Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, auch Sie haben die Fortbildungsqualifizierung angesprochen. Wir befinden uns in der ersten Lesung, und die Anhörung wird zeigen, was im weiteren Gesetzgebungsverfahren dabei herauskommt. Bei der Fortbildungsqualifizierung stellen wir uns die Frage, wie sich das in der Praxis bewähren wird. Wer darf fortbil

den? Werden die Fortbildungen einheitlich in der Verwaltungshochschule in Mayen absolviert, oder bedient man sich des Marktes, sodass verschiedene Anbieter auf dem Markt tätig werden? – Es müssen einheitliche Kriterien definiert werden. Ich denke, in diesem Bereich muss in der Praxis noch nachgebessert werden, und diese Kriterien müssen erarbeitet werden.

Eine andere Frage wird in der Anhörung von uns mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht werden. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf fällt der Verwendungsaufstieg weg. Es ist derzeit noch zu früh für eine abschließende Stellungnahme. Man wird im Rahmen der Anhörung prüfen müssen, ob es eine Übergangsfrist geben kann. Wenn man eine ganz neue Systematik beginnt, stimme ich Ihnen insoweit zu, dass das andere nicht mehr so recht dazu passt; aber die Frage wird sein, ob ein gewisser Vertrauensschutz geschaffen wurde und ob man deshalb eine Übergangsfrist festlegt. Ich denke, dies muss man im Rahmen der Anhörung mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften eruieren und in der zweiten Lesung noch einmal diskutieren.

(Beifall der CDU)

Herr Minister, was Sie zur Probezeit, zum Höchstalter und zur Verlängerung der Beurlaubung ausgeführt haben, findet unsere Zustimmung. Ich denke, dies dürfte unstrittig sein.

Ich möchte mich noch einer weiteren Frage zuwenden, die allerdings auch in einem separaten Prüfungsverfahren zu behandeln ist. Es handelt sich um die Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst. In diesem Bereich müssen wir eine Regelung finden, die die jetzige Regelung, die sogenannte „Fallbeilregelung“, ersetzt, die zu Ergebnissen führt, die nicht immer ganz gerecht sind. Auch dies müssen wir beraten und eine gerechtere Lösung für die Polizeivollzugsbeamten finden.

(Beifall der CDU)

Die CDU wird im Innenausschuss eine Anhörung beantragen. Wir werden diesen Gesetzesvorschlag konstruktiv begleiten. Ich möchte es einmal so formulieren, die Grundrichtung stimmt, und über Details muss man im Rahmen der Anhörung diskutieren. Damit werden wir in der abschließenden Beratung zu einem für unsere Beamtinnen und Beamten tragfähigen und guten Gesetz kommen, damit die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gesichert ist und wir auch in Zukunft einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst im Land RheinlandPfalz haben.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat nun Herr Kollege Noss von der SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Henter hat schon vieles gesagt, was ich in der Form, wie er es vorgetragen hat, unterschreiben kann. Daher möchte ich mich nur auf einige Punkte beziehen; denn dies würde der Sitzungsökonomie mit Sicherheit gut tun.

Zu der Spaltung zwischen Statusrecht und allgemeinem Recht möchte ich sagen, wir brauchen bundesweit einen einheitlichen Beamtenstatus, um die Mobilität der Beamten zwischen den verschiedenen Bundesländern zu erreichen. Von daher begrüße ich die derzeitige Regelung, dass die Grundsätze des Beamtentums nach wie vor auf Bundesebene geregelt werden, während das Laufbahnrecht und andere Details auf die Landesebene übertragen werden sollen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung den Gestaltungsspielraum, der nun besteht, ausgenutzt hat und versucht, die Attraktivität des Beamtentums zu steigern. Wie notwendig dies ist, merken wir bereits im Bereich des Engpasspersonals. Wenn wir Personal benötigen, das eine spezielle Ausbildung mitbringt, treten als Konkurrenten zum öffentlichen Dienst auf dem Arbeitsmarkt die Unternehmen der privaten Wirtschaft auf. Der öffentliche Dienst hat dann zumeist schlechte Karten, da die Privatwirtschaft in der Lage ist, den Beamten mehr zu bezahlen, als die öffentliche Verwaltung dies kann. Darüber hinaus ist im Bereich der Polizei schon lange deutlich geworden, dass in ländlichen Gegenden der Beruf des Beamten durchaus lukrativ war und sich allerdings früher die meisten Polizisten aus dem Bereich Westpfalz, Eifel und Hunsrück rekrutiert haben. Dies hatte das Problem der Überalterung in bestimmten Dienststellen zur Folge. Ich glaube, wenn wir das Beamtenrecht attraktiver gestalten können, können wir diese Dinge endgültig ad acta legen.

(Beifall der SPD)

Ich begrüße auch ausdrücklich, dass wir Beamtinnen und Beamte, die neben der Zulassungsvoraussetzung über zusätzliche Qualifizierungen für ihr Einstiegsamt verfügen, in ein Beförderungsamt einstufen können, ohne über den Landespersonalausschuss gehen zu müssen. Auch dies wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes mit Sicherheit erheblich steigern. Den Beamten stehen nunmehr theoretisch Aufstiegsmöglichkeiten über die ganze Bandbreite der Besoldungsgruppen A und B offen. Ich glaube, dies ist ein ganz wichtiger Schritt. Durch § 22 des neuen Landesbeamtengesetzes verpflichten wir auch die Beamten, sich entsprechend an Fortbildungsmaßnahmen zu beteiligen, die die Arbeitgeber anbieten, und sich darüber hinaus auch privat selbst fortzubilden. Ich glaube, dies ist ein ganz wichtiger Satz: Es wird nicht mehr ausreichen, wie in der Vergangenheit irgendwo in einer Amtsstube seine Zeit abzusitzen und nach drei oder vier Jahren automatisch davon auszugehen, dass man befördert wird.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das war die Minderheit!)

Vielmehr wird der Leistungsgedanke einkehren, und dies halte ich für sehr sinnvoll. Ich glaube, dies ist auch der

richtige Weg. Den fleißigen und engagierten Beamten dürften damit alle Wege offen stehen.

Von großer Bedeutung ist für mich auch die Anhebung der Höchstaltersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis. Auch damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des Beamtentums erheblich gesteigert werden. Vor allen Dingen im Schulbereich, wo wir große Probleme haben, insbesondere in naturwissenschaftlichen Fächern den entsprechenden Nachwuchs zu rekrutieren, haben wir dadurch wesentlich bessere Marktchancen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

(Beifall der SPD)

Die Reduzierung auf nunmehr nur noch sechs Fachrichtungen ist ebenfalls ein großer Fortschritt. Wenn wir in früheren Zeiten Beamte überleiten mussten, gab es jedes Mal ein Problem bei der Feststellung, ob sie nun die notwendige Ausbildung haben, um die Voraussetzungen der neuen Dienststufe erfüllen zu können. Dies alles wird in Zukunft entfallen. Wir haben eine vernünftige Bildung erreicht, und das ist sehr gut. Im Übrigen wird der Personalausschuss auch die Aufgabe haben, die verschiedenen Ausbildungsmodule, die angeboten werden, zu zertifizieren. Von daher dürfte Ihre Forderung, dass ein einheitliches Level zugrunde gelegt werden muss, schon zum größten Teil erfüllt werden können.

Ich begrüße auch die Möglichkeiten der Verbesserung der Bezahlung unserer Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst. Ich freue mich insbesondere über den sozialen Aspekt, dass wir die Besoldungsgruppe A 2 abschaffen und die Beamten entsprechend in die Besoldungsgruppe A 3 überführen und die Endgrundgehalte von A 3 bis A 6 ebenfalls entsprechend steigern.

Das neue Landesbeamtengesetz rüttelt auch nicht an den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. So ist auch jetzt in Artikel 5 ausdrücklich festgeschrieben, dass die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten als ständige Aufgabe in der Regel Beamtinnen und Beamten zuzuweisen ist. Darüber hinaus ist in § 50 nach wie vor das Streikverbot für Beamte festgelegt, was ebenfalls für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes ein ganz elementarer Baustein ist.

Ich möchte sagen, es ist ein guter Entwurf vorgelegt worden, den wir natürlich im Ausschuss und in der Anhörung noch besprechen müssen. Vielleicht lässt sich das eine oder andere noch verbessern, wenngleich aber die Zielrichtung in jedem Fall richtig ist.

Ich halte es insbesondere deshalb für einen gelungenen Entwurf, weil jeder Beamte es jetzt selbst in der Hand hat, stärker als dies in der Vergangenheit der Fall war, über seinen beruflichen Weg und seinen beruflichen Aufstieg durch Fleiß und Engagement selbst zu entscheiden und damit die Möglichkeiten, die er für sich selbst sieht, auch ausschöpfen kann.

(Beifall bei der SPD)

In diesem Sinne werden wir das Gesetz konstruktiv begleiten. Ich freue mich für die Beamten des Landes, dass wir im Entwurf eine so gelungene Vorlage haben.

(Beifall der SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Auler.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat mit Interesse den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Kenntnis genommen. Dass es im Hinblick auf die bestehenden Herausforderungen eine Fortentwicklung des Dienstrechts wird geben müssen, ist unbestritten. Die FDP wird sich daher auch keine Haltung einer Grundsatzverweigerung zum Vorwurf machen lassen. Im Gegenteil, der FDP ist sehr wohl bewusst, was eine gut ausgebildete, gut fortgebildete und hoch motivierte Beamtenschaft leistet. Sie ist dazu in der Lage und vor allen Dingen auch bereit.

(Beifall der FDP)

Ich glaube, wir Rheinland-Pfälzer und RheinlandPfälzerinnen können sehr stolz auf unsere Beamtinnen und Beamten im Lande sein. Das muss an dieser Stelle auch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

(Beifall der FDP und der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Das Gesetz enthält auch eine Reihe von Regelungen, die wir in der Sache ausdrücklich begrüßen, wenngleich die Kostenfrage nicht unkritisch zu würdigen ist. Aber unsere Beamtinnen und Beamten haben in den vergangenen Legislaturperioden häufig faktisch Einbußen hinnehmen müssen. Umso wichtiger ist es also, im Beamtenrecht weitere Anreize zu schaffen, die entsprechend motivieren können.

Wo Licht ist, ist jedoch auch immer Schatten. Wir sind auch mit einigen im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Neuerungen nicht zufrieden. Hier wäre allen voran die geplante Einführung der Einheitslaufbahn zu bemängeln.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Wir tun dies allerdings nicht, ohne das Für und Wider sorgfältig abzuwägen. Lebenslanges Lernen ist richtig und notwendig. Für alle Beamtinnen und Beamte sollen Fortbildung und Weiterqualifikation die Möglichkeit zum Laufbahnaufstieg bieten. Für uns Liberale ist die Verbesserung der Durchlässigkeit mit ein integraler Bestandteil des Leistungsprinzips in der Beamtenschaft und dient für die Beamtinnen und Beamten als Motivation, über das reguläre Maß hinaus Leistung und Engagement zu zeigen.

Allerdings muss sich Leistung nach unserer Meinung immer auch an objektiven Kriterien messen lassen, will man nicht unversehens Möglichkeiten schaffen, die tatsächliche Eignung einzelner Beförderungskandidatin

nen oder -kandidaten durch rein subjektive Bewertungsmaßstäbe zu ersetzen.

(Beifall der FDP)

Unser Festhalten an einer geteilten Laufbahn hat daher nichts mit Besitzstandswahrung zu tun. Eine Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Laufbahnen ist von uns explizit gewollt. Aber es muss ganz eindeutig klar sein, dass für eine bestimmte Laufbahn auch bestimmte Anforderungen und Voraussetzungen im Bereich der objektiven persönlichen Eignung erfüllt sein müssen.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einheitslaufbahn folgt einer ganz bestimmten gesellschaftspolitischen Linie, die sich über die Einheitsschule in der Bildungspolitik fortsetzt. Aber dies ist eine Linie,

(Pörksen, SPD: Eben warst du friedlich! Jetzt geht es aber los!)

die wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, so nicht mittragen können.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Lieber Herr Pörksen, friedlich sind wir immer. Wir diskutieren doch sehr schön miteinander. Sie erinnern mich an den Vulkan auf Island, viel heiße Luft.

(Heiterkeit im Hause – Pörksen, SPD: Gleich kommt die Wolke! Vorsicht!)