Der zweite wesentliche Punkt ist sicherlich die Öffentlichkeitsarbeit. Ich meine, dass die Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in unserem Land eine sehr gute Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Dies geschieht auch im Rahmen der Schulkampagne, um Kinder sehr frühzeitig für dieses Thema zu sensibilisieren.
Sie wissen oder erinnern sich vielleicht daran, dass ich schon vor Jahren gefordert habe, das Thema „Organspende“ in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte zu sehen, weil ich nach wie vor sehr unzufrieden damit bin, wann sich Menschen in Deutschland mit der Frage einer Organspende tatsächlich auseinandersetzen und sich darüber informieren. Vergangene Woche habe ich in einem Gespräch mit Bundesminister Dr. Rösler noch einmal angeregt, dass wir bei unserem Modellprojekt in Trier gerne die Anwendung der Notfalldaten im Rollout bearbeiten würden und dort die Frage
der Organspende integriert haben möchten. Das ist grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Wir hoffen, dass wir das tatsächlich umsetzen können.
Ich freue mich über die Idee im gemeinsamen Antrag, in die Erste-Hilfe-Ausbildung dieses Thema auch mit aufzunehmen.
Ich will noch anmerken, dass auf der Bundesebene die Koalition die Novellierung des Transplantationsgesetzes angekündigt hat. Sie wird dabei hoffentlich noch einmal grundsätzlich diese Erfahrungen aufgreifen und die Rahmenbedingungen entsprechend verändern.
Die Neufassung unseres Landeskrankenhausgesetzes, die im Entwurf vorliegt – das spiegelt sich auch in dem Antrag wider –, hat das Thema „Organspende“ aufgegriffen. Insofern freue ich mich, dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich hoffe, dass die jetzt deutlich zu sehende Tendenz anhalten wird und wir uns sehr schnell den 20 Organspendern pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner mit großen Schritten weiter nähern.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag. Herr Dr. Schmitz, es ist natürlich bei Weitem nicht so, dass sich außer Ihnen im Haus niemand über das Thema „Finanzen“ Gedanken macht. Wir haben immer gefordert, dass das zum Thema beim DRG wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat inzwischen mit dem Spitzenverband und mit den Krankenkassen vereinbart, dass die Neukalkulation 2010 durchgeführt wird. Im Vorgriff wurden bereits die Aufwandspauschalen ab 1. Januar 2010 entsprechend erhöht. Ich meine, es ist wichtig, dass das getan wird.
Ich bin nicht davon überzeugt und ich glaube überhaupt nicht daran, dass eine Anschubfinanzierung, so wie Sie sie formulieren, etwas bringt. Wir brauchen verlässliche dauerhafte Strukturen. Im Übrigen meine ich darüber hinaus auch, dass man ein Stück weit bei der Neuregelung sehen muss, wer von der Organentnahme profitiert und wer am Ende immer draufzahlt. Ich kann nur sagen: Einen Beauftragten kann man niemals so entschädigen wie die Kosten für eine Operation sind, wenn es zu einer Organentnahme kommt. Wir brauchen also eigentlich die Veränderungen in den Köpfen, und zwar bei allen im Krankenhaus. Man muss die Transplantationsbeauftragten stärken. Sie müssen in der Nähe der Geschäftsführung angesiedelt sein, damit sie auch die notwendige Autorität im Krankenhaus haben. Es muss klar sein, dass man sich an diese Person wendet, wenn es tatsächlich potenzielle Spenderinnen und Spender gibt.
Die DSO hat ein Projekt mit dem Namen „Inhousekoordinierung“ realisiert. Da gibt es bereits eine zusätzliche Vergütung für die Transplantationsbeauftragten. Auch das ist ein begrenztes Projekt. Es wird finanziell nicht das bringen, was man sich vorstellt. Das Land ist auf jeden Fall nicht der richtige Adressat, um für Kosten einzutreten, die im System zu tragen sind. Deshalb ist es auch klar, dass wir diesen Weg nicht befürworten können.
Ich finde es richtig, über diese Fragen, wie jetzt angestrebt ist, im Rahmen des Gemeinsamen Bundesaus
schusses neu zu diskutieren, um dort auch zu einer Lösung zu kommen. Im Übrigen müssen wir auf dem Weg, den wir jetzt beschritten haben, gemeinsam weiter vorangehen. Ich hoffe, dass wir dann auch zu guten Ergebnissen kommen.
Dies wäre vor allem dann möglich, wenn wir über die elektronische Gesundheitskarte die Chance bekämen, dass sich jeder Mensch nach Erhalt seiner Gesundheitskarte irgendwann beim Arzt auch einmal mit der Frage auseinandersetzt, wie er sich zur Frage von Organspenden – nicht nur nach dem Tod; möglicherweise ist er ja auch für Lebendspenden geeignet – stellt. Dazu kann man natürlich auch immer Nein sagen. Man sollte aber zumindest die Auseinandersetzung mit diesem Thema führen. Das ist das A und O. Sie sollte nach Möglichkeit dann stattfinden, wenn Menschen sich nicht in einer entsprechenden Notlage befinden. Dann kann man nämlich ganz rational und nüchtern darüber nachdenken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zur Abstimmung kommen, erteile ich Frau SchleicherRothmund das Wort zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Abstimmungsverhalten von CDU und SPD erläutern. Wie Sie gesehen haben, haben wir einen neuen, geringfügig erweiterten Antrag von CDU und SPD eingebracht. Diesem Antrag werden wir zustimmen und daher den ursprünglichen gemeinsamen Antrag ablehnen.
Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4569 – ab. Wer ist für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Enthaltun- gen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und CDU gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.
Dann kommen wir zum Alternativantrag der Fraktionen von SPD und CDU – Drucksache 15/4749 – ab. Wer ist für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und CDU bei Enthaltung der FDP angenommen.
Jetzt stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4604 –. Wer ist für den Entschließungsantrag? – Wer ist dagegen? – Ent
haltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie Privatgespräche führen wollen, würde ich Ihnen empfehlen, das in der Lobby zu tun. Schließlich sind wir hier in einer Landtagssitzung. Die Privatgespräche kann man in der Lobby führen; das ist keine Frage. Deshalb würde ich Sie bitten, dazu in die Lobby zu gehen.
„EU 2020“ – Soziale Marktwirtschaft in der Euro- päischen Union für das 21. Jahrhundert: Rahmenbedingen für Wachstum, Be- schäftigung und nachhaltige Ent- wicklung schaffen und sichern Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/4744 –
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die internationale und europaweite Krise der Finanzmärkte, der Wirtschaft und der öffentlichen Haushalte in der Europäischen Union hat gezeigt, dass die EUMitgliedstaaten stärker als bisher ihre Politik koordinieren müssen, um mehr Wachstum und Beschäftigung zu ermöglichen. Beim Frühjahrsgipfel wurde hierzu der Begriff „Economic Governance“ verwendet, was im eigentlichen Sinn „Regelung und Steuerung der Wirtschaftspolitik“ bedeutet.
Ende 2010 läuft der 2000 in Lissabon begonnene Prozess aus, der die Europäische Union binnen zehn Jahren zum – so steht es dort – „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt“ machen und dabei „dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt“ erzielen wollte. Es war ein ambitioniertes Reformprogramm, das weit über den seinerzeitigen Stand der europäischen Integration hinausreichte. So wurden auch Politikfelder einbezogen, in denen die Mitgliedsländer weitgehend souverän sind und die Union nur wenige regulative Kompetenzen hat.
Im November 2004 legte eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Wim Kok eine denkbar schlechte Halbzeitbilanz vor. In dem Papier wurden unter anderem mangelhafte Koordinierung, eine überfrachtete Agenda und eine zu geringe politische Entschlossenheit festgestellt. Daraufhin wurde die Lissabon-Strategie überarbeitet und neu ausgerichtet.
Heute halten viele die Lissabon-Strategie für gescheitert, und zwar aufgrund ihrer einseitigen, vorwiegend angebotsseitigen und marktliberalen Ausrichtung. Die PostLissabon-Strategie soll nun das bisherige Wachstumsziel erweitern, um ein qualitatives und nachhaltiges Wirtschaften zu gewährleisten. Dabei ist aus Sicht der Sozialdemokraten der Fokus auf die Gleichrangigkeit der ökonomischen Integration mit sozialen und ökologischen Zielsetzungen zu richten. So wird eine Steigerung der sozialen Produktivität in Europa ermöglicht. Eine ausschließliche Ausrichtung auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit lehnen wir deshalb ab.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag aller drei Fraktionen des Landtags einbringen. Dies zeigt, dass wir bei allen unterschiedlichen Bewertungen und Akzentuierungen in Detailfragen und einzelnen Bereichen in diesem Hause in den grundsätzlichen Fragen des europäischen Miteinanders Konsens haben.
So teilen wir die von der Kommission konkretisierten sieben Leitinitiativen, die nach deren Willen für die EU und die Mitgliedstaaten bindend sein sollen. Ich führe sie nicht näher aus; sie stehen in unserem Antrag.
Übereinstimmung kann ich auch in den Zielsetzungen für Rheinland-Pfalz, die in unserem gemeinsamen Antrag aufgeführt sind, konstatieren. Ich will sie kurz nennen: das Wachstum bestehender Unternehmen fördern, Anreize für die Ansiedlung neuer Unternehmen setzen, ein attraktives Umfeld für Fachkräfte schaffen, die Erwerbsbeteiligung von Frauen deutlich erhöhen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlicher formaler Qualifikation schaffen. –
Weit über 90 % aller Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind mittelständisch. Rheinland-Pfalz ist das klassische Land des Mittelstands. Aus diesem Grunde gehört dessen Stärkung und Förderung zu den vornehmsten Aufgaben des Landes. Das neu eingerichtete Mittel- und Osteuropazentrum auf dem Flughafen Hahn leistet hier entscheidende Arbeit zur Förderung des innereuropäischen wirtschaftlichen Austauschs.
Meine Damen und Herren, eine zunehmend größere Bedeutung kommt in Europa den Regionen zu. Deren Rechte wurden bereits durch den Vertrag von Lissabon gestärkt. Bei der Umsetzung der Strategie „EU 2020“ ist die Mitwirkung der deutschen Länder unverzichtbar, sind sie doch wichtige Akteure bei deren Realisierung aufgrund ihrer Kompetenzen bei der Gesetzgebung und deren Vollzug. So sieht das auch der Ausschuss der Regionen, dem mit Dr. Karl-Heinz Klär und mir inzwischen zwei Rheinland-Pfälzer angehören.
Trotzt weitgehender Übereinstimmung in Fragen der Europapolitik in diesem Hohen Hause möchte ich aber einige, wie ich meine, gravierende Unterschiede in der Bewertung nicht unerwähnt lassen.
wird durch die deutsche Bundesregierung einseitig der Rotstift zulasten der sozial Schwachen gezückt. Sinnvoller und gerechter wäre in Deutschland und Europa hingegen eine Finanztransaktionssteuer und somit eine stärkere Belastung der Vermögenden. Übrigens hat der Ausschuss der Regionen in seiner letzten Plenarsitzung in der vorletzten Woche mehrheitlich die Einführung einer solchen Steuer gefordert.
Außerdem wäre es äußert wünschenswert, dass sich das derzeit gestörte Verhältnis zu Frankreich wieder bessert. Die enge Kooperation zwischen Deutschland und seinem westlichen Nachbarn ist ein unverzichtbarer Bestandteil auf dem Weg zu einem starken und handlungsfähigen Europa.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag bekennt sich Rheinland-Pfalz zu den Zielsetzungen und Grundsätzen der neuen Strategie „EU 2020“ und bringt sich damit in das gemeinsame Wirken für ein starkes Europa der Nachhaltigkeit in ökonomischer, ökologischer und sozial gerechter Hinsicht ein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen Klöckner, dass er die Initiative ergriffen hat, für alle drei Fraktionen einen Antrag auf die Bahn zu bringen.
Ich bitte um Verständnis – ich denke, auch für die FDP sprechen zu können –, dass das vorige Woche nicht zwischen Tür und Angel möglich war. Wir wollten erst einmal im Arbeitskreis und auch in der Fraktion die Sache in Ruhe lesen. Danach konnten wir alle gerne zustimmen.
Herr Klöckner hat schon vieles gesagt. Deswegen will ich mich auf einige wenige Dinge beschränken. Eine sogenannte Vision der europäischen sozialen Marktwirtschaft für das 21. Jahrhundert hat die Europäische Kommission am 3. Februar mit der Strategie „Europa 2020“ vorgelegt. Im Zentrum dieser Kommissionsvorschläge stehen die Überwindung der Krise und die Vorbereitung der EU-Wirtschaft auf das nächste Jahrzehnt. Dabei steht intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Vordergrund.
Der Europäische Rat hat die Strategie letzte Woche angenommen. Danach dürfte die Strategie das Handeln der Union in den nächsten Jahren politisch maßgeblich bestimmen.
„Europa 2020“ löst Lissabon ab. Lissabon läuft in diesem Jahr aus. Im Vergleich dazu will die neue Strategie 2020 angesichts der Herausforderungen durch Globalisierung