Daraus kann man ableiten, dass die unter Druck geratene Regierung bei ihrer Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen die anderen zur Entlastung einfordert, und wir würden als Opposition unser Gesicht verlieren, wenn wir einem solchen Manöver zustimmen würden.
Also auch aus diesem Grunde stimmt meine Fraktion der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht zu.
Herr Kollege Bracht, man soll Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Ursache für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses ist das Fehlverhalten der CDU.
Wenn Sie halb so verbal-radikal, wie Sie sich gegenüber der Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses äußern, mit Ihrer Aufklärung umgehen würden, wäre ich schon froh.
Im Übrigen hatten wir den Ältestenrat mit der Frage befasst. Nur, Ihre Antworten waren so stereotyp, ohne dass ich aus der nicht öffentlichen Sitzung groß et- was – – – Wie Sie öffentlich sagen, wir haben alles gemacht, wir können nicht mehr machen, also ist alles erledigt und außerdem zahlen wir, – – –
Sie wollen den Untersuchungsausschuss nicht, weil Sie die komplette Aufklärung nicht wollen. Das ist Ihr Interesse und Ihre Angst. Das bemänteln Sie auch nicht mit
Es trifft zu, Hauptzweck von Untersuchungsausschüssen ist sicherlich die Kontrolle der Regierung. Das ist das Typische. Allerdings heißt es in Artikel 91, dass sich Untersuchungsausschüsse mit dem befassen, was der Landtag beschließt und an dem die Öffentlichkeit Interesse hat. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Es liegt im öffentlichen Interesse, womit die Gelder verbeutelt wurden.
Dass der Rechnungshof Bericht erstattet, dass staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, ist in fast jedem Untersuchungsausschuss in diesem Land, im Bund und woanders so. Das unterscheidet sich in keiner Weise.
Lassen Sie mich aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zitieren, vom 21.05.1996 (2BrE 1/95), es ist ein Beschluss, Entschuldigung, eine Entscheidung. Da heißt es: „Das belegt der in der parlamentarischen Debatte wiederholt betonte Zweck des Verfahrens“, nämlich solche Untersuchungsausschüsse zu machen, „zur ,Selbstreinigung’ des Parlaments beizutragen“. Dann steht bei Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 77/1, „der Bundestag kann innerhalb seines Aufgabenbereichs bei Vorliegen eines öffentlichen Untersuchungsinteresses von hinreichendem Gewicht Überprüfungsaufträge an ein parlamentarisches Gremium zur Ermittlung von Sachverhalten erteilen, die seine Integrität und seine politische Vertrauenswürdigkeit berühren.“
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. – Entschuldigung. Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Bracht von der CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion beantrage ich unter Bezugnahme auf § 46 der Geschäftsordnung des Landtags namentliche Abstimmung.
Der Fraktionsgeschäftsführer der CDU hat namentliche Abstimmung beantragt. Die amtierenden Schriftführer
sammeln die Stimmkarten am Platz der Abgeordneten mit den Abstimmungsurnen ein. Bei der Auszählung werden die amtierenden Schriftführer durch Mitarbeiter der Landtagsverwaltung unterstützt.
Ich weise noch einmal darauf hin, die rosa Stimmkarte bedeutet nein, die grüne Stimmkarte bedeutet ja, und die braune Stimmkarte bedeutet Enthaltung. Also Rosa nein, Grün ja und Braun Enthaltung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind alle Stimmen abgegeben? Hat noch jemand ein Stimmkärtchen, das noch nicht abgegeben ist? – Dann stelle ich fest, dass die Stimmen abgegeben sind, und schließe den Wahlgang.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist bis zum Auszählen des Stimmergebnisses unterbrochen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung wieder. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt vor (siehe Anlage):
Damit ist der Antrag des Abgeordneten Jochen Hartloff (SPD) und 52 weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4687 – angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach § 5 Untersuchungsausschussgesetz wählt der Landtag aus seiner Mitte einen Abgeordneten zum Vorsitzenden. Ich darf Ihnen den Abgeordneten Herbert Mertin vorschlagen.
Herr Abgeordneter Mertin ist vorgeschlagen. Wer stimmt für den Abgeordneten Mertin? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist mit den Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU Herr Herbert Mertin als Ausschussvorsitzender gewählt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als stellvertretenden Vorsitzenden schlage ich den Abgeordneten Clemens Hoch vor.
Es ist Herr Abgeordneter Clemens Hoch vorgeschlagen. Wer stimmt für Herrn Clemens Hoch? – Wer stimmt dagegen? – Dann ist der Abgeordnete Clemens Hoch mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU gewählt.