Die heutige Gesetzesvorlage zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist in kurzer Zeit schon die zweite. Vor über etwas einem Jahr haben wir schon einmal über das Landesfinanzausgleichsgesetz gesprochen. Dort ging es um die Schlüsselzuweisungen B 1, um den Schulansatz. Es war auch eine vergleichbare Situation wie hier, das heißt, Herr Minister, Sie sind immer häufiger gezwungen, im kommunalen Finanzausgleich Korrekturen vorzunehmen. Dies aber behebt nicht das Grundübel, die chronische Unterfinanzierung unserer Kommunen im Land Rheinland-Pfalz.
Wenn man das alles addiert, muss man feststellen, dass Sie den Kommunen seit 1991 ca. 3 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich entzogen haben. Jetzt müssen Sie wieder Korrekturmaßnahmen ergreifen, um diesen Missstand zu beheben.
Sie haben es ausgeführt, und es ist heute Morgen ausgeführt worden, dass die kreisfreien Städte und die Landkreise sehr unter den steigenden Sozial- und Jugendhilfeleistungen leiden. Es ist auch zutreffend, dass diese Gesetze vom Bund verabschiedet wurden. Aber auch das Land, das für die Finanzierung der Kommunen zuständig ist, kann sich von der Verantwortung nicht freisprechen.
Ich will Ihnen das an einem Beispiel demonstrieren. Nach § 89 d SGB VII ist das Land verpflichtet, den Kommunen die jährlichen Jugendhilfeaufwendungen anteilig zu erstatten. Bis zum Jahre 2003 hat sich das Land Rheinland-Pfalz mit 25 % an den tatsächlichen Nettoaufwendungen für die Hilfe zur Erziehung bei den Landkreisen beteiligt.
Mit Einführung des Landesgesetzes – ein schöner Titel – zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften und zur Entlastung des Landeshaushalts – ich frage mich immer noch, wo da der Schwerpunkt gelegen hat; wahrscheinlich bei der Entlastung des Landeshaushalts – vom 10. April 2003 wurde die bisherige Beteiligung des Landes von 25 % an den tatsächlichen Aufwendungen abgeschafft.
Artikel 2 wurde dahin gehend zu § 26 AGKJHG geändert, dass das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nur noch einen Anteil der Kosten zur Hilfe zur Erziehung erstattet. Die bisherige Beteiligung des Landes wurde gedeckelt. Für das Jahr 2003 wurde der Anteil des Landes auf 40,4 Millionen Euro festgeschrieben. Dieser Festbetrag soll jährlich um 2 % ansteigen.
Für das Jahr 2010 sind im Landeshaushalt 46,3 Millionen Euro hierfür vorgesehen. Der Landesanteil ist somit in den letzten sieben Jahren um rund 5,9 Millionen Euro, das sind 14,6 %, angestiegen.
Wenn man jetzt diese Zahlen mit der Praxis vergleicht – ich nehme jetzt einmal den Landkreis, für den ich im Kreistag sitze; das ist der Kreistag Trier-Saarburg –, dann stellt man fest, dass wir mit den Nettojugendhilfeaufwendungen des Landkreises Trier-Saarburg in diesem Zeitraum einen Zuwachs, eine Steigerung von 4,1 Millionen Euro auf 10,8 Millionen Euro hatten. Das sind 160 %. Das heißt, die Steigerungsrate des Landes beträgt 14 %, und die tatsächlichen Kosten betragen 160 %.
Da frage ich mich, wo die Fürsorgepflicht des Landes für die Kommunen ist. Erst statten Sie die Kommunen mit ungenügenden Finanzmitteln aus, dann versuchen Sie krampfhaft, Verbesserungen im Finanzausgleich herbeizuführen, um notdürftige Reparaturen zu erreichen.
Im Jahr 2003 betrug – ich habe es ausgeführt – der Anteil des Landes 25 % an den Kosten. Wenn man im Jahr 2010 sieht, was der Landkreis Trier-Saarburg bekommt, sind wir bei 11 % angelangt, also 25 % Kostenerstattung im Jahr 2003, 11 % im Jahr 2010.
Dann werfen Sie dem Bund alleine vor, er hätte das finanzielle Desaster durch die Gesetzgebung verschuldet. Das Land hat ordentlich mit dazu beigetragen und seine Kommunen in diesen Fragen vollkommen im Regen stehen gelassen.
Wenn man das landesweit hochrechnet – der Landkreis Trier-Saarburg ist nicht allein in Rheinland-Pfalz –, dann kommt man auf eine Summe von 120 Millionen Euro bis 140 Millionen Euro, die das Land in diesem Zeitraum den Kommunen vorenthalten hat. Herr Minister, dann ist es meines Erachtens nicht sehr redlich zu sagen, wir haben immer alles für unsere Kommunen getan.
Ich nehme Ihnen ab – das haben Sie heute Morgen auch in aller Ernsthaftigkeit vorgetragen –, dass Sie den Kommunen helfen wollen. Sehr geehrter Herr Minister Bruch, nur, die Einsicht kommt sehr spät. Hätten Sie früher reagiert, bräuchten wir heute nicht krampfhaft Maßnahmen zu ergreifen, um die Kommunen vor dem finanziellen Desaster zu retten.
Dieses Gesetz, Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, das Sie uns heute vorgelegt haben, ist ein Gesetz, das nicht mehr Geld in das System bringt, sondern eine Umverteilung innerhalb des Systems bewirkt. Es ist heute Morgen schon einmal gefordert worden, wir brauchen auch mehr Mittel im kommunalen Finanzausgleich. Da wäre zum Beispiel die Erhöhung des Verbundsatzes um einen Prozentpunkt durchaus angebracht, damit wir dauerhaft und nicht nur für ein Jahr etwas zur Konsolidierung unserer Kommunen beisteuern können.
Wir werden das Gesetz, das, isoliert für sich betrachtet, gute Ansätze enthält, prüfen und uns in den weiteren Beratungen im Innenausschuss aktiv daran beteiligen.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Flammersfeld. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Zum Zweiten begrüße ich Mitarbeiter des Heeresamtes der Abteilung V der Bundeswehr Bad Neuenahr. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes stellt diesmal keine Revolution dar, ich glaube aber, es ist eine moderate, angebrachte Fortentwicklung der Bemühungen des Landes, die Finanzen der Kommunen zu verbessern.
Wir haben heute Morgen bereits über den Entschuldungsfonds gesprochen. Auch das ist ein richtiger Ansatz und wird auch im Parlament so gesehen. Die Zahl der Kassenkredite ist eines der Zeichen, die dokumentieren, wie es um die Finanzkraft bestellt ist. Wir hatten das heute Morgen ausführlich diskutiert. Da ist es in der Tat so, dass wir im Land, genau wie die Kommunen in den anderen Ländern, einen Nachholbedarf sehen.
Wir stellen uns dieser Herausforderung. Die Soziallasten ziehen uns natürlich überall die Beine weg. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass wir versuchen, die Kommunen, die von Soziallasten geprägte Haushalte haben, zunächst in ihrer Einnahmensituation zu verbessern, nämlich Landkreise und kreisfreie Städte.
Die Schlüsselzuweisung A wird von 76,24 % als Schwellenwert auf 75 % reduziert. Ich glaube, das ist eine angebrachte Maßnahme. Ich glaube, beim letzten Mal hat man hier zugunsten der Gemeinden wohl eine Überkompensation vorgenommen. Die wird jetzt bereinigt.
Die progressive Ausgestaltung der Finanzausgleichsumlage ist ebenfalls ein richtiger Schritt, ein erforderlicher Schritt; denn wir haben einige wenige Kommunen im Land, die soviel Geld haben, dass es angebracht erscheint, dass diese sich im Rahmen der Solidargemeinschaft der kommunalen Familien stärker einbringen,
Was die von Ihnen angesprochenen 3 Milliarden Euro betrifft, um die der Finanzausgleich, wie einige von Ihnen sagten, „geplündert wurde“, andere sagen, „entnommen hat“, so habe ich mir einmal die Mühe gemacht, die Zahlen irgendwie zu verifizieren, inwieweit sie stimmen.
Tatsache ist, es wurden in der Tat, etwa für 3 Milliarden Euro kumuliert, neue Aufgaben hineingebracht. Dafür sind aber auch neue Einnahmen, Ersatze eingebracht worden, die von Ihnen nur nicht gegengerechnet werden. Da müssten Sie vielleicht einmal gegenrechnen, was für den Finanzausgleich an Mitteln zusätzlich hineingeflossen ist. Dann wird sich die Zahl 3 Milliarden Euro nämlich sehr schnell verflüchtigen.
Wir werden den Soziallastenansatz – das ist ebenfalls notwendig – und darüber hinaus den Schüleransatz stärken. Neue Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A und B sind allein schon deshalb geboten, weil es aufgrund der derzeitigen Finanzlage der Kommunen einfach zu erwarten ist, dass diese ihre Einnahmenmöglichkeiten tatsächlich umsetzen.
Wir haben im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt erheblich niedrigere Hebesätze. Ich glaube, da macht es viel Sinn, wenn wir versuchen, die Gemeinden dazu zu bringen, dass sie diese Sätze entsprechend anpassen.
Profitieren von den Maßnahmen – die, wie Sie richtig sagen, etwa 30 Millionen Euro betragen – werden die kreisfreien Städte und Landkreise. Wir werden sie damit mit Sicherheit nicht nachhaltig sanieren können – da stimmen wir alle überein –, aber es ist schon ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Was auch ganz klar ist – die Regierung hat Entsprechendes bereits angekündigt –, es wird eine Nivellierung, eine Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes geben, indem man versucht, auf die jetzigen Gegebenheiten, wie sie sich tatsächlich darstellen, einzugehen.
Ich sage einfach, das Land ist auf einem guten Weg, insbesondere dann, wenn wir diese Maßnahmen, die Verbesserung im kommunalen Finanzausgleich, im Kontext mit dem kommunalen Entschuldungsfonds, mit dem Konnexitätsprinzip, mit der Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen und mit anderen Maßnahmen sehen, die das Land ergriffen hat.
Wir unternehmen erhebliche Ansprüche. Wenn der Bund Ähnliches unternehmen würde, wäre es um die kommunale Finanzsituation mit Sicherheit besser gestellt.
Wir sollten dieses Thema vielleicht im Innenausschuss noch vertiefen. Wir werden in der nächsten Sitzung eine Anhörung zu dem Thema beantragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Not der Landkreise und der kreisfreien Städte – das wissen wir alle, dass dort riesengroße Defizite bestehen – besteht Handlungsbedarf seitens der Landesregierung.
Ich verhehle nicht, es tut natürlich sehr weh – ich denke, das ist bei Ihnen auch so –, dass man den Ortsgemeinden und Städten hier etwas abnehmen muss, weil die Gemeinden und Städte ihre Umlagen schon an Verbandsgemeinden und Kreise bezahlen, Herr Innenminister. Wenn ich die beiden Umlagen zusammenzähle, dann komme ich landauf, landab in der Regel so auf plus minus 80 %.
Für mich ist immer ein typisches Beispiel: Wir sind in Rheinland-Pfalz ein Land mit vielen hundertfachen Gemeinden, die etwa 100 bis 150 Einwohner haben. Wenn eine solche Gemeinde über etwa 100.000 Euro Haushaltsetat im Jahr verfügen kann und davon 80 % Umlage zahlt, dann bleiben ihr noch genau ganze 20.000 Euro, um ihr eigenes Haushaltsgeschäft, ihre Ortsgemeinde mit vielleicht 100 bis 150 Einwohner am Laufen zu halten.
Ich weiß auch, es gibt immer noch viele kleine Ortsgemeinden, die auch noch Rücklagen haben. Das kommt aber daher, weil in den Ortsgemeinden ein erhebliches Ehrenamt stattfindet, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, im Landkreis und in ihrer Verbandsgemeinde wohnen, aber in ihrer Ortsgemeinde und in ihrer Stadt leben. Damit identifizieren sie sich. Das wollen sie nach vorne bringen. Deswegen sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land sehr viel schuldig, dass sie sich so viel für ihre Ortsgemeinden und Städte einsetzen.
Wenn wir jetzt hier etwas wegnehmen, glaube ich, dass es für sehr viele Gemeinden und Städte sehr eng werden wird, wobei ich auch eine gewisse Notwendigkeit sehe.
Ich bin aber auch fest von Folgendem überzeugt. Ich vergleiche das immer so ein bisschen mit folgendem Beispiel: Wenn Sie ein Auto haben, an dem die Ölablassschraube nicht richtig festgezogen ist,