Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die große Solidarität der Bevölkerung, insbesondere der Menschen muslimischen Glaubens, die sich unmittelbar am nächsten Abend zu Hunderten vor der Synagoge versammelten?
Herr Abgeordneter Guth, ich glaube, dass ich im Namen von uns allen spreche: Dies war ein großes, wichtiges und gutes Signal, das höchste Anerkennung und Respekt verdient. Es ist ein sehr positives Signal gewesen.
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass diese Tat wahrscheinlich politisch motiviert war. Waren es Rechtsextremisten, die für diese Tat verantwortlich sind?
Wir können es noch nicht genau sagen. Wir wissen nicht, wie belastbar die dort verteilten sogenannten Bekennerschreiben sind. Von daher möchte ich zunächst einmal vorsichtig sein. Ich glaube, wir sollten
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Dr. Axel Wilke (CDU) Erfüllung der verfassungsrechtlichen Aktenvorlagepflicht durch die Landesregierung – Nummer 4 der Drucksache 15/4593 – betreffend, auf.
Vor dem Hintergrund der am 6. Mai 2010 beim Untersuchungsausschuss „Nürburgring GmbH“ eingegangenen Akten fragen wir die Landesregierung:
1. Ist es im Dezember 2009 zu einem Treffen mit Bezug zum Projekt „Nürburgring 2009“ zwischen dem ehemaligen Minister der Finanzen, Prof. Dr. Ingolf Deubel, und Staatsminister Dr. Heinz-Georg Bamberger gekommen?
4. Hat Staatsminister Dr. Bamberger diese Unterlagen auch dem Untersuchungsausschuss 15/2 zur Verfügung gestellt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Es ist zutreffend, dass es am 8. Dezember vergangenen Jahres zu einem Treffen mit Herrn Minister a. D. Professor Dr. Deubel gekommen ist. Auslöser war ein Anruf von Herrn Professor Dr. Deubel, in dem er darum bat, mir ein paar Unterlagen betreffend das Projekt Nürburgring zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Koblenz persönlich zu übergeben.
Es gehe um Informationen, die ihm ein Schweitzer Anwalt elektronisch übermittelt habe. Diese seien möglicherweise für die Staatsanwaltschaft Koblenz und deren Ermittlungsverfahren von Bedeutung.
Ich habe der Bitte von Herrn Professor Dr. Deubel entsprochen. Das Treffen in meinem Büro dauerte keine zehn Minuten. Ich habe die Unterlagen von ihm entgegengenommen, einen kurzen Blick darauf geworfen und sie dann der Strafgerichtsabteilung meines Hauses zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Koblenz übergeben.
Am 9. Dezember 2009 wurden die Unterlagen von der Strafrechtsabteilung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übersandt, verbunden mit der Bitte um Übersendung an die Staatsanwaltschaft Koblenz zum dortigen Ermittlungsverfahren Nürburgring.
Ausdrücklich hingewiesen wurde dabei auf die Übergabe der Unterlagen von Professor Dr. Deubel an mich mit seiner Bitte um Weiterleitung. Ein entsprechender Vermerk befindet sich in den Akten des Justizministeriums.
Zu Frage 3: Wie ich eben erläutert habe, handelt es sich um Unterlagen, die ein Schweizer Anwalt zusammengetragen und an Herrn Professor Dr. Deubel elektronisch verschickt hat. Es geht um Schriftstücke, die Gegen- stand eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind. Über deren Inhalt darf ich daher in einer öffentlichen Plenarsitzung des Landtags keine Angaben machen.
Zu Frage 4: Die Unterlagen liegen dem Untersuchungsausschuss vor. Sie können dort eingesehen und gelesen werden. Sie sind Bestandteil der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Koblenz. Als solche wurden sie dem Untersuchungsausschuss auf dessen Aktenbeiziehungsbeschluss vom 30. April 2010 hin vorgelegt.
Die Vorlage bedurfte einer vorherigen Beschlussfassung des Untersuchungsausschusses, weil es sich um Akten aus einem laufenden Ermittlungsverfahren handelte. Deshalb ist auch eine unmittelbare Weitergabe der Unterlagen durch das Justizministerium an den Untersuchungsausschuss nicht erfolgt.
Meine Damen und Herren, das Justizministerium hat sämtliche Unterlagen, die durch den Einsetzungsbeschluss vom 3. September 2009 umfasst und bis zu diesem Stichtag angefallen waren, dem Untersuchungsausschuss vorgelegt. Später entstandene Unterlagen wurden durch das Justizministerium auf der Grundlage eines weiteren Aktenbeiziehungsbeschlusses vom 19. April 2010 vorgelegt. Dieser bezog sich ausschließlich und ausdrücklich auf Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Tätigwerden der sogenannten VP entstanden waren.
Entsprechend ist auch die Staatsanwaltschaft Koblenz vorgegangen. Sie hat auf der Grundlage späterer Beiziehungsbeschlüsse die jeweils damit angeforderten Ermittlungsakten vorgelegt. Eine Übermittlung von Aktenteilen ohne entsprechenden Beschluss des Untersuchungsausschusses ist nicht erfolgt, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.
Herr Minister, ist Ihnen der Aktenbeiziehungsbeschluss des Untersuchungsausschusses vom 16.09.2009 bekannt?
Ich weiß, dass es diesen Beschluss gibt. Ich kann Ihnen den Inhalt jetzt hier nicht sagen. Ich denke aber, er kann sich nicht auf Unterlagen bezogen haben, die Anfang Dezember Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft geworden sind.
Herr Minister, der Vertreter der Staatskanzlei hat vor dem Untersuchungsausschuss und in der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass es keine Dokumente gibt, die den Willenbildungsprozess des Untersuchungsausschusses in irgendeiner Form verhindern. Die Antwort, die Sie heute gegeben haben, dokumentiert ein anderes Bild. Teilen Sie das?
(Frau Spurzem, SPD: Das darf doch wohl nicht wahr sein! – Fuhr, SPD: Das ist eine Unverschämtheit! – Weitere Zurufe von der SPD)
Ich finde, was ich gesagt habe, ergibt überhaupt kein anderes Bild. Wir wären selbstverständlich bereit gewesen, wenn es einen entsprechenden Anforderungsbeschluss des Untersuchungsausschusses gegeben hätte, auch diese Unterlagen vorzulegen, wobei Sie allerdings auch immer bedenken müssen, es waren Unterlagen für ein Ermittlungsverfahren.
Die Herrschaft über das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Untersuchungsausschuss – und das ist das Untersuchungsinteresse gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse – so lange nachrangig, wie die Staatsanwaltschaft nicht geprüft hat, ob bei Weitergabe der Unterlagen eine Gefährdung des Ermittlungsinteressen besteht.
Herr Minister, schließen Sie aus, dass die Beiziehung dieser Ihnen übergebenen Unterlagen vom Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses gedeckt ist?
Ich schließe das aus, Herr Baldauf. Die Frage, die Sie in den Raum stellen, ist, ob dieser Einsetzungsbeschluss alles überhaupt nur Denkbare abdeckt.
Sie können nicht beschließen, dass alle nur denkbaren und überhaupt nicht konkretisierbaren Akten, die irgendwann einmal im Laufe der Zeit in der Landesverwaltung anfallen, daraufhin überprüft werden, ob sie eine Rolle für den Untersuchungsausschuss „Nürburgring GmbH“ spielen.
Herr Staatsminister, Sie sprachen von dem Schweizer Anwalt und von den Informationen. Meine Frage: Wen hat der Schweizer Anwalt vertreten?