Herr Eymael, das betrifft den Inhalt dieser Unterlagen. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich zum Inhalt dieser Unterlagen hier nichts sagen kann; an anderer Stelle schon. Dazu bin ich auch bereit.
Herr Baldauf, die Unterlagen habe ich grob überblickt, ja, und dann der Bitte von Herrn Deubel entsprechend weitergeleitet. Ich kann nicht sagen, dass ich diese Unterlagen detailliert gelesen, überprüft und etwa auch übersetzt habe.
(Zuruf von der SPD: Das ist schlecht! – Bracht, CDU: Das dürfte ihm leichter fallen! – Heiterkeit bei der CDU)
Also ich müsste jetzt das Kollegenverhältnis unter den Sozialdemokraten kommentieren. Aber gut, das ist auf einem anderen Blatt geschrieben.
Herr Minister, handelt es sich bei den Unterlagen um die gleichen Unterlagen, die der ehemalige Minister Deubel von dem Anwalt Beyer aus Berlin erhalten hat?
Also das weiß ich nicht. Ich weiß eigentlich gar nicht, was Ihre Frage bedeutet. Herr Licht, ich habe Unterlagen bekommen. Diese Unterlagen habe ich mit irgendwelchen anderen Unterlagen nicht verglichen, sondern an die Staatsanwaltschaft Koblenz weitergegeben.
Nach dem Aktenbeiziehungsbeschluss vom 16.09.2009 war auch das Justizministerium verpflichtet, sämtliche im
Sie sagten vorhin, Sie hätten die Unterlagen an Ihre Strafrechtsabteilung weitergegeben, die das dann auch an die Generalstaatsanwaltschaft weiterleitete. Also sind es Akten des Justizministeriums geworden.
Verneinen Sie eine Pflicht der Strafrechtsabteilung und letztlich damit auch von Ihnen, die Akten, die eingingen, daraufhin zu überprüfen, ob sie auch Relevanz für den Untersuchungsausschuss hätten? Es muss Ihnen doch bekannt gewesen sein, dass diese Unterlagen Bezug zum Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses „Nürburgring GmbH“ hatten.
Herr Dr. Wilke, ich habe schon gesagt, natürlich ist das Ministerium verpflichtet, die Unterlagen an den Untersuchungsausschuss zu geben, auf die sich ein entsprechender Aktenbeiziehungsbeschluss bezieht. Ich denke, der Beschluss, den Sie nennen, betraf die Unterlagen, die bis zu dem Zeitpunkt vorlagen. Die Unterlagen, die jeweils bis zu dem Zeitpunkt eines bestimmten Aktenbeiziehungsbeschlusses vorlagen, haben wir herausgegeben.
Diese Unterlagen hier waren für ein Ermittlungsverfahren vorgesehen, und ich habe sie der Bitte entsprechend dem Ermittlungsverfahren zugeführt, und zwar auch deshalb, weil es Sache der Staatsanwaltschaft ist. Ich finde, da schulden wir der Justiz Respekt gegenüber zu prüfen, ob sie diese Unterlagen für das Ermittlungsverfahren braucht oder ob sie diese Unterlagen unbedenklich an Dritte weitergeben kann.
Meine Damen und Herren, es liegen jetzt noch drei Zusatzfragen vor. Ich schließe damit die Liste der Zusatzfragen wegen Zeitverzug. Es beginnt Herr Kollege Eymael.
Herr Minister, ist es ein normales Verfahren, dass ein ehemaliger Minister Unterlagen aus seinem vorherigen Aufgabenbereich, von dem er entbunden ist, für ein Ermittlungsverfahren vorlegt? Gab es weitere Gespräche mit dem ehemaligen Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzenden?
Herr Eymael, ich bin noch nicht so lange Minister, um sagen zu können, ob das ein normales Verfahren ist.
Ich bin auch noch nicht so sehr vielen Ministern, die zurückgetreten waren, begegnet. Das kann ich nicht sagen.
Es war schlicht so, dass der Kollege Deubel mich vormittags, glaube ich, angerufen hat und ich seiner Bitte entsprochen habe. Ich denke, das war im Hinblick darauf, dass wir drei Jahre oder länger gut zusammengearbeitet haben, schlicht ein Gebot der Höflichkeit.
(Hartloff, SPD: Welche Farbe hat das Telefon? – Eymael, FDP: Ob es weitere Gespräche mit Herrn Deubel gab!)
Nach meiner Erinnerung habe ich mich bei einer Veranstaltung, an der ich einen Vortrag gehalten habe, kurz von Herrn Deubel verabschiedet. Ich habe vorher mit Herrn Deubel nicht gesprochen. Ich habe im Stehen auf Wiedersehen gesagt. Das war alles.
Herr Minister, teilen Sie die Einschätzung Ihres ehemaligen Kollegen, Herrn Deubel, dass es sich bei den Unterlagen, die er Ihnen übergeben hat, nicht um irgendwelche Unterlagen handelt, so wie Sie es jetzt dargestellt haben, sondern augenscheinlich um so wichtige Unterlagen, dass er sie Ihnen persönlich übergeben hat, weil sie für das Ermittlungsverfahren von so maßgeblicher Bedeutung seien?
Herr Schreiner, ich weiß nicht, da müsste ich spekulieren, warum Herr Deubel mir diese Unterlagen persönlich übergeben hat. Ich glaube, er hätte sie auch schicken können. Zur Bedeutung der Unterlagen könnte ich nur etwas sagen, wenn ich auf den Inhalt der Unterlagen einginge. Das möchte ich nicht tun.
Herr Minister, wenn Ihre Auffassung stimmt, dass die Vorlage dieser Ihnen übergebenen Unterlagen nicht vom Beiziehungsbeschluss/Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses gedeckt war, dann frage ich: Wie hätte aus Ihrer Sicht der Untersuchungsausschuss jetzt davon Kenntnis bekommen sollen, um überhaupt einen neuen Beiziehungsbeschluss zu machen?
Der Untersuchungsausschuss hat diese Unterlagen über den Beiziehungsbeschluss bezüglich der Ermittlungsakten.
Die zweite Frage ist, ob wir verpflichtet gewesen wären, Sie oder den Untersuchungsausschuss zu unterrichten. Die Frage ist berechtigt. Herr Baldauf, aber auch dafür müsste es eine Rechtsgrundlage geben. Ich sehe die nicht im Untersuchungsausschussgesetz. Da steht nichts von einer fortlaufenden Unterrichtung. Sie können natürlich als Untersuchungsausschuss mit der Landesregierung vereinbaren, dass es so etwas gibt. Aber eine solche Vereinbarung gibt es auch nicht. Deshalb haben wir, also hat das Justizministerium sich für nicht verpflichtet gehalten, den Untersuchungsausschuss zu unterrichten.
„Erste Ergebnisse des Mertesdorfer Pilotprojektes zur automatisierten Müllsortierung“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksachen 15/4573/4572 –
Wer fängt an? Es ist ein Antrag der FDP. Ist die FDP willens und bereit, ihren Antrag vorzutragen? – Frau Schellhaaß, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDPLandtagsfraktion war und ist überzeugt, dass die vollautomatische Müllsortierung zu weit höheren Recyclingquoten führt als die bisherige manuelle, sie umweltfreundlicher und für die Haushalte auf Dauer komfortabler und billiger ist.
Wir haben uns deshalb vor drei Jahren für den Landeszuschuss zu dem Versuch in Mertesdorf eingesetzt. Der