Protokoll der Sitzung vom 23.06.2010

Ich bin Frau Kollegin Morsblech dankbar, dass sie das Gutachten als hilfreich empfindet. Es ist eine hilfreiche Grundlage für uns, aufgrund derer wir uns Gedanken machen können. Herr Professor Dr. Sell hat wichtige Erkenntnisse gewonnen zu der Frage, wie wir den Einstieg erleichtern können, wie wir den Verbleib für die Erzieherinnen und Erzieher im Beruf verlängern können und wie wir möglicherweise den Ausstieg aus dem Beruf anders darstellen können. Frau Ministerin Ahnen hat einige Punkte genannt, zum Beispiel die Ausweitung der fachschulischen Kapazitäten.

Ich möchte aber ausdrücklich noch die Themen „Seiteneinsteiger“ und „Umschulung“ erwähnen. Viele Menschen kommen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrungen oder aufgrund einer anderen Situation in die Lage umzuschulen. Wir wollen versuchen, wie man mit der Bundesagentur für Arbeit sowie auch in enger Abstimmung mit den Trägern Möglichkeiten dazu schaffen kann. Herr Professor Dr. Sell hat dies in seiner Studie nach den rechtlichen Grundlagen des SGB II aufgezeigt.

Es hat sich auch gezeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz gute Bedingungen haben, was die Möglichkeit von Teilzeitarbeitsverhältnissen in diesem Bereich angeht. Ich bin stolz darauf; denn auch in einem solchen Bereich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einem familienfreundlichen Bundesland wie Rheinland-Pfalz sehr gut möglich. (Beifall der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Morsblech das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es kommt darauf an, dass man selbst mit der gewünschten Entwicklung noch Schritt halten kann, mit mehr Bildungsinhalten, die wir uns für die Kindertagesstätten wünschen, mit mehr Qualität, mit vernünftigen Standards eines Ausbaus der Plätze und mit der Beitragsfreiheit, die das Land eingeführt hat und die eine gewisse Nachfrage schafft, aber gleichzeitig auch einen Finanzbedarf darstellt. Wenn man sieht, dass man dadurch mehr Personalbedarf erzeugt, muss man diese Aufgaben bewältigen.

Viele Maßnahmen sind schon zu Recht aus dem Gutachten zitiert und von Frau Ministerin Ahnen angesprochen worden. Ich glaube dennoch – auch wenn es an dieser Stelle etwas merkwürdig anmutet, dass wir erneut diese Frage stellen –, dass es auch gut tun würde, durch mehr Marktinstrumente wie beispielsweise einem Gutschein etwas mehr Träger- oder Angebotsvielfalt zu schaffen. (Beifall der FDP)

Ich sage Ihnen auch warum. In unserem Bundesland gibt es sehr viele unterschiedliche Träger und private Angebote sowie betriebliche Möglichkeiten. Wenn man andere Privatpersonen, die gern in dem Bereich aktiv werden würden, aber keine Möglichkeit haben, in die Förderung oder in die Bedarfsplanung aufgenommen zu werden, mit ins Boot nehmen und die Konditionen für private Träger und damit für weitere Arbeitgeber attraktiver machen würde, hätte man in diesem Bereich auch noch mehr Möglichkeiten und mehr Verantwortliche, mehr Kreativität, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Vor diesem Hintergrund rege ich noch einmal an, auch über diese Fragen verstärkt nachzudenken.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, natürlich verkennen wir nicht, dass dabei auch die Frage der Multiprofessionalität, die beleuchtet worden ist, eine Rolle spielen wird. Ich denke, hier müssen wir sehr sorgfältig vorgehen. Auf der einen Seite fordern wir selbst zu Recht hohe Qualitätsstandards, die wir, glaube ich, auch alle in diesem Hause gerade, was das Personal und die Inhalte angeht, möchten. Auf der anderen Seite brauchen wir an dieser Stelle etwas mehr Bewegung. Wir brauchen mehr Multiprofessionalität auch im Bereich der Kindertagesstätten. Deshalb müssen wir darüber eine gesellschaftliche Diskussion gemeinsam anstoßen und sinnvolle Maßnahmen entwickeln.

Ich denke, in diesem Sinne müssen sich alle auf den Weg machen, (Glocke des Präsidenten)

die Attraktivität des Erzieherinnenberufs zu steigern und das Problem zu lösen.

(Glocke des Präsidenten)

Für Sachlichkeit wäre ich deshalb auch weiterhin sehr dankbar.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung hochschul- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4175 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/4728 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4743 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4737 –

Ich erteile dem Abgeordneten Keller zur Berichterstattung das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 4. Februar 2010 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – fe- derführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat sich sehr intensiv mit der Vorlage befasst, und zwar in seiner 31. Sitzung am 25. Februar 2010, in seiner 32. Sitzung am 13. April 2010, in seiner 33. Sitzung am 26. April 2010 und in seiner 35. Sitzung am 15. Juni 2010. In seiner 33. Sitzung hat der Ausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 22. Juni 2010 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Im Ältestenrat wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten verabredet. Das Wort hat die Landesregierung. Ich gehe davon aus, Frau Staatsministerin Ahnen, dass Sie das Wort ergreifen.

(Staatsministerin Frau Ahnen: Zweite Lesung!)

Es ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung.

Ich gebe dann den Fraktionen das Wort. Wer meldet sich? –

(Abg. Dr. Krell, SPD, meldet sich zu Wort)

Zunächst spricht Herr Dr. Krell, dann Frau Kollegin Huth-Haage, danach der Kollege Kuhn von der FDPFraktion.

Bitte schön, Herr Dr. Krell.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verabschiedung dieses Gesetzes heute ging eine sehr lange und zugleich konstruktive Beratungsphase voran. Insbesondere möchte ich an die Diskussionen des vergangenen Sommers und des Herbstes erinnern. Die Landesregierung hat die berechtigten und kritischen Einwände, die während der Schüler- und vor allem der Studierendenproteste artikuliert wurden, sehr konstruktiv aufgenommen und umgesetzt.

Die SPD-Fraktion hat sich ebenso intensiv an der Debatte beteiligt und zahlreiche Gespräche mit Studierenden und Hochschulangehörigen geführt.

In unserem Antrag, den wir im September vergangenen Jahres in den Landtag eingebracht haben, haben wir diejenigen kritischen Einwände aufgegriffen, die eine berechtigte Kritik am Bologna-Prozess darstellen.

So haben wir eine stärkere Beachtung des Kriteriums der Studierfähigkeit bei der Akkreditierung bzw. Reakkreditierung von Studienangeboten gefordert, weiterhin die Flexibilisierung der Reihenfolge der einzelnen Module eines Studiums, die Verringerung der Prüfungsdichte bzw. der Anzahl der Prüfungen, die Verbesserung von Anrechnungsmöglichkeiten von durch Prüfungen erworbenen ECTS-Punkten beim Hochschulwechsel und das Eröffnen weiterer flexibler Wege für den Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen.

Die entscheidenden und notwendigen Aspekte sind nun im Gesetz berücksichtigt.

Darüber hinaus ist durchaus erwähnenswert, dass eine studentische Forderung berücksichtigt wurde, die seitens der Studierenden sehr engagiert vertreten wurde, nämlich dass zukünftig ein studentisches Mitglied im Hochschulrat verbindlich vorzusehen ist.

Hervorzuheben ist die mit dem Gesetz erhöhte Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Sie wird nun dadurch gestärkt, indem der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erheblich erleichtert wird. Meister oder vergleichbar Qualifizierte erhalten zukünftig einen fachlich nicht gebundenen Zugang zum Studium.

Anders beruflich Qualifizierte können nach einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit ohne den Umweg

über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz aufnehmen.

An Universitäten steht der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind. Meine Damen und Herren, damit erweitert das Gesetz nicht nur die Zugangsmöglichkeiten zu unseren Hochschulen, sondern damit wird auch die Bedeutung der dualen Ausbildung unterstrichen.

Auch dass die Hochschulen nun die Bedürfnisse ehrenamtlich engagierter Studierender stärker berücksichtigen sollen, ist ein nicht zu unterschätzendes Merkmal der Novelle und stärkt die Position solcher Studierenden, die sich über das Studium hinaus in besonderer Weise engagieren wollen.

Das Gesetz weist weitere innovative Elemente auf. Insbesondere unter den schärfer werdenden Wettbewerbsbedingungen der Hochschulen begrüßt die SPD-Fraktion auch die Stärkung der Hochschulen in ihrer Autonomie. Ebenso ist die Einrichtung von Forschungskollegs ein wichtiger Ansatz zur Stärkung der universitären Forschung.

Insoweit zeigt das Gesetz dadurch, dass es die Anforderungen an die Spitze und hiermit der Spitzenforderung berücksichtigt, auf der anderen Seite aber auch durch die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zu unseren Hochschulen, dass es sozusagen in der Breite wichtige Impulse setzt.

Ende April folgte die parlamentarische Anhörung. Nach der intensiven Diskussion bis zu diesem Zeitpunkt waren erwartungsgemäß hier keine fulminanten neuen Erkenntnisse zu erwarten und dann auch nicht festzustellen. Allerdings gab es zahlreiche Aspekte, die wir sorgfältig geprüft haben. In unserem Änderungsantrag haben wir niedergelegt, was uns noch notwendig erscheint.

Seitens der CDU gibt es auch einen entsprechenden Antrag. Obwohl er in Teilbereichen in dieselbe Richtung weist wie unser Antrag, werden wir ihn nicht mittragen können, weil er sich in entscheidenden Aspekten unterscheidet.

Einige Punkte, die uns aus der Anhörung wichtig erschienen, auch, was den CDU-Antrag belangt, möchte ich hier benennen.

Es hat sich herausgestellt, dass eine deutlichere Betonung des Teilzeitstudiums im Rahmen des Studienkontenmodells sinnvoll erscheint. Aber anders, als es die CDU vorschlägt, sind wir der Auffassung, dass es nicht im Gesetz, sondern in der Studienkontenverordnung festgeschrieben werden soll, also so, wie wir es in unserem Änderungsantrag dargestellt haben.