praktiziert wird. Man muss einmal sehen, wie das dann läuft. Ich finde, es ist beruhigend, dass dieses Abkommen zunächst begrenzt bis maximal Ende Oktober nächsten Jahres Geltung hat.
Herr Minister, eine echte Wissensfrage: Was macht das amerikanische Finanzministerium mit den Daten, und
Ich kann Ihnen das auch nicht genau sagen. Meines Wissens anders und nicht so, dass man sagen konnte, die datenschutzrechtlichen Standards sind derart gefährdet, wie sie durch dieses Abkommen gefährdet sein werden.
Herr Minister, Sie haben gesagt, es seien keine Verdachtsmomente notwendig zur Erhebung und Weiterleitung der Daten. Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Wie sieht es generell mit dem Verbraucherschutz der Bürgerinnen und Bürger aus?
Herr Abgeordneter Hoch, da gilt dasselbe. Bedenklich ist, dass für die Übermittlung der Daten ein konkreter Verdacht für bestimmte, in dem Fall – ich sage einmal – terroristische Tatbestände nicht unbedingt vorliegen muss. Das entspricht nicht unseren eigenen Standards.
Weiter muss man sagen, die Verbraucherinnen und Verbraucher haben keinen Anspruch darauf zu erfahren, ob sie erfasst sind, welche Daten von ihnen übermittelt worden sind, wohin sie übermittelt worden sind – lediglich nach Amerika oder auch an Drittstaaten –, und sie haben im Letzten auch keine Möglichkeit einer effizien
Herr Minister, können Sie dem Haus einmal erklären, weshalb es in der Sache eine solche Eilbedürftigkeit gab, denn am 27. November wurde das dem Bundesrat vorgelegt und bereits am 30. November beschlossen? Weshalb dieser Zeitdruck?
Herr Pörksen, das kann ich Ihnen auch nicht erklären. Ich habe das als einen gewissen Affront gegenüber dem Europäischen Parlament empfunden; denn am 1. Dezember dieses Jahres, praktisch einen Tag nach der Entschließung, ist der Reformvertrag von Lissabon in Kraft getreten, der eine Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsieht.
Herr Minister, darf ich Ihre Antwort auf meine vorherige Frage so verstehen, dass Sie sagen, der jetzige Rechtszustand ist schlechter als der, der vorher geherrscht hat?
Herr Dr. Wilke, nach meiner Meinung ist der jetzige Zustand schlechter, weil er eine rechtliche Situation festschreibt, die vorher so jedenfalls nicht festgeschrieben war und die den Standards des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes in Deutschland und in Europa nicht entspricht.
Herr Minister, Sie haben gesagt, dass der Verbraucherschutz dadurch ausgehöhlt wird und das Abkommen erst
möglich wurde, weil sich der Vertreter der Bundesregierung enthalten habe. Hätte also die CDU/FDPBundesregierung dieses Abkommen verhindern und damit den Verbraucherschutz stärken können?
Nach den Grundsätzen der Abstimmung und ihrer Arrhythmetik hätte die Bundesregierung, wenn der Bundesinnenminister mit Nein gestimmt hätte, die Inkraftsetzung verhindern können.
Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, Sie halten das jetzige Abkommen für schlechter, weil es Dinge festschreibe, die mit unseren datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht übereinstimmen. Wie war denn bitte schön der Rechtszustand vorher? Können Sie uns das ein bisschen näher erläutern?
Herr Dr. Wilke, das liegt nicht im Bereich der gestellten Fragen. Ich kann Ihnen das auch nicht mit der Genauigkeit, die ich dazu für erforderlich halte, erläutern.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, Zukunft der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Rheinland-Pfalz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage für die CDU-Fraktion die Aussprache
zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 der Kollegin Dorothea Schäfer zur Situation im Landesuntersuchungsamt.
Wir kommen zunächst zur Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Grosse und Peter Dröscher (SPD), Zukunft der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Rheinland-Pfalz – Nummer 1 der Drucksache 15/4079 – betreffend. Frau Grosse, Sie haben das Wort.
Während Sie zum Rednerpult gehen, begrüße ich die Gewinnerin unserer Wanderausstellung „Der Landtag Rheinland-Pfalz“. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat im Jahr 2008 einstimmig für eine Verfassungsänderung votiert, um die Sicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung festzulegen, das vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die Verfassungsmäßigkeit nicht erklärt hatte.
Im Dezember 2008 hat im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidenten an den damaligen Bundesarbeitsminister Scholz und die Herren Ministerpräsidenten Beck und Rüttgers den Auftrag erteilt, eine Grundlage zu schaffen, um die Beschlüsse der ASMK zu realisieren.