Wir wollen Verlässlichkeit im Umgang mit unseren Hochschulen. Auch in finanziell schwierigen Zeiten wollen wir dieses Signal aussenden, und es wird verstanden. Gehen Sie doch einmal mit Ihrer kleinlichkeitskrämerischen Argumentation in die Hochschulen, und tragen Sie sie dort vor. Dort werden Sie nur Kopfschütteln ernten; da bin ich mir sicher. Das haben wir nämlich schon erlebt, als wir das Sondervermögen installiert haben. Das sei Geldverbrennen, hieß es damals, das bringe alles nichts. Davon war bei CDU und FDP die Rede. Die Hochschulen jedoch haben es uns gedankt.
Um auch das klar zu sagen: Wer sich auf CDU und FDP verlässt, der ist verlassen. Ein trauriges Beispiel ist die angekündigte BAföG-Erhöhung.
Wir haben uns im letzten Plenum großspurige Erklärungen anhören dürfen, wie klar das alles von CDU und FDP geregelt sei. Und heute? Das Gegenteil ist der Fall. Die Halbwertszeit Ihrer Aussagen beträgt noch nicht
Solche Willkürakte sind nicht unser Ding. Wir werden erneut signalisieren, dass die SPD auch in schwierigen Zeiten ein zuverlässiger Partner der Hochschulen ist.
Wir werden das leisten, was wir in dieser schwierigen finanziellen Situation leisten können. Das heißt, wir übertragen diese 120 Millionen Euro in das Sondervermögen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Krell, wenn ich – ausgerechnet bei diesem Gesetzentwurf – höre, dass Sie hier formulieren, die Landesregierung würde eine besondere Priorität auf die Hochschulen legen, wird mir wirklich angst und bange um die Zukunft der Bildung in unserem Land.
Bitte lassen Sie die Hansdampf-Rhetorik stecken. Kommen wir zurück zu dem, was Sie hier machen und was weiß Gott kritikwürdig ist. Auch ich möchte damit beginnen, dass es uns allen darum geht, dass die Hochschulen Planungssicherheit haben. Deshalb haben Bund und Länder einen entsprechenden Vertrag beschlossen. Das, was Sie mit diesem Gesetzentwurf beisteuern, hat mit zusätzlicher Planungssicherheit nichts zu tun. Das hat nur etwas mit Taschenspielertricks und Haushaltstricks zu tun.
Deshalb möchte ich einige interessante Gedanken darstellen, in der Hoffnung, dass Sie vielleicht noch zur Besinnung kommen.
Ich finde es zumindest interessant, dass Sie im Mai schon wissen, dass Sie am Ende dieses Jahres, was die Kreditermächtigungen angeht, mindestens 120 Millionen Euro Luft haben. Aha, das ist interessant. Wenn wir bei Haushaltsberatungen behaupten, dass die Landesregierung mit ihren Haushaltsmöglichkeiten sehr großzügig umgeht, werden wir dafür immer kritisiert. Aber ich nehme interessiert zur Kenntnis, dass es in diesem Landes
Aber was machen Sie? Sie bezeichnen dieses kreditfinanzierte Konstrukt als Sondervermögen. Ich möchte, dass wir uns alle darüber klar werden, dass die 120 Millionen Euro, die Sie den Hochschulen mit diesem Gesetzesvorhaben zur Verfügung stellen wollen, nichts anderes sind als Schulden. Zweifellos bedienen Sie sich einer hervorragenden Rhetorik. Wir sind es von Ihnen gewohnt, dass Sie die schlechten Nachrichten, die dieses Land betreffen, immer gut verkaufen. Aber Schulden bleiben Schulden und werden nicht dadurch, dass Sie sie als Sondervermögen bezeichnen, zu etwas Positivem.
Im Kern ist es – Herr Kollege Mertin hat es angesprochen – die Bankrotterklärung der Finanzpolitik dieses Landes. Finanzpolitisch täte eine Konsolidierung not. Aber anstelle einer Konsolidierung nehmen Sie jetzt schon Schulden für die Zukunft auf.
Herr Fraktionsvorsitzender, haben wir die 20 Millionen Euro, die wir 2011, 2012 und 2013 in unseren Haushalt einstellen müssten, nicht mehr? Müssen wir diesen Trick, diese Rosstäuscherei, anwenden, weil Sie Sorgen haben, dass Sie die politischen Versprechungen, die Ihnen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch einfallen, nicht umsetzen können?
(Hartloff, SPD: Wollen wir sie da einsetzen, oder wollen wir sie da nicht einsetzen? – Licht, CDU: Die SPD befürchtet, dass sie nicht mehr da sind!)
Herr Hartloff, die Hochschulen bekommen das Geld, weil es vertraglich gesichert ist. Lenken Sie hier nicht ab. – Es ist mir auch wichtig, dass wir hier den Maßstab wahren. Wenn ich mir die Vorlage aus dem Ministerium anschaue, muss ich sagen: Es klingt alles ganz toll, wenn man liest, welch große Beträge für einen Studienplatz zur Verfügung stehen. Geplant ist, dass wir in den nächsten drei Jahren in Rheinland-Pfalz einen Aufwuchs von 20.000 Studienplätzen haben – das ist wünschenswert – und wir in diesem Zeitraum dafür 120 Millionen Euro in die Hand nehmen. Nur sollten wir dabei den Maßstab im Kopf behalten: Wir sprechen davon, dass das Land pro Semester und Studienplatz 1.000 Euro in die Hand nimmt. –
Ich bitte Sie, sich einmal vor Augen zu führen, was man mit 120 Millionen Euro für 20.000 Studienplätze leisten kann. Wenn Sie die kumulierten Zahlen bis 2018 zugrunde legen, kommen Sie zu Beträgen, vor denen man ehrfurchtsvoll erschauert. Aber wenn man sich anschaut, was pro Semester wirklich bei den Studierenden ankommt, wird es einem angst und bange. Die Politik, die Sie hier machen, bedeutet gerade das Gegenteil einer Planungssicherheit für die Hochschulen. Es
ist im Kern eine Politik, die nichts daran ändert, dass wir, was die Hochschulfinanzen angeht, in der Bundesrepublik Deutschland die rote Laterne tragen. Da hätten Sie entsprechende Änderungen anbringen müssen.
Sie müssen zusätzliches Geld in die Hand nehmen, anstatt zu glauben, die Situation an den Hochschulen mit Taschenspielertricks schönreden zu können.
(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Sie reden von zusätzlichem Geld, und in demselben Satz heißt es, es ist kein Geld da!)
Herr Hartloff, man muss vielleicht mit kleinen, bescheidenen Schritten anfangen. Ich hätte mir gewünscht, die Abgeordneten der SPD wären hierher gekommen und hätten gesagt: Wir haben heute, im Mai, die Erkenntnis, dass wir diese Kreditermächtigungen in Höhe von 120 Millionen Euro nicht brauchen. Diese Kredite werden wir nicht aufnehmen. Die Zinsen, die wir dabei sparen, kommen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 den Hochschulen als echtes Geld zusätzlich zugute. – Das wäre eine echte Verbesserung für die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz. Es wären keine haushalterischen Taschenspielertricks.
(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Davon hätten Sie 20.000 Studenten gefördert! – Ramsauer, SPD: Er kann auch nicht besser rechnen als Frau Dickes! – Zurufe von der CDU)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir in den öffentlichen Haushalten Schulden abbauen müssen, steht außer Frage. Wir haben im Grunde genommen nur zwei Wege, dies zu tun. Beide Wege schlägt die Landesregierung ein. Der erste Weg heißt Konsolidierung, Abbau von Ausgaben und das Pflegen von Steuerquellen. Der zweite Weg besteht im Generieren von Wachstum. Er hat unmittelbar etwas mit dem Pflegen von Steuerquellen zu tun. Wir wissen alle, was es für die Steuereinnahmen bedeutet, wenn das Sozialprodukt so zusammenbricht, wie wir es im Jahr 2009 erlebt haben. Die öffentlichen Kassen haben sich heute noch nicht davon erholt.
Wer Wachstum generieren will, spricht in der Öffentlichkeit immer davon, dass wir etwas für Bildung und Forschung tun wollen oder tun müssen. Das machen wir auch. Wenn man Wachstum generieren will, ist eine wichtige Determinante – das gilt für Unternehmen genauso wie für öffentliche Einrichtungen –, dass man verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Verlässliche
Meine Damen und Herren, nichts anderes macht die SPD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf. Sie will haushaltsrechtliche Sicherheit geben, um die mit dem Hochschulpakt vor ihr liegenden Aufgaben des Ausbaus der Hochschulen, damit sie 20.000 zusätzliche Studierende aufnehmen können, und der Qualitätssteigerung in Forschung und Lehre erfüllen zu können.
Was machen wir? Wir bilden Teile des neuen Hochschulpakts, nämlich 120 Millionen Euro, die Mittel für die Jahre 2011 bis 2013, in dem bereits für die Jahre 2009 bis 2013 etablierten Sonderfonds – das für die Hochschulen etablierte Sondervermögen – ab.
Damals wie heute ist die Begründung die gleiche: Es geht darum, den Hochschulen Planungssicherheit über den Zeitraum eines verabschiedeten Haushalts hinaus zu verschaffen. Welche Bedeutung das für die Hochschulen hat, wird Ihnen Frau Ahnen in der zweiten Runde näher erläutern.
Warum schaffen wir ein Sondervermögen? Es ist im Haushaltsrecht vorgesehen. Lieber Herr Schreiner, wir machen nichts anderes, als das Haushaltsrecht anzuwenden. Wenn man das Haushaltsrecht anwendet – schauen Sie hinein: § 26 Abs. 2 LHO –, hat das nichts mit Taschenspielertricks und auch nichts mit Rosstäuscherei zu tun.
Ich erkläre es Ihnen gern, wenn Sie es bisher noch nicht verstanden haben. Von der Zinsbelastung her bedeutet es für den Landeshaushalt nichts anderes, als würden wir dieses Geld in den Haushalten 2011, 2012 und 2013 etablieren.
Wir haben genauso wenig wie die SPD-Fraktion das geringste Interesse daran, etwas zu verschleiern oder zu täuschen. Ich weiß gar nicht, wie das geht. Vielleicht haben Sie mehr Erfahrungen damit.
Lieber Herr Schreiner, eines ärgert mich. Wenn Sie meinen, man wollte etwas verschleiern und täuschen, dann können Sie doch nicht glauben, dass wir so blöde sind und das in einem Gesetzentwurf tun, den wir dem Parlament vorlegen, und der Finanzminister mit dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion in eine Pressekonferenz geht, um all die Fragen, die damit verbunden sind, zu beantworten.