Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

Aus der Tatsache, dass wir dieses Gesetz in der von Ihnen vorgelegten Deutung abgelehnt haben, zu schließen, dass die SPD und damit – die Sie ausgespart haben – die FDP, die ebenfalls dagegen war, kein Interesse an Kommunalpolitik hätten und die Interessen der Bürger nicht verstehen würden, ist schon sehr weit ausgeholt und sehr beachtenswert.

Vielleicht für Ihr Erinnerungsvermögen: Vor der letzten Kommunalwahl haben wir das Kommunalwahlgesetz geändert. Die Änderungen, die dabei durchgeführt wurden, fußten zum größten Teil auf Forderungen des Gemeinde- und Städtebundes. Nach der Wahl haben wir dann das Wahlverfahren analysiert. Es gab dabei Dinge, die positiv gesehen wurden. Andere Dinge wurden weniger positiv gesehen. Es war also nicht nur wie bei Ihnen negativ, sondern es war negativ und positiv.

Wir hatten zu dem Thema eine Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landeswahlleiter. Darüber hinaus haben wir in einer zweitägigen Klausurtagung in Kaiserslautern die ganze Thematik gestreift und sind zu dem Entschluss gekommen, wir müssen über das eine oder andere reden. Hier werden wir auch darüber reden. Wir haben es auch getan. Unser Ziel ist es, mit allen Beteiligten im Raum zu reden, also auch mit Ihnen. Bloß haben wir kein „Kommunalgesetz light“ gemacht, wie Sie es vorlegen.

Das Einzige, was Sie machen, Sie wollen zu der zweifachen Nennung von Kandidaten zurückkehren. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, Sie wollen die Wahlunterlagen für kommunale Räte verschicken, was im Übrigen verfassungsrechtlich sehr stark mit Zweifel behangen ist. Wir müssen darüber reden, welche Möglichkeiten es gibt.

Darüber hinaus – warum es ein „Kommunalwahlgesetz light“ ist – haben wir mehr Themen. Es wäre schade und falsch, jetzt ein Kommunalwahlgesetz zu beschließen, das nur einen marginalen Teil der Themen, die anzusprechen sind, abdeckt.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Wir könnten über die Größe der Räte und den Versand von Wahlunterlagen, gegebenenfalls auch bei Urwahl sprechen. Wir müssen uns über alles unterhalten.

Die Frage ist, warum jemand drei Monate an einem Ort wohnen muss, bevor er bei Kommunalwahlen mitwählen darf. Wir haben ein ganz modernes Einwohnermeldesystem. Es würde mit Sicherheit schon wesentlich schneller gehen.

Dann ist die Frage, wie wir die Ausschüsse wählen. Sollten wir nicht vielleicht sagen, die Ausschüsse sollen tatsächlich das Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse darstellen? – Bloß das tun sie nicht, wenn irgendjemand krank ist oder fehlt. Wir können darüber reden, ob wir eine Lösung finden.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Wie gestalten wir die Wahlunterlagen? – Es ist von mehreren Seiten moniert worden, dass diese für die Wähler oft unverständlich sind und nachgefragt werden muss. Wir sollten darüber reden, wie wir es machen.

Ich glaube, dass der Innenausschuss Ihrem Gesetzentwurf die Ablehnung erteilt hat. Ich finde es gut; denn damit haben wir die Gelegenheit gefunden, in aller Ruhe vernünftig eine Lösung zu suchen, wie wir das Ganze besser gestalten; denn was bei Ihnen Tatsache war, Sie wollten ein Thema besetzen, Schnelligkeit vor Gründlichkeit, und damit kann man keine Kommunalpolitik machen, vor allen Dingen keine vernünftige.

(Bracht, CDU: Quatsch!)

Ich sage nochmals, wir sind bereit – – –

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Das ist kein Quatsch. Das ist so.

Wir sind bereit, mit Ihnen allen gemeinsam über die Möglichkeiten, das Für und Wider von Änderungen zu sprechen, allerdings in einem vernünftigen Rahmen. Dann wollen wir das ganze Tableau abdecken und nicht Teilbereiche herauspicken und in einem Jahr darauf den Rest abarbeiten.

Deshalb: Jetzt Ablehnung des Gesetzentwurfs. Aber wir werden dennoch versuchen, mit allen Beteiligten zu reden.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Auler von der FDPFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben 2008 das Kommunalwahlgesetz gemeinsam geändert. Wir haben festgestellt, dass nach der letzten Kommunalwahl 2009 einige Fehler aufgetreten sind, ungültige Stimmen. Aber das ist etwas ganz Normales. Es ist etwas geändert worden, und da passieren auch Fehler. Man muss sich daran gewöhnen, man muss es lernen. Es liegt auch an uns, dass wir entsprechend Schulungen in den Ortsgemeinden und überall und für alle, die politische Verantwortung tragen, vor Ort durchführen. Es liegt auch ein Stück weit an uns.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD – Schweitzer, SPD: So ist es! Sehr richtig!)

Ich möchte zwei Punkte, die der werte Kollege Schmitt vorgetragen hat, kurz aus Sicht der FDP darstellen.

Die CDU-Fraktion möchte, dass mehr Namen genannt werden können, als Ratsplätze zu vergeben sind. Wir sind dagegen, weil bei einer Listenwahl ich auch nur so viele Sitze und so viele Möglichkeiten habe, Namen zu nennen. Warum sollen wir bei der Mehrheitswahl davon abweichen? – Dazu gibt es keinen Grund.

(Bracht, CDU: Größere Auswahl!)

Das Zweite. Die Bitte, die Wahlzettel vor der Wahl nach Hause zu versenden, verstößt nach unserer Auffassung dermaßen eklatant gegen die Grundsätze einer freien und geheimen Wahl. Das dürfen wir nicht einführen. Deswegen wird die FDP-Fraktion Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

(Zurufe von der CDU)

Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Herr Ministerpräsident Beck hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seitens der Landesregierung begrüßen wir, dass über diese Fragen hinsichtlich einer Optimierung des Wahlrechts diskutiert wird. Es ist sicher eine sehr wichtige Aufgabe, dass das Parlament die

Wirkung der einzelnen Regelungen immer wieder begleitet, wir sie aktualisieren und dort, wo es vertretbar und mit den Grundsätzen der Demokratie und des Wahlrechts vereinbar ist, auch eine wählerfreundliche Regelung finden.

Ich glaube, dass dieses Bemühen bei allen Fraktionen spürbar ist. Deshalb bieten wir sehr gerne an, dass wir uns bei dem, was Herr Kollege Noss und Herr Kollege Auler angeboten haben, nämlich die Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls dann auch entsprechende Lösungsvorschläge zu entwickeln, beteiligen. Damit ist auch durchaus die Absicht verbunden, die Anstöße, die wir anerkennen, die in dem CDUGesetzentwurf enthalten waren, mit in weitere Überlegungen einzubeziehen.

Aber ich glaube, dass eine Gesamtbetrachtung, wie Herr Kollege Noss dies deutlich gemacht hat, dieser Materie gut tut. Eine zu häufige Änderung, eine schrittweise Änderung des Wahlrechts wäre sicher der problematischere Weg. Insoweit begrüßen wir die geäußerte Absicht und die Vorgehensweise, wie sie offensichtlich von einer deutlichen, auch fraktionsübergreifenden Mehrheit gewollt ist.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4310 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Eine weitere Abstimmung ist nicht mehr erforderlich.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4292 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/4499 –

Zunächst hat Herr Berichterstatter Dr. Wilke das Wort.

Zunächst. Er ist der Einzige, der spricht.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf daran erinnern, dieser Gesetzentwurf, über den eine Aussprache nicht stattfindet, ermöglicht die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission aller Bundesländer zwecks Überprüfung der Einhaltung der UNFolterkonvention in Einrichtungen der Länder, in denen Freiheitsentzug stattfindet.

Den am 26. Februar 2010 in das Parlament eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung hat dieses Parlament in seiner 85. Sitzung am 17. März 2010 dem Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, die gestern stattgefunden hat.

In seiner 37. Sitzung am 27. April 2010 hat der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme durch das Parlament.

Wichtig ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass der Herr Minister der Justiz zugesagt hat, dass über das Verwaltungsabkommen, das noch zur Durchführung geschlossen werden muss, im Rechtsausschuss berichtet werden wird und dann auch die Details der Umsetzung dargestellt werden.

So weit mein Bericht, vielen Dank.