Ich sage überhaupt nicht, dass es nicht geht. Auch wir überlegen, wie man es noch besser machen kann. Aber ich sage: Es ist nicht vergleichbar mit dem System Feuerwehrlehrkräfte in den Grundschulen; es ist viel komplizierter und viel komplexer. Deswegen wird man auf Dauer ein solches System wie PES brauchen. Ob man es noch sinnvoll ergänzen kann, da muss man in der Tat schauen, welche Schritte noch zu gehen sind. Das ist im Prinzip aus meiner Sicht der Hauptpunkt, der zur Erläuterung wichtig ist. Die beiden Dinge, PES-Schulen und Nicht-PES-Schulen, sind nicht miteinander vergleichbar.
Die Lösungsinstrumentarien für die jeweiligen Schularten müssen auch in der Zukunft unterschiedliche sein.
Bevor ich zu Tagesordnungspunkt 13 komme, darf ich weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Bewohnerinnen und Bewohner des Trierer Schammatdorfes. Herzlich willkommen hier im Landtag!
Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4568 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/4937 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 27. Mai 2010 das Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes an die Ausschüsse verwiesen, an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau und an den Rechtsausschuss, federführend an den Umweltausschuss.
Die Ausschüsse haben das Gesetz beraten. Der Umweltausschuss hat am 8. Juni und am 19. August beraten. Am 19. August wurde auch eine Anhörung dazu durchgeführt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung, warum wir heute über die beiden Gesetzesvorhaben sprechen und sie beschließen. Seit dem 1. März gilt das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Bisherige Gesetze des Landes sind damit teilweise in diesem Bereich infrage gestellt.
Zweitens: Wir haben in Rheinland-Pfalz eine über jahrzehntelange gut geübte und auf breiter Basis akzeptierte Regelung bei den Knackpunkten, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, getroffen.
Nun ist es immer gut, wenn Gesetze von Zeit zu Zeit auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Der Landtag, der
Ausschuss und meine Fraktion haben dies getan. Wir haben das Gespräch mit den Betroffenen gesucht und Antworten erhalten. Bei der zuletzt durchgeführten Anhörung hat sich bestätigt, was ich an dieser Stelle bereits am 27. Mai gesagt habe: Die gefundenen Formulierungen stoßen auf eine breite Zustimmung. Viele Verbände haben sich gar nicht zu Wort gemeldet, sondern klar erkennen lassen: Wir sind mit dem Gesetzentwurf einverstanden.
Nun gibt es zwei Punkte, die intensiver diskutiert worden sind, zum einen die Gewässerrandstreifen und zum anderen die Ablagerungen von Gegenständen in Überschwemmungsgebieten. Meine Fraktion erkennt bei den Gewässerrandstreifen an, dass seit Beginn der Regelung im Jahr 2003 kein Gewässerrandstreifen förmlich ausgewiesen werden musste. Es ist zu begrüßen, dass hier immer Vereinbarungen im Sinne aller Beteiligten getroffen werden konnten. Aber – da gehe ich auf den uns vorliegenden Änderungsantrag von CDU und FDP ein – wir brauchen dennoch eine gesetzliche Handhabe, um ein Instrument an der Hand zu haben, das es uns ermöglicht, Vorgaben des EU-Rechts im Zweifelsfall auch durchzusetzen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Umweltverbände an diesem Punkt lieber eine sehr strenge und starre Lösung gehabt hätten. Es ist unsere Überzeugung, dass der Gewässerschutz mit dem vorliegenden Entwurf gewährleistet ist.
In der Vergangenheit hat es hier keine Probleme gegeben. Deshalb stehen wir zu unserem Entwurf, der im Übrigen auch von den Bauern und Winzern akzeptiert und sogar begrüßt wird.
Entschädigungsregelungen, wie von CDU und FDP gefordert, sind übrigens in § 52 Wasserhaushaltsgesetz niedergelegt. Eine zusätzliche Regelung in RheinlandPfalz ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
Bei der Ablagerung in Überschwemmungsgebieten – das ist der zweite Knackpunkt, den wir intensiv in der Anhörung diskutiert haben – bleibt meine Fraktion auch bei ihrem ursprünglichen Entwurf. Wie gesagt, wir haben in der Vorbereitung des Gesetzes alle Interessengruppen angeschrieben und daraufhin bereits Kompromisse gefunden.
Auch bei der Ablagerung haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die jetzt getroffene Regelung, dass grundsätzlich keine Ablagerung stattfinden darf, aber Ausnahmen genehmigt werden können, dient dem Schutz der Bevölkerung bei Hochwasserereignissen und ermöglicht auf der anderen Seite bei Bedarf eine flexible Handhabe zum Beispiel für Waldbesitzer und andere, die Ablagerungen vornehmen möchten.
So sehr wir uns alle manchmal unbürokratische Lösungen wünschen, wenn, wie wir häufig in der EnqueteKommission „Klimawandel“ gehört haben, Hochwasserereignisse immer rascher eintreten, muss eine Aufsichtsbehörde innerhalb von Stunden sagen können, wo Gegenstände zügig aus dem Weg geräumt werden müssen. Auch Bagatellmengen helfen hier nicht weiter;
Meine Fraktion sieht keine Schwierigkeiten mit dieser Regelung aus der Vergangenheit. Insofern ist die gut geübte Praxis in Rheinland-Pfalz aus unserer Sicht beizubehalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erfolge in Rheinland-Pfalz beim Umgang mit dem Rohstoff Wasser, bei der Wasserqualität, beim vorbildlichen Hochwasserschutz und bei der Renaturierung von Gewässern sollten wir als Anlass nehmen, diesen Weg weiter konsequent fortzusetzen. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe meiner Fraktion tun dies. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Anhörung im Umweltausschuss zum Landeswassergesetz hat sicherlich keine großen Diskrepanzen bei den Anzuhörenden gezeigt. Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass in dem Gesetzentwurf von der Änderungsbefugnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz Gebrauch gemacht wird.
Wenn diese Öffnungsklausel nicht zum Tragen käme, würde bei den Gewässerrandstreifen ein jeweils 5 Meter breiter Bereich entstehen, der mit spezifischen Verboten belegt ist. Wir wissen, wenn ein solcher Bereich ganz strikt geregelt ist, wäre er für die Landwirtschaft, den Weinbau und den Forst kaum nutzbar.
Wir haben uns aber gesagt, dass allgemeine, am grünen Tisch geplante Gesetze die gute fachliche Praxis vor Ort nicht verbieten dürfen. Deshalb war es auch richtig, dass die Landesgesetzgebung bereit ist, das an die landesspezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Wir wollen auch einmal Änderungsanträge durchbringen. Wir sind so daran gewöhnt, dass die SPD das immer allein macht.
Die CDU-Fraktion hält aufgrund der Aussagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens gerade aus der Landwirtschaft und dem Weinbau Änderungen für erforderlich, die wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion einbringen.
So müssen die gute fachliche Praxis der Land- und Forstwirtschaft und freiwillige Vereinbarungen und Ver
träge vor Rechtsverordnungen Vorrang haben. Diese Rechtsverordnungen sollten erst letztes Mittel werden, wenn der gewünschte Schutz der Gewässerrandstreifen ansonsten nicht erreicht werden kann.
Generell soll die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern auch in Gewässerrandstreifen der guten fachlichen Praxis folgen, die heute schon aufgrund ihrer Regelungen einen erheblichen Beitrag zur Gewässerqualität liefert.
Außerdem ist ein generelles Verbot der kurzfristigen Ablagerungen in den Zeiten, in denen nicht mit Hochwasserereignissen zu rechnen ist, zu weit gegriffen. Wir müssen der Praxis Rechnung tragen, dass in diesen Zeiten kurzfristig Ablagerungen möglich sein sollen. Ein entsprechendes Verbot in Zeiten, in denen Hochwasser wahrscheinlicher sind und konkrete Gefährdungslagen vorliegen, ist weiterhin möglich.
Auch die Beteiligung der Betroffenen, der Verbände und Körperschaften der Land- und Forstwirtschaft ist ein wichtiger Schritt zu mehr Praxisnähe. So soll dann auch eine Rechtsverordnung über die Gewässerrandstreifen nicht am grünen Tisch geplant werden, wenn dies erforderlich ist. Wir wollen eine Beteiligung vor Ort.
In den Überschwemmungsgebieten sollte die Sicherheit der Bevölkerung durch eine Anzeigepflicht für kurzfristige Ablagerungen auch einer langwierigen Genehmigungserteilung vorgezogen werden. Wir wissen, wie lange es dauert, bis eine solche Genehmigung erteilt wurde. Das ist bei kurzfristigen Ablagerungen vielleicht nicht immer das Richtige.
Das Schutzziel wäre dann erreicht, und wir schaffen nicht wieder mit dem Genehmigungsverfahren unnötige Bürokratie.
Ich werbe daher insbesondere im Sinne des Bürokratieabbaus dafür, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und den ansonsten guten Gesetzentwurf an wesentlichen Stellen doch noch ein Stück zu verbessern.