Protokoll der Sitzung vom 17.03.2010

Die ursprünglichen Pläne der Regierungskoalition in Berlin, die Vergütung von Solarstrom um nochmals 16 % zu kürzen und die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen vollständig zu kappen, hat für viele eindeutig die Absicht der Bundesregierung gezeigt, den Ausbau der Solarenergie deutlich zu verlangsamen, und ist eine Abkehr von einer ökologischen Industriepolitik.

Darauf hat auch der Umweltausschuss des Bundesrats letzte Woche reagiert, indem es federführend durch Rheinland-Pfalz zu einem Fünf-Länder-Antrag mit dem Ziel kam, wesentliche Vorgaben zu modifizieren und das Ganze unternehmensverträglicher zu gestalten.

Auch innerhalb der Solarbranche ist unumstritten, dass angesichts des deutlichen Preisverfalls bei Solarmodulen Korrekturen machbar und nötig sind. Es gibt dazu Untersuchungen, auch vom Fraunhofer Institut in Freiburg und von der LBBW von Experten, die aber von einstelligen Kürzungen sprechen.

Die Frage ist nur: Sind die vorgeschlagenen Kürzungen und Änderungen angemessen? Wer wird von ihnen profitieren? Wie schnell müssen sie überhaupt durchgezogen werden? –

Ich sage Ihnen, diese abrupten Beschlüsse entziehen der Solarwirtschaft ihre Grundlagen am Wirtschaftsstandort Deutschland und Rheinland-Pfalz. Der Schritt ist politisch und ökonomisch nicht nachvollziehbar.

Herr Eymael, es ist doch gerade das liberale Lager – ich weiß nicht, wer bei Ihnen dazu redet, aber üblicherweise reden Sie dazu –,

(Eymael, FDP: Ich habe ausnahmsweise nichts gesagt!)

das immer fordert, man müsse viel stärker in Forschung, Innovation und Entwicklung investieren und die erneuerbaren Energien näher an den Markt bringen.

Ich verstehe Ihre politische Richtung in Berlin deshalb nicht. Viele unserer Solarfirmen tun dies gerade und haben sehr viel in den letzten Jahren in Innovation und Entwicklung investiert und dazu noch eine breite Palette an wertvollen Arbeitsplätzen geschaffen, auch am Standort Mainz, aber unter ganz anderen Voraussetzungen. Das muss sich ja jetzt auch erst rechnen.

Deshalb sind auch viele Unternehmen ganz besonders in Rheinland-Pfalz hier am Standort Mainz technologisch wirklich top. Das wissen wir alle, aber wir wissen auch, dass sie die Produktionskosten wie in China und Indien niemals schaffen werden.

Worum geht es also der Regierungskoalition in Berlin? Diese Frage muss man doch stellen. Geht es darum, erneuerbare Energien so schnell und billig wie möglich zu bekommen? Dann muss ich Ihnen sagen, so kann es eigentlich nicht sein. Dann wird es schwer, die eigene Produktion, die eigene Industrieproduktion am Standort, die weitgehend mittelständisch geprägt ist, zu erhalten.

Wir haben deshalb kein Verständnis dafür, dass bei einer so innovativen und zukunftsorientierten Branche abrupt und so rigide die Förderung gekappt wird.

(Beifall der SPD)

Dieser Schritt vernichtet nicht nur Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Produktion und Entwicklung, sondern auch bei unseren lokalen Handwerksbetrieben. In vielen Kommunen – das haben Sie alle mitbekommen, wer kommunal tätig ist – sind Freiflächenanlagen erst einmal auf Halde gelegt. In Trier und in anderen Gebieten des Landes auch; denn Unsicherheit grassiert bei allen Beteiligten,

(Glocke des Präsidenten)

und wertvolle Investitionen gehen verloren.

Ich denke, wenn die Kürzungen nicht angepasst werden, vernichten wir Arbeitsplätze und schaffen ein Konjunkturprogramm für China und Indien. Das wollen wir beim besten Willen nicht.

(Beifall der SPD)

Ich erteile dem Herrn Kollegen Weiner das Wort. – Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede einmal ganz ungewöhnlich mit der Frage beginnen: Was haben die Eigenheimzulage, der Kohlepfennig und die Abwrackprämie gemeinsam? – Diese drei Begriffe stehen für einen Umstand, der sich Subvention nennt.

Auch das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien beinhaltet im Kern eine Subvention, um bestimmte energetische Ziele zu erreichen. Die Kosten dieser Subvention werden auf die Stromkunden abgewälzt. Juristen nennen so etwas einen Vertrag zulasten Dritter. Deshalb ist die Politik geradezu verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob und inwieweit das mit der Subvention geförderte Ziel erreicht, überschritten oder unterschritten wurde.

Auch bei der Beibehaltung der Ziele hat die Bundesregierung die Pflicht gegenüber den Stromkunden, zu überprüfen, in welcher Höhe eine Subvention noch notwendig ist, und genau das tut sie.

Mit der Novellierung des EEG bekennt sich die Bundesregierung eindeutig zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere auch der Fotovoltaik.

(Beifall bei der CDU)

Der Anteil erneuerbarer Energien soll weiterhin, aber kontinuierlich gesteigert werden. Preissprünge, auch beim Strom, sollen vermieden werden. Im Übrigen sind günstige Stromkosten auch ein wichtiger Produktionsfaktor für die gesamte Wirtschaft in unserem Land und müssen im Hinblick auf Arbeitsplätze auch im Auge behalten werden.

Da die Anschaffungspreise für Fotovoltaikanlagen im letzten Jahr um rund 30 % gesunken sind, sind damit die Gewinnmargen für Investoren kräftig gestiegen. Deshalb erlebte die Solarbranche in den letzten Monaten einen regelrechten Hype, einen Boom, eine Phase der Überhitzung. Diese Überhitzung soll künftig vermieden werden, und der Ausbau der Solarenergie soll nachhaltig und kontinuierlich betrieben werden. Das ist das Ziel der Bundesregierung.

Von der Solarförderung profitieren nicht in erster Linie die Hersteller, sondern die Investoren. Somit wird eine Anpassung auch nicht in erster Linie die Hersteller treffen, sondern die Gewinne bei den Investoren werden wieder auf ein Normalmaß gestutzt. Dabei haben wir durchaus Verständnis für diejenigen, die sich nun an das veränderte Förderkonzept anpassen müssen.

Aber es ist nicht richtig, wenn die Landesregierung und die SPD den Eindruck erwecken, die Novellierung bringe nur Verschlechterungen mit sich.

(Staatsministerin Frau Dreyer: Bringt sie doch auch!)

Der Markt hat sich 2009 überhitzt, und auf manchen Äckern ist eine regelrechte Goldgräberstimmung entstanden. Die niedrigen Beschaffungskosten und die hohen Gewinnmargen lockten zunehmend auch Investoren an, die weniger an einer nachhaltigen Entwicklung interessiert sind und mehr profitorientiert handeln wollen.

(Beifall der CDU – Eymael, FDP: Die schnell abzocken wollen!)

Weil man an großen Anlagen schneller und mehr verdienen kann, begnügen sich rein gewinnorientierte Investoren nicht mehr mit den Dächern von Häusern, sondern fokussieren sich immer stärker auf große Flächen. Damit sind andere Ziele beeinträchtigt, zum Beispiel auch die von der Landesregierung unterstützten Ziele eines sparsamen Landschaftsverbrauchs, des Vorrangs von Landwirtschaft im Außenbereich und des Tourismus.

Die Bundesregierung hat diese Fehlentwicklungen erkannt und steuert die künftigen Anlagen gezielt auf Brachflächen wie Konversionsliegenschaften, Rändern von Flughäfen, Autobahnen und Industriegebieten.

Eine besonders problematische Entwicklung zeichnet sich in der Landwirtschaft ab. Selbst für Eigentümer von besten landwirtschaftlichen Böden ist es inzwischen lukrativer, bei ablaufenden Pachtverträgen große Äcker an Investoren von Solaranlagen als an Landwirte zu verpachten. Landwirte, die auf Pachtflächen angewiesen sind, wären negativ betroffen. Auch Landwirtschaftsminister Hering hat dies im letzten Jahr öffentlich festgestellt. Deshalb lenkt die Bundesregierung die Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen gezielt von den Äckern zurück auf die Dächer.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)

Dabei hat die Bundesregierung durchaus auch die Arbeitsplätze bei heimischen Betrieben der Solarbranche im Auge. Die Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach werden künftig stärker gefördert als andere Anlagen, und dies bringt entscheidende Vorteile mit sich. Die Stromnetze werden entlastet, und vor allem die Hersteller, Händler und Handwerker können sich bei ihrer Auftragsakquisition genau auf diese Gruppe konzentrieren. Das ist genau die Gruppe, die wesentlich stärker auf heimische Qualitätsprodukte setzt als jene, die nur den großen Profit mit Fernost-Billigware auf großen Flächen machen wollen. Die Ausnahmeregelung kommt also gezielt der deutschen Fotovoltaikwirtschaft zugute.

Um für die Firmen den Übergang zwischen der ungesunden Phase der Überhitzung und der Rückkehr zum normalen Wachstumspfad abzufedern, hat die Bundesregierung die ursprünglich geplante Übergangsfrist vom 1. April auf den 1. Juli verlängert.

(Glocke des Präsidenten)

Damit ist sie den Firmen der Solarbranche ein großes Stück entgegengekommen.

Mehr dazu in der zweiten Runde.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Ich erteile nun Frau Kollegin Schellhaaß das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDPLandtagsfraktion ist froh um die gute Entwicklung der erneuerbaren Energien. Insbesondere freuen wir uns über die in Rheinland-Pfalz entstandenen Arbeitsplätze, sei es bei den Herstellern von Fotovoltaikanlagen, bei den Projektentwicklern oder den installierenden Betrieben.

(Beifall der FDP)

In der Fotovoltaik wurden und werden zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen, und dies begrüßen wir sehr.

(Licht, CDU: Es wird kein Euro weniger ausgegeben!)

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht dies genauso und hat deshalb in der Koalition bewirkt, dass Einspeisevergütungen maßvoller und später abgesenkt werden als zunächst vom Umweltminister geplant. Die FDPBundestagsfraktion hat auf Druck der Union den Ausschluss von Ackerflächen zunächst akzeptiert, begrüßt aber, dass die Union dafür nun wieder Möglichkeiten eröffnen will.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP hat außerdem durchgesetzt, dass Gewerbegebiete neu in die Förderung aufgenommen werden und die Senkung der Förderung auf Industriebrachen und ehemaligen Militärgeländen abgemildert wird.