Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

Herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 1 b) der Tagesordnung auf:

Verpflichtung des Bürgerbeauftragten

Ich bitte Sie nun zu mir, damit wir die Verpflichtung vornehmen können, Herr Burgard. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben, um die Verpflichtung vorzunehmen.

Der ehemalige Abgeordnete Dieter Burgard wird nun verpflichtet.

Herr Dieter Burgard, Sie geloben Treue gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie geloben, die Gesetze zu wahren, die Rechte der Bürger zu fördern und Ihre Amtspflichten als Bürgerbeauftragter gewissenhaft zu erfüllen.

Burgard, Bürgerbeauftragter:

Ich gelobe es.

Herzlichen Dank. Ich darf Ihnen zu Ihrer Ernennung mit den Wünschen des ganzen Hauses und des Landes für gute Arbeit gratulieren. Alles Gute für Sie und eine gute Zukunft.

Burgard, Bürgerbeauftragter:

Herzlichen Dank, Herr Präsident.

(Anhaltend Beifall im Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Frau Kollegin Klamm, die Sitzung fortzusetzen. Ich werde nun mit dem neu gewählten Bürgerbeauftragten zu seinem Amtssitz gehen und ihn dort seinen Mitarbeitern vorstellen. Von da an muss er alleine laufen.

(Heiterkeit bei der SPD – Frau Spurzem, SPD: Das schafft er! – Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung mit dem ersten Thema:

AKTUELLE STUNDE

„Auswirkungen der geplanten Neuregelung der Jobcenter und einer entsprechenden Grundge- setzänderung auf die ARGEN und Options- kommunen in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4490 –

(Unruhe im Hause)

Es ist noch etwas unruhig, wir warten noch einige Minuten.

Ich darf dem Herrn Kollegen Dr. Schmitz für die FDPFraktion das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am 23. April alle die Überleitung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende zum Bundesrat erlebt.

Wir sprechen nicht zum ersten Mal hier zu diesem wichtigen Thema.

(Ministerpräsident Beck: Das ist wohl wahr!)

Ich darf an den 19. Dezember 2004 erinnern, als unter Federführung von Rot-Grün ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde, das vom Grundsatz her von allen Parteien gebilligt wurde. Die FDP hatte über viele Jahre die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe für Erwerbsfähige gefordert. Das ist mit diesem Gesetz erfolgt.

Wir haben damals allerdings – ich will nicht sagen ohnmächtig, aber doch aus der Opposition heraus und nur mittelbar über den Bundesrat beteiligt – erhebliche Bedenken geltend gemacht, die ich in unserer letzten Diskussion zum Thema vorgetragen habe.

Wir rufen das Thema heute in der Aktuellen Stunde auf, nicht nur weil es von der Zeit her aktuell ist, sondern weil ich hoffe, dass wir alle nach Kräften trotz anstehenden Wahlkampfes aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernen und uns verkneifen, mit falschem Triumphgeheul jetzt Entwicklungen als jeweils durch die eine oder andere Partei angestoßen abzufeiern, die letztlich von allen verantwortet werden und in der Vergangenheit nicht unbedingt Ausdruck kraftvollen politischen Handelns waren.

Ich darf daran erinnern, dass wir seinerzeit als FDP darauf hingewiesen hatten, dass wir die Eingrenzung auf 69 Optionskommunen als nicht angemessen eingestuft haben, wir deutlich gemacht haben, dass wir befürchten, dass das sogenannte Hartz-IV-Gesetz nicht verfassungsgemäß sein wird und wir schon damals den Finger gehoben und darauf hingewiesen haben, dass es wahrscheinlich oder vielleicht zu organisatorischen Problemen kommen könnte, meine Damen und Herren.

Diese Befürchtungen sind leider Gottes zulasten der vielen Betroffenen, die für ihr Schicksal nichts können, alle eingetroffen. Ich denke nicht daran, jetzt hier vorne zu stehen als jemand, der den Finger hebt und sagt: Wir haben schon immer alles besser gewusst. –

(Pörksen, SPD: Das habt ihr auch nicht!)

Herr Pörksen, es war eine Mammutaufgabe, die man damals unter Zeitdruck als politischen Kompromiss zu bewältigen hatte. Das Gesetz entspricht insbesondere im Rückblick nicht den Anforderungen, die wir alle stellen. Es wird von vielen so beschrieben, dass es mit heißer Nadel gestrickt war.

Das, was dann über vier, fünf Jahre erfolgte, bis das Bundesverfassungsgericht endlich sprach, einen vorläufigen Schlussstrich zog und eine Reorganisation zur Pflicht machte, war kein politisches Ruhmesblatt.

Meine Damen und Herren, deshalb können wir uns, auch bei den vielen Aufgaben und Herausforderungen, die in diesem Zusammenhang auf uns zukommen werden, gemeinsam vorab über einen Kompromiss freuen, der zwar noch nicht in trockenen Tüchern ist, der aber in seinen Grundsätzen in die richtige Richtung weist und der dieses Gesetz zumindest deutlich besser werden lässt, als es in der Vergangenheit war.

Es sind insbesondere drei Punkte, die die Zustimmung unserer Fraktion finden:

Es ist zum Ersten die Entfristung der 69 Optionskommunen und das Aufstocken der 69 auf 110 Optionskommunen mit der Chance für optionswillige rheinlandpfälzische Kommunen, dort zum Zuge zu kommen.

Es ist zum Zweiten das sogenannte kooperative Steuerungsmodell einschließlich – so hoffen wir zumindest – klarer Zielvereinbarungen und Datenerhebungen, die in der Zukunft so transparent sein müssen, dass sie auch ein Kreistagsmitglied verstehen kann.

Es ist zum Dritten ein klares Benchmarking, um deutlich zu machen, wo welches Bundesland und wo welche Gebietskörperschaft steht.

Dies sind Grundbedingungen, die von Anfang an hätten erfüllt sein müssen. Aber es war anders, und deshalb möchte ich zum Ende der ersten Runde den Appell an Sie richten: Wir sollten gemeinsam stolz darauf sein, dass wir ein Gesetzeswerk, das gut gemeint, aber schlecht ausgeführt war, nunmehr auf Bundes-, auf Landes- und auch auf der Vollzugsebene werden besser machen können.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Kollege Pörksen, wir sollten das nutzen, was zumindest in dieser Legislaturperiode überdeutlich wurde:

(Glocke der Präsidentin)

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. –

Komplizierte sozialpolitische Gesetze wurden immer dann gut, wenn die Regierung die Kompetenz und die Kooperationsbereitschaft auch der beiden anderen Fraktionen genutzt hat.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Dröscher das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die FDP angekündigt hat, dieses Thema in der Aktuellen Stunde zu besprechen, habe ich mir zunächst einmal die Frage gestellt: Ist das die Flucht nach vorne, lieber Herr Kollege Dr. Schmitz, oder kommt noch etwas anderes hinterher, das etwas mit dieser populistischen Kampagne zu tun hat, die Ihr Parteivorsitzender vom Zaun gebrochen hat? Sie haben die erste Alternative gewählt, sich auf eine gemeinsame Nutzung dieser Regelung einzulassen, die durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe am 25. März – das Verhandlungsergebnis ist bekannt – beschlossen worden ist. Dies ist sicherlich zunächst einmal ein Angebot zur Zusammenarbeit, aber ich muss trotzdem noch einmal auf einige Fakten hinweisen. Ursprünglich hatte die schwarz-gelbe Koalition in Berlin etwas anderes vor.

Es gibt eine Zweidrittelmehrheit, die wir für die Verfassungsänderung brauchen, einen neuen Artikel 91 e in das Grundgesetz einzufügen, nämlich dass Bund und Kommunen gemeinsame Einrichtungen für Hartz-IVBezieher errichten dürfen und die Bereiche, die sich jetzt noch im alten Modell für eine getrennte Aufgabenwahrnehmung entschieden haben, dies nicht weiterführen dürfen, sondern sich für ein Modell entscheiden müssen: entweder für die Optionskommune – Sie haben erwähnt, dass die Optionskommunen auf 110 aufgestockt werden sollen – oder für eine gemeinsame Einrichtung.

Ursprünglich hatten wir alle Bedenken, dass Ende des Jahres die Betroffenen zwei Anträge ausfüllen müssen und zwei Bescheide bekommen und auch weiterhin ein Verlust an Austausch und Erfahrung stattfindet. Dies ist glücklicherweise noch einmal abgewendet worden; denn der Gesetzentwurf, der zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern im vergangenen Jahr ausgehandelt wurde, war letztendlich von der CDU/CSUBundestagsfraktion nicht mitgetragen, man könnte fast sagen, sabotiert worden.

Nun sieht alles ganz anders aus. Liebe Frau Thelen, auch Ihre zukünftige Spitzenkandidatin ist nun zufrieden mit der Lösung. Ich darf allerdings auch darauf hinweisen, dass es manchmal ganz einfach ist, das, was letztendlich erreicht worden ist, sich selbst positiv anzurechnen. In einem Zeitungsausschnitt vom 27. März aus der „Allgemeinen Zeitung“ hat Frau Klöckner sowohl die Lösung gelobt als auch darauf hingewiesen, dass dies

das Ergebnis sei, für das sich CDU und CSU stark gemacht hätten.