Es bleibt dabei, dass, bevor wir ins Prozedere gehen, die Berichterstattung erfolgt. Deshalb erfolgt mein Hinweis „zunächst“, Herr Berichterstatter.
Gemäß Absprache im Ältestenrat ist vereinbart, die Behandlung ohne Aussprache durchzuführen. Wir kämen dann sofort zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4292 – in zweiter Beratung.
Wer stimmt für den Gesetzentwurf? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte jetzt um Ihr Votum! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land NordrheinWestfalen über die Übertragung von Zustän- digkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4339 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 17. März 2010, Plenarprotokoll 15/85, Seite 5100 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 13. April 2010 beraten, und der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 27. April 2010 beraten.
Dieser Gesetzentwurf ist völlig unproblematisch, weil wir alle gemeinsam die A 1 als wichtiges Straßenbauprojekt in Rheinland-Pfalz wollen. Deswegen wird der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4339 – in zweiter Beratung. Wer ist für den Gesetzentwurf? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig angenommen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4342 – Zweite Beratung
wicklung hat nicht nur für die öffentlichen Rentenkassen Auswirkungen, sie macht auch vor den berufständischen Versorgungswerken nicht halt.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Versorgung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an die veränderten demografischen Gegebenheiten angepasst.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 27. April 2010 beraten. Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Sie haben auf die Klarstellung des Rechtsausschusses hingewiesen. Deshalb können wir jetzt zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung kommen.
Wer ist für den Gesetzentwurf? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer stimmt zu? – Vielen Dank, dann ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.
Landesgesetz zu dem Versorgungslasten- teilungs-Staatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4392 – Erste Beratung
Es ist eine Behandlung ohne Aussprache verabredet. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widersprüche? – Die gibt es nicht. Dann ist es so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4455 – Erste Beratung
Gibt es ein Bedürfnis der Landesregierung, den Gesetzentwurf zu begründen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Es gibt den Überweisungsvorschlag an den Rechtsausschuss. Wer ist dafür? – Wer enthält sich der Stimme? – Wer ist dagegen? – Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
…tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4456 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4457 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Behandlung ohne Aussprache vereinbart. Wünscht ein Mitglied der Landesregierung zu begründen?