Protokoll der Sitzung vom 04.02.2010

Drittes Beispiel, die Hochschulfinanzierung. Sie liefern glücklicherweise eine Steilvorlage. Sie ist zwar nicht Teil des Gesetzes, wird aber unter „D. Kosten“ angesprochen, in dem Sie stolz auf das Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ verweisen. Wir aber wissen wohl alle von der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz.

Die Studierenden kritisieren nicht nur zu Recht die mangelhafte Studierbarkeit. Da wird etwas getan. Das ist in Ordnung. Die Studierenden kritisieren aber zu Recht die mangelnde materielle Ausstattung in vielen Bereichen. Ein Bachelorstudium ohne ausreichende Betreuung ist ebenfalls unzumutbar.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dr. Krell, dann sagen Sie das, was Sie in Ihren Anträgen immer wieder interessant formulieren. Eine Finanzierung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz ist ohne Studienbeiträge möglich. Sagen Sie das einmal den Studierenden. Die fragen, wie bitte? Haben Sie da

wirklich gehandelt? – Das haben Sie nicht. Ich bin einmal gespannt, wie Sie mit den Studierenden umgehen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn Sie schon Strukturen verändern, müssen Sie diese auch materiell unterlegen. Was haben die Studierenden von stolz verkündeten Studierendenzahlen, wenn die Ausbildungsqualität nicht immer stimmt? Unsere Hochschulen brauchen nicht nur ein neues Gesetz, sondern sie brauchen auch eine wesentlich bessere Ausstattung.

(Beifall bei der FDP)

Viertes Beispiel. Wo bleibt die wirkliche Freiheit für die Hochschulen? – Meine Damen und Herren, die Hochschulen in Rheinland-Pfalz bleiben strukturell staatliche Einrichtungen mit allen Folgen. Dabei hätten die Hochschulen als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine funktionsfähige Grundlage. Nein, Sie wollen keine gleiche Augenhöhe zwischen Ministerium und den Hochschulpräsidenten. Die Präsidenten sind dem Ministerium, Ihnen, mehr verpflichtet als dem Hochschulrat.

Noch immer hat die Ministerin eine große Machtfülle – das ist manchmal auch schön – und die entsprechenden Mittel, diese Position auszufüllen.

Das erinnert mich, bei allen Schwierigkeiten, historische Vergleiche anzustellen, an das mittelalterliche Lehenswesen.

(Ministerpräsident Beck: Oh, oh, oh!)

Ich erkläre es Ihnen einmal. Bei allen Schwierigkeiten, aber es ist interessant.

Die Präsidenten werden mit einer großen Machtfülle von Ihnen beliehen, erkennen dafür ihre Abhängigkeit mit allen Folgen an. Das ist nicht die Freiheit, die wir meinen.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Wir wollen gleiche Augenhöhe mit klaren Zielvereinbarungen.

Meine Damen und Herren, wirkliche Verantwortung entwickelt sich nicht in dieser Abhängigkeit. Welche Motive bewegen Sie, so zu handeln? Freiheitlichen Ansätzen wollen Sie nicht folgen. Warum? Weil Sie vielleicht parteipolitisch konkurrierende Landesregierung sind, oder haben Sie grundsätzliche Bedenken, auf massive staatliche Einflussnahme zu verzichten? – Wie dem auch sei, Sie gehen nicht den Weg der Freiheit, den wir uns vorstellen.

(Beifall bei der FDP – Glocke der Präsidentin)

Ein letzter Satz. Danke schön, Frau Präsidentin.

Ich will es mir verkneifen, Schulnoten zu geben. Ich habe Ihnen eine Verbalbeurteilung gegeben. Ich hoffe, es reicht aus. Die lieben Sie auch sehr.

Ich denke, dass wir, alle Fraktionen, und auch Sie in den folgenden Wochen und Monaten beweisen können, dass wir lernfähig sind und aufeinander zugehen können. Wir hoffen, dass im Zusammenhang mit den Beratungen das eine oder andere vielleicht doch noch zu verändern ist.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsauschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Unterstützung eines NPD-Verbots Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3613 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/4186 –

NPD und Rechtsextremismus wirkungsvoll bekämpfen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4237 –

Ich erteile zuerst dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Auler von der FDP-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3613 –, Unterstützung eines NPD-Verbots:

Beschlussempfehlung: Der Antrag wird angenommen.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Auler.

Ich erteile Herrn Kollegen Hüttner von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Monsignore Mayer sprach am ver

gangenen Mittwoch in seiner Rede im Parlament davon, dass die Anzahl der Rechtsextremen und deren Gewaltbereitschaft eine erschreckende Situation für Staat und Gesellschaft darstellen.

Es ist Fakt, dass die Straftaten permanent steigen. Es ist Fakt, dass die Einsätze für die Polizei steigen. Es ist Fakt, dass das Auftreten der Rechtsextremen immer dreister wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist erschreckend, dass immer mehr Bürger glauben – eine Umfrage aus der Westpfalz ergibt dies sehr deutlich –, dass die NPD eine ganz normale Partei ist.

Das Land Rheinland-Pfalz leistet eine hervorragende Arbeit, sowohl bei den Einsätzen als auch bei der Prävention.

(Pörksen, SPD: Das ist wohl wahr!)

Ausreichend Einbindung der Kommunen, Hilfestellungen und Handlungsanweisungen, Aussteigerprogramm, Elterninitiativen und diverse andere Programme sprechen für sich. Jugendschutz.net, das Netzwerk für Demokratie und Courage, Landeszentrale für politische Bildung, alle leisten eine riesige Arbeit.

Arbeitsmarktpolitische Themen, soziale Themen, alle werden bearbeitet und sorgen dafür, dass junge Menschen in Arbeit kommen. Herzlichen Dank für diese umfassende und gute Arbeit der Landesregierung!

(Beifall der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem CDUAntrag steht, dass man die Präventionsarbeit überprüfen muss. Ich denke, das ist obligatorisch, die wird immer überprüft, auch wenn – das habe ich vorhin ausgeführt – man wohl die beste Präventionsarbeit im gesamten Bund hat.

Wenn man aber auf der Bundesebene im Augenblick betrachtet, dass die neue Familienministerin überlegt, permanent alles infrage zu stellen und aus dem sowieso schon knappen Etat dann auch noch andere Aufgaben bestücken zu wollen, dann sollte man sich auf der Ebene einmal neue Gedanken machen.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens ein Verbot nicht zugelassen. Dies ist etwas ganz anderes als abgelehnt. Dies erfolgte mit der Begründung, dass ein nicht behebbares Verfahrenshindernis vorliegt, und zwar namentlich, dass die NPD-Leute auch als V-Leute agiert haben und teilweise in sehr entscheidenden Funktionen entscheidende Beiträge für dieses Verfahren eingebracht haben.

Das Verfassungsgericht hat aber auch ausgeführt, dass es keine abschließende Entscheidung für ein NPDVerbotsverfahren ist, und dabei auch gesagt, dass erneute Anträge nicht unbedingt ausschließlich auf neue Tatsachen gestützt werden müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat nicht davon gesprochen, dass alle V-Leute abgezogen werden müssen; denn es hat davon gesprochen, dass eine Offenlegung und eine klare Nennung der Aussagen der V-Leute dokumentiert werden muss.

Die Bundesländer Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben im Mai eine Studie präsentiert und aus öffentlichen Quellen – damit keine V-Mann-Aussagen und damit entsprechend den Aussagen des Verfassungsgerichts –, klar belegt, dass die NPD gegen die Verfassung steht.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das bestreitet in Berlin gar niemand!)